Du musst es erst selbst zahlen, wenn du
(a) Vor dem Sozialgericht in zweiter Instanz verloren haben solltest UND der Richter keine Revision zulässt
(b) Dich mit "zahln wir nicht" irgendwo auf dem Rechtsweg (bzw. "sofort") zufrieden gibst.
Rechtsweg:
(1) Schriftlich Ablehnungsgründe anfordern
(2) Der Ablehnung begründet widersprechen. Grund kann sein "kostet nicht mehr als Streifen". Weiterleitung an den Widerspruchsausschuss beantragen
(3) Lehnt der der (abzusehen) ab, so hast du einen "rechtsmittelfähigen Bescheid". Mit diesem musst du binnen vier Wochen Klage am zuständigen Sozialgericht (Wohn- oder Arbeitsort) einlegen. Diese kannst du ohne Anwalt bestreiten, Klage kann "mündlich zur Niederschrift" beim Rechtshelfer des Gerichts aufgegeben werden.
(4) Verlierst du, steht dir der Weg in die zweite Instanz durch die Summe bedingt offen. Gewinnst du, wird die Kasse sowieso Revision oder Berufung einlegen.
(5) Ab Instanz zwei solltest/musst du einen Anwalt haben. Fachanwalt fürs Sozialrecht ist sehr empfehlenswert. Und ebenso sich einen erfahrenen beim Thema "CGM" zu suchen.
Vorteil: Wird irgendwann auf dem Weg festgestellt, dass FGM kein CGM ist und gezahlt werden muss oder gar in den Leistungskatalog aufgenommen wird, dann hat die Kasse RÜCKWIRKEND AB ANTRAG zu erstatten (Indikation vorausgesetzt). Sie wird versuchen drumrum zu kommen, aber FGM ist bleibt ein Hilfsmittel und es muss nicht im Hilfsmittelkatalog sein um übernahmefähig zu sein.
Ob FGM ein CGM ist und damit "nicht erstattungsfähig" steht auf einem anderen Blatt. Das legt übrigens nicht die Kasse fest, sondern ein (Schieds)Richter. Bei 26 "2-Wochen" mal 60€ sind das 1500€ p.a. Kosten. Auf die du schlicht verzichtest. Und Teststreifenausgaben in ähnlicher Höhe, die du der Kasse einsparst. Denn du darfst nichts beantragen, was du nicht brauchst. Schön billiger Patient eben, ein Schelm wer Vorsatz hinter den Ablehnungen vermutet.