Beiträge von Grounded

    Les deinen eigenen Beitrag. Der BZ ist nach der Aussage "ausreisser nach oben gibt es nicht" leidlich stabil und du wirst unter 100 trotzdem nervös. Kein Grund in dem Ton rumzupflaumen, ich bin damit raus aus der Diskussion. Das ist mir nämlich zu blöd.

    Hab Anfang Januar Mitte November bis Ende DEZ ausgelesen (u.a. Tagesprotokoll) und da war alles vollständig. Auch der Anfang Februar abgespeicherte Januar klappe ab dem 1.1. sauber.

    Also, was kann man tun? Sammelklage, Petition. ...?

    Es gibt in DE keine "Sammelklagen". Siehe http://verbraucherschutz.de/er…-zum-begriff-sammelklage/
    Petitionen sind in der Regel sinnlos, da diese nicht bindend sind.


    Was jeder machen kann: Widerspruchsverfahren und die erste Instanz (noch kein Anwalt, sehr überschaubare Kosten) durchziehen. Wenn das jeder abgelehnte Libre Nutzer macht, dann kommt das einer administrativen "Denial of Service" Attacke gleich. Und somit zu internem Kassenaufwand, der von den Bleistiftspitzern sehr wohl wahrgenommen werden wird.


    Leila: Antrag auf weitere Übernahme stellen, weiterhin selbst in Vorkasse treten und klagen. Anders gehts nicht.


    Es kann nicht rechtens sein, dass man ein subjektiv 1a funktionierendes Hilfsmittel selbst bezahlt und nicht mal die Kosten der eingesparten Teststreifen erstattet bekommt. Bei deinen 14 Messungen / Tag brauchts nicht mal nen taschenrechner um die Wirtschaftlichkeit nachzuweisen. Ich stehe typisch bei 7 (erfolgreichen) Messungen am Tag, davon zwei Autofahrten. OHNE Basaltests oder "huch, was ist denn hier los" Messungen,

    Sieht gut aus. Wie sind die Erfahrungen mit der Klebekraft? Reichts ohne externe Fixierung über 14 Tage? Für einen Wasserstrahlschneider wären die Zuschnitte ein Kinderspiel. Übrigens gäbe es noch doppelseitiges Karosserieklebeband, das hält im Gegensatz zu dem doppelseitigem Tesa-Teppichklebeband wie die Hölle. Google "YUKI MODEL Duo-Tepufix"

    Der Link geht bei mir nicht auf. Ich weiss aber, dass CE zu oft auch für "Chinese Export" steht. Allerdings dürfen Medizinprodukte nur dann ein CE Zertifikat tragen, wenn die grundsätzliche Tauglichkeit nachgewiesen ist UND sämtliche anderen Rechtsverordnungen eingehalten sind. Zudem ist das illegale Anbringen (wie bei China-Netzteilen üblich) nach §27 strafbar.


    http://www.gesetze-im-internet.de/mpg/__6.html sowie §9...


    Zudem: http://www.rehadat-hilfsmittel…-kennzeichnung/index.html


    Und am Ende: §139 SGB-V Absatz 5, Betrifft das Hilfsmittelverzeichnis: "Für Medizinprodukte im Sinne des § 3 Nr. 1 des Medizinproduktegesetzes gilt der Nachweis der Funktionstauglichkeit und der Sicherheit durch die CE-Kennzeichnung grundsätzlich als erbracht."


    Ein Hilfsmittel muss nicht gelistet sein. Aber wenn es gelistet wäre, muss es "CE" haben. Das Libre hat "CE". Ich tippe, dass die Begründungen für Ablehnungsbescheide ähnlich sind. Wer mag, der kann sich bei seiner Widerspruchsargumentation frei an dieser Kette orientieren. Patientenschutz als Ausrede vorschieben ist definitiv nicht drin.

    Argumentation meiner KK
    -das System wäre noch nicht ausgereift
    - es wäre eine Gefahr für den Patienten

    Das Ding hat ein CE Zertifikat und damit seine grundsätzliche Tauglichkeit nachgewiesen. Siehe §4(1) Medizinproduktegesetz. Dass es eine Medizinprodukt ist kann jeder in den Begriffsbestimmungen des §3 nachlesen.


    Ich zitiere:

    Zitat

    §4 Es ist verboten, Medizinprodukte in den Verkehr zu bringen, zu errichten, in Betrieb zu nehmen, zu betreiben
    oder anzuwenden, wenn
    1. der begründete Verdacht besteht, dass sie die Sicherheit und die Gesundheit der Patienten, der Anwender oder Dritter bei sachgemäßer Anwendung, Instandhaltung und ihrer Zweckbestimmung entsprechender Verwendung über ein nach den Erkenntnissen der medizinischen Wissenschaften vertretbares Maß hinausgehend unmittelbar oder mittelbar gefährden

    Somit erfüllt diese Aussage eigentlich den Tatbestand der üblen Nachrede oder wie das heißt wenn "jemand" (und sei es eine juristische Person) nicht belegbare Aussagen trifft. Wenns eine nachweisliche Gefahr für den Patienten wäre, müsste die Kasse sofort Strafanzeige gegen Abbott stellen und beim Gesundheitsministerium beantragen, ein Verkaufsverbot zu verhängen. Rate was nicht passieren wird.


    Somit bleibt der Verweis auf die Hilfsmittelrichtlinie §6(6), die dem Patienten ein Wahlrecht des am besten geeigneten Hilfsmittels einräumt. https://www.g-ba.de/downloads/…/HilfsM-RL_2014-07-17.pdf

    Zitat

    Zwischen mehreren gleichermaßen geeigneten und wirtschaftlichen Hilfsmitteln haben die Versicherten die Wahl. Wünschen der Versicherten soll bei der Verordnung und Auswahl der Hilfsmittel entsprochen werden, soweit sie angemessen sind. Wählen Versicherte Hilfsmittel oder zusätzliche Leistungen, die über das Maß des Notwendigen hinausgehen, haben sie die Mehrkosten und dadurch bedingte höhere Folgekosten selbst zu tragen.

    Für mich klingt das wieder mal nach einer dummen Ausrede des Typs "ist nur zu deinem Besten dass wir das nicht zahlen".

    Kannst du meinem Kenntnisstand nach nicht. Die Steuer geht davon aus, dass die angemessene und zweckmäßige Versorgung Umfang der Kassenbeiträge ist. Folglich ist alles drüber hinaus Luxus. Bestenfalls "außergewöhnliche Belastungen" und diese haben einen sehr hohen "zumutbaren Eigenanteil".


    Ein Schreiben als Anfrage an dein Finanzamt kann das übrigens klären. Verweise darauf, dass du das Libre letztendlich baruchst um deinem Job uneingeschränkt nachgehen zu können, mit viel Dusel sagen die "Ja, das sind Werbungskosten". Die halt keinen "zumutbaren Eigenanteil" haben. Wäre zwar moralisch gesehen fair, würde mich aber dennoch rechtlich wundern.


    Siehe auch: http://www.businessandmore.de/…-steuerlich-absetzen.html

    Joghurt lässt sich gut durch Quark mit einem Sirup wie "Monin Caramell Light" oder andere NoCarb Aromenpakete. Chemie pur, aber taugt. Ich gönne mir morgens dazu ein paar Früchte wie Pflaumen oder Kirschen im Quark, durch den fettanteil kommt der langsamer als die "reinen" Früchte. Mittags Fleisch/Gemüse aus der Kantine und Abends ein paar Wiener bzw. Nüsse.


    Was auch gut schmeckt: Aldi Eiweißbrot, Käse/Schinken und Spiegelei. "Low Carb Max" sozusagen, zwei Scheiben des Brotes sind etwa 12g KH.

    Was spricht bei einer METZGEREI gegen LowCarb?


    Ohne Sport bleibt nur "FDH" bzw. allgemein die Kalorienzufuhr unter den Verbrauch zu schieben. Was du grad erwartest klingt nach "wasch mich, aber mach mich nicht nass" Hinweisen ;) Versuchs doch mit Low/Slow Carb. Also Fleisch plus Bohnen / Erbsen / Linsen / Gemüse... Der Rest halt Eiweißreich wie Quarkspeisen oder fettig wie Nüsse als Snack.


    Bei mir führt Low Carb zu einem dauerneden "Sättigungsgefühl", ich kann jederzeit ne Mahlzeit ausfallen lassen ohne "stinkig" zu werden. Was auch den Kampf gegen "Versuchungen" des inneren Schweinehundes recht schmerzfrei ausfallen lässt und die Gefahr von Zwischenmahlzeiten senkt. Halte mein gewicht damit seit zwei Jahren aufs Kilo konstant. Ohne Sport. Aber eben auch ohne Süßkram bzw. nennenswerte Mengen Kohlehydrate

    Du musst es erst selbst zahlen, wenn du
    (a) Vor dem Sozialgericht in zweiter Instanz verloren haben solltest UND der Richter keine Revision zulässt
    (b) Dich mit "zahln wir nicht" irgendwo auf dem Rechtsweg (bzw. "sofort") zufrieden gibst.


    Rechtsweg:
    (1) Schriftlich Ablehnungsgründe anfordern
    (2) Der Ablehnung begründet widersprechen. Grund kann sein "kostet nicht mehr als Streifen". Weiterleitung an den Widerspruchsausschuss beantragen
    (3) Lehnt der der (abzusehen) ab, so hast du einen "rechtsmittelfähigen Bescheid". Mit diesem musst du binnen vier Wochen Klage am zuständigen Sozialgericht (Wohn- oder Arbeitsort) einlegen. Diese kannst du ohne Anwalt bestreiten, Klage kann "mündlich zur Niederschrift" beim Rechtshelfer des Gerichts aufgegeben werden.
    (4) Verlierst du, steht dir der Weg in die zweite Instanz durch die Summe bedingt offen. Gewinnst du, wird die Kasse sowieso Revision oder Berufung einlegen.
    (5) Ab Instanz zwei solltest/musst du einen Anwalt haben. Fachanwalt fürs Sozialrecht ist sehr empfehlenswert. Und ebenso sich einen erfahrenen beim Thema "CGM" zu suchen.


    Vorteil: Wird irgendwann auf dem Weg festgestellt, dass FGM kein CGM ist und gezahlt werden muss oder gar in den Leistungskatalog aufgenommen wird, dann hat die Kasse RÜCKWIRKEND AB ANTRAG zu erstatten (Indikation vorausgesetzt). Sie wird versuchen drumrum zu kommen, aber FGM ist bleibt ein Hilfsmittel und es muss nicht im Hilfsmittelkatalog sein um übernahmefähig zu sein.


    Ob FGM ein CGM ist und damit "nicht erstattungsfähig" steht auf einem anderen Blatt. Das legt übrigens nicht die Kasse fest, sondern ein (Schieds)Richter. Bei 26 "2-Wochen" mal 60€ sind das 1500€ p.a. Kosten. Auf die du schlicht verzichtest. Und Teststreifenausgaben in ähnlicher Höhe, die du der Kasse einsparst. Denn du darfst nichts beantragen, was du nicht brauchst. Schön billiger Patient eben, ein Schelm wer Vorsatz hinter den Ablehnungen vermutet.

    Wenn jemand zweifelt: Das ist ein CE geprüftes System. Somit hat der Hersteller nachgewiesen, dass es die gestellten Anforderungen im Sinne des Medizinproduktgesetzes §6 erfüllt. Siehe https://www.gesetze-im-internet.de/mpg/__6.html


    Wenn jemand zweifelt, dann hat der das Gegenteil zu beweisen, in dem Fall wäre das CE Label rechtswidrig angebracht worden. Davon ab gibts bereits Publikationen mit Korrelationsanalysen FGM/BLutmessungen. Die Ergebnisse sind eindeutig positiv. Link ist hier im Forum, bin gard zu Faul zum suchen und hab das PDF @home abgespeichert.

    Oder direkt, bei sechsmonatiger Zusage, 12 Stück auf einmal?
    [...] Wie macht ihr das?


    Ich mache eine Jahresabrechnung. Somit habe ich das volle "Potenzial" sicher ausgeschöpft. Und ich beantrage zusätzlich eine Erhöhung des Zuschusses auf die bei mir eigentlichg üblichen 7 Messungen plus Ausschuss am Tag.


    Regelmessungen: Nüchtern = vor Frühstück, Vormittag (2,5h nach Frühstück), Mittag, 2,5h nach Mittagessen, Abendessen und Nacht. ZZgl. 2 Messungen vor Autofahrten. Also auch lockere 14 Streifen die Woche. Macht 7-8 Stück mal 50 Cent/Streifen sind 1350€ p.a... die Fälle "was ist gerade komisch" und "Ausschuss" nicht eingerechnet.


    Was du nicht beantragst, das darf nicht erstattet werden. Somit fängt der "Streit" ab Erstantrag an und kann im Fall eines "muss bezahlt werden" auch rückwirkend bis zum Erstantrag bezahlt werden.

    Wobei nicht alles, was "neu" ist zugleich schlecht sein muss. Ich bin nicht böse, wenn das Brot länger als einen Tag "frisch" ist. Irgendwo zwischen "brotähnlicher Brei, im Ofen nachgebacken" und "handgeernteter und zerstoßener Naturweizen aus dem Himalaya im Holzofen" wird es eine goldene Mitte geben.


    In meinem 15.000 Einwohner Dorf haben wir vier Apotheken, drei große Supermärkte (Aldi, Rewe und Co), aber keinen einzigen echten Bäcker mehr.

    Beachtlich ja, aber am Ende kein Wunder. Wenn du keine echte Ahnung von Korrekturfaktoren bzw. belastbaren BE Schätzungen hast und ständig KH futterst, ist der Verzicht auf KH gleichbedeutend mit einem Verzicht auf Blutzuckerspitzen. Und das senkt den HbA1c, jedenfalls wenn man die Korrekturen ordnungsgemäß anwendet. Größer 9 ist definitiv indiskutabel.

    Doch, das lässt sich beweisen. Die Spitze von den Pen-Spritzen hat doch ein definiertes Volumen. Wenn du deine Leitung entlüftest und dann einen Volus abgibst, so sollte diese Menge durchaus "zu finden" sein.


    Wenn du Zugang zu einer präzisen Laborwaage hast (diese sollte deine Apotheke haben) , so könntest du eine Kartusche befüllen, Insulin abgeben bis alles entlüftet ist, diese Kartusche wiegen, 10-100 Einheiten rausfeuern, rückwiegen. Bei 100/ml und einer Dichtebestimmung des Insulins (knapp über 1) weisst du, dass etwas mehr als 1000 mg "weg" sein müssen.

    Wobei die Beweisführung schwach ist. "Ein Ungleichgewicht oder eine Störung des endokrinen Systems kann zu..." ist kein Beweis für irgendwas.


    (a) Kometen können Planeten vernichten.
    (b) die Erde wird jeden Tag von Kometen nur knapp verfehlt
    (c) morgen kann die Welt untergehen.


    Ein leidlich belastbarer Hinweis wäre, wenn die Häufigkeit von solchen Störungen mit den Verkaufsmengen von Glyphosat im jeweiligen Land korrelieren würde.

    Als ob die 90/95€ des Libre irgendwelche Kosten verursachen würden. Hab mal geguckt wie lang die letzte 50er Packung Streifen gehalten hat - seit November. Also alle zwei Tage ein Streifen im Mittel und einzelne Tage waren bewusst mal ohne Sensor. Bei meinen "klassischen" 7 Messungen am Tag wären 90 Tage x 7 Streifen x 50 Cent/Streifen 315€ für die Dinger gewesen. 3 x 95€ Erstattung plus 25€ für die eine Packung sind nicht gerade eine Mehrausgabe.