Beiträge von erbs

    Hallo!


    Bin gerade im Stress, dennoch ein paar Anmerkungen zu Äußerungen weiter oben.


    "Die Krankenkassen interessiert Lebensqualität nicht". Stimmt! Aaaaber...!


    Auch ich bin ein Pumper. Ich habe mich kurz gesagt für eine Pumpe entschieden, da ich für mich weiß:


    Mit der Pumpe kann ich mich therapieren und leben mit einem Maximum an Freiheit, bei einem relativen Minimum an Folgen (Spätschäden).


    Das Maximum an Freiheit=Lebensqualität interessiert die KK nicht. Muss sie auch nicht, da es keine entsprechende Regelung im Gesetz gibt. Einschlägig ist das Sozialgesetzbuch 5 (V) - Gesetzliche Krankenversicherung. Dennoch gibt es gesetzliche Regelungen, die auch mal von den KK "vergessen" werden. Spätestens vor dem Sozialgericht hat man aber meiner Meinung nach gute Argumente. Sowohl was die Pumpe, als auch in meinem wahrscheinlich kommenden Klageverfahren wegen CGM betrifft.


    Und zwar § 33 SGB V. Der betrifft die so genannten "Hilfsmittel". Also, auf jeden Fall die Übernahme der Kosten der Pumpe. Ich gehe davon aus, dass auch CGM zweifelsfrei als Hilfsmittel von den Sozialgerichten definiert wird. Es gibt schon entsprechende Rechtsprechung. Auf (höchstrichterliche) Rechtsprechung des Bundessozialgerichtes muss man leider noch warten. Aber was soll es denn sonst sein.


    Egal, § 33 SGB V behandelt etwas Grundsätzliches:


    http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__33.html


    (1) Versicherte haben Anspruch auf Versorgung mit Hörhilfen, Körperersatzstücken, orthopädischen und anderen Hilfsmitteln, die im Einzelfall erforderlich sind, um den Erfolg der Krankenbehandlung zu sichern, einer drohenden Behinderung vorzubeugen oder eine Behinderung auszugleichen, soweit die Hilfsmittel nicht als allgemeine Gebrauchsgegenstände des täglichen Lebens anzusehen oder nach § 34 Abs. 4 ausgeschlossen sind. Der Anspruch auf Versorgung mit Hilfsmitteln zum Behinderungsausgleich hängt bei stationärer Pflege nicht davon ab, in welchem Umfang eine Teilhabe am Leben der Gemeinschaft noch möglich ist; die Pflicht der stationären Pflegeeinrichtungen zur Vorhaltung von Hilfsmitteln und Pflegehilfsmitteln, die für den üblichen Pflegebetrieb jeweils notwendig sind, bleibt hiervon unberührt. Für nicht durch Satz 1 ausgeschlossene Hilfsmittel bleibt § 92 Abs. 1 unberührt. Der Anspruch umfasst auch die notwendige Änderung, Instandsetzung und Ersatzbeschaffung von Hilfsmitteln, die Ausbildung in ihrem Gebrauch und, soweit zum Schutz der Versicherten vor unvertretbaren gesundheitlichen Risiken erforderlich, die nach dem Stand der Technik zur Erhaltung der Funktionsfähigkeit und der technischen Sicherheit notwendigen Wartungen und technischen Kontrollen. Wählen Versicherte Hilfsmittel oder zusätzliche Leistungen, die über das Maß des Notwendigen hinausgehen, haben sie die Mehrkosten und dadurch bedingte höhere Folgekosten selbst zu tragen.


    Das ist der gesamte 1. Absatz dieses §§. Der entscheidende Satz ist dieser!


    "Versicherte haben Anspruch auf Versorgung mit Hörhilfen, Körperersatzstücken, orthopädischen und anderen Hilfsmitteln (!!!), die im Einzelfall erforderlich sind, um den Erfolg der Krankenbehandlung zu sichern, einer drohenden Behinderung vorzubeugen oder eine Behinderung auszugleichen"


    Einer Behinderung vorzubeugen oder eine Behinderung auszugleichen!!!


    Ich gehe mal davon aus, dass wir als Diabetiker als behindert ( nicht im Kopf :) ) anzuerkennen sind, insbesondere Diejenigen, die auch einen entsprechenden Schwerbehindertenausweis besitzen.
    Ausgleich der Behinderung. Was kann das sein. Natürlich z.B., dass ich mich ohne vor jeder Autofahrt messen zu müssen ins Auto steigen und losfahren kann. Der Druck auf die Pumpe (mit Dexcom G4) zeigt sofort ob Gefahr droht. Teilnahme am gesellschaftlichen Leben. Z.B. beim Sport. Ich kann auch ohne erhöhtes Risiko mit Kindern mal schwimmen gehen etc.. Ich glaube, da fallen uns genügend Beispiele ein.
    Einer drohenden Behinderung vorzubeugen? Na, was wird das sein? Z.B. das eine zukünftige Dialysebehandlung aufgrund von Spätschäden nicht mehr, oder wesentlich später zu erwarten ist. Natürlich sind wir schon behindert, aber es geht um weitere Behinderungen oder Verschlechterungen. Aber auch Verhinderung von Hypos.


    Ganz entscheidend ist dabei natürlich, dass das Hilfsmittel (CGM) tatsächlich dies leistet. Und deshalb trage ich CGM erst mal auf eigene Kosten. Dann kann ich vor Gericht nicht nur behaupten, dass sich meine diabetische Einstellung verbessert (Deutliche Verbesserung beim HbA1) und ich weniger bzw. gar keine Hypos mit Folgen mehr habe, sondern ich kann es nachweisen! Das ist für das Sozialgericht ein erheblicher Vorteil. Es muss keine Prognose erstellen und Erwartungen abwägen, sondern kann Faktisches beurteilen.


    Beim belgischen Kollegen oben, auch wenn er CGM hat, wäre ein deutsches Sozialgericht sicher skeptisch. Denn er hat vorher schon einen top HbA1 ohne Hypos. Also, dann wäre ein CGM als "nicht erforderlich" im Sinne des § 33 Abs. 1 SGB V anzusehen. Umgekehrt, wenn mit CGM keine Verbesserung auftritt, wäre ggfs. zukünftig eine evtl. Bewilligung eines CGM wieder zu widerrufen.


    So, mal doch etwas ausufernd meine Ansicht zu diesem Thema. Ich muss dazu sagen, dass ich nicht ganz unerfahren im Umgang mit Sozialgerichten bin, da ich einen Sozialleistungsträger vor Gericht vertrat. Allerdings nicht im Bereich des SGB V.


    erbs

    Also, Omnipod habe ich noch nie getragen. Dafür seit 30 Jahren Pumpe mit Schlauch, früher sogar nicht abkoppelbar.


    Klar, ab und an reißt man mal einen Schlauch kaputt, oder man reißt sich die Nadel heraus. Das ist aber bei mir extrem selten der Fall gewesen. Meistens beim Sex. Aber mittlerweile kann ich ja abkoppeln und ich bin älter geworden. Oder man legt die Pumpe sicher ab. Z.B. Rücken der Partnerin :D ...lach.


    Ich trage neben der Pumpe (Animas Vibe) auch CGM (den Dexcom G4). Und den Sensor mit Transmitter habe ich in den 18 Monaten, die ich das trage öfters verloren, d.h. herausgerissen als einen Katheder in den letzten 2 Jahren. Und ich sehe den Dexcom G4 vergleichbar mit dem Omnipod an. Und zwar von den Maßen, der Verklebung und den Tragestellen. Ich würde daraus schließen, dass du eher den Omnipod verlierst, als einen Katheder herauszureißen oder zu zerreißen. Die halten schon was aus und kleben gut.


    Im Übrigen arrangiert man sich damit auch. Z.B. die Kathederlänge. Ich verwende 80cm. Ich halte die Pumpe auch öfters mal mit den Zähnen fest wenn ich keine Hand frei habe (z.B. Morgens im Bad). Da hat meine Pumpe auch "Bissspuren" :blush: .


    Ich würde nicht nur die von dir genannten Pumpen in die Auswahl nehmen. Die angebotenen Pumpen unterscheiden sich teilweise recht deutlich in den Eigenschaften. Mit der Animas kannst du z.B. schwimmen gehen. Wobei ich das noch nicht gemacht habe, aber untergetauscht in der Badewanne. Mit der Medtronic habe ICH (!) extrem schlechte Erfahrungen.


    Meiner Kenntnis nach bieten manche Händler Vorführungen an. Z.B. DiaExpert. Da kannst du mehrere Pumpen mal in die Hand nehmen und probieren. Frag doch mal nach.


    Viele Grüße


    erbs

    A) wer redet von nachtragen? :D
    B) Auch bei mir waren es nur drei Monate.
    C) Eine kleine Story...es war einmal.
    Ich war mal katholisch und sollte vor der Kommunion beichten. Aber was? Ich war mir als doch noch recht junges Kind keinerlei Schuld bewusst. Was machte ich Also? Ich log den Pfarrer an! Er bekam was zu hören und ich meine Ruhe.


    erbs

    Ein "längeres" Studium mit 2 Staatsexamen ist nix Anderes als eine Ausbildung.


    Ein Staatsexamen (habe selbst Eines) ist nix Anderes als ne Abschlussprüfung. Mehr oder weniger umfangreich.


    Gerade das 2. Staatsexamen bei den Juristen ist abfragen, nach blödem pauken höchstrichterlicher Rechtsprechung. Da vergessen schon mal Manche selbstständig zu denken.


    Ich finde einen guten (!) Kfz-MechanikerIn anspruchsvoller. Meiner konnte schon am Klang des Autos erkennen, wo er gucken muss. Der hört jetzt aber mit 70 auf :|


    So Long, ich höre mal auf mit meiner Kritik. Googelt doch mal nach dem Vorsitzenden (noch?) des DBB. Der ist halt selber Diabetiker. Was er drauf hat weiß ich nicht. Hatte ihn aber mal kennengelernt, da macht er einen kompetenten Eindruck. Ich denke, dass er CGM auch, schon aus Eigeninteresse, verfolgt.


    erbs

    Ich hatte jahrelang vor den Sozialgerichten zu tun, allerdings nicht im SGB V. Also, hier einschlägiges Gesetz-Krankenversicherung.


    Ich sehe deine Bedenken nicht. Zumal, wie du zutreffend gesagt hast, auch ein Jurist eben nur eine Ausbildung ist. D.h. noch lange nicht in welchem Rechtsgebiet und in welche Qualität er besitzt. Nach meiner Erfahrung sind viele Juristen auf dem Gebiet des Verwaltungs- und Sozialrechtsrechts eher...sagen wir durchschnittlich bis weniger gut.


    Kleine Anektode:


    Da drohte eine Anwältin aus Frankfurt "mir", d.h. gegenüber meiner Verwaltungseinheit beim Sozialgericht Frankfurt einen "Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz" zu stellen.


    1) Umgangssprachlicher Fehler: Das Instrument heisst: Antrag auf einstweilige Anordnung (steht in § 86b Abs. 2 SGG)
    2) Schlimmerer Fehler; Okay evtl. war die Anwältin etwas verwirrt (wie ihr Mandant): Nicht die Zuständigkeit der Sozialgerichtsbarkeit war gegeben, sondern die der Verwaltunsgerichtsbarkeit.
    3) Fehler, im Grundstudium offensichtlich gepennt: Örtlich zuständig wäre auch das Verwaltungs(!)gericht in Darmstadt und nicht in Frankfurt gewesen.
    4) Fehler; die Anwältin hat nicht nur nicht in der Rechtsprechung nicht geschaut, sondern nicht mal ins Gesetz. Na ja, wenn sie geschaut hätte, hätte sie es noch verstehen müssen.Also, Antrag wurde vom VG-DA abgelehnt.


    erbs
    PS: Warum glauben denn Alle, dass Anwälte immer gut sind und/oder Recht haben? Bei Ärzten gehst du doch auch nicht zum Zahnarzt, wenn du Krebs hast. Das machen doch nur Frauen, die sich was vergrößern lassen wollen. Warum auch immer.

    Ich würde aber sehr sorgfältig bei der Auswahl des Anwalts sein ... ein guter Zivilrechtsanwalt ist noch lange kein Experte im Sozialrecht ... auf den unterschiedlichen Rechtsgebieten herrschen teilweise sehr verschiedene Spielregeln ... und auch die einschlägige Rechtsprechung ist vielfältig und umfangreich ...


    Aus diesem Grund rate ich auch dringend von einer Selbstvertretung beim Sozialgericht ab ... selbst mit einem Jurastudium aber ohne die enstprechende praktische Erfahrung in dem Gebiet wäre das nicht ohne Tücken.


    Da habe ich aber ganz andere Erfahrungen und Meinung wie Du.


    Die Sozialgerichte haben den so genannten Amtsermittlungsgrundsatz. Findet sich in § 103 SGG (Sozialgerichtsgesetz).



    Sozialgerichtsgesetz
    § 103
    Das Gericht erforscht den Sachverhalt von Amts wegen; die Beteiligten sind dabei heranzuziehen. Es ist an das Vorbringen und die Beweisanträge der Beteiligten nicht gebunden.



    Anders als bei den Zivilgerichten kann, soll und wird nach meiner Erfahrung ein Sozialgericht selbst ermitteln. Bei den Zivilgerichten ist es tatsächlich möglich, dass du im Falle eines depperten Anwalts ein Verfahren verlieren kannst. Auch wenn das Gericht evtl. sogar deine Siegmöglichkeit sieht. Das Zivilgericht ist an das Vorgebrachte gebunden. Obwohl..ganz soo heiß wird das dann doch nicht gegessen. Die meisten Zivilgerichte machen dann mal einen so genannten richterlichen Hinweis. Aber grundsätzlich ist es so.


    Zurück zum Sozialgericht. Klar, wenn du eine/n faulen, oder sonst wie unwilligen RichterIn hast, kannst du Pech haben. Aber das auch mit Anwalt. Denn grundsätzlich muss das Sozialgericht ja selbstständig ermitteln. Z.B. Rechtsprechung durchforsten. Und was viel Anderes macht ein Anwalt, egal ob gut oder nicht, auch nicht.


    Im Gegenteil, habe schon einen Anwalt erlebt der seinen Mandanten reinriss. Hätte er doch lieber die Klappe gehalten.


    erbs

    Und ich habe beim letzten Genehmigungsverfahren einfach mehrere Tagebücher ("im Nachhinein") angelegt. Mit verschiedenen Kugelschreibern, auch mal nem Kaffeefleck auf dem Tagebuch und etwas zerknittert. :D


    Wenn die so was unbedingt wollen.


    Mir reichen die Speicher in Pumpe, Messgerät bzw. jetzt auch CGM und meinem Kopf auch locker aus.


    erbs

    Dann würde ich entsprechend sparsam füllen.


    Und/oder nach einem leckeren Dinner mit entsprechendem Insulinverbrauch, dann "neu füllen". :D


    erbs


    PS: Ich hatte es an anderer Stelle schon mal beschrieben, dass eine Ex-Freundin von mir auf "meiner" Diabetes-Station im Krankenhaus auch Assistenzärztin bei der Diabetologie war. Ich lag wegen Motorradunfall auf der Chirurgie, als es an der Tür klopfte. Dann kam ein Diabetiker und Pumpenneuling rein. Er erzählte mir, dass ihn die Assistenzärztin zu mir geschickt habe. Er habe...da eine Frage. Ich musste mir das lachen verkneifen und konnte Vorbehalte abbauen. Und das ohne dass ich ihm sagen musste, dass der Rücken seiner Assistenzärztin eine super Ablage für die Pumpe ist. :love:


    HiHi

    Hallo!


    Ich hatte schon öfters mal meine in Excel angelegte Tabelle hier veröffentlicht.


    Ist zwar etwas "verschoben", aber ich denke lesbar. Falls Fragen sind, einfach melden.


    Ich komme auf eine durchschnittliche Tragedauer (ohne mechanische Gründe (als "M" gekennzeichnet); heraus reißen) von 27 Tagen. 3 Wochen sind völlig unproblematisch. Ausnahme, der derzeitige Sensor. Der hat von Beginn an größere Toleranzen. Evtl. wird das noch besser?


    Tragedauer Dexcom-Sensor
    Durchschnittliche Tragedauer 27,53
    Anzahl der verw. Sensoren 17
    Längste Tragedauer 84
    Kürzeste Tragedauer 7
    Durchschnitt b. Ausfall o. M. 33,18
    Kosten pro Sensor (€) 70,95
    Kosten pro Transmitter (€) 370

    Start Ende Warum Wechsel?

    05.09.2013 23.09.2013 18 Sensor "herausgerissen"; An der Tür M
    24.09.2013 01.10.2013 7 Sensor "herausgerissen"; An der Tür M
    02.10.2013 10.10.2013 8 Sensor "herausgerissen"; Beim Billard M
    11.10.2013 23.10.2013 12 Sensor "herausgerissen"; An der Tür M
    24.10.2013 12.11.2013 19 Mehrfache Sensorfehler D
    13.11.2013 11.12.2013 28 Sensorfehler Am Ende gr. Toleranzen D
    12.12.2013 08.02.2014 58 Am Ende zu große Toleranzen Ab. 22.1. grö. Toleranzen D
    09.02.2014 23.02.2014 14 Von Anfang Toleranzen; Ende ??? D
    24.02.2014 16.03.2014 20 Auch hier; Toleranzen; Ende S.fehler D
    17.03.2014 31.03.2014 14 Sensor musste wegen CT enfernt werden M
    01.04.2014 12.04.2014 11 Sensorfehler 1 D
    13.04.2014 06.05.2014 23 Extreme Toleranzen D
    07.05.2014 30.07.2014 84 Extreme Toleranzen+Verzögerung seit 2 W. Ca. 70 Tage gut! D
    31.07.2014 01.09.2014 32 Wiederholt "???" D
    02.09.2014 12.10.2014 40 Sensorfehler; Ende, gr. Toleranzen D
    13.10.2014 18.11.2014 36 Sensorfehler, völlig abgedrehte Messwerte D
    19.11.2014 02.01.2015 44 Ab 40 T.teilw. gr. Toleranzen
    03.01.2015 Von Beginn größere Toleranzen!



    Kosten
    Statistisch Sensoren/Jahr 13,26
    entspricht Kosten von 940,69
    zzgl. Transmitter 574,68
    Kosten/Jahr 1515,37
    Kosten/Monat 126,28


    Transmittertragedauer

    05.09.2013 28.04.2014 235
    29.04.2014 14.01.2015 260


    Durchschnitt 247,5



    Bitte beachten, dass beim Transmitter der heutige Tag eingetragen ist. Läuft noch!


    Ansonsten habe ich auffallend lange Tragezeiten. Allerdings "ziehe" ich die aus Kostengründen auch bis gar nix mehr geht. Mittlerweile gehe ich durchaus von einer möglichen, durchschnittlichen Tragedauer von 3 Wochen und + aus. Bei mir sind es ja näherungsweise 4 Wochen.


    Insgesamt werde ich auf keinen Fall mehr auf CGM verzichten. Es ist sehr sinnvoll, mein HbA1 hat sich deutlich verbessert und die Bandbreite der Schwankungen ist recht klein. Hypos mit Ausfallerscheinungen fast Null. Eigentlich nur bei zu frühem abpumpen (ach, ich liebe fetthaltigen Kram; Nudeln mit Käsesoße, Gorgonzola ---lecker!) oder Abweichungen des CGM (bei extremer Tragedauer.


    Summasummarum ist auch das Geld gut investiert. Mancher gibt für Kippen mehr aus als Ich für CGM. Was aber kein Argument für die Nichtübernahme der Kosten durch die KV sein soll!


    erbs

    Ich war mal Typ 6, also sexy Diabetiker. Mittlerweile bin ich nur noch alt, also Typ 2. :blush:


    erbs

    Da kann ich leider keine Tipps geben.


    Bei mir in der Wohnung habe ich bis jetzt die Heizung noch gar nicht angemacht.


    Allerdings ist das ein relativ neuer, offensichtlich super gedämmter, Bau und die Wohnung mittendrin bei 12 Wohneinheiten.


    Jetzt mal im Ernst, was erwartest denn du für Antworten?


    Oben wurde ja schon ein Tipp genannt. Heizung auf 22° stellen. Alternativ noch die ehemals bei Aldi erhältlichen elektrischen Heizkissen nutzen. Einfach unter den Pullover stecken.


    erbs

    Also, ich war ja auch mal in einer ähnlichen Materie "beheimatet". Ich habe jetzt aber keine Zeit konkret zu antworten. Das ist, wie fast Alles im Sozialleistungsrecht, komplex.


    Erst mal meine Fragen:


    Ist die von dir zitierte Begründung aus einem "normalen" Ablehnungsbescheid (A), oder einem so genannten Widerspruchsbescheid (B) nach Einlegung eines Widerspruches?


    Bei A) dann mal fristwahrend Widerspruch einlegen. Begründung kann nachgereicht werden. Kündige das an. Bei B) gleiches Vorgehen, aber halt nicht bei der KV, sondern da gegen einen WB (Widerspruchsbescheid) nur noch Klage möglich ist bei zuständigen Sozialgericht. Auch hier zur Fristwahrung, Begründung kann nachgereicht werden.


    Schick mir doch mal ne PN mit weiteren Angaben. Ich helfe dir, wenn möglich, gerne. Aber ich habe erst nächstes Jahr wieder mehr Zeit dafür.


    Inhaltlich nur so viel:


    Zitat: "Ergänzende Leistungen sind Leistungen, die nach pflichtgemäßem Ermessen von der Krankenkasse zu erbringen sind. Die Kasse hat insoweit entschieden, nur Ernährungsberatungen als Einzelberatung oder in Kleingruppen von maximal fünf Teilnehmern durch bestimmte anerkannte Anbieter zu bezuschussen. Diabetes-Schulungen werden davon nicht erfasst."


    In diesen Sätzen wird erklärt, dass a) dies eine so genannte Ermessenleistung, bzw. Ermessenentscheidung ist. Das ist keine Willkürliche, sondern eine nach "pflichtgemäßem" Ermessen. D.h. bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen wird aus dem "kann" durchaus dann im Rahme der Ermessensausübung ein "muss". Eben, bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen. Abschweifung: wenn im Gesetz von "soll" geredet wird ist dies ebenfalls eine Ermessensentscheidung. Nur dann halt ein "gebundenes" Ermessen. Alles kompliziert.


    Aaaber, in der Begründung steht auch: "Die Kasse hat insoweit entschieden, nur Ernährungsberatungen als Einzelberatung oder in Kleingruppen von maximal fünf Teilnehmern durch bestimmte anerkannte Anbieter zu bezuschussen. Diabetes-Schulungen werden davon nicht erfasst.


    Das ist ne interessante Begründung. Warum eine Typisierung vorgenommen wird (5 Personen...) und nur bestimmte (!) Anbieter (warum und nach welchen Kriterien ausgewählt?) ist von der Krankenkasse in der Ermessensausübung, notfalls vor dem Sozialgericht, zu begründen.


    Aber Vorsicht; Ermessensentscheidung können vom Gericht nur begrenzt überprüft werden. Aber das würde her zu weit führen.


    Tatsächlich sehe ich aber Angriffspunkte gegen die Argumentation der KV. Insbesondere die Auswahl der Anbieter. Auch die begrenzte Teilnehmerzahl halte ich als Kriterium für bedenklich. Meines Erachtens ist im Rahmen einer Ermessenentscheidung maßgeblich, ob das Ziel der Maßnahme erreicht werden kann. Wohl bei dir die Frage der Schulung/Umgang mit Diabetes. Warum das vom Anbieter oder Teilnehmeranzahl abhängig gemacht wird, ist mir erst mal schleierhaft. Das muss die KV dem Sozialgericht mal plausibel machen! Hier scheinen eher andere Gründe (welche?) die Ermessensentscheidung geprägt zu haben.


    Im Übrigen, im Rahmen einer Ermessensentscheidung ist immer auf den jeweiligen Einzelfall abzuheben. Das scheint mir bei dir eher unklar. Es scheint eine globale Begründung zu sein.


    So, mehr kann ich derzeit nicht schreiben. Wo wohnst du denn? Ich wohne derzeit in Offenbach. Evtl. wohnst du ja in der Nähe?


    Viele Grüße


    erbs
    PS: Vorliegendes ist keine Rechtsberatung, ich kenne auch dieses Diabetesdorf nicht. Fraglich ist hier auch, ob die "Schulungskosten", oder evtl. "Unterkunftskosten" in diesem Dorf abgelehnt wurden. Wenn du den VdK an deiner Seite hast kann das gut sein. Wenn ich in Pension bin, werde ich dort wohl auch aktiv. :D

    Ja, da frage ich mich auch wofür das Ganze.


    Zumal ich mir vorstellen kann, dass sich dies nach Hersteller geringfügig unterscheidet. Ich habe leider keine Schieblehre greifbar, sonst könnte ich dir den Innendurchmesser der Animas Reservoire mal auslesen.


    erbs

    Auch ich gehe bei O-saft eher von 120ml = 1 BE aus.


    Solche Kohlenhydratattacken mache ich nicht mit O-saft, sondern eher mit Haribos. Ist wahrscheinlich ähnlich. Da haue ich mir innerhalb kürzester Zeit mal 10 BE rein. Insofern nehme ich keinen verzögerten Bolus, sondern normal. Auch dann schießt der Blutzucker noch ordentlich in die Höhe. Ist auch klar, jede Menge schnell ins Blut gehender Kohlenhydrate.


    Ach so, ich sehe das weil ich CGM nutze. Da geht der Zucker trotz schnell wirkendem Humalog mal auf 240 und dann langsam wieder runter.


    erbs

    1. Die Garantiefrist beträgt 4 Jahre (zumindest war das bei Meiner so).
    2. Auch die Krankenkassen bewilligen wohl erst nach 4 Jahren, bei Bedarf, eine Neue
    3. Farbe, Elektronik, Bling Bling, dies das finde ich jetzt keine Argumente. Immerhin zahlen alle KV Mitglieder deine evtl. Pumpe mit.


    Zu Nummer 1.: Also, was soll das? Wenn deine Pumpe funktioniert, auch wenn die Garantie abgelaufen wäre, steht einer Verwendung nix im Weg. Nach der Garantie wird dann die KV im Falle eines Defektes eh die Neuanschaffung anstatt "Reparatur", das war bei mir immer ein Austausch, prüfen. Und do lange hast du ne Leihpumpe von deinem Pumpenhersteller.


    Ob bei dir dann Nummer 2. greift kann hier keiner beurteilen.


    Nummer 3. beantwortet sich m.E. nach selbst.


    erbs

    Hallo!


    Der FlexLink ist doch abkoppelbar. Also einfach abkoppeln und dann halt Insulin durchpumpen lassen. Ist ne Weile her, dass ich die Combo hatte, aber es müsste so etwas wie Katheder füllen geben, ansonsten halt normaler Bolus.


    Ansonsten keine Panik, wenn da mal ne kurze Luftblase ist, einfach ignorieren. Probiere beim befüllen mal aus wie "weit" der Weg im Katheder für eine Einheit ist. Bei den derzeit von mir verwendeten Kathedern ca. 5cm = 1 IE. Wenn du also ne Luftblase mit der Länge von ein paar Millimetern hast würde ich das ignorieren. Die wenige Luft ist völlig ungefährlich im Bauch/Fettgewebe.


    Wenn du z.B. den FlexLink neu setzt hast du ja auch Luft drin. Meines Wissen nach ca. 0,5 IE.


    erbs

    Nachfolgend habe ich mal aus meiner Excel Tabelle die Daten reinkopiert. Ist ein wenig in der Darstellung verschoben, aber ich denke, es ist trotzdem lesbar. Notfalls einfach bei mir nachfragen. Ich habe auch gleich die Kosten dabei ermittelt. Und unterschieden zwischen mechanischem Ausfall ("M"; z.B. herausreißen des Sensors) und sensorbedingtem ("D"; z.B. Sensorfehler, zu große Toleranzen etc.).


    Grundsätzlich fixiere ich den G4 zusätzlich immer noch mit einer Lage Fixomull ca. 6X6cm nochmals über den Transmitter. Geht problemlos und hilft enorm. Seit dem kein entsprechender Ausfall mehr. Die ersten 4 Sensoren wurden herausgerissen. Ich trage den Sensor am Bauch, etwas oberhalb des Bauchnabels ausschließlich auf der rechten Seite. Links geht wegen Billardspiel und Kollision mit Queue-Hand und Queue nicht (bin Linkshänder).


    Absolute, halbwegs "normale" Rekordnutzungsdauer waren 70 (!) Tage. Durchschnitt ist ca. 33 Tage. Allerdings nutze ich die Sensoren tatsächlich bis nix mehr geht.


    Wie man auch sehen kann ist ein erheblicher Kostenfaktor der Transmitter. Das ist zum k***, dass dieser nicht mit Akkus o.Ä. funktioniert. Der Austausch, bei mir bisher ein Mal nach 235 Tagen geht richtig ins Geld.


    Viele Grüße


    erbs



    Tragedauer Dexcom-Sensor
    Durchschnittliche Tragedauer 26,50
    Anzahl der verw. Sensoren 16
    Längste Tragedauer 84
    Kürzeste Tragedauer 7
    Durchschnitt b. Ausfall o. M. 33,18
    Kosten pro Sensor (€) 70,95
    Kosten pro Transmitter (€) 370

    Start Ende Warum Wechsel?

    05.09.2013 23.09.2013 18 Sensor "herausgerissen"; An der Tür M
    24.09.2013 01.10.2013 7 Sensor "herausgerissen"; An der Tür M
    02.10.2013 10.10.2013 8 Sensor "herausgerissen"; Beim Billard M
    11.10.2013 23.10.2013 12 Sensor "herausgerissen"; An der Tür M
    24.10.2013 12.11.2013 19 Mehrfache Sensorfehler D
    13.11.2013 11.12.2013 28 Sensorfehler Am Ende gr. Toleranzen D
    12.12.2013 08.02.2014 58 Am Ende zu große Toleranzen Ab. 22.1. grö. Toleranzen D
    09.02.2014 23.02.2014 14 Von Anfang Toleranzen; Ende ??? D
    24.02.2014 16.03.2014 20 Auch hier; Toleranzen; Ende S.fehler D
    17.03.2014 31.03.2014 14 Sensor musste wegen CT enfernt werden M
    01.04.2014 12.04.2014 11 Sensorfehler 1 D
    13.04.2014 06.05.2014 23 Extreme Toleranzen D
    07.05.2014 30.07.2014 84 Extreme Toleranzen+Verzögerung seit 2 W. Ca. 70 Tage gut! D
    31.07.2014 01.09.2014 32 Wiederholt "???" D
    02.09.2014 12.10.2014 40 Sensorfehler; Ende, gr. Toleranzen D
    13.10.2014 18.11.2014 36 Sensorfehler, völlig abgedrehte Messwerte D
    19.11.2014 SN: 5165414


    Kosten
    Statistisch Sensoren/Jahr 13,77
    entspricht Kosten von 977,24
    zzgl. Transmitter 574,68
    Kosten/Jahr 1551,92
    Kosten/Monat 129,33

    Prognoserechner
    Tragedauer Sensoren (T)
    Nutz.dauer Transmitter (M)
    Kosten/Jahr
    Kosten/Monat

    Transmittertragedauer

    05.09.2013 28.04.2014 235
    29.04.2014