Beiträge von erbs

    Das muss ich beobachten. Könnte natürlich sein, dass (sofern es mit der Animas) genauso ist, ich den Vibrationsalarm nicht mitbekomme (???) und denke, dass der akustische Alarm der Erste ist(?). Notfals probier ich das mal aus, gebe bei 100 mal eine IE ab und beobachte dann häufig.


    erbs

    Hallo!


    Nachdem ich feststellen musste, dass die Dexcom Sensoren bei meinem Händler, DiaExpert, (noch) teurer geworden sind, habe ich mal gegoogelt. Dabei fand ich: http://www.diashop.de/dexcom-g…animas-vibe-4-stueck.html . Nicht nur, dass die die Sensoren grundsätzlich preiswerter sind, sondern auch noch ein Nachlass bei Abnahme ab 8 Stück eingeräumt wird. Okay, das macht nicht die Welt aus, aber immerhin schon pro Sensor fast ne Flasche brauchbaren Rose´Wein. :whistling:


    Natürlich weiß ich, dass das gemeinsame bestellen nicht unbedingt einfach ist, aber evtl. würde ja jemand mit mir bestellen? Zukünftig? Das rechnet sich ja nur in der Nähe, sonst fressen bei zusätzlichen Fahrtkosten diese die Ersparnis auf.


    erbs

    Was heisst "beim ersten Mal gibt es keinen Alarm"? Ich habe den Schwellenwert auf 70 eingestellt. Die niedrigste Grenze von 55 ist ja nicht variabel. Aber bei 70 lärmt meine Animas (mit der ich den Dexcom betreibe) auch.


    Insofern ist das keine Dexcom Problematik, sondern (ich vermute mal die betreibst das mit dem Dexcom-"Hand"gerät (weiss nicht wie ich es nennen soll)) eine Frage des Auslese-/Empfangsgerätes. Das Deccom Gerät kenne ich nicht. Wie gesagt, mit der Animas geht das. Evtl. noch mal ins Handbuch schauen? Ich kann mir nicht vorstellen, dass es "beim ersten Mal" keinen akustischen Alarm geben kann. Notfalls hier fragen: http://www.nintamed.eu/


    erbs

    Auch ich gehöre zu Denjenigen, die das Insilun noch nie, ausser zuhause, gekühlt haben. Halte ich für den Zeitraum eines Urlaub für überflüssig. Anders könnte das evtl. bei Langzeitlagerung sein.


    Früher reichte mir das Reservoir in der Pumpe fast eine Woche. Und...da habe ich die Pumpe auch nicht gekühlt, d.h. das Insulin hatte in Etwa Umgebungs- oder evtl. sogar Körpertemperatur (wenn ich Nachts drauflag) :whistling: . Auch beim mountainbiken in der Sonne schien diese den ganzen Tag auf meinen Oberarm (mit Pumpe). Gleiches bei Motorrad- Fahrradtouren. Bei Zelturlauben lag das Insulin im Zelt herum. Das waren dann doch geschätzte 45° oder evtl. sogar mehr in Südfrankreich. Könnte allerdings sein, dass da die Wirkung etwas nachließ.


    Egal, ich verstehe den Heckmeck auch nicht. Über Kühltaschen etc. mache ich mir keinen Kopf.


    erbs

    Ich war 2010 im KH Sachsenhausen zwei Wochen auf der Schulungsstation und hatte den Eindruck, dass die dort gut Bescheid wissen. Man bekommt dort auch eine Telefonnummer, wo man bei Problemen jederzeit anrufen kann, finde ich für Anfänger wirklich eine gute Sache.
    Sofern man dort auch ambulante Betreuung macht, würde ich mir das als Innenstadt-Bewohner überlegen.


    Lg Hubi


    Sorry, muss noch was nachschieben. Ich glaube (glaube!), dass die ambulante Behandlung nur für Pumper möglich war.


    Aaber...einfach mal fragen. Ich bin dort seit 30 Jahren in Behandlung und war immer zufrieden.


    erbs

    Bis vor einigen Jahren war ich mit meinem DM ambulant bei der Diabetesklinik eines großen Krankenhauses per Überweisungsschein des Hausarztes. Also die haben aus dem Patienten (resp. seiner Krankenkasse) das Mögliche rausgeholt. Nicht selten wurde ein Verdacht auf Folgeerkrankungen geäußert u. man direkt an die entprechende Abteilung des Krankenhauses "weitergeleitet". Und ebenfalls nicht selten wurde der Verdacht nicht bestätigt, aber das KH verdient natürlich daran.
    Zudem folgte eine Schulung der nächsten. Kurzum, die haben richtig professionell das finanziell optimal Machbare "abgeschöpft". Für meine Begriffe war es etwas zuviel des Guten!


    War es das Krtankenhaus Sachsenhausen?
    e
    Die hatten von den KV keine Zulassung mehr für ambulante Behandlung. Ich war auch Jahrzehnte bei fr. Dr. Hofmann und total zufriden.


    Ich habe aber gehört, dass das KH Sachsnehausen wieder ambulant behandeln darf. Frag doch mal nach. Allerdings ist das Team etwas anders als früher. Aber immer noch sind Gute dabei.


    Ansonsten kann ch dir Dr. Paulwitz in neu-Isenburg empfehlen. Ein Ruhiger, der keinen Unsinn verzapft und wenn er dich als kompetent und mitdenkend erlebt, dir ziemlich freie Hand lässt, aber dennoch unterstützt. Der ist auch Hausarzt!


    erbs

    Beim Paradigm Anschluss hatte ich oft Probleme. Und sei es nur Luftbläschen, die ich im Insulin hatte. All das ist Vergangenheit mit der Animas Vibe. Ich bin total zufrieden, es gibt nur Kleinigkeiten, die ich gerne anders hätte.


    Im Übrigen, auch die Bedienung der Medtronic finde ich erheblich schlechter, teilweise sogar gefählich. Ich machte Medtronic schon vor 9 Monaten auf ein Problem aufmerksam, welches eine Abgabe einer "Überdosis" (bei Nutzung des Blusrechners) zur Folge haben kann, welche erst jetzt in einen Sicherheitshinweis mündete.


    Wo wohnst du denn? Nähe Rhein-Main? Wir könnten uns evtl. mal treffen, bin ab und an in Deutschland unterwegs. Obwohl, derzeit weniger. :-(


    erbs

    Jedes einzelne Rezept?


    Ich bin bei der AOK (Hessen). Ich habe seit irgendwas 29 Jahren ne Pumpe. Nur die Pumpe selbst war genehmigungspflichtig von der Kasse bzw. dem Medizischen Dienst. Im Übrigen, auch erst seit ein paar Jahren.


    Und deine Kasse schiesst sich da ja selber ins Knie. Denn das ZUbehör für die vorhandene Medtronic ist preiswerter als die weitere Verschreibung von Pods.


    erbs

    Wobei die Privaten nicht vergleichbar sind mit den üblichen Kanditaten wie AOK, BEK oder ... .


    Die sind schon mal zickig und begehen auch Rechtsbruch. Z.B. sind auch die Kosten der Spannungsversorgung (Batterien) für Insulinpumpe und Blutzuckermeßgerät zu übernehmen, wenn diese Hilfsmittel auch von der KV bewilligt wurden. Die KV lehen das aber immer ab. Rechtswidrig wegen:


    Gericht:
    BSG 3. Senat
    Entscheidungsdatum:
    06.02.1997
    Aktenzeichen:
    3 RK 12/96
    Dokumenttyp:
    Urteil


    Leitsatz


    Leitsatz
    Der Anspruch auf Versorgung mit einem Hilfsmittel nach § 33 Abs 1 S 1 SGB 5 umfaßt auch die Versorgung mit der zum Betrieb des Hilfsmittels erforderlichen Energie.



    Nicht täuschen lassen, es geht in diesem Einzelfall zwar um Strom für einen Elektrorollsthul, aber grundsätzlich gilt (Zitat) lt. diesem Urteil:


    "Nach § 33 Abs 1 Satz 1 SGB V haben Versicherte Anspruch auf Versorgung mit Seh- und Hörhilfen, Körperersatzstücken, orthopädischen und anderen Hilfsmitteln, die im Einzelfall erforderlich sind, um den Erfolg der Krankenbehandlung zu sichern oder eine Behinderung auszugleichen, soweit die Hilfsmittel nicht als allgemeine Gebrauchsgegenstände des täglichen Lebens anzusehen oder nach § 34 Abs 4 SGB V ausgeschlossen sind. Der Anspruch umfaßt nach Satz 2 der Vorschrift auch die notwendige Änderung, Instandsetzung und Ersatzbeschaffung von Hilfsmitteln sowie die Ausbildung in ihrem Gebrauch. Nach § 34 Abs 4 Satz 1 SGB V kann der Bundesminister für Gesundheit durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates Heil- und Hilfsmittel von geringem oder umstrittenem therapeutischen Nutzen oder geringem Abgabepreis bestimmen, deren Kosten die KK nicht übernimmt; nach Satz 2 kann die Rechtsverordnung auch bestimmen, inwieweit geringfügige Kosten der notwendigen Änderung, Instandsetzung und Ersatzbeschaffung nicht übernommen werden. Die aufgrund dieser Ermächtigung erlassene Verordnung über Hilfsmittel von geringem therapeutischen Nutzen oder geringem Abgabepreis in der gesetzlichen Krankenversicherung (HMVO) vom 13. Dezember 1989 (BGBl I 2237), zuletzt geändert durch Verordnung vom 17. Januar 1995 (BGBl I 44) sieht einen Ausschluß von Ladestrom für Rollstühle nicht vor."


    Und auch nicht für Stromversorgung für Insulinpumpe und Blutzuckemeßgeräten!


    Denn die Aufzählung in der HMVO (was nicht zu bezuschussen ist) ist abschließend. Und darin ist z.B. die Batterie für Hörgeräte aufgeführt, aber nicht Batterien für Insulinpumpe und Blutzuckermeßgerät


    erbs


    Also, zu deinem Beitrag mehrere Stellungnahmen (Vorsicht, längerer Beitrag:


    1. Die Kosten. In der Tat sind die Kosten des CGM nicht "nur" Kosten des Sensors. Und deine Annahme, dass ein Sensor 4 Wochen getragen werden kann ist ebenfalls unrichtig. Man kann einen Sensor auch mal 4 Wochen tragen. Aber das ist weder immer möglich, noch die Regel. Und schon gar nicht von Dxcom zugelassen. Letzter Satz nur der Vollständigkeit halber, ich trage meine Sensoren natürlich auch so lange es geht.


    Also, zusätzlich noch die Kosten für den Transmitter i.H.v. 375 Euro, der bei mir 9 Moante durchhielt. Dazu noch die Sensorkosten. Nachfolgend mal meine Tabelle über Tragezeiten:


    Start Ende Warum Wechsel?

    05.09.2013 23.09.2013 18 Sensor "herausgerissen"; An der Tür M
    24.09.2013 01.10.2013 7 Sensor "herausgerissen"; An der Tür M
    02.10.2013 10.10.2013 8 Sensor "herausgerissen"; Beim Billard M
    11.10.2013 23.10.2013 12 Sensor "herausgerissen"; An der Tür M
    24.10.2013 12.11.2013 19 Mehrfache Sensorfehler D
    13.11.2013 11.12.2013 28 Sensorfehler Am Ende gr. Toleranzen D
    12.12.2013 08.02.2014 58 Am Ende zu große Toleranzen Ab. 22.1. grö. Toleranzen D
    09.02.2014 23.02.2014 14 Von Anfang Toleranzen; Ende ??? D
    24.02.2014 16.03.2014 20 Auch hier; Toleranzen; Ende S.fehler D
    17.03.2014 31.03.2014 14 Sensor musste wegen CT enfernt werden M
    01.04.2014 12.04.2014 11 Sensorfehler 1 D
    13.04.2014 06.05.2014 23 Extreme Toleranzen D
    07.05.2014

    Ich würde mal von einer durchschnittlichen Tragedauer von evtl. 14-18 Tagen ausgehen.


    2. Wie bekannt ist CGM nicht grundsätzlich als "Hilfsmittel" o.Ä. von den Krankenkassen anerkannt. Insofern ist eine Übernahme der Kosten immer nur im Einzelfall (bisher) möglich. Die von dir genannten "Argumente" müssen nicht überzeugen. Weder die KV noch ein Gericht. Tatsächlich im Zweifelsfall nur nach gerichtlicher Entscheidung nach evtl. erfolglosem Abschluss eines Widerspruchverfahrens.


    Das Alles kann Jahre dauern. Ich kenne die Beabreitungszeiten der Sozialgerichte aus eigener Tätigkeit.


    Nachfolgend mal zum nachlesen einige mir bekannte Fälle, in denen es (erfolgreich) um CGM ging. Bitte aber beachten, dass es sich in der Regel um "Beschlüsse" handelt. Das ist ein Unterschied zum "Urteil". Bei einem Beschluss ist die Rechtslage nicht abschließend entschieden/geurteilt, sondern es können in einem solchen "Eilverfahren" auch so genannte Folgenabwägungen vorgenommen werden. Und bis mal das Bundessozialgericht höchstrichterlich hierzu entschieden hat, wird nach meiner Einschätzung noch 10 Jahre dauern


    Die aufgeführten Urteile bzw. Beschlüsse kann man Miestens auf den Seiten der Gerichte nachlesen.


    Gericht:
    SG Detmold 5. Kammer
    Entscheidungsdatum:
    01.12.2010
    Aktenzeichen:
    S 5 KR 325/09
    Dokumenttyp:
    Urteil



    Gericht:
    Landessozialgericht Berlin-Brandenburg 1. Senat
    Entscheidungsdatum:
    27.11.2013
    Aktenzeichen:
    L 1 KR 265/13 ER
    Dokumenttyp:
    Beschluss



    Gericht:
    Landessozialgericht Sachsen-Anhalt 4. Senat
    Entscheidungsdatum:
    29.01.2013
    Aktenzeichen:
    L 4 KR 89/12 B ER
    Dokumenttyp:
    Beschluss


    3. Zum eigentlich wichtigsten Punkt, der Frage der Anschaffung/Beantragung CGM. Nach denn allgemeinen Regeln des Sozial- und auch Verwaltungsrechtes können Kosten übernommen und Leistungen gewährt werden, wenn zuvor ein Antrag gestellt wurde.


    Beispiel:


    1. Anschaffung CGM zum 01.09.2013; Beantragung bei der Krankenversicherung am 01.10.2013. Dann Kostenübernahme erst ab 01.10.2013, auch wenn Antrag grundsätzlich erfolgreich.


    2. Anschaffung CGM zum 01.09.2013; Beantragung bei der Krankenversicherung am 01.10.2013. Ablehnung durch die KV. Ggfs. erfolgreiches Widerspruchsverfahren. Dann Kostenübernahme (wie bei 1.) erst ab 01.10.2013, auch wenn Antrag (wg. Widerspruch) grundsätzlich erfolgreich.


    3. Anschaffung CGM zum 01.09.2013; Beantragung bei der Krankenversicherung am 01.10.2013. Ablehnung durch die KV. Bei erfolglosem Widerspruch, dann aber evtl. erfolgreicher Klage gegen den Widerspruchsbescheid (so genannten Hauptsacheverfahren, welches mit Entscheidung (NICHT Beschluss!) abgeschlossen wird) der KV dann Kostenübernahme (wie bei 1.) erst ab 01.10.2013, egal wann das Gericht entschieden hat.



    Das Beste ist also eigentlich Beantragung vor Anschaffung. Allerdings werden dann ggfs. durch Widerspruch und/oder Klage die Rechte gewahrt, für den Zeitraum, in dem selbst gezahlt, aber von der KV die Leistung verwehrt wurde.


    Achtung! Es kann vorkommen, dass die KV andere Vereinbarungen mit Lieferanten hat, d.h. z.B. ein Hilfsmittel im freien Verkauf an eine Person 500 Euro kostet. Die KV zahlt aber evtl. nur 400 Euro aufgrund einer individuellen Vereinbarung mit dem Lieferanten, wenn das normal über Rezept abgerechnet wird. In diesem Fall bliebe man auch bei erfolgreichem Widerspruch oder Klage beispielsweise auf 100 Euro sitzen.


    Zu unterscheiden, ich sage es deutlich, ist das so genannte einstweilige Rechtschutzverfahren, welches mit einem Beschluss beendet wird. Dieses regelt, wenn erfolgreich, eine Kostentragung der KV erst ab Antragstellung bei Gericht. Obacht, vorher Beantragung bei KV und ggfs. Bescheidung abwarten.


    Allerdings, darauf möchte ich hinweisen, ich bin der Auffassung (und werde das selbst so betreiben), dass im Falle einer Beantragung und noch Nichtnutzung von CGM (als Selbstzahler) immer nur behauptet werden kann, dass der HbA1 besser werden wird, oder andere Gesundheistschädigungen weniger oder gar nicht mehr auftreten. Z.B. Hypos. Wenn man aber nachweisen kann, dass dies nicht nur eine Behauptung, sondern tatsächlich feststellbar ist, dann sehe ich vor Gericht einfach bessere Chancen. Die Richter haben ja auch gerne was in der Hand, was sie verwenden können.


    erbs
    PS: Sorry, lang, aber auch kompliziert.

    erbs


    Ich hätte auch schon nichts dagegen wenn es nicht direkt ins Blut kommt. Hauptsache ein Gerät, wo Pumpe und CGMS integriert sind und natürlich wireless. Mit Schlauch können sie es direkt in die Tonne kloppen.


    Okay, wireless, im Sinne ohne Schlauch fürs Insulin gibt es das derzeit noch nicht. Mit Schlauch sehe ich wie gesagt schon mein Animas/Dexcom System als sehr gut an. Medtronic hat Ähnliches. Nach Aussage einer Vertreterin, der ich mal im Kranknehaus Sachsenhausen begegnete, wird wohl daran gearbeitet das Omni Pod System mit CGM zu kombinieren. Tatsächlich zu kombinieren, d.h. Eingabestelle Insulin und Messpunkt CGM in Einem. Da vermute ich aber Probleme, denn beim Dexcom z.B. müssen 7,5cm zwischen beiden Stellen liegen.


    Ansonsten war ja hier die rede von einem "Closed Loop", CL System. Und das von dir gewünschte System wäre gerade kein wirkliches CL. Ich hatte ja erklärt warum.


    erbs

    Das ist nicht das Problem. Dafür schaue ich ja ab und an auf die Pumpe. Alle 30 Minuten reicht locker. Wer nervös ist halt alle 15 Minuten. Das ist wohl kein Problem, oder? Und, wie gesagt, das Problem ist die nicht direkte Abgabe des Insulin in den Blutkreislauf und insofern auch die nicht unmittelbare Wirkung. Ein solches CL System, wie von mir angenommen, rennt dem Zucker auch nur (mit spürbarer) Verzögerung nach. Das kann ich auch. Anders könnte das nur sein, wenn auch ZUcker (in den Blutkreislauf direkt) abgegeben werden könnte. Und wenn ich schlafe, weckt mich meine Animas bei zu niedrigem Wert. Sogar bei zu hohem Wert. Je nachdem, wie ich den Grenzwert einstelle. Das mache ich durchaus flexibel. Z.B. im Urlaub anders als zuhause, wenn ich abends dann spät mal was esse, oder Cocktails trinke :essen::blush: .


    erbs

    Ich bin da ziemlich skeptisch. Ein echtes CL System kann nur funktionieren, wenn das Insulin direkt in den Blutkreislauf gelangt. Und nicht über den langwierigen Umweg über das Fettgewebe. Ich gehe davon aus, dass die angekündigten Systeme auch nicht grundsätzlich anders funktionieren als jetzt meine Animas Vibe in Kombination mit dem Dexcom G4 und meinem bisschen Hirn.


    Würde mich über eine positive Entäuschung meiner Skepsis nicht beschweren. :rolleyes:


    erbs

    Das ist ziemlich komplex.


    Also:


    1. Du schließt einen Hypo (und Gegenregulation) offensichtlich aus. Bist du dir sicher?
    2. "Immer" Mittel verzögertem Bolus beim Abendessen zuarbeiten ist m.E. völliger Schwachsinn. Die Höhe, Art und Dauer der Abgabe eines Bolus muss an die Nahrungsaufnahme angepasst sein. Also, bei Pizza anders, als bei Obstsalat. Hilfskrücken wie "immer zum Abendessen verzögerter Bolus" vertuschen nur andere Fehler. Könnte z.B. auch eine zu geringe Basalrate sein. Deine angegebene Uhrzeit (3:00h) stimmt eigentlich mit dem so genannten "Dawn-Phänomen" überein. http://de.wikipedia.org/wiki/Dawn-Ph%C3%A4nomen .


    Du musst leider etwas mehr Angaben machen und insbesondere mal etwas Aufwand betreiben. Mit deinem Sensor (CGM) müsste das einfach sein.


    Also, abends mal bei ordentlichem Zuckerwert (irgendwas um 100-150; kein wirksames Bolusinsulin mehr) kein Abendessen zu dir nehmen. Sondern einfach keine Kohlenhydrate und einfach mittels Sensor beobachten, wie sich der Zucker entwickelt. Ist der Zucker nicht stabil, die Basalrate ändern. Aber bitte nicht nur einmal beobachten, sondern durchaus mehrfach. Falls Änderung Basalrate bitte Wirkungseintritt des Insulins beachten! Also, je nach Insulin 1-2 Stunden vor dem Anstieg die Basalrate erhöhen (oder reduzieren).


    Wirklich keine Gegenregulation? Irgendwie sieht das für mich aber so aus. Wie gesagt, Basalratencheck wie vorstehend.


    Sofern die Basalrate stimmt den so genannten Bolusfaktor bestimmen. Also, wie viele Einheiten Insulin brauchst du für Kohlenhydrate bzw. BE. Ich benötige abends (und Morgens) Verhältnis BE:IE 1:1,5. Mittags 1:1. Das bitte nicht mit Pizza probieren, sondern mit "normalen" Lebensmittel, die weder besonders schnell, noch besonders langsam ins Blut gehen. Extrembeispiel sind für langsam die oft genannte Pizza oder Nudeln mit Sahnesoße und Gorgonzola Soße. Für schnell wirksame z.B. der griechische Joghurt mit Honig.


    Dann Zucker beobachten. Wenn du z.B. zu wenig Insulin für deine zu dir genommenen BE nimmst, dann wirkt sich das nicht sofort aus. Der wirklich heftige Blutzuckeranstieg kommt dann erst relativ spät, nämlich dann, wenn die Kohlenhydrate voll wirksam sind. Ich trage auch nen Sensor. Wenn ich mich z.B. bei Thai verschätze, dann läuft der Zucker noch 2 Stunden passabel, dann geht es richtig hoch.


    Also, Bolusfaktor okay? Oder zu niedrig?


    So, das wären die ersten Tipps, ansonsten bluten mir die Finger vom tippen :-) . Berichte doch einfach erstmal.


    erbs

    Was ist nur mit mir los, dass ich den Hype um diesen Rechner nicht verstehe?


    Einfach:


    mg/dl x 0,0555 = mmol/l
    mmol/l x 18,02= mg/dl


    Die Taschenrechnerfunktion wird man ja noch bedienen können.


    erbs

    >>> cd63


    12 Blöcke reichen dir Basal nicht?


    Es ist nach meiner Ansicht (und Erfahrung) bei allen Diabetikern so, dass nicht während 24 Stunden der basale Bedarf stündlich, oder sogar halbstündlich, wechselt. Das kenne ich von Keinem. Es gibt immer Phasen (bei mir auch), in denen der Insulinbedarf länger, d.h. 2, 3 oder bei mir auch mal 4 oder 6 Stunden konstant ist. Nachts sieht das Anders aus. Ingesamt nutze ich derzeit bei meiner Animas 11 Blöcke. Aber davon 2 doppelt aus der Erprobungsphase der Basalrate. Also, tatsächlich 9 Blöcke. Und du kannst sogar bei Bedarf die zur Verfügung stehenden Blöcke halbstündlich wechseln. Was willst du mehr?


    Ich bin von der Animas total begeistert. Früher hatte ich 25 Jahre Roche Pumpen, danach einen Griff ins Klo mit der Medtronic Veo. Ich bekomme immer noch deren Sicherheitshinweise. Und gerade letzte Woche kam Eine, deren Problematik ich denen schon vor einem Jahr schilderte. Die Animas ist auch von der Bedienung her viel besser (für mich). Leider hat Roche etwas den Stand der Technik etwas verpennt, aber dennoch war ich immer top zufrieden. Und zuverlässig waren die wirklich.


    erbs