Beiträge von erbs

    ...würde ich die Pumpe und den Dexcom ablegen.


    Obwohl, die Pumpe als Lesegerät für den Dexcom weiter dabei haben. Denn selbst bei den Diabetologen gibt es viele Ärzte, die schlicht keine Ahnung haben. Das würde ich bei solch einer Aussage auch zuerst vermuten.


    Ansonsten würde ich dann abend, wie jetzt schon ab und an, zum Thai fahren. lecker was essen und ohne zu berechnen mir ein paar süße Cocktails gönnen.


    erbs


    Gut aber wie lange musst du warten wenn diene Paradigm kaputt geht und du eine neue bekommst????? In der Wartezeit mit Pen?? :confused2


    Nein. Trotz der ????? Das ist wohl bei allen Anbietern wohl gleich oder ähnlich. Ich habe mit 3 Anbietern Erfahrungen; Roche, Medtronic und Animas. Alle liefern sehr kurzfristig Ersatz. Bei Roche habe ich z.B. früh Morgens angerufen. Mittags kam per Kurier die Ersatzpumpe. Diese wurde an meinen Arbeitsplatz geliefert. Ein Bekannter war in Frankreich in Urlaub. Auch der hatte am Folgetag Ersatz für seine Roche.


    Ansonsten, ich habe meine Pumpen immer entweder bis zum Ablauf der Betriebsdauer oder bis zum Versagen betrieben. Ich habe jetzt keine konkrete Erinnerung, aber ich meine es wären in 29 Jahren insgesamt 8 Pumpen gewesen. Davon allerdings 3 seit Sommer letztes Jahr. Also, ca. 5 1/2 Jahre pro Pumpe für den Zeitraum davor. Früher gab es nicht so schnell neue Modell. Allerdings habe ich nur die grundsätzliche Anzahl der (verschiedenen) Pumpen genannt. Da war dann schon vorher mal ein Austausch wegen Defekt in der Garantiezeit dabei.


    erbs

    Mal unabhängig davon, dass ich selbst das gar nicht möchte, weil es zu viele Probleme mit sich bringt (denken muss man selber, z.B. bei Nudeln mit Käsesoße oder anderen Beispielen; Ein echter Fortschritt wäre ein tatsächliches "closed Loop" System (ohne Zeitverzögerung etc.). Und das ist es auf jeden Fall nicht).


    Aber derzeit ist das ja weder absehbar was da genau kommt und vor Allem wann. Der Themenersteller fragt ja jetzt an. Und von dem was derzeit auf dem Markt ist, halte ich die Animas für außerordentlich gut. Ich hatte ja direkt vorher die Medtronic. Kann also vergleichen.


    erbs

    Ich werde allerdings bei Medtronic bleiben, weil die eine neue Pumpe Anfang nächstes Jahr rausbringen und die Technik ist erst mal einzigartig.


    Was ist denn an der Medtronic so einzigartig? Das sie nicht wasserdicht, oder wenigstens wasserfest ist? Sorry :whistling:


    erbs


    Wenn du "problemlos" die Pumpe wechseln kannst, dann schau dir mal die Animas Vibe an. Die funktioniert nämlich in Kombination mit dem Dexcom G4 Sensor.


    Zur Medtronic Pumpe sage ich hier besser Nichts mehr, denn ich habe sehr, sehr schlechte Erfahrungen. Die Animas Vibe ist fast perfekt (für mich). Aber, das musst du selbst entschieden. Schau dir die Pumpen mal an.


    http://www.animaseurope.eu/de/about-animas


    Ich betreibe die Animas Vibe auch mit CGM, eben dem Dexcom G4. Ich kann schon gar nicht mehr Ohne. Einfach Klasse. keine wirklich Hypos mehr, seltenst Ausreißer nach oben in den Zuckerwerten (und wenn dann nicht lange) und einen erheblich besseren HBA1.


    Falls du Fragen hast, kannst du mir die auch mit persönlicher Nachricht stellen.


    Viele Grüße


    erbs

    Na ja, die Daten werden ähnlich wie bei der medtronic ausgelesen. Empfänger per USB Anschluss an PC und dann starten. Man darf halt nicht vergessen die Pumpe zu stoppen. Das macht die Medtronic von selbst. Meine Herren, aber das bekommt man ja wohl noch hin. Und .. ja, es werden KH und nicht BE eingegeben. Fand ich am Anfang störend, hart mich innerhalb 2 Tage überzeugt. Besser als 1,3 BE sind halt 16gr KH. einzugeben. Finde ich. Ist reine Gewöhnungssache. Hst du schnell drauf.


    Ach so, habe derzeit 9 Blöcke. Allerdings käme ich auch mit weniger aus. Man sollte nicht davon ausgehen, dass man +/- 10 den Blutzucker Basal hinbekommt.


    erbs

    Wir können ja mal ne Umfrage hier starten wie viel "Blöcke" jeder hat. Davon abgeshen ist noch fraglich wie sinnig manche Blockbildungen sind.


    Animal sollte mal hier reinschauen. Dann machen sie bestimmt mehr Blöcke, egal ob notwendig oder nicht.


    erbs

    Hallo Woja!


    Na ja, das mit den 12 BE war ja nur ein Beispiel welche Folgen das manchmal hatte. Ich habe das auch bei niedriger Kohlenhydratzufuhr. Auffallend ist a) die Veränderung von einem auf den anderen Tag ohne irgendwie fassbare Ursache (keine Krankheit, kein Klimawechsel, Schichtwechsel ...) und b) der schwer korrigierbare Fehler. Ich benötige irgendwie mehr Insulin wie früher bei einem Fehöeinschätzung der Kohlehydrate.


    Aber, du beruhigst mich. Weiter oben schrieb es schon einmal Jemand. Also, das tritt bei Euch auch auf. Habt ihr ne Idee warum?


    Und, na ja, da werde ich es Morgen mal mit dem Faktor 2 Mittags versuchen. Das ging heite halbwegs annehmbar bei Annahme Faktor 1,5 und nach noch mal "Nachhilfebolus". Irre, vor einer Woche noch zutreffend Faktor 1!


    Danke für eure Antworten.


    erbs

    Nö, Nüchternwerte liegen zuverlässig, seit und Dank CGM (damit kann man wunderbar Basalrate checken) bei ca. 85 Morgens. Abweichungen bis 110 schiebe ich auf Messtoleranzen.


    Wie gesagt, Veränderung von einem Tag auf den Anderen. Das war vor 8 Jahren ähnlich. Damals Erhöung Abends und Morgens auf 1:1,5.


    Ich verstehe es nicht. Und...Infekt habe ich nicht. Fühl mich wohl.


    erbs

    Ich verstehe deine Frage nicht. Die Basalrate "zieht" mich nirgendwo hin. Wenn ich Mittags Nichts esse, bleibt der Zucker stabil; Sprich von Morgens bis nachmittags im morgigen Bereich +/-20 Punkten. Heute Morgen z.B. hatte ich 105. Bis zum Mittagessen im Bereich zwischen 95-123. 123 kurz vord em Mittagessen (alles CGM Werte, die ich aber als zuverlässig betrachte. Auch wenn evtl. absolut nicht zutreffned, dann aber die Tendenz, also, stabil). Lasse ich das Mittag essen aus, habe ich keine besondern Abweichungen.


    Die Gesamttagesdosis ist seit einigen Tagen erhöht. Vorher normal. Und nach einer Abweichung, d.h. erhöhtem Wert lies sich der Zucker sehr schwer und nur mit erhöhten Dosen wieder in den Normalbereich bringen. D.h. die Korrekturen schlagen eher schlecht an.


    Kathederrückfluss schließe ich aus. Die geringere insulinempfindlichkeit bezieht sich aber offensichtlich nur auf Bolusabgabe zu Kohlenhydraten. Wie gesagt, Basal ohne Nahrung läuft es.


    erbs

    Hallo!


    Habe das mal hier im Pumpenforum eingestellt, obwohl es ja kein Thema nur für die Pumper ist.


    Vorgeschichte:


    Ich habe bestimmt 20 Jahre einen BE:Insulinfaktor von 1:1 gehabt. Und zwar den ganzen Tag über. Ein Bekannter hat dies heute noch. Vor ca. 8 Jahren hatte ich richtig merkwürdige Werte. Erklärung warum wurde durch medizinische Beratung gelöst, schlicht die Berücksichtigung einen BE/Insulinfaktors. Damals wurde ausgetestet und damit fuhr ich bisher auch gut, Morgens 1:1,5, Mittags 1:1, Abends 1:1,5.


    Nunmehr habe ich seit 3 Tagen immer absolut abartige Werte nach dem Essen (Mittags). Esse ich Nichts sind die Werte okay. Einzig plausible Erklärung ist der BE:Insulinfaktor. Da ich Mittags auch schon mal 12 BE zu mir nehme ist das natürlich irre und führt zu erheblichen Fehlwerten. Jetzt habe ich heute mal nen Faktor von 1:1,5 ausprobiert. Und dennoch, die Werte sind immer noch zu hoch. Morgen probiere ich 1BE: 2 IE.


    Was mich völlig fertig macht ist, dass dieses Phänlomen von einem Tag auf den anderen auftrat. Habt ihr auch solche Beobachtungen gemacht und/oder selber korrigiert? Da ich CGM Träger bin kann ich das ganz gut feststellen.


    Ich habe natürlich Hemmungen einfach von 1:1 auf 1:2 zu gehen. Andererseits isses offensichtlich aber notwendig.


    erbs

    Warum willst du hochkonzentrierte Nahrung?


    Hast du Untergewicht? Oder befürchtest du das?


    Du hast doch eine Insulinpumpe. Insofern ist weniger essen zumindest kein diabetisches Problem.


    Sofern du aber Untergewicht o.Ä. hast solltest du einen Arzt fragen. Denn das Fehlen von Hunger sollte untersucht werden. Das kann nicht auf Kosten des Allgemeinzustandes, d.h. Untergewicht gehen. Denn normaler Weise nimmt der Körper nach der Meldung Hunger die Nahrung auf, die er benötigt. Es könnte eine, wie auch immer geartete, Störung vorliegen.


    Deshalb mein dringender Rat, nicht an den Symptomen herumdocktern, sondern der Ursache auf den Grund gehen.


    erbs

    Die Batterielaufzeit der Animas (mit häufiger Nutzung CGM, also oft Display an) ist mit Lithium Batterien ca. einen Monat. Ja, leider nur ein kleineres Reservoir mit 200 IE. Aber, daran gewöhnt man sich. Keine wirkliche Umstellung/Einschränkung. Und ich denke, das wird demnächst bei wohl allen Puimpenm so sein. Die Katherwahl ist nicht eingeschränkt. Luer! Über den Kundendienst kann ich mich nicht beschweren. Sowohl die anfänliche Beratung/Schulung, als auch de rgelistete Service (der leif über Diaexpert!) völlig in Ordnung.


    Tja, ich würde heute keine Pumpe ohne Möglichkeit CGM mehr wählen. Nicht weil ich es jetzt 11 Monate ununterbrochen nutze, sondern shclicht weil die Pumpe mindests 4 Jahre genutzt werden soll. Und da sollte CGM möglich sein. Ich hoffe doch, das CGM in den nächsten 4 Jahren in den Hilfsmittelkatalog aufgenommen wird.


    erbs

    Deine Pumpe funktioniert also noch? Weshalb willst du wechseln? Was willst du, was die bisherige Pumpe nicht kann?


    Ich kam auch von "Accu-Check". Hast du dir auch mal die Animas Vibe angeschaut? Das ist meine Jetzige.


    Von der Paradigm Veo, und insbesondere Medtronic halte ich sehr Viel. Sehr viel Negatives! Nee, die ist bei mir völlig aus der Empfehlung. Ich habe da ganz schlechte Erfahrungen gemacht. Hier:


    erbs ist neu hier, aber dennoch Diabetes Veteran


    erfährst du Welche. Etwas weiter runter scrollen!


    Die Animas hat schon Einiges bei mir ausgehalten, auch Wasser. Bin total überzeugt. Und ich betreibe die Animas mit dem Dexcom G4. Evtl. ist ja auch für dich die CGM Möglichkeit interessant? Und da sehe ich den Dexcom G4 derzeit weit Vorne.


    erbs

    Heißt das, dass ich die PKV sooft ich will nerven kann? :D


    Heißt das, dass ich die PKV sooft ich will nerven kann? :D


    Was hast du denn davon, wenn du den Antrag mehrmals stellst und deine private KK "nervst". Gar Nix! Was soll denn sowas?


    Eine der ersten Fundstellen bei Bemühen der Suchfunktion bestätigte meine Einschätzung. Kein Widerspruch (was klar ist), sondern direkt Klage vor dem Zivilgericht.


    Das wird dann noch spannender, als bei den Gesetzlichen bzw. Ersatzkassen. Denn dann ist natürlich auch der Vertragsinhalt entscheidend. Keine Ahnung, ob private KK sich an die Bestimmungen für Gesetzliche orientieren. Dies könnte z.B. bei der FAMK der Fall sein.


    http://www.frag-einen-anwalt.d…zustaendig---f262735.html


    erbs

    Heißt das, dass ich die PKV sooft ich will nerven kann? :D


    Was hast du denn davon, wenn du den Antrag mehrmals stellst und deine private KK "nervst". Gar Nix! Was soll denn sowwas?


    Eine der ersten Fundstellen bei Bemühen der Suchfunktion bestätugte meine Einschätzung. Kein Widerspruch, sondern direkt Klage vor dem Zivilgericht.


    Das wird dann noch spannender, als bei den Gesetzlichen bzw. ERstazkassen. Denn dann ich natürlich auch der Vertragsinhalt entscheidend. Keine Ahnung, ob private KK sich an die Bestimmungen für Gesetzliche orientieren. Dies könnte z.B. bei der FAMK der Fall sein.


    http://www.frag-einen-anwalt.d…zustaendig---f262735.html


    erbs

    "Das "Ding" heisst Rechtsbehelfsbelehrung, nicht Widerspruchsbelehrung. Unter einem Widerspruchsbescheid steht üblicher Weise eine Rechtsmittelbelehrung. Auch hier gilt, fehlt diese oder ist diese falsch (z.B. Verweis auf falsche Gerichtsbarkeit) ist die Frist zur Einlegung einer Klage ein Jaht und nicht ein Monat."


    erbs-enzähler?


    Das "Ding" ist das gleiche und 1 Jahr ist 1 Jahr.


    Wenn du das als Erbesenzählerei empfindest. Von mir aus.


    Aber wenn man hier schon Formalien bespricht, sollte man das zutreffend machen und benennen.


    Gerade im Internet verbreiten sich solche Sachen rasant. Im Übrigen, ich habe ja weitere Infos und Tipps geliefert.


    erbs

    Auch wenn die ERfahrungen natürlich subjektiv sind. Aber ich würde nie und nimmer eine Veo für ein Kind vorsehen. Wenn ich mal auf meine Erfahrungen, u.a. hier (etwas weiter unten) verweisen darf. Denn gerade bei einem Kind ist es nötig, dass die Pumpe was aushält. Auch mal nen Wasserstrahl oder ein unfreiwilliges Bad. Und da habe ich jetzt fast ein Jahr Erfahrung mit der Anmas Vibe. Die liegt sogar in der Badewanne neben mir im Wasser.


    erbs ist neu hier, aber dennoch Diabetes Veteran


    Im Übrigen seh ich das genauso. Du wirst dein Kind nicht überzeugen können. Das könne bstenfalls andere diabetische Kinder mit Pumpe. Also, wie gesagt, Selbsthilfegruppe, im spezialiserten Kranknehaus mal nachfragen (z.B. in Frankft Kranhenhaus Sachsenhausen) etc. .


    erbs

    Ja, mach das auf alle Fälle. Aber - bitte WIDERspruch einlegen, wie auch erbs schon erwähnt hat. Und unbedingt auf die Widerspruchsfrist achten, die im Bescheid der Krankenkasse erwähnt sein muss. Fehlt unter der Ablehnung Deiner Krankenkasse die sog. Widerspruchsbelehrung (ja - so heißt sie tatsächlich und ich schreibe sie täglich) hast Du für den Widerspruch tatsächlich 1 Jahr Zeit.
    Viel Erfolg und alle guten Wünsche für Deine weitere Familienplanung!


    Hallo Antje,


    ich spile hier mal weiterhin den K***.


    Das "Ding" heisst Rechtsbehelfsbelehrung, nicht Widerspruchsbelehrung. Unter einem Widerspruchsbescheid steht üblicher Weise eine Rechtsmittelbelehrung. Auch hier gilt, fehlt diese oder ist diese falsch (z.B. Verweis auf falsche Gerichtsbarkeit) ist die Frist zur Einlegung einer Klage ein Jaht und nicht ein Monat.


    Aber, die TE hat ja geschrieben, dass Sie mit dem VdK zusammen arbeitet. Die müssten solche Formalia kennen. Inhaltlich wohl weniger.


    Ansonsten ein wenig im Internet recherchieren. Hier z.B. ein "Beschluss" (kein Urteil), als eine Entschiedung im so genannten "Eilverfahren":


    http://www.gerichtsentscheidun…ramfromHL=true#focuspoint


    Ich habe jetzt keine Zeit zum suchen. Aber es gibt auch ablehnende Entscheidungen und Beshclüsse. Z.B. Landessozialgericht Berlin-Brandenburg. Die Erfolgsaussichten sind uneinschätzbar.


    erbs

    Wenn die Krankenkasse regelt, dass die Erbringung einer Leistung, hier die Kostenübernahme für die CGM Sensoren, abgelehnt wird, handelt es sich um einen "Beschied", einen so genannten Verwaltungsakt. Auch wenn da nicht Bescheid drüber steht, es geht um den Tatbestand der Regelung, Ablehnung einer Leistung im Rahmen des SGB V ( http://de.wikipedia.org/wiki/F…tes_Buch_Sozialgesetzbuch ). Üblicher Weise enthalten solche Bescheide eine Rehctsbehelfsbelehrung. Also "...gegen diesen Bescheid können Sie innerhalb einens Monats...Widerspruch usw...". Fehlt diese Rechtsbehelfsbelehrung, gitl nicht die Monatsfrist, sonder eine Jahresfrist. Weiteres spar ich mir hierzu erstmal.


    Der Widerspruch ist schriftlich (!) (Papier! Keine E-Mail! Hier gelten besondere Regelungen, hier zu kompliziert)) oder "zur Niederschrift" (als quasi diktieren bei der Krankenkasse) einzulegen. Dies regelt § 84 SGG (Sozialgerichtsgesetz). Man kann auch fristwahrend Widerspruch einlegen und die konkrete Begründung nachreichen. Das sollte man dann ankündigen. Kleine Korinthenk***, es heist hier Widerspruch, nicht Einspruch. Einspruch heisst es beim Finanzamt.


    Nach Einlegung des Widerspruchs erfolgt eine interne Prüfung des Bescheides innerhalb der Verwaltung, hier Krankenkasse. Ggfs. nach Rückfragen etc. erfolgt eine Entscheidung der Krankenkasse. Wird dem Widerspruch stattgegegebn, d.h. den Ausführungen des Widerspruches wird gefolgt, wird der bestrittene Bescheid aufgehoben und durch einen anderen Bescheid, einen Bewilligungsbescheid (=Kostenübernahme CGM) ersetzt. Das wäre der Fall des § 85 Abs. 1 SGG. Dann hättest du was du möchtest.


    Zweite Möglichkeit; die Krankkasse lehnt auch nach Prüfung im Widerspruchsverfahren dein Begehren ab und bestätigt den ablehnenden Bescheid. Dann ergeht ein so genannter Widerspruchsbescheid (§ 85 Abs. 2 SGG). Gegen diesen kann kein Widerspruch mehr eingelegt werden, sondern nur noch beim zuständigen Sozialgericht Klage erhoben werden.


    Die dritte Möglichkeit bespreche ich hier derzeit nicht ausfürhlich. Das wäre eine "Teilabhilfe". Beispiel: Du willst einen Rollstuhl für 5.000 Eur. Die KV hält aber 4.000 Euro im Widerspruchsverfahren für ausreichend zur Anschaffung an. Dann wären bei einer ursprünglichen vollständigen Ablehnung jetzt noch 1.000 streitbefangen. Über diese 1.000 Eur würde ein Widerspruchsbescheid ergehen. 4.000 Euro bekämst du (etwas vereinfacht).


    Also, ich vermute, du hast einen Alehnungsbeschied bekommen. Auf jeden Fall schriftlich Widerspruch einlegen, die Argumente wurden oben ja schon aufgezählt; Dokumentation HBA1 etc. beifügen und abwarten. Dann nach Entscheidung über den Widerspruch überlegen. Kannst mich gerne per PN kontaktieren.


    erbs
    PS: Hatte selber mal einen Sozialleistungsträger (keine KV) vor dem Sozialgericht vertreten und führte Widerspruchsverfahren durch-


    Nachtrag:
    Für die Verfahren vor dem Sozialgericht besteht Kostenfreiheit. D.h.Gerichtskosten fallen nicht an. Ihc habe auch noch nie erlebt, dass eine KV vercuht hätte solche Kosten, falls die KV gewonnen hätte, geltend zu machen. Einen Anwalt braucht "man" in der 1. (Sozialgericht) und 2. Instanz (Landessozialgericht) nicht zwingend. Erst vor der 3., dem Bundessozialgericht. Die Sozlagerichte haben eine Verpflichtung zur Aufklärung des Sachverhaltes. Dies ist anders als bei den Zivilgerichten. Da kann man ohne Anwalt schon einen Fehler machen der, da das Gericht nur das Vorgebrachte (auch wenn es, es anders sehen könnte) berücksichtigen kann, dann Auswirkungen hat.


    Zum oben aufgeworfenen Thema: "Einstweilige Anordnung". Dies ist kein Allheilmittel. Und es wird nicht die Sach- und Rechtslage abschließend geprüft, sondern im Rahmen einer so genannten Folgenabwägung entschieden. Das kann durchaus kritisch werden. Un d ist unterschiedlich zu vewerten; z.B. ob du wieder schwanger werden willst, oder es derzeit bist. Das ist sehr kompliziert.


    Mal zum einlesen: http://www.herbertmasslau.de/einstw-anord-sgg.html