Danke!
Beiträge von Nerd
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Alternativ kannst Du das G5 auch über Dexcoms "Clarity" auslesen und in SiDiary importieren.
Was mich wirklich ärgert ist, dass es ausschließlich Cloud-basierte Lösungen gibt, ohne das hierfür auch nur im entferntesten eine technische Notwendigkeit besteht. -
So sehe ich es
Gut möglich, dass es kleine Differenzen bei der Darstellung in Abhängigkeit vom genutzten Browser gibt. Aber bei den Suchergebnissen ist's offenbar nicht nur bei mir dunkelweiß auf hellweiß. Und durch Verwendung von zwei Farbwerten die etwas weiter auseinanderliegen, sollte sich das Problem doch unabhängig vom jeweils verwedeten Browser relativ problemlos lösen lassen, oder?!
Im Screenshot von heute Vormittag wars der IE. Aber auch mit dem Firefox ist's nicht wirklich optimal:
[Blockierte Grafik: https://picload.org/image/rogrprwd/2017-01-0920_27_33-suchergebni.png]
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Hallo liebes Admin-Team!
Könntet ihr bitte einmal Hand an das Farbschema legen? Die Titel der Kategorien haben offenbar die gleiche Farbe wie der Hintergrund des Balkens, in welchem diese stehen:
[Blockierte Grafik: https://img3.picload.org/image/roggiddc/unbenannt.png]"
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Ja: Klick! (Link führt zum von YPSOMED im April 2016 veröffentlichten PDF-Dokument)
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War da nicht mal was, dass über den Antrag binnen 3 bzw. 5 Wochen bearbeitet sein muss? 4 Monate ist ja etwas länger als 5 Wochen, wenn ich das richtig im Kopf habe
Wann wurde der Antrag denn gestellt?
Die Antwort auf Eure Fragen lautet: Widerspruchsverfahren.
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- Krankenkasse: Techniker Krankenkasse
- Bundesland: Niedersachsen
- Mit oder ohne MDK: Mit Beteiligung des MDK
- Schwanger: Wohl kaum...
- Welche Unterlagen wurden gefordert: Verordnung, Tagebücher (3 Monate nebst ausführlicher Dokumentation), diabetologisches Gutachten
- Dauer von Antrag bis zur Genehmigung: ca. 4 Monate
- Welches CGM wurde verordnet?: Dexcom G5
- Befristung der Genehmigung: Dauerverordnung
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Die Menge die ich anfordere/benötige. Eine Limitierung aufgrund der Nutzung des Libre ist meines Wissens nicht vorgesehen.
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Nein, mit dem Bluereader gibt es diese Alarmierung und das ganze mit der Möglichkeit nicht kalibrieren zu müssen.
Naja, da werden aber dann doch Äpfel mit Birnen verglichen. Nur damit wir uns nicht missverstehen: Ich schätze dieses Projekt greundsätzlich sehr. Auf der anderen Seite sind die geforderten Standards und Regularien an "echte" rtCGMs dann aber doch deutlich andere als an einen "BlueReader".
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Ich habe die TK mit allem Erdenklichen quasi "vollversorgt". Im Grunde sogar doppelt, nachdem man kurz vor Veröffentlichung der GBA-Entscheidung zunächst aus den allseits bekannten formalen Gründen ablehnte und ich dann nach erfolgtem Widerspruch wegen der in der Widerspruchsfrist erfolgten Veröffentlichung offensichtlich alles so lange liegen ließ, dass man weitere 3 Monate Tagebücher anforderte (Ein Schelm, wer Böses dabei denkt). Da fühlt man sich mitunter schon herausgefordert. Naja, im Zweifel geht's dann halt noch vor's Sozialgericht. Dann aber richtig und mit Urteil. Damit zumindest andere Patienten in gewisser Weise davon profitieren (Auch wenn's natürlich eine individuelle Entscheidung sein wird, lässt sich die Kammer ja möglicherweise genauer zu definieren, wie die Krankenkassen mit den im GBA-Beschluss genannten Voraussetzungen in der Praxis umzugehen haben.)
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Gerüchte besagen, dass die TK bei dem Altbestand "freiwillig" auf die 95 Euro Regelung geht. Wenn die es für die gesamte Dauer seit der Erstbeantragung machen, dann gehe ich mit. Wenn nicht bleibt der Widerspruch aktiv.
Diese "Gerüchte" kann ich bestätigen. Von "freiwillig" kann allerdings nicht die Rede sein. Mein Widerspruch wurde bei der TK für geraume Zeit offenbar nicht weiter bearbeitet. Nachdem die Frist für die Einreichung einer Untätigkeitsklage in greifbare Nähe kam, habe ich dann nochmals Druck gemacht. Ergebnis waren dann besagte 95 Euro pro Monat. Das war dann auch für mich in Ordnung. Ansonsten hätte ich tatsächlich geklagt.
Bei diesem Vorgehen kann man schon den Eindruck gewinnen, dass die TK einfach erstmal probiert, was der Versicherte sich gefallen lässt. Höchst unbefriedigend. -
Ich kämpfe derzeit noch mit der TK bezüglich des Zeitraumes zwischen der jetzigen Kostenübernahme und dem damals befristeten Zuschuss. Sind ja kumuliert dann doch nicht sooo kleine Beträge. Wenn ich den Beitrag von Christian74 lese, gewinne ich den Eindruck, dass es offenbar ein Glücksspiel ist, ob nun diese Leistung gewährt wird. Mein Widerspruch läuft derzeit noch. Zur Not verbrennen wir dann halt weiter Zeit und Geld und kämpfen uns (für aus dieser Perspektive dann doch eher kleine Summen) durch die Instanzen. Genau so stelle ich mir einen verantwortungsvollen Umgang mit Versichertenbeiträgen vor - nicht.
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Noooch sind die zwei Monate ja auch nicht rum.
Sollte die Zustimmung durch das Ministerium für Gesundheit nicht innerhalb von 2 Monaten erfolgen? (...)
Genau genommen ist's nämlich andersherum: Das Ministerium hat zwei Monate Zeit sein Veto einzulegen. Und ja, diese zwei Monate laufen in ganz kurzer Kürze ab. -
Der G-BA-Beschluss vom 16.06. ist noch nicht rechtskräftig, da noch nicht im Bundesanzeiger veröffentlicht. Das Bundesgesundheitsministerium hat für die Prüfung zwei Monate Zeit. Allerdings ist das Libre nicht Gegenstand dieses Beschlusses. In den Unterlagen des Beschlusses kann man nachlesen, dass Abbott versucht hat, das Libre mit ins Boot zu holen, indem man die Alarmfunktion als optional dargestellt sehen wollte. Dies hat das Gremium jedoch abgelehnt.
wobei, auf die derzeitige Rechtslage bezogen ist das Libre noch kein Hilfsmittel, nach dem Beschluss des BA aber schon.
Woher nimmst Du diese Information? -
Moin Attila! Du benötigst ein Kabel mit Mini(nicht Micro)-USB-Stecker.
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Ist schon mal eine feine Sache für alle Leute, die eh bei der DAK sind.
Aber ich versteh das nicht?! Warum zahlen andere KK noch nicht, oder wie in meinem Fall nur anteilig? Die Kassen gucken, wie es jetzt schon mehrfach aufgefallen ist, sehr genau nach rechts und links. Und trotzdem passiert so ein Fauxpas... Man müsste grad wechseln
In diese Richtung läuft auch diese Diskussion bzw. Anfrage (externer Link zur Facebook-Seite der TK). -
Die Jungs und Mädels bei der DAK können, anders als bei einigen anderen großen Krankenkassen, offenbar rechnen:
ZitatDie Voraussetzung für die Kostenübernahme sind:
Ein insulinpflichtiger Diabetes mellitus
Eine intensivierte Insulinbehandlung
Die festgelegten individuellen Therapieziele zur Stoffwechseleinstellung können, auch bei Beachtung der jeweiligen Lebenssituation, schwer erreicht werden.
Die Patientin oder der Patient muss vor der ersten Anwendung des Flash Glukose Messsystems in der Anwendung des Gerätes geschult sein. Dazu stehen auch Online-Hilfen auf der Internet-Seite des Herstellers zur Verfügung: http://www.freestylelibre.de
Die Voraussetzungen müssen auf der Verordnung, in Form eines Kassenrezeptes oder eines blauen Privatrezeptes, bestätigt werden. Die Erstverordnung sollte durch Fachärzte für Innere Medizin, Endokrinologie oder Diabetologie bzw. Fachärzte für Allgemeinmedizin oder Kinder- und Jugendmedizin mit entsprechender Zusatzqualifikation erfolgen.Die geforderten Bedingungen ähneln auffallend jenen, die der G-BA für die Gewährung eines rtCGM genannt hat. So eröffnet man den Versicherten den Weg zu günstigeren Alternativen, die die Alarmfunktion eines rtCGM nicht benötigen.
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[...]
Ich fasse mich hier mal kurz:
- Der G-BA Entscheid ist noch nicht rechtskräftig vom Bundesministerium für Gesundheit anerkannt. Die bürokratischen Mühlen werden da noch bis in den Herbst mahlen.
[...]
Wenn das BMG nicht auf die Idee kommt, den Beschluss zu beanstanden (dafür hat sie maximal zwei Monate Zeit), wird's wohl hoffentlich noch vorm Herbst soweit sein. -
Das halte ich für eine gewagte These: Könnte es nicht vielmehr so sein, dass Abbott als wohl primär wirtschaftlich handelndes Unternehmen durch den Direktvertrieb sicherstellt, dass ein größerer Anteil in der eigenen Tasche landet, da man nicht mit weiteren Beteiligten teilen muss?
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Äh, habe ich da was nicht mitgekriegt? Das Freestyle ist in den Omnipod integriert?
Ja. Siehe letzter Punkt auf der Produktseite des Anbieter.