Beiträge von Grounded

    Ich hab zwei Jahre VOR meiner Diagnose Segelflug angefangen, es gibt nur wenige Sportarten wo man "mehr" draußen und in der Sonne ist. Vitaminmangel LADA begünstigend kann ich in meinem Fall echt ausschließen. Zuvor viel Motorrad gefahren (Kombi / Jacke aus in den Pausen und im T-Shirt in im Grünen gesessen/gelegen) war auch aus der Kategorie "Licht und Luft". Ok, ist nicht Beach-Volleyball, aber es gibt schlimmeres.


    Ich gehe aber tatsächlich davon aus, dass egal wer verliert in die 2. Instanz geht


    Sehe es genauso und werde es in meinem Fall genau so halten. Ich warte seit ewig auf einen Bescheid vom Widerspruchsausschuss. Habe der Kasse schriftlich wie mündlich angekündigt, dass ich schnellstmöglich Rechtsmittel einzulegen gedenke - die wissen dass es rumpeln wird.


    Nächstes Quartal stehen dann drei Quartale bei der Erstattung aus und dann bin ich über der finanziellen Grenze, ab der man Anrecht auf eine zweite Instanz hat. Die erste werde ich ohne Anwalt machen, die zweite sicherlich mit - wenns so weit kommen sollte.

    Ist das gleiche Urteil wie zuvor verlinkt, "nur" von einer anderen Plattform. Die Frage ist, ob sich andere Sozialgerichte diesem Urteil anschließen. Erst wenn ein halbes Dutzend und sich am besten ein LSG angeschlossen hat, dann kann man aufatmen.


    Eins war zu sehen - die Kassen ziehen zurück und versuchen rechtskräftige Urteile / "Anerkennungsbescheide" zu vermeiden. Was mir zeigt, dass die Rechtslage eben nicht so eindeutig ist wie von den Kassen behauptet. Wäre diese deutlich auf Seiten der Kasse, so würden diese Urteile durchziehen um "Nachahmer" abzuschrecken.

    Langsam habe ich Hoffnung, dass das ganze Affentheater mit meiner KK doch noch mit einer Erstattung endet, die Kasse schuldet mir mittlerweile Sensorkosten für drei komplette Quartale plus das, was im Rahmen der 95€ Pauschale nicht übernommen wurde. Ich warte übrigens immer noch auf einen rechtsmittelfähigen Bescheid.


    Aber es ist gut alles mit einem Einspruch/Widerspruch belegt zu haben. Somit sind die Forderungen nicht verfallen.

    https://rechtsfragenblog.de/is…hl-teststreifen-limitiert


    Wenn jemand nachvollziehbar mehr als 500-600 Stück braucht, dann ist das so. Budgetgrenzen sind KEIN echter Grund einem Patienten, der dokumentiert und nachweislich mehr braucht seine Streifen zu verweigern. Ich persönlich hatte bei meinem Doc vor Libre Zeit kein Problem damit, aber ich hätte auch kein Problem einen theoretisch renitenten Arzt bei der Ärztekammer "zu melden", wieso mir nachweislich erforderliche Streifen nicht zustehen sollten. Zur Not (Streifen alle -> Eskalation -> keine Neuverordnung) geht auch eine Strafanzeige wegen fahrlässiger Körperverletzung. Wenn die Kasse glaubt dem Arzt über den Umweg "Budget" mehr Ärger machen zu können als der Patient seinem Arzt und der Patient sich doch bitte ans Budget anzupassen hat, dann kann sich der Patient durchaus als administrativer Spielverderber entpuppen. Vor allem wenn manche Docs nur 400 verschreiben (siehe "CT" Richtlinie, ICT hat mehr).


    Als Berufstätiger 2 Streifen am Tag vor den jeweiligen Fahrten sind 180 im Quartal. Plus Ausschuss, plus "sonstige Fahrten". Drei Mahlzeiten, ab und zu mal Ausschuss, ab und zu mal "ich fuehl mich komisch" ... 600 sind schnell weg.

    Brauchst mit den Kosten gar nicht zu argumentieren. Die KNVO hat zum beispiel für die Preisgruppe 1a Staffelpreise vereinbart:


    Zitat

    1 Packung: 31,06 €
    2 Packungen: 30,94 €
    3-5 Packungen 28,86 €
    6 und mehr Packungen: 27,67 €


    Guckst du Google Shopping, so kosten die Streifen fürs Freestyle Libre (ebenfalls 1a) beim Direktversand 26,90 mit "Gratis Versand" und nicht 31-irgendwas. Noch Fragen WO sinnvoll gespart werden könnte? Wenn du dir die Mühe machst die Listen durchzugehen, dann findest du weit bessere Beispiele. Die günstigeren Streifen kosten 19,99€/50St, die Kasse erstattet in Preisgruppe "B" je nach verordneter Menge 21.42€ bis 24,81€. Toll wie die Kassenbürokratie im Sinne der Versicherten "hart verhandelt hat".


    PS: dieser Beitrag kann Spuren von Sarkasmus enthalten.

    Die Blutmenge, Art und Ausführung der Stechhilfe und andere "Eigenarten" (zum Beispiel per Bluetooth auslesbar) sind durchaus diskutabel.


    Ich darf auf die Hilfsmittelrichtlinie §6(6) verweisen: https://www.g-ba.de/informationen/richtlinien/13/. "Zwischen mehreren gleichermaßen geeigneten und wirtschaftlichen Hilfsmitteln haben die Versicherten die Wahl. Wünschen der Versicherten soll bei der Verordnung und Auswahl der Hilfsmittel entsprochen werden, soweit sie angemessen sind."


    Wenn dir das vom Doc vorgeschlagene System nicht passt bzw. du dein gesamtes Management mit der Software deines bisherigen Systems erfolgt, dann kannst du dich durchaus begründet gegen eine Umstellung aussprechen. Spätestens wenn das System in der selben Preiskategorie der Streifen ist kann der doc dich nicht auf ein anderes System zwingen.


    Die Preisgruppen kann man u.a. hier einsehen: https://www.kvno.de/downloads/…lutzuckerteststreifen.pdf. Und zur Zahl der Teststreifen: https://www.kvno.de/10praxis/4…011/anla_e2011/index.html. In der Region Nordrhein gilt bei ICT generall "600", begründet geht mehr. Es gibt nur wenige KV die unter 600 im Quartal als Richtwert haben.

    Kannst du wie erwähnt als "außergewöhnliche Belastung" geltend machen. Blöd nur, dass diese einen Eigenanteil hat, siehe http://www.finanztip.de/aussergewoehnliche-belastungen/ ... wenn der nicht überschritten wird, hat diese Ausgabe auf die Steuer keinen Einfluss.


    Leider kann man das Libre als Berufstätiger nicht als Werbungskosten absetzen, wobei es sicher einen Versuch wert wäre. Werbungskosten haben nach Überschreitung der Pauschale KEINEN zumutbaren Eigenanteil.

    Und wenn es im Hilfsmittelverzeichnis aufgenommen wird, was haben wir dann davon? Gar nichts! Zumindest nicht mehr als jetzt!


    Doch, davon hätten wir was. Bei FGM: Es fällt der Kasse dann schwer zu belegen, wieso etwas vorher kein Hilfsmittel gewesen sein soll und es auf einmal ist - Bei CGM gäbe es klare Indikationen, was bedeutet - Rezept, ggf. Check durch den MD und das wars. Keine Chance sowas z.B. bei Schwangerschaft abzulehnen wenns der Doc erst mal verordnet. Ob die KV/Kassen versuchen den Doc wie bei Teststreifen "hintenrum" über ne Quote nebst Regressforderungen (die sich der Doc dann einklagen müsste) zu drücken steht auf einem anderen Blatt.


    Und obendrein sehe ich einen gewaltigen Vorteil: Wenn klassisches CGM im Hilfsmittelverzeichnis steht, dann spricht IMHO administrativ nichts dagegen die Kosten bei FGM bis zur Höhe der Teststreifenausgaben zu erstatten. Die Karte "Neue Methode" kann dann keine Kasse mehr ziehen. Ich will gar nicht mehr, nur eben nicht verarscht werden.

    Dann wirds halt auf dem Wege des Sozialgerichtsverfahrens geklärt. Ich hab auch den Eindruck, dass es um eine generelle "dürfen wir nicht zahlen, leider abgelehnt" Haltung handelt gepaart mit maximaler Verzögerung aller Untersuchungen.


    Guck halt wann das erste CGM am Markt war und wann erst der Auftrag vom G-BA ans IQWIG ging um sowas zu untersuchen. Mehr als 10(!) Jahre. So lange lebt es sich mit dem "wir lehnen ab und Ihr gebt auf" Patienten ganz gut.

    Ergänze: Ich möchte nicht nachweisen, dass es "günstiger" ist. Ich habe meine Erstattung nur bis zur Höhe der Kosten beantragt, die bei Teststreifen individuell(!) anfallen würden. Bei einem Hilfsmittel ist es das, was die Hilfsmittelrichtlinie §6(6) Satz 1-3 jedem Patienten zugesteht. Darüberhinausgehende Kosten würde und werde ich natürlich selbst bezahlen. Die maximal 25€ im Monat für zusätzliche Streifen ausgeben, aber Sensoren bezahlt bekommen ist mir jedenfalls lieber als 25€ für Streifen erstattet zu bekommen und die 130€ für Sensoren selbst hinlegen zu müssen.


    Allgemein: Wenn etwas kostspieliger ist als die Standard-Therapie/Hilfsmittel, dann zahlt die Kasse nur bis zur Höhe des Üblichen. Es sei denn das Hilfsmittel/Medikament kann Nachweisen, dass es die Mehrkosten durch einen Mehrnutzen auch wert ist und dieses zu beurteilen ist Sache des G-BA. Siehe CGM Beurteilung, siehe Tresiba.

    Quasi Low Carb wie es aussieht. Außer der Milch (und die ist gut verdünnt) faktisch nichts drin. Warte ab wie die "hintenraus" kommt.


    Hab heute Nachmittag

    ausprobiert, als "Körner" Sesam und viel Kümmel (ich stehe auf Kümmel). Das ganze mit würziger Salami belegt und mit Käse überbacken. Als Snack echt gut.


    Hab eine kleine "Springform" (Silikon) verwendet, klappte 1a und machte das Verteilen des Teigs deutlich leichter.