Beiträge von waellerjung

    2008 war ich in der Diabetesklinik in Bad Mergentheim zur Schulung, was kurzzeitig klappte, aber jetzt nicht wirklich mehr.

    Nun ja - in sieben Jahren ändert sich doch einiges.... Übrigens solltest du dort das Wort Teupe nicht in den Mund nehmen. Die exorzieren dich...

    Mein Diabetologe kennt Dr. Teupe von einigen Treffen

    Meiner auch. Außerdem mein Endokrinologe und besagtes Diabeteszentrum in Mergentheim. Die einzigen Reaktionen sind Augenrollen und Themenwechsel.


    Mich stört Teupe nicht. Er ist approbiert und gegen Kunstfehler versichert. Mich nervt einfach nur wie viele andere auch seine Stilisierung zur Mutter Theresa der Insulinkanüle, zum ewigen Retter und Heiler durch einige auch und gerade hier. Ich kenne eine Menge sehr fähiger Mediziner - ich kenne aber auch eine ganze Menge Approbierter, deren Approbationsurkunde ich persönlich zur Bezirksregierung bringen würde, weil man sich fragt, wie sie das Physikum überstanden haben, ohne von Patienten erschlagen worden zu sein.


    Zu welcher Gruppe Teupe gehört, weiß ich nicht. Was ich weiss: er geht in Rente und vielleicht hört dann die Sanktifizierung auf...

    Nö, im besten Fall wird ein Standardschreiben entwickelt und versandt.


    Wie gesagt, im Sommer wird sich die Frage beantworten, ob CGMS Hilfsmittel oder NUb ist. Dann lohnen sich massenweise Anträge. Vorher ist das Papierverschwendung. Und mal ehrlich. 50 Anträge verteilt auf auf 190 mögliche gesetzliche Krankenkassen :D Da wird ein Praktikant mal ne Stunde zur Sortierung abkommandiert....


    ehrlich gesagt übertreibst du da ganz gewaltig! Nicht jeder DM ist so sehr mit Risiko behaftet, dass man jede OP tunlichst vermeidet. Denke die meisten von uns wären potentielle Kandidaten, wenn das System ausgereift ist. Und als OP ist das vergleichsweise eine Kleinigkeit!
    cd63

    Echt? ITN, Öffnung der großen Bauchhöhle, verlegen von blutführenden Gefäßen, verlegen von Nervenleitbahnen, Wundheilungsrisiko... Alles total harmlos. Ja genau. Und das Infektionsrisiko mit Krankenhauskeimen lassen wir mal ganz außen vor.

    bestimmt wieder zu teuer für die KK - dort wird ja selten gemerkt, dass durch solche Neuerungen ganz deftig gespart werden könnte...

    Jo, Sparpotential besteht insofern, dass gut 10 % aller Diabetiker tot auf dem Tisch bleiben und weitere 5 bis 10 % post-operativ sozialverträglich abgelebt werden. Selbst wenn das Teil irgendwann Serienreife erreichen wird, ist jeder körperliche Eingriff immer riskant und man wird eine sorgfältige Kosten/Nutzen/Risikoabwägung durchführen, bevor man einen chronisch kranken Menschen einfach mal so aufschneiden wird...


    Aber Hauptsache der böse medizinisch-industrielle Komplex und so...

    Dr. Eric Martin beim
    Fortbildungskongress Pharmacon in Schladming

    Nuja, ein Apotheker der bei einem Fortbildungskongress der Apotheker in einer pharmazeutischen Zeitung erklärt, dass alle Diabetiker quasi dem bösen Infektionstod mit offenen Armen entgegenrennen, gibt Tipps, wie man sich mit Medikamenten dagegen schützen kann. :confused2 :urlaub :smoker:

    waellerjung


    … ne, ich denke Medtronic bastelt daran rum. Und wenn einer dann alle …. Das ist auch nicht so schwer, die Algorithmen und die mathematischen Modelle des Körpers dazu sind 30 Jahre alt, wissenschaftlich anerkannt und abgesegnet und man kann bei der Zulassung auf die Studien zurück greifen. Heute kann man das schon smart in einer handelsüblichen Pumpe unterbringen. Ein etwas leistungsstärkerer Mikrocontroller (DSP). CGM dazu. Fertig. Ich verstehe ehrlich gesagt nicht, dass es solche clossed loop Dinger nicht schon seit 10 Jahren gibt.


    Gruß thomas

    Gibt es, auf einigen Intensivstationen in Kliniken der Maximalversorgung. Allerdings als schrankgroße Geräte. Ich vermute mal, es hapert an der Ausfallsicherheit... Wäre schon cool - ein bis zwei Erkrankungen weniger, um die man sich kümmern müsste.

    Ich weiß nicht, ob es hier irgendjemandem hilft, wenn man seitenlange Gesetzestexte zitiert, Paragraphen zitiert usw. ....sich dabei auch noch hin und wieder im Ton vergreift....
    Ich finde es schon wichtig, sich gegenseitig über den Stand der Dinge zu informieren, schließlich sind wir doch alle daran interessiert, eine Kostenübernahme zu erreichen...
    Vielleicht wäre es doch aber möglich, dies in Kurzform zu tun....also kurz und knackig. Wer sich für die genaueren Details interessiert, könnte doch dann per PN um weitere Infos, Paragraphen und Gesetzestexte bitten....Wäre das vielleicht eine Kompromiss-Lösung?!

    Auch wenn das manche mir gerne unterstellen - ich bin mit niemandem im Streit. Problem bei der Sache ist einfach, dass ich für meinen Teil ausgebildet wurde, vollständig und umfassend auf eine Fragestellung zu antworten. D. h. auch, dass ich in der Lage bin (meistens zumindest), ein Problem von allen Seiten zu betrachten.


    Ich kann jeden verstehen, der vom Libre begeistert ist. Ich halte es ja selbst für ne gute Idee. Nur eben dieses Guerillamarketing hier im Forum finde ich etwas daneben.


    Die Juristen, mit denen ich Kontakt habe, kommen meist aus dem Sozialrecht, manche machen auch noch Staatsrecht und einer promoviert gerade über Verfassungsrecht. Und keiner der Jungs und Mädels gibt hier auch nur den Hauch einer Chance, eben weil es a) ein laufendes Verfahren gibt, b) nicht im HMV gelistet wurde, c) es ausreichende alternative Therapiemethoden gibt, d) die Versorgung mit Testgeräten nicht gewährleistet ist.


    So sehr ich das tatsächlich jedem wünsche: wir hier werden keine Kostenübernahme erreichen. Ganz einfach, weil die aktuell rechtlich ausgeschlossen ist. Es mag Einzelentscheidungen geben, aber keine Krankenkasse wird so dämlich sein und gegen die Vorgaben aus dem GB-A zu entscheiden, insb. weil die Spitzenverbände der Krankenkassen im GB-A sitzen. Und der Satz "Dann wechsel ich eben die Krankenkasse" ist bei ein paar Dutzend Forenmitgliedern so, als ob Rainer Calmund 10 Kilo verliert - interessant, aber irrelevant.


    Wenn jemand Fragen an mich richten möchte (und auf die Androhung körperlicher Gewalt verzichten kann), wird er Antworten bekommen. Ernsthaft und ehrlich. Aber auf Unterstellungen und / oder Drohungen reagiere ich auch verschnupft.

    Bekommst du dein CGMS oder Freestyle Libre denn nun schon von der Krankenkasse bezahlt, Wallerjung?

    CGMS. Allerdings hat sich in der schriftlichen Genehmigung eine Beschränkung auf sechs Wochen ergeben. Also als Einstellungs- und Testphase. Sollte sich die allerdings als erfolgreich erweisen, hat die Barmer von sich aus angeboten, bei der Antragstellung einer anderen Pumpe (Medtronic eben) behilflich zu sein - alleine aus Kostengründen (die viel bemühte Wirtschaftlichkeit eben.)


    Allerdings verschiebt sich das alles um ein paar Wochen :( Medizinische Gründe würden die Einstellungsphase verfälschen...

    Grounded und waellerjung - ihr nervt beide. Muss das mal sagen. Wer sich gerne mit Gesetzestexten herumschlagen möchte kann das tun. Ich würde so was gruselig trockenes ja einem bezahlten Profi überlassen. Der kennt dann auch die Restzusammenhänge und reißt nicht irgendwas alleine aus einem Bücherstapel.

    Ich für meinen Teil weiß das und bin eigentlich nur bezahlter Ghostwriter für zwei Volljuristen, die sich regelmässig weglachen, wenn sie die neuesten Kommentare hier lesen. :urlaub

    Ich wundere mich woher du, wallerjung, diese tollen Weisheiten beziehst

    Eigene Erfahrung im jahrelangen Umgang mit Krankenkassen, Kostenträgern, Leistungserbringern beruflich wie privat

    dir anmaßt, alle anderen hier als Leute mit Viertelwissen zu bezeichnen und als Deppen abstempelst.

    Ich habe nicht einen als Deppen abgestempelt. Aber das mit dem Viertelwissen wird ständig bestätigt, wenn irgendwelche Urteile herangezogen werden und im Gegenzug Menschen deren Beruf der tägliche Umgang mit dieser Materie ist als dumm, faul, inkompetent usw. tituliert werden.

    Bist du Richter am BSG, Rechtsanwalt für Sozialstreitigkeiten oder hast du andere Qualifikationen die deine Aussagen rechtfertigen würden?

    nein, nein, ja. Mehrjährige Tätigkeit und Umgang mit den div. SGB (hab ich schon mal aufgezählt), ein halbes dutzend überbezahlter Juristen in Familie und Freundeskreis, außerdem kann ich lesen und verstehen ;)

    Was ist denn bitte die Hilfsmittelverordnung.

    Eine Hilfsmittelverordnung ist eine ärztliche Verordnung zur Versorgung mit einem Hilfsmittel / Heilmittel, gilt 28 Tage und kann bei jedem zugelassenen Leistungserbringer eingereicht werden.


    Du meinst vermutlich die Hilfsmittelrichtline. Diese Richtlinie ist im Sozialrecht verankert. § 92 Abs. 1 Satz 2 Nr. 6 SGB V gibt dieser Richtlinie durchaus Gesetzeskraft. Alle im HMV gelisteten Heil- und Hilfsmittel dürfen verordnet werden und müssen durch die GKV übernommen werden (die Insulinpumpe z. B.) Alle nicht im HMV gelisteten Artikel können übernommen werden, wenn nach Einzelfallprüfung eine Versorgung nur mit dieser Methode sichergestellt werden kann (CGMS z. B.). Grundsätzlich gilt im Sozialrecht das Wirtschaftlichkeitsgebot. Wirtschaftlichkeit greift aber erst dann, wenn ein Hilfsmittel erstattungsfähig ist. Innerhalb dieses Bereichs muß und wird zuerst geprüft. Nur wenn es hier keine Möglichkeit gibt, darf die Krankenkasse nicht gelistete Heil- und Hilfsmittel im Einzelfall übernehmen.


    Wie aber schon so oft gesagt: Die Erstattungsfähigkeit des CGMS wird gerade geprüft. Mitte des Jahres wird es einen mündlichen Verhandlungstermin am BSG zu der Frage geben.


    Zum Thema Hilfsmittel zitiere ich einfach mal die KVS Sachsen: http://www.kvs-sachsen.de/mitg…verordnungen/hilfsmittel/

    Das BSG hat ja entschieden, dass es sich hierbei nicht um eine abschließende Liste der Hilfmittel handelt, die übernommen werden dürfen.

    Ein Urteil des BSG ist sehr schön. Leider gilt erst einmal geschriebenes Recht. Und das BSG kann keine Gesetze oder Verordnungen für unwirksam erklären. Das Recht haben nur Parlamente und BVerfG. Das zitierte Urteil ist eine Einzelfallentscheidung und kann somit nur auf den Einzelfall angewendet werden. Grundsatzentscheidungen außerhalb des Verfassungsrechts sind nur möglich, wenn es keine gesetzliche Regelung gibt. Man müsste also jetzt noch mit einer Verfassungsbeschwerde gegen die HilfsM-RL angehen.

    Auf jeden Fall werden wir sehen, was aus den Widersprüchen werden wird. Ich wünsche jedenfalls im vergleich zu wallerjung allen viel Glück dabei, die es versuchen.

    Nichts, weil es ein anhängiges Verfahren gibt. Man wird abwarten, bis es ein Urteil gibt. Mir jetzt zu unterstellen, dass ich niemandem Glück wünsche, ist übrigens extrem unverschämt. Wie schon mal gesagt: Ich wünsche jedem die optimale Behandlung seiner Erkrankung(en) mit den Mitteln, die er benötigt und sich wünscht. Ich verfolge nur reichlich amüsiert die zum Teil abenteuerlichen Argumentationen und versuche, ein wenig die Illusionen zum Veräppeln der Krankenkassen zu nehmen und Werbemaßnahmen von Fi ähh Abbott zu erhellen ;)

    Welchen Grund hat er, genervt zu sein?

    Vermutlich halten ihn alle für einen Depp, der keine Ahnung von seinem Job hat.

    Einschüchterung. Wird bei 90% aller Versicherten funktionieren.

    Mafiamethoden?

    Für mich ist der Neuheitscharakter von FGM deshalb nicht gegeben, weil nur ein Blutzuckerwert nach einer Benutzerhandlung angezeigt wird, methodisch also nichts neues im Vergleich zu Teststreifen.

    Für dich. Für den G-BA schon. Und für die Krankenkassen

    Auch wenns der Sachbearbeiter einer Kasse tausendmal behauptet - ein Hilfsmittel muss nicht "zugelassen" sein um übernommen werden zu dürfen.

    Auch wenn Grounded es tausendundeinmal behauptet. Ein Hilfsmittel muß zugelassen sein, damit Krankenkassen es übernehmen dürfen. Steht so in der Hilfsmittelverordnung. Nochn Gesetz. Also ne Verordnung, die den Umgang mit Hilfsmitteln durch die GKV regelt.

    Der TK Mitarbeiter hat keine Ahnung. Es dürfen auch Dinge übernommen werden, die nicht im Hilfsmittelkatalog stehen. Der Hilfsmittelkatalog ist keine Negativliste.. oder Positivliste?...

    Nein, dürfen nicht. Bzw. nur nach Einzelfallprüfung und wenn keine andere alternative Therapiemethode zur Verfügung steht.

    Wenn die Kasse der Ansicht ist, dass das Libre eindeutig ein Hilfsmittel ist, so darf die Kasse dieses Hilfsmittel durchaus bezahlen. Sie darf aber nur das wirtschaftlichste Hilfsmittel (Basisversorgung) erstatten, ggf. anfallende Mehrkosten hat der Patient zu übernehmen.

    Nicht die Kasse ist der Ansicht, sondern der G-BA, der seine Entscheidungen auf das IQWIG bezieht.


    Soviel viertelwissen auf einen Haufen - wir können hier das Europäische Parlament aufmachen. Fehlen nur noch die korrupten Lobbiisten ;)

    Ich schreibe ausdrücklich von dir, denn ich will von dir wissen warum du uns alle nach allen Lebensgewohnheiten ausfragst und selber nichts von dir preisgibst.

    Ich hätte ja ne Antwort. Die wird nur niemandem gefallen und ist objektiv nicht zu belegen. Wobei nur ein Pferd aussieht wie ein Pferd.


    Vermutlich singt da jemand seines Bäckers Lieblingslied und traut sich nur nicht, sich zu outen 8| :pupillen: :thumbdown: