Dann warten wir einfach mal ab was passiert. Klagen, warten - die Zeit ist dein Freund.
Weil: Wenn Abbott mittlerweile einen Antrag auf Aufnahme ins Hilfsmittelverzeichnis stellt oder stellen wird und dieser erfolgreich sein sollte, dann ist es für die Kasse schwer etwas zu bezahlen was zuvor strikt verboten gewesen sein sollte. Zudem schließt eine Aufnahme ins Hilfsmittelverzeichnis eine "Neue Methode" aus, da Hilfsmittel neuer Methoden nicht erstattungsfähig sind. Obendrein werden in der Zwischenzeit Sozialgerichte feststellen, obs sich nicht doch um ein simples Hilfsmittel handelt und somit wenigstens bezuschussbar wäre oder obs ne "neue (ärztliche) Methode analog zu CGM" ist. Was in Summe dauern kann, sogar die teuren CGMs habens schließlich bis vors Bundessozialgericht geschafft. Und die haben mehr methodische Features sowie ganz andere Kosten als ein Libre-Sensor.
Alleine der Umstand, dass einige Kassen (teilweise) zahlen und andere nicht legt nahe, dass die Rechtslage keinesfalls so eindeutig ist wie es die TK gerne darstellt.
Was ich bedauere: Die erste Ablehnung der TK von Ende 2014 war inhaltlich so lausig, dass diese eher als "fristwarender Bullshit" zu werten war. Schade dass an den Inhalt einer Ablehnung keine qualitative Kriterien gebunden sind um eine simple Umgehung der Genehmigungsfiktion durch "wir schreiben mal Blödsinn mit dem passenden Datum" zu vermeiden.