Beiträge von waellerjung

    CGM

    CGM ist kontinuierliche Glucosemessung "Continuous glucose monitoring" oder auch Kontinuierliche Glucosemessung. Die ist mal abgesehen von intensivmedizinischen Bedingungen nicht im Vollblut möglich. (Obwohl es cool wäre, mit ner Analyseeinheit auf dem Bollerwagen durch Aldi zu tigern)

    Die Argumente sind dank des Forums hier leicht zu widerlegen.

    Ich kann nur jeden davor warnen, irgendwelche Argumente zusammenzukupfern. Ob hier aus dem Forum oder aus Urteilen. Mit ein wenig Pech wird in einem Verfahren ein Gutachten angefertigt. Und regelrecht angefertigte Gutachten haben durchaus mehr Glaubwürdigkeit als der Patient, der ja was will.


    Willst du etwas, mußt du darlegen, warum genau dieses Therapieverfahren das einzig sinnvolle für deine Erkrankung ist. So wie es bei der Pumpe ja schon üblich ist. Mit dem Unterschied, dass es einen Indikationskatalog für Insulinpumpen gibt, der fürs CGM erst noch entwickelt werden wird.

    ist das naiv, wenn ich das vielversprechend finde?

    Ja

    Zumindest sieht das nach einer individuellen Begutachtung aus, das ist meiner Meinung nach kein schlechter Schritt.

    Stellst du einen Antrag, ist der zu prüfen auf:


    sachliche Richtigkeit
    rechtliche Richtigkeit
    Finanzierbarkeit.


    Das ist kein schlechter Schritt, das ist gelebtes Sozialrecht ;)

    So, frisch aus dem Weihnachtsurlaub zurück. Satt und immer noch irgendwie glücklich bekam ich heute eine nette E-Mail. Teil A behandlete den Ausrutscher unseres Bodenbewohners, Teil 2 war der für euch interessantere.


    Hier ist das Urteil des LSG Mainz bezogen auf einen Antrag für ein CGMS für ein Kind. Sowohl das SG Trier als Erstinstanz als auch das LSG Mainz haben entschieden, dass es kein Hilfsmittel ist und somit nicht verordnungsfähig ist. Soweit so einfach...


    Wegen der grundsätzlichen Bedeutung wurde allerdings Revision zum BSG (Bundessozialgericht Kassel) zugelassen. Mündliche Verhandlung wird wohl Mitte 2015 sein. Und dann werden wir eine einheitliche (weil höchstrichterliche) Rechtsprechung haben.


    Interessanterweise scheint man wohl in Mainz bei Grounded abgeschrieben haben. Allerdings hat man die Argumente, die er gebracht hat, großräumig vom Tisch gehustet. Man war nicht einmal bereit, beim G-BA (der im übrigen sehr wohl kompetent ist, über Hilfsmittel zu entscheiden, zumindest sieht der Bundesgesetzgeber das so) nachzufragen und tatsächlich vorhandene Unterlagen anzufordern, da eben dieses Antrags- und Begutachtungsverfahren beim zuständigen G-BA derzeit läuft. Sogar IQWIG hat sich soweit aus dem Fenster gelehnt und CGMS als Ergänzung zur Vollblutkontrolle als nicht besonders schlecht und durchaus erfolgversprechend beurteilt.


    Rest siehe Anhang.

    Dateien

    Ich bin grad echt froh, dass man dich nicht in die Luft gehen lässt, Grounded.


    Wenn du dem G-BA schon seine Kompetenzen absprechen möchtest, solltest du ganz klein anfangen.


    Was ist der G-BA, woher hat er seine Legitimation, was ist seine Aufgabenstellung. Steht im SGB 5, Paragraph 91. Das ist quasi das Erste Buch G-BA oder auch die Schöpfung. Das lies, versteh und setze um.


    Wenn du das irgendwann getan hast, kommen wir zum zweiten Schritt, Aufbau des Systems der Krankenversicherung, Solidarsystem, Aufteilung in GKV und PKV (erkläre ich dir dann die Tage).


    Melde dich ruhig, wenn du den §91 Fünftes Buch Sozialgesetzbuch verstanden hast - dann machen wir weiter.


    Noch ein Tipp für einen ähh Techniker: Das Sozialrecht ist leider nicht mehr so logisch aufgebaut wie bei seiner Erschaffung.


    Aber auf den Seiten des G-BA findest du in doch ziemlich einfachen Worten seine Aufgaben, Ziele und Richtlinien.


    Hausaufgabe Teil 1:


    Lies bitte das Kapitel Aufgaben des Gemeinsamen Bundesausschusses


    Btw: Du hast einen Widerspruchsbescheid bekommen? Dann darfst du dich mit diesen lieben Leuten auseinandersetzen. Die TK ist mit dir fertig :D


    Beleidigung entfernt!
    Mod. Typ1er

    Der leckere von Rewe hat 9,6 g KH bei 100 ml. Ich decke den meistens mit dem normalen Bolus ab, weils ja über die Schleimhaut sehr schnell aufgenommen wird - allerdings etwas weniger, weil ich Fruchtzucker anders verwerte...

    Du willst was von deiner Krankenkasse - also mußt du ihr auch nachweisen, dass es notwendig ist. Bei einer Pflasterallergie wirds verordnet. Warum also nicht den Weg über einen Dermatologen wählen, das Problem schildern, worst case ein paar € für ein Gutachten auf den Tisch legen und das der Krankenkasse auf weiterleiten?


    Ersatzweise sollte auch das Problem mit der körperlichen Reaktion auf die Nadel ausreichen, selbstredend dokumentiert von deinem behandelnden Diabetologen?!


    Solange du dafür keinen Nerv hast, kann das Problem m. E. nicht soooo schwerwiegend sein. Will ich etwas, tue ich etwas dafür :)

    Ein Schelm wer nun denkt, dass der G-BA sich selbst Arbeit verschafft indem er FGM als ärztliche Untersuchungs- und Behandlungsmethode bewertet um sich selbst Arbeit zu schaffen.

    Also jetzt platzt mir echt die Hose. Glaubst du eigentlich an den Scheiß den du hier gerade schreibst? Der G-BA verschwört sich gegen Abbott und ein paar zehntausend Diabetiker, die mit dem System überhaupt etwas anfangen könnten? Alter Schwede - echt....


    Ich zitiere Wikipedia , um nicht den G-BA selbst zitieren zu müssen:


    Gemeinsamer Bundesausschuss



    https://de.wikipedia.org/wiki/…esausschuss#mw-navigationhttps://de.wikipedia.org/wiki/…_Bundesausschuss#p-search
    Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) ist das höchste Gremium der gemeinsamen Selbstverwaltung im Gesundheitswesen Deutschlands. Er ist durch den Gesetzgeber beauftragt, in vielen Bereichen über den Leistungsanspruch der Solidargemeinschaft von etwa 70 Millionen in Deutschland gesetzlich krankenversicherten Menschen rechtsverbindlich zu entscheiden.



    Rechtsgrundlage G-BA
    Aufgaben
    So hat der G-BA unter anderem im Bereich Disease-Management-Programme (DMP) gemäß § 137f SGB V Richtlinien für Diabetes mellitus Typ 1 und Diabetes Mellitus Typ 2, Brustkrebs und koronare Herzkrankheit sowie Empfehlungen für Asthma bronchiale und Chronisch obstruktive Lungenerkrankung verabschiedet.


    Wo steht da IRGENDETWAS von Medikamenten?


    Beleidigung entfernt!
    Mod. Typ1er

    Nach einem halbe Dutzend Urteile zu CGMS und dem Tenor, dass dies kein NUB ist und somit der G-BA nichts zu sagen hat, ist diese Entscheidung kaum verwunderlich. Als Hilfsmittel reicht angesichts der Mehrkosten eine medizinische Indikation und ein Rezept. Beim Libre erwarte ich einen ähnlichen Gang.

    Ich muß dich leider enttäuschen. CGMS ist noch immer kein Hilfsmittel. CGMS ist noch immer eine NUb. Es gibt da u. a. ein Urteil des LSG Mainz (ich versuche momentan an den Volltext zu gelangen) das dem BSG zur Revision vorliegt und das genau eine andere Sprache spricht. Diesbezüglich wird es Mitte 2015 eine mündliche Verhandlung geben... Aber das habe ich hier schon ein paar Mal zitiert...


    Und wie schon mal gesagt: Gibt es eine entsprechende Indikation, wird man auch das Libre übernehmen. Aber nicht als Standard-Kassenleistung, sondern nach reiflicher Prüfung und Einzelfallentscheidung.


    Herzlichen Glückwunsch - wie schafft man das? Muss man erst eine Hypowahrnehmungsstörung etc. entwickeln - manchmal denke ich mir schon, ich bin zu gut, weil immer nur aufs HbA1c geschaut wird...
    cd63

    1) Nierenfunktionsstörung mit Nierenfunktion bei 40%
    2) schwere, fortschreitende Polyneuropathie in beiden Füßen und Beinen sowie beginnend in den Armen und Händen
    3) starke Schwankungen beim BZ, zwischen 40 und 600 alles dabei
    4) Verdacht auf weitere entzündliche Prozesse
    5) Verdacht auf rheumatische Erkrankung
    6) mehrere Funktionsstörungen im Pankreas
    7) vermutlich nächtliche Hypos mit morgendlicher Resistenz


    Anders gesagt: wie schon bei der Pumpe muß die medizinische Indikation vorliegen. Und das tuts. In meinem Antrag steht nicht ein einziger Paragraph:



    wie am Freitag besprochen, hier noch einige medizinische Unterlagen.


    Ich bitte um Übernahme der Kosten wie durch Dr. med. XXXXX bescheinigt. Durch die bei mir vorliegenden Erkrankungen ist es zeitweise sehr schwierig, eine halbwegs stabile Blutzuckereinstellung zu halten. Da meine Nieren durch eine schwere Sepsis, diverse Chemotherapien und Bestrahlungen massiv vor geschädigt sind und eine Verschlimmerung der vorliegenden Polyneuropathie ist gerade in meinem Fall eine gute und stabile Einstellung sehr wichtig.


    Gerade nächtliche Blutzuckerspitzen und Hypogkylämien können nur durch diese Meßmethode sicher erkannt und bekämpft werden.


    Beigefügt finden Sie das aktuelle Gutachten des behandelnden Nephrologen und den Entlaßbericht der Universitätsmedizin XXXXX zur Vorgeschichte.


    Ein weiteres Gutachten bezüglich einer vermutlich vorliegenden GvHD (Abstoßungsreaktion nach Transplantation) und daraus resultierende Schwierigkeiten bei der BZ-Einstellung reiche ich nach Eingang hier nach.


    Meines Erachtens ist die Messung auch notwendig, um einen weiteren stationären Aufenthalt im Diabeteszentrum Bad Mergentheim zu verhindern.


    Bei Fragen stehe ich Ihnen gerne - am Besten per E-Mail - zur Verfügung.

    Das Bundessozialgericht als letzte Instanz in Sozialrechtsfragen hat eine Klage zur Entscheidung angenommen, in der festgestellt werden soll, ob ein CGMS eine NBu oder ein Hilfsmittel ist. Das Aktenzeichen: B 3 KR 5/14 R. Notfalls mal beim BSG anfragen, wann es entschieden werden soll.

    Habe heute Antwort aus Kassel bekommen. Vermutlich im zweiten Halbjahr 2015 wird ein Termin zur mündlichen Verhandlung angesetzt werden. Dauert also noch etwas. Aber ich habe mein CGMS ^^

    Das Ding hat eine CE Zulassung, es ist ein Medizingerät im Sinne des §2/§3 Medizinproduktegesetzes. Nach §6 MPG Ich vermute aber, dass die Kassen nicht zahlen wollen und einfach nach vorgeschobenen Gründe suchen. Egal of stichhaltig oder nicht, 9 von 10 Versicherten werden sich mit einem "Nein" begnügen und vermutlich nicht klagen.

    Ich tippe mal einfach so auf "Steht nicht im Heilmittelverzeichnis, gibts nicht."

    Mal sehen was dabei herumkommt.

    Solange du nicht nachweisen kannst, warum nur dieses Therapieverfahren mit exakt diesen diagnostischen Möglichkeiten genau deinen Diabetes nachhaltig und erfolgreich behandelt, kommt da nichts bei rum. Weil "Steht nicht im Heilmittelverzeichnis, gibts nicht."



    Und nochmal: das IQWIG hat gerade erst in einer Empfehlung an den G-BA geschrieben, dass CGMS tatsächlich einen sichtbaren Erfolg bei der Diabetes-Therapie bringt. Das Bundessozialgericht als letzte Instanz in Sozialrechtsfragen hat eine Klage zur Entscheidung angenommen, in der festgestellt werden soll, ob ein CGMS eine NBu oder ein Hilfsmittel ist. Das Aktenzeichen: B 3 KR 5/14 R. Notfalls mal beim BSG anfragen, wann es entschieden werden soll. Gut möglich, dass der G-BA schneller ist und die Entscheidung des BSG dann nur noch pro forma erfolgt.


    Bis dahin ist das ein Spielzeug, das sogar vom Zentralorgan der Bauchspeicheldrüsenmangelsyndromneurotiker als nett und hilfreich, aber nicht als non plus ultra bewertet wurde.


    Und unsere §-Jongleure können sicherlich hier nochmals ihre Kenntnisse auffrischen.


    Aber letzten Endes find ich die Diskussion hier lustig. Statt ein paar Wochen zu warten wird lieber mit dem Füßchen aufgestampft und solange die Luft angehalten, bis Mami doch die Smarties am Quengelregal einläd... :laub :rofl :urlaub :rolleyes: :patsch:

    Was macht die insight in dieser Hinsicht Fragwürdiges


    Sie resp. die Software zur Auswertung telefoniert nach Hause - bzw. Auswertungen sollen nur noch online bei Roche möglich sein - damit Ärzte und Patienten ihre Daten immer dabei haben. Gespeichert in einer Cloud. Ungefähr so gesichert wie die Daten der eGK. (Weswegen es dieses System bis heute auch noch nicht gibt...)

    Das ganze paranoide Gelaber von wegen Geld verdienen mit unseren Daten ist momentan noch maßlos übertrieben.

    Finde ich nicht. Insbesondere dann, wenn man den Markt für Daten kennt. Bleiben wir mal bei legalen Inhalten wie Name, Anschrift, Telefonnummer und den Aufwendungen für eine Qualifizierung und Verifizierung von Daten vor Mailingaktionen, ist das keine Kleinigkeit. Wie glaubst du wohl, kommen Unternehmen heutzutage für ihre Werbeaktionen an Daten potentieller Kunden?


    Und je qualifizierter (also stimmen Namen und Anschrift, wie alt, welcher Familienstand, wieviele Personen im Haus, welches Haushaltseinkommen usw.), desto teurer sind die Datensätze.


    Wenn wir jetzt noch an Daten aus Aktionen wie Payback denken (wer hat wann wo was zu welchem Preis gekauft), wird mir persönlich schwindelig.

    Und jetzt sage bitte nicht 15 Richtfunk-Antennen auf jedes Klassenzimmer, Schulhof, Turnhalle, ... oder gar eine Kabelrolle, die das Kind mitschleppen soll.

    Falls das nicht klar geworden ist: Ich bin eher für weniger denn für mehr Überwachung, Datenweitergabe, Datenzusammenführung...


    Und nochmal zu meinem Fall: Was hast du an "offline" nicht verstanden?

    Wenn Cloud offline ist, nichts. Wenn Cloud online ist, verstehe ich deine Nachfrage nicht.


    Ich wüsste nicht, wenn meine Daten (also die diabetischen und somit echte, wertvolle Gesundheitsdaten) etwas angehen - wer sie bearbeiten, zusammenführen, trennen oder sonstwie verarbeiten soll. Abgesehen vom Diabetologen und mir, sowie dem einen oder anderen behandelnden Arzt.


    Dass man mit solchen Daten tatsächlich viel Geld verdienen kann, zeigen Facebook und Google ja nun wirklich exemplarisch. Produzieren nichts greifbares, sind aber laut Analysten Milliarden wert.

    Die wollen gerne alle persönlichen Daten in der Cloud haben, miteinander verknüpfen und gemeinsam auswerten,

    Warum, wofür, weshalb? Zur Therapieverbesserung? Da kämpfen alle Diabetiker für ein "Mein Diabetes gehört mir" und dann will man sich mit anderen vergleichen.


    Und wenn man das schon kombiniert hat, passen natürlich Blutzucker- und Blutdruckwerte bestens dazu.

    Und Payback, und Steuerdaten, und Leistungsdaten von BA, ARGE, Krankenkasse, Rentenversicherung, Betriebsarzt, Banken, Versicherungen....


    Nur, diese Leute habe auch ein Problem: Ihre Diabetesdaten aus BZ-Messgerät, CGM und Insulinpumpe können sie nicht mit den anderen Daten verknüpfen, weil die Diabetesgerätehersteller die Daten nicht geeignet in die Google- oder Apple-Cloud exportieren.

    Nochmal - cui bono?


    Wenn man die eigenen Daten aus seinen Geräten selbst exportieren könnte, könnte man sie auch selbst in die Cloud seiner Wahl schicken.

    Ich sehe absolut keinen Grund. Vielleicht im Rahmen einer Studie. Aber die sollte unter bestimmten Umständen stattfinden. U. a. sollten die Datenschutzgesetze bzw. Datenschutzbeauftragen die Hand drüber halten.

    Wenn die Diabetesgerätehersteller ihre Firmen-Cloud mit der Twitter-/Facebook-/Google-/Apple-Cloud verbinden würden. (Ein sehr unwahrscheinliches Szenario).

    Wofür, nochmals. Dir ist schon klar, dass jede Versicherung geil auf diese Daten ist? Gesundheitsprofile, Bewegungsprofile usw. Das ist für mich eine absolute Horrorvorstellung. Dann kommen Banken, Regierungen, Arbeitgeber auf die Idee, das einfach zusammenzuführen und schon führen wir die Diskussion über lebensunwertes Leben wieder.


    Dienstleister, wie Sinovo, haben schon eine Ausleseschnittstelle und eine eigene Firmen-Cloud. Gegen Bezahlung könnten sie die Daten vielleicht auch in die Twitter-/Facebook-/Google-/Apple-Cloud exportieren? (Jörg, denk mal nach, wieviel Geld ihr damit zusätzlich verdienen könntet.)

    Aha - Geld verdienen. Damit wären sämtlicher dieser Initativen schon für mich gestorben. Selbst für Geld würde ich meine Datenniemandem anvertrauen.


    Von diesen Möglichkeiten bietet nur die erste einen Vorteil für diejenigen von uns, die ihre Daten privat halten wollen. Nur diese Lösung ist vom Datenschutz vergleichbar mit dem Diabetes-Tagebuch in der eigenen Nachttischschublade. Deshalb ist es wichtig, bei Initiativen mitzumachen, die genau diesen Weg gehen wollen.

    Vergleichbar? Nicht wirklich. Was in der Cloud ist, gehört nicht mehr mir.

    Denn wer freiwillig seine Daten in die Cloud stellt, soll dies tun. Schlimmer finde ich, dass man offiziell dazu gezwungen wird. Dies geschieht z.B. bei Minimed, bei Animas zwingend, bei Dexcom, wenn man Mac oder Linux benutzen will (Diasend), und teilweise wohl auch ungefragt bei Abbot, wenn man die Libre-Software auf einem Rechner mit Internetverbindung verwendet.

    Deswegen ist das insight bei mir schon rausgeflogen, bevor ich wusste, dass das Reservoir zu klein ist.


    Ich hoffe natürlich, dass du als allererster der vollständigen Öffnung der eGK zustimmst und alle deine Daten in der Cloud parkst. Bis der erste chinesische Hacker im Auftrag der Ergo-Gruppe mal die Sicherheitvorkehrungen abtestet und durch eine Lücke die Datenbank komprimiert nach Peking kopiert.

    Die Enthusiasten wollen etwas ganz anderes.

    Genau. Sie wollen was anderes.


    Das geschieht durch Cloudbasierte-Datenübertragung, neue Apps, Reverse-Engineering u.v.m.

    Und das funktioniert wie? Selbst physisch geschlossene Netze sind nicht sicher gegen Abhörtechniken. Und irgend wer betreibt auch diese cloudbasierte Datenübertragung....


    Jetzt aktuell sind meine Daten auf meiner Pumpe, meinem Meßgerät und meinem Notebook gespeichert... Ok, mein Notebook wurde auch mal ausgeschnüffelt. Aber da gings eher um eine Sicherheitsüberprüfung. Und damals war ich auch noch gesund.

    Vollpfosten-Firma

    Bin zwar alt und nach herrschender landläufiger Meinung auch doof - aber Cloud = irgendwo im nirgendwo - und wie sicher Clouds sind, durften Facebook-Nutzer, Google-Nutzer, Flickr-Nutzer, Sony und diverse andere milliardenschwere Unternehmen schon feststellen (selbst Geheimdienste können da das eine oder andere leise Liedchen trällern). Wie soll jetzt eine Initiative von einigen Enthusiasten so etwas verhindern?