Beiträge von Grounded

    @Schlüti: §6(6) Hilfsmittelrichtlinie. Es hilft ein Rezept deines Diadocs über ein Libre zu bekommen. Rechne zudem aus bzw. weise nach, wie hoch dein Teststreifenverbrauch eigentlich ist, du weisst was die Teststreifen & Lanzetten kosten, dann alles schriftlich ablehnen lassen und ab vor den Widerspruchsausschuss. Ohne das Konstrukt "neue Methode" bleibt beim Libre nur noch "Hilfsmittel" übrig und diese können nicht komplett abgelehnt werden.


    Das Hilfsmittelverzeichnis ist "nicht abschließend", siehe §4(1) Hilfsmittelrichtlinie.

    Aktuell habe ich eigentlich keine Mahlzeit, bei der ich mehr als 25 g KH esse und das nenne ich weder LC noch ähnliches, sondern ganz normal essen :D


    Ja und nein. Für die Sportler-LCHF Freaks ist das viel und für Otto Normal wenig. Ich muss mich nur beim Kantinenfutter umsehen - Nudeln, Kartoffeln, Reis ... kein Teller unter 70-120g KH. Eine Schüssel normales Müsli mit 250 ml Milch sind etwa 60-80g KH alleine aus dem Müsli plus 15g aus der Milch.


    Deswegen nenn ich meins eher "Slow Carb" - da ist ein KH Deckel drauf und wenn, dann sind die KH eher langsam. Zucker/Weissbrot & Co sind faktisch gestrichen. Und wenn (wie bei Früchten) nicht mehr als 20g am Tag.

    Vorher wurde kein NUB-Antrag gestellt. Der Antrag wurde erst Ende 2011 gestellt, das Verfahren hat sich dann bis Juni 2016 hingezogen.



    http://www.diabetes-technologi…bernahme-durch-die-kassen ... Urteil aus 2010. Hier ein 2005er Beitrag der Barmer: http://www.blutzucker-coach.com/CGMS_und_krankenkasse.html


    Die Kassen scheinen sich die Jahre zuvor mit "zahlen wir nicht, der Grund ist uns egal" gewehrt zu haben. Damals gabs nach deiner Info nicht mal einen Antrag auf eine NUB. So kann man einen Vorgang natürlich bestmöglich die die Länge ziehen.

    Aber vorstellen kann ichs mir nicht. Ich krieg nichtmal Vollmilch runter, weils mir zu fettig ist.


    Dann wird dir Proteinshake auch nicht gefallen. Milch hat schließlich 5% KH (also ca 25g auf 500ml) und dazu ein leckerer Latte Macciato Proteinshake ... lecker! Nicht low Carb, aber sehr übersichtliche KH und es schmeckt (mir) vor allem, ist ein nettes Abendessen. Vor allem wenns heiß ist.


    Mein Diadoc weiss bescheid dass ich low carb mache. Sieht er irgendwie an meinem "Logbuch" und den extrem übersichtlichen KH Mengen. Zusammen mit dem Umstand, dass ich mein Gewicht halte (Kalorienzufuhr passt) ist zusammen mit den fehlenden BZ Spitzen ein Rückschluss auf die KH Mengen kaum zu vermeiden.

    Was mich aber gewundert hat, war, das sie den Rentenversicherungsträger bzw. Berufsgenossenschaft mit einbinden wollte, weil ich mit reingeschrieben habe, dass ich das schlicht auch für den Beruf benötige. (Stichwort: Messen vor Autofahrten etc )
    Kann sich da jemand einen Reim drauf machen ?


    Ja.


    Weil (a) egal welchen Sozialversicherungsträger du ansprichst, er hat deinen Antrag an den RICHTIGEN Ansprechpartner weiterzuleiten. Und zwar innerhalb einer übersichtlichen frist.
    und (b) https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_9/__4.html


    "Die Leistungen zur Teilhabe umfassen die notwendigen Sozialleistungen, um unabhängig von der Ursache der Behinderung ... Einschränkungen der Erwerbsfähigkeit oder Pflegebedürftigkeit zu vermeiden, zu überwinden, zu mindern oder eine Verschlimmerung zu verhüten sowie den vorzeitigen Bezug anderer Sozialleistungen zu vermeiden oder laufende Sozialleistungen zu mindern," bzw. "die Teilhabe am Arbeitsleben entsprechend den Neigungen und Fähigkeiten dauerhaft zu sichern"


    In meinem Antrag auf das Libre hatte ich auch das SGB-IX als Karte gezogen, da ich als Laborhansel schlecht "mal eben den BZ" klassisch gescheit messen kann. Handschuhe, keine wirklich pralle Umgebung (Chemikalien), Dienstfahrten und von einem im UZ begangenen Fehler und dessen Folgen mal ganz abgesehen. Als Außendienstler mit Firmenwagen kann ein CGM/Libre theoretisch auch von der Rentenkasse / BFA bezahlt werden. Siehe http://www.soziales.niedersach…s-buch-sgb-ix-114625.html

    Mich würde von den Leuten, die hier mit no carb oder unter 50 g/Tag arbeiten mal ein typischer Ernährungstag interessieren...also was esst ihr konkret. Ich bin einfach nur superneugierig.


    Ich mache nur moderates LCHF, funktionier für mich ganz gut.


    Frühstück: 250g Quark (40%) mit 2 EL Früchen wie eingelegten Kirschen, Pflaumen, Beeren, für den Geschmack Flüssigsüßstoff und/oder "Light" Monin-Sirup. Sind für mich etwa 3IE. Weniger KH zum Frühstück wären 2 Scheiben Aldi Proteinbrot mit Schinken / Speck, Käse und Spiegelei, man kanns für "Mittags gibts nichts" kalorienseitig auch mit Leberkäse aufwerten.


    Mittag: Meist Kantine, da nehme ich so oft es geht Fleisch und als Beilage Gemüse. Hülsenfrüchte wie Erbsen, Bohnen, Linsen ... geht auch. Chili Con Carne braucht mittlerweile 1-2 IE Bolus, aber erst nach dem Essen - das ist langsam. Kann aber am Kantinenrezept liegen, die nehmen viel Mais als Basis und der scheinz wiederum gezuckert zu sein.


    Abendessen: Strikt Low Carb, also gerne mal Steak/Bratwürste vom Grill im Sommer, Snacks wie Nüsse, Käseplatte... Ich will vorm Schlafengegen "Ruhe im BZ" haben.


    Was für mich bei 2 mal die Woche "Carb Day" sehr gut funktioniert: Gebratener(!) Reis oder Bratnudeln mit ordentlich Protein/Fett dazu (z.B. gebratenes Hack). Die BZ Kurve passt exzellent zu Novorapid bei SEA Null. Aber auch hier: 40-50g KH bzw. 4IE als Grenze.


    Gewicht übrigens seit 2 Jahren stabil, BZ klasse und Blutdruck mit 110 zu 70 vorbildlich. Das hatte ich nicht mal vor der Diagnose. Ok, Ausnahme BZ vermutlich.

    Ich telefoniere am Montag einmal mit seiner Kanzlei und würde in die nächste Runde gegen die TK gehen.


    Halt mich bitte auf dem laufenden, ich bekomm aktuell nicht mal einen rechtsmittelfähigen Bescheid. Was kein Problem ist, da die Sensorkosten akkumulieren und nun genügend Streitwert vorhanden ist, um auf im Fall "hat nicht geklappt" eine zweite Instanz (ein LSG) zugestanden zu bekommen. Somit kann ich die erste Instanz ohne Anwalt bestreiten, ab der zweiten halt mit.


    Mit dem Urteil des SG Konstanz sowie dem nun positiven Methodenbescheid bei "echtem CGM" sollte das preiswerte FGM schon immer erstattungsfähig gewesen sein.

    https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__135.html


    Eigentlich gilt:

    Zitat

    Die Beschlussfassung über die Annahme eines Antrags nach Satz 1 muss spätestens drei Monate nach Antragseingang erfolgen. Das sich anschließende Methodenbewertungsverfahren ist in der Regel innerhalb von spätestens drei Jahren abzuschließen, es sei denn, dass auch bei Straffung des Verfahrens im Einzelfall eine längere Verfahrensdauer erforderlich ist. Hat der Gemeinsame Bundesausschuss in einem Verfahren zur Bewertung einer neuen Untersuchungs- und Behandlungsmethode nach Ablauf von sechs Monaten seit Vorliegen der für die Entscheidung erforderlichen Auswertung der wissenschaftlichen Erkenntnisse noch keinen Beschluss gefasst, können die Antragsberechtigten nach Satz 1 sowie das Bundesministerium für Gesundheit vom Gemeinsamen Bundesausschuss die Beschlussfassung innerhalb eines Zeitraums von weiteren sechs Monaten verlangen. Kommt innerhalb dieser Frist kein Beschluss zustande, darf die Untersuchungs- und Behandlungsmethode in der vertragsärztlichen oder vertragszahnärztlichen Versorgung zu Lasten der Krankenkassen erbracht werden.


    Irgendwie erklärt dieser Paragraph nicht wirklich, warum die ersten CGMs etwa ab 2001 aufgetaucht sind, der G-BA das IQWIG Ende 2012 beauftragt hat und nun zum beschlusszeitpunkt gerade mal 2016 ist.

    FGM ist messtechnisch das selbe wie CGM. CGM ist offiziell keine neue Methode mehr, zudem wäre CGM bei mir "nicht indiziert". Es geht nicht, dass billige FGM ne neue Methode sein soll, das technisch "umfassendere" CGM mit dem selben Messprinzip und obendrein mehr Features aber nicht.


    Wenn ich endlich meinen Bescheid vom Widerspruchsausschuss bekomme, dann wird geklagt. Vermutlich dauert das auch deswegen so lange.

    Eine Nachfrage beim BKK-Landesverband hat erbracht, dass die Herstellerfirma den Zusatznutzen mit Studien belegen muss.


    Das ist "unpräzise" durch den Journalisten wiedergegegen.


    (a) Wenn es um neue ärztliche Methode ODER ein neues Medikament handelt, was der Arzt bei der Therapie verwendet, dann müssen Zusatzkosten immer mit einem Zusatznutzen belegt werden. Diese Studien werden durch den G-BA bzw. das IQWIG ausgewertet.


    (b) Hilfsmittel sind typisch bis zu der Höhe zu bezahlen, die eine Basisversorgung kostet. Beispiel: Du möchtest einen Rollstuhlakku statt mit Bleibatterie mit einer Li-Zelle haben, das kostet mehr -> du trägst die MEHRkosten. Siehe auch Standard-Krone vs. Keramikverblendung beim Zahnarzt, ist absolut das selbe.


    (c) Hilfmittel, die eine (noch) nicht anerkannte ärztliche Behandlungmethode unterstützen ODER nach §34 SGB-V ausgeschlossen wurden, sind von Erstattungen grundsätzlich ausgenommen. Beispiel wäre eine "Heilstein-Therapie" des Dorfschamanen, die mit Edelsteinen durchzuführen ist.


    In letzte Kategorie ist das Libre mit dem Thema "CGM" gefallen. CGM war nicht als Methode anerkannt, also wurde das Hilfsmittel dieser Methode (das Messgerät) ausgeschlossen. Libre wurde bei den meisten Kassen mit in einen Topf geworfen. Mit der aktuellen Bewertung ist "CGM" aber nun keine neue Methode mehr. Somit ist nach meiner Auffassung das Libre bis zur Höhe der Ausgaben erstattungsfähig, die Teststreifen verschlingen würden.


    Sorry, komplexes Thema.

    Für "freiwillige" CGM Nutzer, die mit verlängerten Sensoren gut durch den Monat kommen, wäre eine Zuzahlung der Kasse zu den Sensoren mehr als fair. Die Grundlage ist die selbe. Hilfsmittel, teurer als "Standard", Mehrkosten sind selbst zu bezahlen. NUB-Ablehnung ist somit Geschichte.


    Wer sein CGM freiwillig zahlt, der sollte sofort einen Antrag auf Erstattung abgeben und die Kosten der Basisversorgung als Zuschuss einfordern.

    CGM, das die genannten Kriterien erfüllt ist erstattungsfähig, der Rest ist nicht erwähnt.


    Muss es nicht. Weil Hilfsmittel im Sinne des §33 SGB-V grundsätzlich erstattungsfähig sind. Hilfsmittel ist alles, was nicht explizit ausgeschlossen ist ODER "die Hilfsmittel nicht als allgemeine Gebrauchsgegenstände des täglichen Lebens anzusehen sind".


    Libre ist "weder-noch". Gleiches sagt §4 der Hilfsmittelrichtlinie: "Der Spitzenverband Bund der Krankenkassen erstellt gemäß § 139 SGB V ein systematisch strukturiertes Hilfsmittelverzeichnis, in dem von der Leistungspflicht umfasste Hilfsmittel aufgeführt sind. Das Hilfsmittelverzeichnis ist nicht abschließend."


    Somit sind auch Hilfsmittel, die nicht im Hilfsmittelverzeichnis gelistet sind erst mal grundsätzlich erstattungsfähig. Was im Hilfsmittelverzeichnis gelistet UND indiziert ist, muss aber übernommen werden. Ausgeschlossene Arznei, Heil- und Hilfsmittel sind in §34 SGB-V explizit aufgeführt.


    Das war übrigens die Argumentation, mit der CGM bis vors BSG gekommen ist. Einige Gerichte hatten CGM als Hilfsmittel des Patienten angesehen, was vor Hypo/Hyper warnt und diese genehmigt. Die Kassen hatten eine "Neue ärztliche(!) Methode" unterstellt, deren Hilfsmittel bis zu einer Genehmigung durch den G-BA und Behandlungsrichtlinien explizit ausgeschlossen sind. Siehe §135 SGB-V

    Ich wollte dich nur "verstehen". Tresiba hat ein recht flaches Wirkprofil, wenns mit dem gut klappt spricht das für KEINE große Änderung deines BZ in Ruhe als f(t). Somit überrascht es mich, dass du mit Toujeo so hoch in die Nacht musst um hypofrei rauszukommen.


    Da es aber den im Beschluss des GbA festgelegte Eigenschaft "Alarmfunktion mit individuell einstellbaren Glukosegrenzwerten" nicht hat, können die Kosrten dafür leider nicht übernommen werden.


    An der Stelle irrst du, denn Hilfsmittel ist Hilfsmittel - es greift wie gesagt §6(6) Satz 3. Das Libre ist Luxus, dessen MEHRKOSTEN im Vergleich zu den notwendigen Ausgaben (Teststreifen) vom Anwender gezahlt werden müssen. Dass es mangels Alarm kein CGM ist steht auf einem anderen Zettel und beträfe vor allem potenzielle CGM Kunden. So lange FGM nicht im Hilfsmittelverzeichnis auftaucht, heißt es nun "CGM ist indiziert" oder Teststreifen (bzw. nach meiner lesart die durch Teststreifen individuell verursachten Ausgaben).


    IMHO eine vergebene Chance - denn die "CGM" ähnliche Analyse des BZ Verlaufs gestattet sicherlich Erkenntnisse, die ohne diese Daten nicht zu greifen wären. Siehe Nachtverlauf, "PP" Spitzen, Zeitpunkt einer bzw. mehrerer Basaldosen (z.B. landet der Wirkbuckel Levemir im Bereich der höchsten nächtlichen Insulinempfindlichkeit. 1 Monat FGM ist sicher billiger als ein Monat CGM. Halt keine Alarme. Was bei HYPER bzw. viel zu hohen Hb1 tendenziell reicht, bei HYPO und somit "Schisser-Hb1" schlecht ist.


    Jedenfalls ist CGM als Mittel zum Zweck ENDLICH anerkannt und das ist eigentlich ein guter Tag. Mag Haare enthalten, aber sei es drum. Den Rest können Sozialgerichte klären.