Beiträge von Grounded

    Hatte meinen laufenden Widerspruch des ersten (abgelehnten) Antrags auf Kostenübernahme nach der TK Pressemitteilung und in Absprache mit dem TK Kundenbetreuer anfänglich zurückgezogen, eine Erstattung klang erst mal gut.


    Stand heute:
    * Erstattung der Kosten durch die TK erst ab der Pressemitteilung im Februar, nicht seit November. Die drei Monate sind also "Privatvergnügen".
    * 95€/Monat, limitiert auf 12 Monate nach "Gutdünken der Kasse".


    Also nichts, was nach meinem Verständnis des SGB §33 bzw. der Hilfsmittelrichtiline §4(1) Satz 2 und §6(6) Satz 1-3 gedeckt wäre.


    Habe vor mehr als 4 Wochen daher Einspruch gegen den Beginn der Erstattung und unabhängig davon gegen die Berechnung der Höhe eingelegt. Mit 95€/Monat für Streifen kommt niemand mit einem gescheiten BZ- Management dauerhaft aus, vor allem da die Zahl der Streifen bei Typ-1 nicht gedeckelt ist. Bei 50 Cent/Streifen sind das statistisch 6.3 Tests am Tag (ohne Kosten der Lanzetten gerechnet) - alleine wenn jemand zur Arbeit und zurück fährt und vor dem Fahrtbeginn pflichtgewusst misst (sehr ratsam, alleine aus Versicherungsgeründen, Stichwort "grobe Fahrlässigkeit" wenns scheppert) bleiben mit 4.x Messungen nicht mehr viele fürs eigentliche BZ Management übrig. Zudem ziehen sowohl die "mir doch egal" Diabetiker nebst selbstzahlende CGMlern (letzte brauchen nur 2-3 Streifen/Tag) den Schnitt nach unten. Ein Schelm wer System bzw. "Kostenoptimierung" eines hochbezahlten Bleistiftspitzers dahinter vermutet.


    Das Telefonat am Freitag mit der Frage nach dem Bearbeitungsstand war wenig erbaulich. Es hieß mal wieder telefonisch "dürfen wir nicht zahlen" und "die Kassenzulassung fehlt". Der Einspruch wäre zudem (immer) noch in Bearbeitung. Was eine Kassenzulassung rechtlich ist konnte mir die Frau erstaunlicherweise nicht sagen. Die Hilfsmittelliste kanns nicht sein, denn die ist definitiv nicht abschließend. Habe drum gebeten endlich eine Antwort oder hilfsweise einen Bearbeitungsstand rauszulassen, das ganze geht diesmal ohne Rückzieher vor den Widerspruchsausschuss und das Sozialgericht. Drei Monate keine Teststreifen zu brauchen und die Sensoren nicht bezahlt zu bekommen - da hakts doch, mir reichts.


    Statistisch brauche ich übrigens recht exakt einen Teststreifen am Tag. Sensorverifizierung am Anfang bzw. zwischendrin Kontrolle nebst Ermittlung des aktuellen Offsets - zwischen +20 und -45 mg/dl alles gehabt. Bei -45 Offset hab ich nachts öfter "LO" Anzeigen, weil 70er Werte bei mir noch normal sind. Egal übrigens was ich vor dem zubettgehen esse. Mit meiner Restaktivität und deren Überschwingern bei zu wenig Bolus lande ich tagsüber zwischen 80-120, zu viel bzw. zu wenig Bolus/Basal ist nicht schön und endet beides in "Tiefflug-Werten". Richtige Hypo ists (noch) nicht, angenehm ists definitiv auch nicht. Daher fahre ich mit engen Kontrollen (zusammen mit KH armer Ernährung) aktuell am Besten. Dreimal hintereinander einen Hb1 von weniger als 6 und das trotz klar nachlassender Restaktivität find ich spricht für sich. Die Gesamtkosten halten sich auch unter Berücksichtigung meiner "Verifizierungsstreifen" durchaus im Rahmen, hab ohne das Libre und ohne "PP Messungen" oder Nachtkontrollen etwa 50 Streifen die Woche verfeuert.


    ich habe heute durch Zufall diese Seite entdeckt und bin erschrocken darüber wie viele Leidensgenossen trotz der scheinbar grob fahrlässigen,schweren Körperverletzung welche die Fa. betreibt denen auch noch die "Stange" hält mit dem Argument, dass es sich um ein tolles System handelt.


    Du lehnst dich verflixt weit aus dem Fenster. Tatsache ist numal, dass die Leute individuell unterschiedlich reagieren. Manche gar nicht, manche heftig und bei anderen schwankt es. Bei mir ists so, dass ich zwar rote Flecken bekomme, aber ganz sicher keinen "nässenden" Ausschlag und ein Juckreiz ist nur kurz nach dem Setzen für etwa 24-36h leicht zu spüren. Vorteile überwiegen.


    Wenn jemand herauszufinden versucht, wie er das Libre trotz Allergie gegen irgendeinen Bestandteil des Klebers trotzdem vertragen kann, dann macht der das auf eigene Verantwortung. Du verklagst schließlich keinen Hammerhersteller, weil man sich damit mehrfach trotz Beschwerde beim Hersteller auf den Daumen schlagen kann. Auch wenn sich andere auf den Daumen hauen, ist das immer noch kein reklamationsfähiger Mangel des Hammers.


    Bei meinem Diadoc hatte ich übrigens ein Photo gesehen, wo jemand auf ein CGM/Pumpe ähnlich reagiert hat wie ich auf das Libre. Nur eben mit einem fast Zigarettenschachtel Fleck und nicht nur "5-DM-Stück". Das Ding hat übrigens ne FDA Zulassung. Nur ist das der Hautreaktion scheißegal, denn die kann nicht lesen und kennt nur Reaktionen zwischen "kein Thema" bis "inakzeptabel".


    Ob du es nutzt ist DEINE Entscheidung. Du hast dich dagegen entschieden, ob du gegen den Kleber eines "richtigen" CGM allergisch reagierst weisst du übrigens noch nicht. Wem gibst du dann die Schuld? Du erwartest eine Vollkasko (scheint mir) und das gibts nunmal nicht. Jedenfalls nicht umsonst. Darüber sollte nicht nur "man" bei Gelegenheit nachdenken, sondern ganz speziell DU.

    Du möchtest dir die Hilfsmittelrichtlinie §6(6) Satz 1-3 durchlesen. https://www.g-ba.de/downloads/…/HilfsM-RL_2014-07-17.pdf


    Auf dieser Basis beantragst du dass die Kosten des Libre bis zur Höhe deiner typischen Teststreifen-Kosten übernommen werden, hier helfen sicher Aufzeichnungen. Andere Optionen hast du nicht. Ich bin z.B. bei der TK und die glauben, Kosten des Libre erst ab Februar übernehmen zu müssen. Das war der Zeitpunkt der Pressemitteilung. Als ob die Übernahme eine "kann" Entscheidung wäre, das Sozialgesetzbuch nebst Hilfsmittelrichtlinie hat sich jedenfalls zwischendrin nicht geändert. Und somit ist die Rechtsgrundlage einer jeglichen Leistung unverändert. Und diese Richtlinien gelten übrigens für ALLE Kassen. Daher glaube ich nicht, dass ein Wechsel Sinn macht.


    Es wird künftig Sozialgerichtsprozesse zur Kostenübernahme geben, das ist sicher. Ebenso sicher ist, dass Kosten erst übernommen werden dürfen, wenn du den Antrag gestellt hast. Also ist "abwarten" eine sicher erstattungsfreie(!) und somit verschwendete Zeit. Somit gilt: Beantragen, Ablehnungen nicht akzeptieren, Widerspruch einlegen, Widerspruchs-Ausschuss bemühen, danach ggf. vorm Sozialgericht (kostenlos) Klagen. Nennt sich Rechtsstaat, angeblich haben wir noch keine Verwaltungsdiktatur.

    Gute Idee, hab gerade "Speckkrusten" aus Dänemark bestellt. ne Bekannte hatte sowas vor langer Zeit mal mitgebracht, hatte es aber nicht im lokalen Supermarkt gesehen und dann vergessen. Mal sehen wie dieses Dörrfleisch Typ salzig/fettig als Knabberkram kommt. Mit Pech bekommts der Hund eines Vereinskollegen, der frisst alles was ansatzweise in diese Richtung geht. Gäbe auch noch Dörrfleisch-Streifen, die sind auch Low Carb, aber eben proteinreich wie sonstwas mit mittelprächtig viel Fett. Sind aus gutem Rindfleisch gemacht, kosten entsprechend.


    Hatte knapp vor der LADA Diagnose bereits sowas wie Low Carb gemacht, bei mir klappts (erstaunlich) einwandfrei. Zu wenig Carb in der Nahrung kommt aber auch nicht gut, ich merks wenn ich Hunger auf z.B. Äpfel/Birnen mit den darin enthaltenen KH bekomme. Die ersten 1-2 Wochen mit Hunger auf Kohlehydrate täuschen etwas, der Mensch is(s)t nun mal ein Gewohnheitstier. Mittlerweile sch,eckt mir die normal-süße Milka-Schokolade z.B. gar nicht mehr und ein Stück Kuchen stehen zu lassen ist kein Gefühl auf was verzichtet zu haben.

    Zwei Wuensche:
    Skalierbare Achsen bei der Grafik.
    Programmierbarer Offset, der letzte Sensor hat 30 bis 50 Punkte zu tief angezeigt.


    Leider kann mrin Handy kein NFC, waere aber ein Grund das vorzeitig zu wechseln.

    Problem bei Apple ist, dass der Bluetooth Stack ab Werk kastriert ist - das SPP (Serial port Profile) ist nicht freigeschaltet, dafür brauchst du als Entwickler eine teure Apple Lizenz, an der Apple natürlich deutlich verdient. Die Lizenzkosten holen sich die Entwickler über die App-Preise rein, und auch dort kassiert Applle wieder prozentual an jedem Verkauf mit. 30% übrigens.


    Nicht dass das iPhone ab Werk bereits zu Dumpingpreisen auf den Markt gehauen wird, aber auf 1 Mrd Gewinn je Kalenderwoche (!) http://www.onvista.de/aktien/b…/Apple-Aktie-US0378331005 kommste nicht mit dem Hardwareverkauf alleine.


    Daher ist BT Support außerhalb der Headphone-Profile bei Apple ab Werk ne Pest.

    Ganz ehrlich? Sieht nicht essbar aus! Hatte es einen Namen?


    Fleisch vom Gammeltier.


    Hatte heute Kaugummi mit Kräuterbutter. Angeblich war unter der Kräuterbutter ein Schweinenackensteak. Für 6€ incl. Getränk ein richtiges Schnäppchen. "Externe" zahlen in der Kantine das Doppelte.


    Als Regelleistung der gesetzlichen Krankenversicherung kommt das FreeStyle Libre jedoch derzeit nicht in Betracht. Es ist als neue Untersuchungsmethode nicht anerkannt und deutlich teurer als die Messung mit Blutzuckerteststreifen..... :patsch:


    Blödsinn. Die "NUB" als Konstrukt beziehen sich immer auf ÄRZTLICHE Methoden. Also dessen Untersuchung an dir bzw. die Diagnose der Diabetes oder die Untersuchung des HB1 Wertes. Was bei dem Gerät gerade nicht der Fall ist. Es misst an dir zum Privatgebrauch, du führst dein Blutzuckertagebuch (was der Arzt einsehen kann) und gut ist. Ein aus dem Blutzucker abgeleiteter Messwert ist nie im Leben eine neue Methode. Und der Arzt redet dir auch nicht in deine Therapie herein (das wurde bei den CGMs übrigens Unterstellt, als ob der Arzt bei UZ Alarm ne SMS bekommt und dann nach Auswertung der Kurve "Korrektur-BEs, aber sofort" zurücksendet).


    Die Aussage "Mehrkosten" ist keine, denn "Mehrkosten" hast du zu tragen. Also alles, was oberhalb deiner typischen Zahl an BZ Messungen im Quartal liegt und eben nicht das gelebte "zahln wir gar nicht". Der durchschnittliche Aufwand lässt sich bei dir sicherlich leicht ermitteln, bist schließlich lang genug dabei.


    Abwimmeln, wie ich sagte. In der Hoffnung dass es die Leute spätestens nach Ablehnung durch den Widerspruchsausschuss aufgeben. Die eine Sorte Menschen findet Wege, die andere Gründe.

    Und ich frag mich immer noch, wie die Kassen um §6(6) Hilfsm-RL rumkommen. https://www.g-ba.de/downloads/…/HilfsM-RL_2014-07-17.pdf


    Zitat

    Hilfsmittel-Richtlinie Stand: 17. Juli 2014
    §6(6) Zwischen mehreren gleichermaßen geeigneten und wirtschaftlichen Hilfsmitteln haben die Versicherten die Wahl. Wünschen der Versicherten soll bei der Verordnung und Auswahl der Hilfsmittel entsprochen werden, soweit sie angemessen sind. Wählen Versicherte Hilfsmittel oder zusätzliche Leistungen, die über das Maß des Notwendigen hinausgehen, haben sie die Mehrkosten und dadurch bedingte höhere Folgekosten selbst zu tragen.


    Wer sagt, dass die "Standardmethoden" nicht möglich sein müssen? Ich les in der Hilfsmittelrichtlinie was von einem Wahlrecht des Versicherten bei der Wahl des geeigneten Hilfsmittels. Von "Du nimmst das, was die Kasse im Verzeichnis hat" steht dort explizit nichts.


    Zudem ist das Hilfsmittelverzeichnis der Kassen nicht abschließend, sagt die selbe Hilfsmittelrichtlinie unter §4(1). Somit ist "nicht im Verzeichnis geführt" kein Grund was abzulehnen. Die Komplettverweigerung der Erstattung eines Hilfsmittels wäre nur unter Berufung auf §6 Ziffer 10 und 11 möglich. Und das wäre rechtlich "etwas" weit hergeholt. Die Aussage "wir übernehmen NICHTS" ist somit nicht legal. Nur muss man dann auch die Eier haben ins Widerspruchsverfahren zu gehen und es auf einen Sozialgerichtsprozess ankommen zu lassen. Keine Anwaltspflicht übrigens, Klage muss binnen 4 Wochen nach Ablehnung durch den Widerspruchsausschuss erhoben werden und kann beim zuständigen Sozialgericht zur Niederschrift erfolgen. Formfehler sind somit ausgeschlossen. Einfach alles "nicht der Verwaltungsnorm" entsprechende ablehnen kostet die Kassen nichts. Ein Schelm wer Methode dahinter vermutet.

    Novorapid direkt vorm Essen (meist 5 min). Da ich maximal 4-5KHE/Mahlzeit esse, macht das noch keinen echten Unterschied. Bei höheren Startwerten (> 130) und schnellen KHE gebe ich 10 min Vorsprung.

    Ja, die Kurzfassung unter https://www.iqwig.de/download/…eal-Time-Messgeraeten.pdf hast du gelesen?


    Ich find einige Punkte unfreiwillig witzig.

    Zitat

    Verwertbare Ergebnisse zu Hautreaktionen wurden in 1 Studie berichtet. In dieser Studie ergab sich ein statistisch signifikanter Unterschied zuungunsten der Gruppe mit rtCGM. Somit ergab sich für die Hautreaktionen ein Anhaltspunkt für einen Nachteil der rtCGM plus BGSM gegenüber der BGSM .


    Ist inhaltlich auf dem Niveau wie "Die Gefahr, bei einem Elektroauto mit leerem Antriebsakku liegen zu bleiben ist höher als bei einem Diesel". Wie war noch gleich die Gefahr der CGM Träger, dass die Finger durch ein halbes bis ganzes Dutzend Stiche täglich "zertackert" werden?


    Hab mir inhaltlich mehr versprochen. Die Aussage des Berichts


    Zitat

    Für die rtCGM plus BGSM im Vergleich zur BGSM ergab sich ein Beleg für einen Nutzen bei Erwachsenen (> 18 Jahre) hinsichtlich der gemeinsamen Betrachtung der schweren Hypoglykämien und des HbA1c-Werts (die gemeinsame Betrachtung basiert auf einem Anhaltspunkt für Überlegenheit bezüglich der schweren Hypoglykämien und einem Beleg für Überlegenheit bezüglich des HbA1c
    -Werts)


    Interessanterweise wollen die nur einen "Anhaltspunkt" für einen Nutzen (also keinen "Beleg") bezüglich schwerer Hypos gefunden haben. Ich glaub die CGM Nutzer im Forum sprechen aus Erfahrung eine andere Sprache. HB1 wird besser, der mittlere BZ sinkt und wenns zu tief geht, dann gibts einen "Voralarm".


    Mal sehen was die Gesundheitspolitiker aus diesen Statements bezüglich der Verordnungsrichtlinien machen. Ich lese daraus "Belegbar besserer Hb1 bei weniger schweren Hypos". Mit dem Bericht lohnt es sich eine Kostenübernahme für ein bisher selbstfinanziertes CGM (erneut) zu beantragen. Schließlich ist ein wichtiger Nutzen nun nachgewiesen und es gibt auch nach Aktenlage starke Hinweise ("Anhaltspunkt"), dass CGM zu weniger Hypos führt. Wer also in der Vergangenheit damit Ärger hatte...


    Vielleicht bin ich auch "nur" zu Streitsüchtig bei Bürokraten. Mit der Studie im Rücken ist eine Übernahme der CGM Kosten bis zur Höhe der Ausgaben für Teststreifen das Minimum. Und mit einer Indizierung "Hypowahrnehmungsstörung" bzw. "beschissener HB1" würde ich auch mehr beantragen (Ärztliche Verordnung erforderlich!). Wird von der Kasse unter Garantie überwiegend abgelehnt, also Widerspruchsverfahren starten und ggf. im Einvernehmen mit dem örtlich zuständigen Sozialgericht auf das Grundsatzurteil des BSG Kassel zum Thema "Neue Methode oder Hilfsmittel?" warten. Sagt das Urteil "Hilfsmittel", dann darf es der Doc verschreiben und die Kasse hat die Kosten mindestens bis zur Höhe der Ausgaben einer klassischen Messung unzweifelhaft zu übernehmen. Nix zu zahlen ist dann keine Option mehr. Jetzt bereits zu beantragen hat den Vorteil, dass Erstattungen grundsätzlich erst ab Verordnung und Beantragung möglich sind. Wer also wartet, der verschenkt die Erstattung von Monaten und sichert sich einiges an Ärger/Aktenschlacht.

    Abwarten - wenns so wäre, dann müsste man "nur" ein CGM mit einer Pumpe kombinieren. Blutzucker über oberem Schwellwert = Zugabe neues Smart-Insulin, Regelkreis fertig. Als "Open Loop" haut ne Pumpe zu den Mahlzeiten (zZeitgesteuert oder auf Knopfdruck) prophylaktisch ne Ladung rein, den Rest macht dessen "Intelligenz". Der Satz "Moreover, continuous glucose monitoring reveals responsiveness matching that of a healthy pancreas. " ist jedenfalls eine deutliche Ansage. Wenns so wäre, würde ich diabetes als ärgerlich, aber quasi heilbar einstufen. Musst halt Medikamente spritzen, aber richtig böse Folgen hätte die nicht mehr wirklich.


    Zeitskala: Alleine Planung/Bau einer Produktionsanlage geht nicht unter 3-4 Jahren. Auch nicht in China. Also selbst wenn die nun "Vollgas" fertig-entwickeln würden und unter Vernachlässigung sämtlicher Risiken bereits Vorplanungen der nächsten Stufen machen - unter 7 Jahren incl. "vorläufiger Zulassung" nicht in nennenswerten Mengen herstellbar.


    Wenn das Zeug in 10 Jahren kommt, dann wärs tatsächlich eine Revolution. Und wir hätten wieder Spass mit den Kassen beim Thema "neue Behandlungsmethode", da diese Insuline sicher teurer sind als die etablierten. Natürlich kann heute keiner herausfinden, wieviel so ein Insulin kosten darf wenns den BZ schön konstant hält und die Folgekosten eliminiert. Damit würde erst ab Zulassungszeitpunkt angefangen, dann dauert das Gesamtverfahren nämlich am längsten.

    Heute abend gibts Reisfleisch, auf Grillen im Regen hab ich keinen Bock. Rezept: Siehe http://www.chefkoch.de/rezepte…Reisfleisch-mit-Hack.html


    Ich nehm allerdings viel Knoblauch dazu, das Hack wird statt mit Tomate mit u.a. Senf würziger gemacht. 250g Hack (Rohmasse) auf 60g trockenen Reis ist beinahe LOGI, dazu gibts einiges an Pilzen, die mitgebraten werden. Wer mehr Hunger auf Kohlehydrate hat, der kann auch eine kleine Dose Erbsen dazugeben - bringt genau wie Paprikastücke (erst kurz vor Ende dazu) Farbe ins Rezept.


    Die 250g Hack/60g Reis Kombination passt bei mir bezüglich der Aufnahmekinetik der Kohlehydrate toll zur Wirkkurve des Novorapids, die BZ Spitzen halten sich echt in Grenzen.


    Apropos Hase, Jäger und Region: Der muss nicht geschossen haben um an einen toten Hasen zu kommen ;)