Beiträge von Grounded

    Da es sich bei echtem CGM um eine "NuB" handelt hat der hauptamtliche Kassenbürokrat gar kein administratives Problem das CGM sogar rechtssicher begründet abzulehnen. Weil genau der Fall "CGM, Alarme sind bei der Therapie wichtig und helfen" ist vor dem BSG entschieden worden.


    Das einzige was mich an dem Urteil ankotzt ist das Statement, dass sich der G-BA kein schuldhaftes Zögern vorwerfen lassen muss. Obwohl die ersten FDA-geprüften CGMs seit Anfang 2000 auf dem Markt sind und wir gerade mal das Jahr 2016 schreiben.

    Bei mir laufen Sensoren mal "strich", mal etwas zu hoch und mal zu tief. Kann sich sogar während der Laufzeit eines Sensors schieben. Daher ists nicht blöd einen Vorrat von 100 Streifen einzuplanen und 50 für "den Fall der Fälle" wie "Sensor ab, Nachlieferung steckt auf dem Postweg" in Reserve zu haben.


    50 Streifen im Quartal ist ein find ich normaler Wert, halt statistisch alle 2-3 tage gegenmessen wenns gerade schön konstant ist ODER sich komisch anfühlt.


    Über 25€ Gegenwert der Streifen im Quartal streite ich mich sicherlich nicht. Bei den 380€ für Sensoren durchaus.

    Nun sitze ich leider auf Kosten von 350,--EURO und man sagt mir das ist halt so... Die dürfen es halt einfach nicht mehr... Ich will es einfach nicht glauben aber ich hab wohl keinerlei Chancen...


    Hast du IMHO.


    (1) Schriftlichen Ablehnungsbescheid anfordern, darin werden Gründe genannt.
    (2) Widersprechen mit der Bitte, diesen Fall dem Widerspruchsausschuss vorzulegen. Es hilft wenn du nachweislich so viel messen musst, dass das Libre wirtschaftlich ist
    (3) Sobald der Widerspruchsausschuss ablehnt am zuständigen Sozialgericht deines WOHN oder ARBEITSORTES (deine Wahl) binnen vier Wochen Klage einreichen. Klageeinreichung kann münblich zur Niederschrift erfolgen (Unterlagen mitbringen). Keine Anwaltspflicht, wenn kein Gutachter erforderlich ist gibts auch keine Gutachterkosten.


    Risiko für dich: Gering. Somit ist die Wahrscheinlichkeit eine Erstattung größer Null zu bekommen deutlich größer als Null. Streitpunkt wird sein, ob das Libre genau wie CGM eine neue Methode ist. Was es aus unterschiedlichen Gründen (IMHO) nicht ist, da wesentliche Aspekte Fehlen bzw. nicht gegeben sind.


    Stichworte: Automatische Messung nebst Alarmierung(!) existiert nicht, die Kosten sind bei Typ-1 völlig vergleichbar zu Blutteststreifen. Ein nachzuweisender Mehrnutzen, der die Mehrkosten eines CGMs rechtfertigt ist damit nach einem Verständnis mangels "Mehrkosten" nicht erforderlich. Dass das Ding etwas misst, was dem Blutzucker entspricht legt die Methode nahe, zudem ist es ein CE geprüftes Medizinprodukt im Sinne des Medizinproduktegesetzes. Und keine "Blutzucker-Wünschelrute". Damit wäre es rechtlich ein Hilfsmittel und bei Hilfsmitteln hast du bei der Erstattung wenigstens Anspruch auf die Kosten, die bei den Blutteststreifen anfallen würden. So ganz schnell zusammengefasst. §6(6) Hilfsmittelrichtlinie. Die spuckt dir in der aktuellen Fassung Google aus.


    Was du machen musst: Widerspruch einlegen mit dem Antrag, die Kosten unbefristet zu übernehmen, du trittst wie bisher in Vorkasse. Gewinnst du übrigens oder gibts einen akzeptablen Kompromiss, dann bekommst du ab dem Antragsdatum deine Auslagen (anteilig) erstattet. Widersprichst du nicht, zahlst du ALLES bis zu einer "spontan geänderten Rechtslage" alleine und das ohne Aussicht auf nachträgliche Übernahme. AB 750€ Streitwert steht dir übrigens eine Berufungsinstanz zu wenn du verlieren solltest. Somit lohnt es sich vor gericht zu ziehen, denn würde das Libre in nem halben Jahr auf einmal ne Kassenleistung (rein hypothetisch), wird es einem Sozialgericht schwerfallen dir die Kostenerstattung zu verwehren. Weil gestern verboten und heute erlaubt trifft nur bei "neuen ärztlichen(!) Untersuchungs- und Behandlungsmetrhoden" auf. Was das Libre sehr sicher nicht ist.


    Ich wette, es rollt eine Klagewelle auf die TK zu. Ich persönlich stehe jedenfalls Gewehr bei Fuß und warte nur auf meinen schriftlichen Bescheid des Widerspruchsausschusses, um die Klage einzureichen. Ich gehe davon aus, dass ne von wem auch immer verlorene erste Instanz sowieso zur Zweiten geht. Ab da werde ich mir auch einen Anwalt gönnen wenns bis dahin keine Rechtssicherheit z.B. durch andere Urteile gibt.

    Freestyle Insulinx - schön flach und kommt mit verdammt wenig Blut aus.


    Edit: Ich nutze seit über einem Jahr nun das Libre, aber wenn blutig, dann ist das Insulinx noch mein Messgerät der Wahl. Das Libre "säuft" im Vergleich unmengen an Blut, Formfaktor ist der selbe.

    Was Kassen alles nach dem "Wir bedauern, aber..." schreiben ist zu 90% Müll. Mein bisheriger "Spitzenreiter" sind die "ungeklärten Risiken". Bei einem Messgerät (Hilfsmittel), das ich selbst bereits einsetze und für "gut" befunden habe. Aus dem "CGM" Urteil wird jeder Bürokrat genau das lesen, was Ihm in den Kram passt und den Rest ignorieren. Bürokraten brauchen nur einen Grund, das wars. Wer nicht will findet immer Gründe.

    Hab seit etwa einem Jahr "Low Carb" Salz-Lakritze aus Holland von "DeBron" .. viel Zuckeraustauschstoff, sehr wenig Zucker. Ist ok für mich. Wenn was kommt, dann langsam und nicht wirklich hoch. Wie sich nicht ganz treffende "richige" Süßigkeiten (Mini-Berliner vom Aldi mit 20g KH/Stück) auswirken hab ich gestern leider gesehen. Da war auf einmal 180 auf dem Tacho.

    Geht mir genauso - es funktioniert einfach gut. Wenige Schwankungen, keine echten Höhen und Tiefen... Hab mir gestern noch den Leinsamenschrit besorgt und werde das Youtube Rezept am Sonntag mal versuchen. Sitz aktuell im Hotel...

    Frag die Hotline zu Details.


    Ohne Rezept kannst du KEINE Erstattung mit irgendeiner Aussicht auf Erfolg beantragen, da dieses Hilfsmittel dir nicht verschrieben worden ist. Alle Anträge (außer medizinische Notfälle) müssen VOR einem Kauf bei der Kasse zur Prüfung eingereicht und genehmigt worden sein. Wenn deine Kasse trotz Rezept nicht zahlt, dann zahlst du das selbst und dieser Umstand ist sicher.


    Also lässt du dir sinnvollerweise ein Rezept ausstellen und reichst dieses ein, dann kannst du dich mit der Kasse prügeln.

    2/3tel bis 3/4tel aller Typ-1 hatten keine familiäre Vorbelastung, das gleiche bei mir. Mich hatte es Anfang 40 erwischt und ich hab nicht mal nen Schnupfen in dem Zeitraum gehabt.


    Die Suche nach der Ursache ist Zeitverschwendung. Das einzige was ich weiss: Mein mittlerer Blutzuckerwert war zwei Jahre VOR der Diagnose bereits etwas erhöht, aber ab oberen Ende des üblichen Bereichs. Angesichts der Analysegenauigkeit hatte ich mir weder was dabei gedacht noch hätte ich bei einem autoimmunen Thema was machen können.


    Was für dich viel spannender ist: Vermutlich hast du wie viele "LADA" Typen Restaktivität. Feststellen "ob" und wenn ja, wie du diese bestmöglich nutzen kannst. Wenns gelingt, dann kannst du die Reste etwas hegen und pflegen, z.B. indem du deine Kohlehydratzufuhr drosselst. Steak mit Pommes schlecht, Steak mit Salat gut. Cola schlecht, Cola Light/Zero ok. Mit dieser Restaktivität komme ich seit zwei Jahren ganz gut über die Runden, die ist auch relativ gesehen leidlich stabil. Wie lange noch? Keinen Schimmer, kann aller Forenerfahrung nach in wenigen Tagen bis Wochen zu Ende gehen. Je älter desto langsamer scheinbar. Einfluss habe ich nicht, somit muss ichs nehmen wie es kommt.


    Großer Vorteil wenn man den Scheiß erst sehr spät bekommt: Angeblich weniger volatil, zudem hat man (statistisch gesehen) nicht mehr viel Zeit für Folgeschäden ;)

    Ich halte von der Aussage gerade gar nichts. Wenn du Kohlehydrate aufnimmst, dann haben die eine Kinetik, mit der die deinen BZ hochtreiben. Das Bolusinsulin ist langsamer und bringt den runter. Nen "Strich" wird man nur dann bekommen, wenn die Geschwindigkeit der KH Aufnahme nebst BZ Anstieg perfekt zur Geschwindigkeot passt, mit der Insulin den BZ senkt. Es ist daher zu erwarten, dass ein SEA zu einem geringeren Peak und somit verbesserter Stabilität führt als ohne diesen. Sowas wird SEA den Hb1 durchaus etwas senken können, aber ob das am Ende hilft? Keine Ahnung. Für Leute mit hohem Hb1 sicher sinniger (und risikoärmer) als für Leute mit tiefem.