Nun sitze ich leider auf Kosten von 350,--EURO und man sagt mir das ist halt so... Die dürfen es halt einfach nicht mehr... Ich will es einfach nicht glauben aber ich hab wohl keinerlei Chancen...
Hast du IMHO.
(1) Schriftlichen Ablehnungsbescheid anfordern, darin werden Gründe genannt.
(2) Widersprechen mit der Bitte, diesen Fall dem Widerspruchsausschuss vorzulegen. Es hilft wenn du nachweislich so viel messen musst, dass das Libre wirtschaftlich ist
(3) Sobald der Widerspruchsausschuss ablehnt am zuständigen Sozialgericht deines WOHN oder ARBEITSORTES (deine Wahl) binnen vier Wochen Klage einreichen. Klageeinreichung kann münblich zur Niederschrift erfolgen (Unterlagen mitbringen). Keine Anwaltspflicht, wenn kein Gutachter erforderlich ist gibts auch keine Gutachterkosten.
Risiko für dich: Gering. Somit ist die Wahrscheinlichkeit eine Erstattung größer Null zu bekommen deutlich größer als Null. Streitpunkt wird sein, ob das Libre genau wie CGM eine neue Methode ist. Was es aus unterschiedlichen Gründen (IMHO) nicht ist, da wesentliche Aspekte Fehlen bzw. nicht gegeben sind.
Stichworte: Automatische Messung nebst Alarmierung(!) existiert nicht, die Kosten sind bei Typ-1 völlig vergleichbar zu Blutteststreifen. Ein nachzuweisender Mehrnutzen, der die Mehrkosten eines CGMs rechtfertigt ist damit nach einem Verständnis mangels "Mehrkosten" nicht erforderlich. Dass das Ding etwas misst, was dem Blutzucker entspricht legt die Methode nahe, zudem ist es ein CE geprüftes Medizinprodukt im Sinne des Medizinproduktegesetzes. Und keine "Blutzucker-Wünschelrute". Damit wäre es rechtlich ein Hilfsmittel und bei Hilfsmitteln hast du bei der Erstattung wenigstens Anspruch auf die Kosten, die bei den Blutteststreifen anfallen würden. So ganz schnell zusammengefasst. §6(6) Hilfsmittelrichtlinie. Die spuckt dir in der aktuellen Fassung Google aus.
Was du machen musst: Widerspruch einlegen mit dem Antrag, die Kosten unbefristet zu übernehmen, du trittst wie bisher in Vorkasse. Gewinnst du übrigens oder gibts einen akzeptablen Kompromiss, dann bekommst du ab dem Antragsdatum deine Auslagen (anteilig) erstattet. Widersprichst du nicht, zahlst du ALLES bis zu einer "spontan geänderten Rechtslage" alleine und das ohne Aussicht auf nachträgliche Übernahme. AB 750€ Streitwert steht dir übrigens eine Berufungsinstanz zu wenn du verlieren solltest. Somit lohnt es sich vor gericht zu ziehen, denn würde das Libre in nem halben Jahr auf einmal ne Kassenleistung (rein hypothetisch), wird es einem Sozialgericht schwerfallen dir die Kostenerstattung zu verwehren. Weil gestern verboten und heute erlaubt trifft nur bei "neuen ärztlichen(!) Untersuchungs- und Behandlungsmetrhoden" auf. Was das Libre sehr sicher nicht ist.
Ich wette, es rollt eine Klagewelle auf die TK zu. Ich persönlich stehe jedenfalls Gewehr bei Fuß und warte nur auf meinen schriftlichen Bescheid des Widerspruchsausschusses, um die Klage einzureichen. Ich gehe davon aus, dass ne von wem auch immer verlorene erste Instanz sowieso zur Zweiten geht. Ab da werde ich mir auch einen Anwalt gönnen wenns bis dahin keine Rechtssicherheit z.B. durch andere Urteile gibt.