Beiträge von Nerd


    Schaf: Vorne auf dem Oberarm ganz oben?! Und das geht, ohne den Muskel zu erwischen? :confused2


    Das erstaunt mich auch. Also bei mir geht das definitiv nicht. :whistling:
    Ich habe die Pods in letzter Zeit nur an den Armen getragen, weil Sie mich da am wenigsten stören. Allerdings scheint sich das nun, ähnlich wie bei Veri zu einem Problem zu entwickeln. Also doch wieder Bauch? :S

    Moin, würde gerne mal Eure Erfahrungen bezügl. folgender Problematik hören:
    Pod klebt am Arm.
    Tagsüber läuft er perfekt, BZ stabil.
    Nachts steigt der BZ dann aber immer an (etwa von 100 auf 200).


    Genau das gleiche Phänomen beobachte ich auch. Allerdings erst seit etwa zwei Wochen, was zunächst ein Indiz ist, das gegen die Theorie spricht, durch Druck etc. nicht die komplette Basalrate im Körper landet...

    In einigen Threads kann derzeit offenbar ohne Registrierung geantwortet werden (z.B. hier). Ist das tatsächlich so gewollt? Zudem erhalte ich eine Fehlermeldung bei dem Versuch diesen Beitrag an das Admin-/Moderatorenteam zu melden...

    1. Klagen, dass der Katalog veraltet ist und du möchtest dass CGM-Systeme dort mit aufgenommen werden.


    curly durfte den Katalog und die zu gewährenden Leistungen der Krankenversicherung bei Vertragsschluss gekannt haben.


    2. Feststellen, dass ein CGM (juristisch, für deine Klage) gar kein Blutzuckermessgerät ist und deshalb durch den Katalog nicht ausgeschlossen wird. Es kann ja wohl nicht sein, dass man für ein CGM ein Blutzuckermessgerät zum Kalibrieren braucht, wenn das CGM ein Blutzuckermessgerät wäre.


    Soweit das CGM nicht Bestandteil des Leistungskataloges ist, ist auch dies kein Grund für eine Gewährung.


    3. Klagen, weil andere Patienten deiner Versicherung schon so ein Gerät bekommen haben. (Ob das stimmt, musst du natürlich erst herausfinden, was aber in Zeiten des Internets möglich sein sollte.)


    Auch dieses Argument hilft selbstverständlich nicht weiter: Selbst wenn die Versicherung (aus welchen Gründen auch immer) einzelnen Versicherungsnehmern solche Leistungen gewährt, heißt das natürlich nicht, dass Sie das auch hier tun müsste. Wie bereits früher in diesem Thread geschildert gilt nur, was zwischen Krankenversicherung und Versicherungsnehmer vertraglich vereinbart wurde. Insofern weiß der Versicherte im Vorfeld auch, was er erwarten kann und was eben nicht. Und wenn danach das CGM nicht zum Leistungsumfang zählt, ist das eben so.

    Das scheint schon passiert zu sein, denn die Omnipods werden jetzt als StarterKit nicht mehr direkt über DiaExpert ausgeliefert...


    Das dürfte doch aber eher ein Indiz dafür sein, dass man noch immer eng zusammen arbeitet. Meine Initialverordnung ging Anfang des Jahres an DiaExpert, aber ausgehändigt wurde das Starterkit auch bei mir von Ypsomed.

    Nerd, da Diaexpert auch alle anderen Pumpensysteme vertreibt, glaube ich nicht, dass du quasi direkt mit Ypsomed verbunden wirst.


    'Glauben' ist nicht 'wissen': Klick.
    Ich kann Dir versichern, dass ich über die DiaExpert-Hotline direkten Kontakt mit einem Ypsomed-Mitarbeiter hatte. Wie lange das noch so ist entzieht sich aber meiner Kenntnis, da Ypsomed Diaexpert verkaufen wollte.

    Wie machen es denn die andere Poddis: reklamiert ihr die Pods über Ypsomed oder über DiaExpert???


    Meines Wissens landest Du bei entsprechender Auswahl im "Begrüßungsmenü" von DiaExpert (technische Probleme mit der Pumpe) direkt bei einem Ypsomed-Mitarbeiter. Auch wenn beide Firmen auf dem Papier nun schon seit einiger Zeit getrennt agieren, scheint es hier nach wie vor sinnvolle Schnittstellen zu geben. Der Support ist nach meinen bisherigen Erfahrungen ziemlich durchwachsen. Musste schon einige Male mit Nachdruck auf eine kundenorientierte Lösung hinwirken.

    Gilt dieses Widerspruchsverfahren eigentlich auch bei privaten KK?


    Das Verhältnis zwischen Dir und Deiner Krankenversicherung ist (anders als bei der gesetzlichen Krankenversicherung) privatrechtlicher Natur. Insofern gelten hier die vereinbarten vertraglichen Regelungen.

    Ich bin zur Zeit etwas ratlos: In letzter Zeit erhalte ich regelmäßig (mindestens einmal täglich) "Messgerät-Fehler 3", wenn ich eine Messung durchführen möchte. Der PDM wurde bereits einmal ausgetauscht, allerdings ohne wirkliche Besserung (Und ja, ich bestätige den OK-Button und warte bis zur Anzeige des Codes, bevor ich Blut auftrage). Nachdem nun auch mit einer neuen Charge Teststreifen dieser Fehler immer wieder auftritt, bin ich mit meinem Latein so langsam am Ende. Hat von Euch noch jemand eine Idee? ?(

    Kann man doch auch selber ausrechnen.


    [Zynismus]Eigentlich brauchen wir gar kein Forum. Kann man alles auch selbst herausfinden.[/Zynismus] ;)


    Ich finde den Rechner eine tolle Sache. Unkompliziert und schnell. Einzig die dann möglicherweise suboptimale Darstellung auf mobilen Endgeräten würde hier ggfs. ein separates Theme mit modifiziertem Header erfordern. Das ist mit dem WBB (der hier eingesetzten Software) relativ problemlos realisierbar.

    ich habe seit meinem letzten Abgleich mit einem Laborgerät wieder auf Code 16 gestellt, da der Bluttest sogar identisch war mit meinem PDM.


    Das klingt doch schon mal gut. :)
    Ich habe hier momentan eine Charge mit LOT 1384539, nutzbar bis Juni 2015, die laut DiaExpert fehlerfrei sein soll, bei mir mit Code 16 jedoch deutlich zu niedrige Werte (Abweichung jenseits von 15% ) liefert. :S


    Zitat von Joa

    Muss man wohl je Charge (Dose?) jeweils abgleichen und dann entscheiden, welcher Code ggf. passender ist. Oder sich die Wertanzeigen entsprechend "schönrechnen".


    Soweit kommt's noch...

    Heute gab es anscheinend eine erneute Sicherheitswarnung von Abbott bezüglich der "neuen" Freeystyleteststreifen...


    Woher stammt diese Information?


    Ich selbst habe auch mit neuen Chargen erhebliche Differenzen und habe vor Kurzem sowohl Ypsomed als auch Abbott informiert. (Von beiden Seiten wurde ausdrücklich davon abgeraten, einen falschen Kalibrierungscode zum Erzielen vermeintlich "korrekterer" Werte zu verwenden.)

    Und nun nochmal eine nervige Frage zu den Teststreifen: habe gestern frisch aus der Apotheke neue Streifen bekommen mit MHD 02/15...muss ich die jetzt wieder reklamieren???? ;(
    Das ist echt super-nervig.....


    Abbott schrieb mir vor Kurzem:
    "[...]Bezüglich Ihrer Fragen, kann ich Ihnen versichern, das(sic!) auch die Apotheken von uns informiert worden sind. Teststreifen mit einem Verfallsdatum 05/2015 oder später können Sie bedenkenlos verwenden."


    Ich persönlich würde mich daher an die Apotheke wenden, die Dir die Teststreifen ausgehändigt hat.

    Ich kann alex2010s Beitrag ebenfalls bestätigen: Auch mit den neuen Teststreifen und Code 16 zeigt das Gerät einen Wert an, der auch nach mehereren Vergleichsmessungen etwa 15% niedriger ist als der Laborwert. Abbott zieht sich nach telefonischer Anfrage auf das Argument zurück, dass lediglich Abweichungen jenseits der 20% erheblich seien. Kann hier möglicherweise jemand sagen, wo die Höhe der zu tolerierenden Abweichungen solcher Messgeräte definiert ist?