Bullshit. Wenn eine Kasse bis zu einer bestimmten Höhe zahlen wollte, hätten die mit der aktuellen Hilfsmittelrichtlinie eine perfekte(!) Grundlage.
Dass die Kassen nicht zahlen wollen siehste auch am klassischen CGM. Eigentlich gebietet es der Anstand und die Hilfsmittelrichtlinie, dass die Kosten CGM wenigstens bis zur Höhe der Kosten einer klassischen Teststreifen-Messung übernommen werden müssten. §6(6) Hilfsmittelrichtlinie. Stattdessen wird unterstellt, dass CGM eine neue ärztliche(!) Untersuchungsmethode ist, die zuerst evaluiert werden muss. Und was eine neue Methode bzw. deren Hilfsmittel ist ist darf eigentlich grundsätzlich nicht erstattet werden (müsste §6(11) HilfsmRL sein). Somit bleiben die Patienten vollkommen auf den Ausgaben sitzen und die Kassen haben bis auf den typisch einen bis zwei Streifen/Tag keine Aufwendungen. Hach wie billig.
Und ich wette obendrauf, dass diese CGM Selbstzahler mit ihren 1-2 Kalibrierstreifen am Tag bei der Ermittlung der "durchschnittlichen Kosten" im Rahmen der Libre Erstattung (TK) voll mitgezählt werden. Sowas senkt den Schnitt. Auf den Gedanken z.B. einen Median beim Teststreifenverbrauch zu nehmen oder die häufigste Zahl / Kosten an Streifen plus ggf. Standardabweichung (2-3 Sigma) zu verwenden kommen die sicherlich nicht. Kostet.