http://www.pharmazeutische-zeitung.de/index.php?id=43928
pH Depot am Injektionsort (ähnlich Lantus) plus zusätzlich verübergehende Desaktivierung durch Albuminbindung wie Levemir. Sind zwei Verzögerungsmechanismen nacheinandergeschaltet.
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pH Depot am Injektionsort (ähnlich Lantus) plus zusätzlich verübergehende Desaktivierung durch Albuminbindung wie Levemir. Sind zwei Verzögerungsmechanismen nacheinandergeschaltet.
Mein Ratschlag an alle, wer unwohl fühlt, prüft sofort beim Hausarzt oder Durch Streifen in der Apotheke, eure Säurewert sofort nach Lantusanwendung.
Du weißt aber, dass die paar Mikroliter nicht mal ansatzweise einen messbaren Einfluss auf den Blut-pH haben können? Das geht nicht mal mit konzentrierter Schwefelsäure. Wenn du allergisch reagierst, Cortisol nimmst, dieses einen Insulinmehrbedarf verursacht, du diesen ignorierst und DANN über Ketose in die Ketoazidose läufst - das ist ein ganz anderer Mechanismus.
Verträgst du wegen Allergie das Lantus/Toujeo nicht, dann geh auf Levemir. Dieses arbeitet nicht über einen pH Sprung an der Einspritzstelle. Tresiba ist übrigens mechanistisch eine Kombination aus Lantus und Levemir - es greifen BEIDE Mechanismen.
Aldi? Das Proteinbrot find ich klasse. 2 Scheiben 12g KH. Dazu grobe Leberwurst, Gorgonzola... Soviel "investiere" ich noch, bin schließlich kein Dogmatiker. So lange ich unter 20g KH je Mahlzeit und 40g am Tag bleibe ist das alles im Lot und praktisch OK.
Beim Thema "Infekt" sagst du was. Hatte seit dem 30sten Geburtstag jede Saison die "Grippewelle" mitgenommen. Jedes Jahr statistisch 500g bis 1 Kilo mehr auf den Rippen. Mit ca 42 kam dann die Typ-1, Insulin und striktes Blutzuckermanagement (Slow/Low Carb). BZ perfekt im Griff, halt viel Fett, Protein samt Gemüse. Gewicht im Griff, seit 2 1/2 Jahren auch keine echte fiebrige Erkältung mehr.
Zufall? Kann sein, glaub aber nicht dran. Ich glaub eher, dass sich die LADA Diabetes bereits vorher in BZ Spitzen äußert, was dich samt dem angeschossenen Immunsystem jeden Mist mitnehmen lässt. Obs bei dir wirklich am Vitamin-D liegt oder wie bei mir an "viel Fett" bzw. "viel Gemüse" ... das ist "interpretationsfähig". IMHO sinds eher die auf einmal besseren BZ Werte, die vmtl. bakterielle Infektionen bei geringeren Werten unwahrscheinlicher machen.
Ich hab zwei Jahre VOR meiner Diagnose Segelflug angefangen, es gibt nur wenige Sportarten wo man "mehr" draußen und in der Sonne ist. Vitaminmangel LADA begünstigend kann ich in meinem Fall echt ausschließen. Zuvor viel Motorrad gefahren (Kombi / Jacke aus in den Pausen und im T-Shirt in im Grünen gesessen/gelegen) war auch aus der Kategorie "Licht und Luft". Ok, ist nicht Beach-Volleyball, aber es gibt schlimmeres.
Ich gehe aber tatsächlich davon aus, dass egal wer verliert in die 2. Instanz geht
Sehe es genauso und werde es in meinem Fall genau so halten. Ich warte seit ewig auf einen Bescheid vom Widerspruchsausschuss. Habe der Kasse schriftlich wie mündlich angekündigt, dass ich schnellstmöglich Rechtsmittel einzulegen gedenke - die wissen dass es rumpeln wird.
Nächstes Quartal stehen dann drei Quartale bei der Erstattung aus und dann bin ich über der finanziellen Grenze, ab der man Anrecht auf eine zweite Instanz hat. Die erste werde ich ohne Anwalt machen, die zweite sicherlich mit - wenns so weit kommen sollte.
Ist das gleiche Urteil wie zuvor verlinkt, "nur" von einer anderen Plattform. Die Frage ist, ob sich andere Sozialgerichte diesem Urteil anschließen. Erst wenn ein halbes Dutzend und sich am besten ein LSG angeschlossen hat, dann kann man aufatmen.
Eins war zu sehen - die Kassen ziehen zurück und versuchen rechtskräftige Urteile / "Anerkennungsbescheide" zu vermeiden. Was mir zeigt, dass die Rechtslage eben nicht so eindeutig ist wie von den Kassen behauptet. Wäre diese deutlich auf Seiten der Kasse, so würden diese Urteile durchziehen um "Nachahmer" abzuschrecken.
"Therapeutisches Nörgeln", kannst auf die Kursankündigung lokaler Selbsthilfegruppen in der Apothekenumschau warten
http://www.zickosan.de/index.php ist somit gut für die Nerven, aber schlecht "für den Zucker". Vielleicht sollte der Hersteller seinen Beipackzettel ergänzen
Langsam habe ich Hoffnung, dass das ganze Affentheater mit meiner KK doch noch mit einer Erstattung endet, die Kasse schuldet mir mittlerweile Sensorkosten für drei komplette Quartale plus das, was im Rahmen der 95€ Pauschale nicht übernommen wurde. Ich warte übrigens immer noch auf einen rechtsmittelfähigen Bescheid.
Aber es ist gut alles mit einem Einspruch/Widerspruch belegt zu haben. Somit sind die Forderungen nicht verfallen.
http://www.spiegel.de/spiegel/print/d-15348799.html
Vermutlich korreliert Fußpilz auch mit Fettleibigkeit, Bluthochdruck, Asthma und jeder anderen "Volkskrankheit".
Laut https://www.smart-rechner.de/zumutbare_belastung/rechner.php würde der "Durchschnittsverdiener" mit seinen 36.267 EUR, verheiratet, 2 Kinder einen zumutbaren Eigenanteil von fast 1100€ bekommen. Also bleiben etwa 200€ absetzbar. Was eine Steuererstattung von immerhin 46 Euro bedeutet.
https://rechtsfragenblog.de/is…hl-teststreifen-limitiert
Wenn jemand nachvollziehbar mehr als 500-600 Stück braucht, dann ist das so. Budgetgrenzen sind KEIN echter Grund einem Patienten, der dokumentiert und nachweislich mehr braucht seine Streifen zu verweigern. Ich persönlich hatte bei meinem Doc vor Libre Zeit kein Problem damit, aber ich hätte auch kein Problem einen theoretisch renitenten Arzt bei der Ärztekammer "zu melden", wieso mir nachweislich erforderliche Streifen nicht zustehen sollten. Zur Not (Streifen alle -> Eskalation -> keine Neuverordnung) geht auch eine Strafanzeige wegen fahrlässiger Körperverletzung. Wenn die Kasse glaubt dem Arzt über den Umweg "Budget" mehr Ärger machen zu können als der Patient seinem Arzt und der Patient sich doch bitte ans Budget anzupassen hat, dann kann sich der Patient durchaus als administrativer Spielverderber entpuppen. Vor allem wenn manche Docs nur 400 verschreiben (siehe "CT" Richtlinie, ICT hat mehr).
Als Berufstätiger 2 Streifen am Tag vor den jeweiligen Fahrten sind 180 im Quartal. Plus Ausschuss, plus "sonstige Fahrten". Drei Mahlzeiten, ab und zu mal Ausschuss, ab und zu mal "ich fuehl mich komisch" ... 600 sind schnell weg.
Brauchst mit den Kosten gar nicht zu argumentieren. Die KNVO hat zum beispiel für die Preisgruppe 1a Staffelpreise vereinbart:
Zitat1 Packung: 31,06 €
2 Packungen: 30,94 €
3-5 Packungen 28,86 €
6 und mehr Packungen: 27,67 €
Guckst du Google Shopping, so kosten die Streifen fürs Freestyle Libre (ebenfalls 1a) beim Direktversand 26,90 mit "Gratis Versand" und nicht 31-irgendwas. Noch Fragen WO sinnvoll gespart werden könnte? Wenn du dir die Mühe machst die Listen durchzugehen, dann findest du weit bessere Beispiele. Die günstigeren Streifen kosten 19,99€/50St, die Kasse erstattet in Preisgruppe "B" je nach verordneter Menge 21.42€ bis 24,81€. Toll wie die Kassenbürokratie im Sinne der Versicherten "hart verhandelt hat".
PS: dieser Beitrag kann Spuren von Sarkasmus enthalten.
Die Blutmenge, Art und Ausführung der Stechhilfe und andere "Eigenarten" (zum Beispiel per Bluetooth auslesbar) sind durchaus diskutabel.
Ich darf auf die Hilfsmittelrichtlinie §6(6) verweisen: https://www.g-ba.de/informationen/richtlinien/13/. "Zwischen mehreren gleichermaßen geeigneten und wirtschaftlichen Hilfsmitteln haben die Versicherten die Wahl. Wünschen der Versicherten soll bei der Verordnung und Auswahl der Hilfsmittel entsprochen werden, soweit sie angemessen sind."
Wenn dir das vom Doc vorgeschlagene System nicht passt bzw. du dein gesamtes Management mit der Software deines bisherigen Systems erfolgt, dann kannst du dich durchaus begründet gegen eine Umstellung aussprechen. Spätestens wenn das System in der selben Preiskategorie der Streifen ist kann der doc dich nicht auf ein anderes System zwingen.
Die Preisgruppen kann man u.a. hier einsehen: https://www.kvno.de/downloads/…lutzuckerteststreifen.pdf. Und zur Zahl der Teststreifen: https://www.kvno.de/10praxis/4…011/anla_e2011/index.html. In der Region Nordrhein gilt bei ICT generall "600", begründet geht mehr. Es gibt nur wenige KV die unter 600 im Quartal als Richtwert haben.
Laut http://www.lohnsteuerhilfe.net…belastung-bleibt-bestehen ist das Urteil durch und es ist in unserem Sinne NICHT positiv ausgefallen.
Kannst du wie erwähnt als "außergewöhnliche Belastung" geltend machen. Blöd nur, dass diese einen Eigenanteil hat, siehe http://www.finanztip.de/aussergewoehnliche-belastungen/ ... wenn der nicht überschritten wird, hat diese Ausgabe auf die Steuer keinen Einfluss.
Leider kann man das Libre als Berufstätiger nicht als Werbungskosten absetzen, wobei es sicher einen Versuch wert wäre. Werbungskosten haben nach Überschreitung der Pauschale KEINEN zumutbaren Eigenanteil.
Der Oskar fand die sicherlich zum Anbeißen.
Es gibt vielleicht Leute , die sich Wissenschaftler nennen. Es sind halt Menschen, die eine Meinung vertreten für die sie bezahlt werden.
Ne, du bescheibst Manager oder anderes Bürokratengesocks. Wissenschaftler halten sich an Naturgesetze und gegen die kann niemand ungestraft verstoßen, die sind auch nicht "interpretationsfähig".
Und wenn es im Hilfsmittelverzeichnis aufgenommen wird, was haben wir dann davon? Gar nichts! Zumindest nicht mehr als jetzt!
Doch, davon hätten wir was. Bei FGM: Es fällt der Kasse dann schwer zu belegen, wieso etwas vorher kein Hilfsmittel gewesen sein soll und es auf einmal ist - Bei CGM gäbe es klare Indikationen, was bedeutet - Rezept, ggf. Check durch den MD und das wars. Keine Chance sowas z.B. bei Schwangerschaft abzulehnen wenns der Doc erst mal verordnet. Ob die KV/Kassen versuchen den Doc wie bei Teststreifen "hintenrum" über ne Quote nebst Regressforderungen (die sich der Doc dann einklagen müsste) zu drücken steht auf einem anderen Blatt.
Und obendrein sehe ich einen gewaltigen Vorteil: Wenn klassisches CGM im Hilfsmittelverzeichnis steht, dann spricht IMHO administrativ nichts dagegen die Kosten bei FGM bis zur Höhe der Teststreifenausgaben zu erstatten. Die Karte "Neue Methode" kann dann keine Kasse mehr ziehen. Ich will gar nicht mehr, nur eben nicht verarscht werden.