Beiträge von Hobbit

    Stimmt natürlich! Ich würde aber nicht ausschließen, dass ein Transmitter etwas länger als die reguläre Länge der Sensoren arbeiten kann (mit der Original-Software bzw -Receiver).
    Zu einem nützlichen Bonus wird es erst, wenn man mit einer Software rangeht, die den Transmitter länger leben lässt bzw. die Lebensdauer besser ausreizt.

    Dexcom garantiert, dass die Sensoren sieben Tage halten. Alles darüber ist Bonus. Alles darunter kann/soll reklamiert werden. Ausfälle oder "falsche" Werte bis zu 3h (betrifft nicht die Übertragung Transmitter - Receiver) können vorkommen.

    Ja, das ist mir (einigermaßen) bekannt, danke!
    Aber was wäre denn, wenn man über einen längeren Zeitraum mehr/weniger Insulin als vorher (oder als das was vorher "normal" war) benötigt *) ? Ich könnte mir eben vorstellen, da käme es zu einem neuen Gleichgewicht (oder wie man das eben nennen möchte), so dass man stabile Werte mit mehr/weniger Insulin als "zuvor" hat. Ja? Nein? Vielleicht?


    *) z.B. bei längerer Medikamenteneinnahme, dauerhaft intensiven Sport oder Gewichtsveränderung

    Ich verstehe langsam was du meinst :) Ja, wäre möglich.
    Erst die Down-Regulation wegen der erhöhten Insulingabe und dann die Rezeptoren-Anpassung ans Insulin, erhöhter "Wirkungsgrad" und in der Folge weniger Insulinbedarf, richtig? :thumbsup:
    Wenn dieser Mechnismus mit der Therapieumstellung einhergeht, weiß man am Ende (wieder) nicht was genau für verbesserte Werte gesorgt hat. Tolles Spiel :S *hmpf* :xD:

    Wenn meine Pumpe Anfang Januar kommt gehe ich sicher erstmal wieder auf den open Loop zurück um zu lernen.

    Über den Begriff stolpert man immer wieder und ich weiß nicht was er bedeutet: Was versteht man unter "Open Loop"? Closed Loop ist klar. Aber wenn der Loop open ist, ist es doch kein Loop mehr. ;)

    So einen kleinen Riss halte ich auch für sehr wahrscheinlich!
    Wäre es (zusätzlich) auch möglich, dass durch das Durchschütteln vermehrt Blasen in der Ampulle entstehen und die Wirkung folglich abgeschwächt wird? Ich weiß schon, Insulin ist kein kohlensäurehaltiges Mineralwasser, aber vielleicht ein ganz kleines bisschen....?

    Ein Ändern der Hosts-Datei (C:\Windows\System32\drivers\etc\HOSTS) wäre sicher auch nicht komplizierter. :)
    Dazu müsste man nur die Adresse der Abbott-Server (wissen und) eintragen und auf 0.0.0.0 oder 127.0.0.1 ("there's no place like 127.0.0.1" :D ) umleiten.
    Vorteil: Das bleibt gespeichert.

    Ich habe auch gar nichts von "insgesamt mehr" geschrieben.... :huh:
    Wenn du über einen längeren Zeitraum mehr Insulin brauchst als zuvor, scheidet die Down-Regulation als Ursache aus. Es gibt aber auch tausend andere Ursachen, warum man mehr Insulin benötigt. Das nageliegendste bei einem Typ2-er ist natürlich "nachlassende Eigenproduktion".

    Das Stichwort heißt "Down-Regulation" und natürlich "Typ2-Diabetes". :D
    Bei höherem KH-Konsum und (absolut gesehen) höherem Insulinbedarf kann eine Aufwärts-Spirale entstehen: Down-Regulation bedeutet, dass RELATIV GESEHEN weniger Insulin-Rezeptoren im Verhältnis zur Insulinmenge zur Verfügung stehen. Ein Teil des Insulins kommt also nicht an und man braucht mehr Insulin (vmtl um die gleiche Anzahl benötigter Rezeptoren zum Arbeiten zu bringen).


    Wie vermehrter KH-Konsum mit Typ2-Diabetes zusammenhängt, muss ich nicht erklären, denke ich ;)


    Ich übernehme keine Garantie für (Korrektheit) des Posts.



    es grüßt
    betreutes Schlemmen e.V. :)

    ganz allgemein:
    Dass eine Verordnung nur einen Monat "haltbar" ist, ist bekannt. Das wäre insofern "nützlich", als die Vertriebe die Abwicklung dann einigermaßen zügig in die Wege leiten sollten (oder aber sie manipulieren/mauscheln ein bisschen an den Dokumenten rum).
    Wahrscheinlich bist du ein Opfer der "Die eine Hand weiß nicht was die andere tut"-Masche.
    Die bearbeitenden Mitarbeiter werden vmtl nichts mit der automatisierten Mail zu tun haben, die du erhalten hast. Da mangelt's halt wieder an der Abstimmung :patsch:

    Ob es da jetzt irgendwelche bindenden Gesetze gibt, weiß ich nicht, aber bei Genehmigungsverfahren von Diabetes-"Zubehör" (v.a. Pumpen & CGMS natürlich) und/oder wenn es um "Gutachten über den betroffenen Diabetiker" geht, wird eben oft die "lückenlose Dokumentation des Therapieverlaufs" angefordert. Da muss der Patient dann etwas vorweisen können. Das können handgeschriebene Tabellen und selbstgemalte Diagramme oder hochwissenschaftliche selbstgeschriebene Auswertungsprogramme sein - es muss halt etwas vorzeigbar sein.
    Ich finde es (heutzutage) unerlässlich, dass BZ-Geräte, CGMS und Pumpen über den PC auslesbar sind und zur Datenanalyse genutzt werden können - ohne dass die Daten in alle Welt geschickt werden müssen.


    Diese Dokumentations"pflicht" ist das eine. Dass man vielleicht selber seine Daten analysieren und auf Basis der CGMS- / Pumpen- / sonstwas-Daten seine Therapie verbessern kann, ist das andere. Ich nutze mein Tagebuch durchaus, um Schlüsse für mein weiteres Vorgehen zu ziehen. Auch da brauche ich keinen Herstellerkonzern, der mitliest.


    Ich bin da voll bei Cindbar! Dass der Datenzugriff für die Konzerne nur auf das LESEN der Daten begrenzt ist, ist eine Frechheit. Zumindest ein csv-Export sollte ohne "Schnüffeln" ermöglicht werden.


    Der Vollständigkeit halber: Es gibt auch genügend Patienten, die ihre Therapie nicht dokumentieren, weil es ihnen einfach nichts bringt und weil sie (hoffentlich) nie in die Situation kommen, ihre Tagebücher vorzuzeigen. Denen kann die ganze Diskussion (zurecht) egal sein.

    Arbyter
    Die Auswertungssoftware wird dir NATÜRLICH gratis vom Hersteller angeboten - weil die Hersteller ja so nette Unternehmen sind, weil sie ja deine Daten bekommen.


    Wenn es so abläuft wie von mir beschrieben, müsste das reine AUSLESEN - also die bspw. die Handy-App, die dir die aktuell gemessenen Werte anzeigt - ohne "nach Hause telefonieren" (= ohne Übertragung der Daten an die Hersteller-Server) funktionieren.
    Alle weiteren "Zusatzfunktionen", die die Auswertungssoftware im Angebot hat (hübsche Diagramme, Mustererkennung, etc.) gehen dann natürlich mit dem "Nachteil" einher, dass die CGMS-Daten an die Hersteller geschickt werden.

    Nochmal für die Hobbitse die schwer von Begriff sind...


    Es schaut so aus, als würden die meisten Hersteller so verfahren, oder?
    Die CGMS-Werte kann man natürlich in "Echtzeit" auf dem entsprechenden Receiver (Handy, orig. Empfänger) SEHEN. Will man aber bspw seinen Glucoseverlauf SPEICHERN/AUSWERTEN, benötigt man eine Auslese-Software. Hier scheint der vom G-BA geforderte Datenschutz aber nicht mehr zu gelten. D.h. die CGMS-Hersteller stellen eine Auswertungs-Software zur Verfügung, die dann aber nur funktionieren kann, wenn man gleichzeitig seine CGMS-Daten auf die Hersteller-Server hochlädt. Das stellt dann aber keine Datenschutzverletzung im Sinne der G-BA.Richtlinie mehr dar?


    Gebe ich den Ablauf so korrekt wieder?

    Findest du die Regelung wirklich eindeutig?
    Ein CGMS soll genehmigt werden, wenn [sinngemäß] "die mit dem Arzt vereinbarten individuellen Therapieziele nicht mit den bisherigen Methoden erreicht werden können, wobei auch das Wirtschaftlichkeitsprinzip zu beachten ist."
    Da finde ich jedes einzelne Wort NICHT eindeutig, sondern alles in allem mehr als schwammig, interpretierbar und in jede Richtung (also zu Gunsten wie auch zu Ungunsten des Patienten) dehnbar.


    zum Nachlesen: G-BA-Beschluss zu rtCGMS & weitere Dokumente