Beiträge von waellerjung

    Es wäre hilfreich hier weniger Ablehnungsgründe zu diskutieren als Ansätze zu finden, wo man ansetzen kann, wie das Grounded hier engagiert macht.

    Mal drüber nachgedacht, dass es wichtig ist die Ablehnungsgründe zu kennen um sie aushebeln zu können? Ich für meinen Teil werde in einem eventuellen Widerspruch alle Urteile aufführen, die ich finden kann und entsprechend argumentieren. Und wenn wir hier von Engagement sprechen - mit § um mich werfen kann ich auch. Da fangen wir dann mit Art 1 und 2 GG an. Oder dem AGG - Diskriminierungsverbot - Schwangere bekommen Pumpen und CGMS nach geworfen - ich als Mann bin benachteiligt. Zur Not nehmen wir noch die Deklaration der Menschenrechte...


    Sind nur schwachsinnige Argumente, über die jeder halbwegs sachverständige Mensch schallend lachen wird.


    Ich habe soviel Engagement bewiesen und herausgefunden, dass da momentan ein Verfahren läuft, das in einem Grundsatzentscheid münden dürfte...


    Aber wie üblich - jemand der nicht ins selbe Horn bläst, ist direkt ein Störenfried.

    Ein Sensor ist somit weder eine ärztliche Diagnose noch Behandlungsmethode, das ist ein Hilfsmittel. Damit ist der gesamte §135 irrelevant.

    Eigentlich wollte ich grade aufgeben. Aber....


    Genau das ist die Frage, die mindestens das LSG Mainz zur Entscheidung an das BSG in Kassel gestellt hat. (Vermutlich kommt da aus Sachsen noch was dazu, das SG Dresden hat da auch schon ne positive Entscheidung getroffen, aber offensichtlich wurde Revision eingelegt).


    Ist die Methode / Technik der Kontinuierlichen Glucosemessung ein Hilfsmittel oder eine NBu. Übrigens ist jede Blutzuckermessung eine Untersuchung. Immerhin ist die Therapientscheidend.


    Es bleibt spannend, ob das BSG sich deiner Argumentation anschließt, oder andere Wege findet. Aber natürlich kennst du alle Zwölf Bücher des Sozialgebuchs, sämtliche Kommentierungen, Einzelfallentscheidungen, Grundsatzentscheidungen usw. Ich habe aktuell nichts weiter gefunden, das einen Tenor zulässt. Darum warte ich ab, was die Rotröcke so beschliessen.

    Ich verlange keine 600 Teststreifen und das FGM extra "auf Kosten der Solidargemeinschaft", ich erwarte anstelle der Teststreifen künftig die FGM Sensoren zu bekommen, sogar monetär gedeckelt auf die Kassenkosten der 600 Teststreifen. Mehrkosten: NULL. Nix. Nada.

    Ich habe das schon verstanden. Ich habe auch verstanden, dass du niemanden übers Ohr hauen möchtest.


    Ich habe dir aber gesagt, dass das Gerät welches du möchtest derzeit keine anerkannte Therapie / Diagnoseverfahren i. S. 135 SGB V ist. Somit ist es eher unwahrscheinlich, dass man es dir erstatten wird. Schlichtweg, weil es Entscheidungen gibt, die das einfach untersagen. Schlichtweg, weil der Hersteller eines anderen Systems vor dem SG mit dem Aufnahmeversuch ins HMV gescheitert ist. Schlichtweg, weil deine Argumentation m. E. nicht ausreichend ist.


    Ich habe dir dann gesagt, dass die Frage ob das CGM in welcher Form auch immer als NUb oder als Hilfsmittel zu betrachten ist, derzeit in Kassel gestellt wurde und auf Antwort harrt...

    Ach daher weht der Wind, lass doch deinen privaten Frust im Psychologie-Thread aus.

    Das hat damit nichts zu tun. Das war auch grad etwas aus dem Unverständnis heraus geschrieben und ist hier nicht Teil meiner Argumentation. Ich könnte auch mit anderen Fällen ankommen - du hast Recht, ich entscheide nicht, ob dir etwas zusteht oder nicht. Aber ich kenne die Entscheidungswege, ob jemandem auf Kosten der Solidargemeinschaft etwas bekommt oder nicht. Und mich hättest du (mit dem was ich hier im Forum von dir lese, ungeachtet der tatsächlichen Anträge, Formulierungen, Belege, Gutachten usw.) bisher nicht überzeugt und ich würde es als SB / SGL direkt an die Rechtsabteilung weiterleiten und auf ein Verfahren ankommen lassen.


    Wo wir grade von Verfahren reden. Da ist eines vor dem BSG anhängig... Leider noch keine Entscheidung.



    B 3 KR 5/14 R
    Vorinstanz: LSG Mainz, L 5 KR 253/13
    Handelt es sich bei dem Continous Glucosemonitoring System (CGMS) um eine neue Untersuchungs- und Behandlungsmethode iS des § 135 Abs 1 SGB 5 oder um ein Hilfsmittel iS des § 33 Abs 1 S 1 SGB 5?


    Liegt derzeit beim 3. Senat und harrt der Entscheidung. Huch, jetzt gebe ich dir sogar noch ein Argument an die Hand.


    Wenn das CGM jetzt eine neue Untersuchungsmethode darstellt, wars das ohne GBA und Spitzenverbände der Krankenkassen.


    Übersicht der anhängigen Entscheidungen beim BSG


    Edith: Medtronic ist vor dem SG Berlin am 23.05.2014 mit dem Antrag auf Aufnahme des Guardian Real Systems ins HMV gescheitert.


    Mich hat grad das Jagdfieber gepackt. Suche kostenlosen Zugang zu Juris :D Wer hat, bitte per PN melden ^^

    Ich kenne das SGB IX ziemlich gut. U. a. weil ich mittlerweile körperbehindert bin, aktuell versuche, eine Haushaltshilfe für 2 bis 3 Stunden in der Woche zu bekommen und mich grade mit Krankenkasse, Pflegeversicherung, MdK, Rententräger und Sozialhilfeträger gleichzeitig rumschlagen darf. In meinem Fall geht es darum, dass ich meine Wohnung nur unter Schwierigkeiten sauber bekomme, Einkaufen nur geht, weil mein bester Freund mich momentan zweimal in der Woche zum Einkaufen abholt - man ist sich nicht einig, wer zuständig wäre. Natürlich könnte ich mir auch ne Haushälterin nehmen - wäre mir sogar lieber und würde mir helfen, mein eingeschränktes Leben mit ein paar Einschränkungen weniger zu leben. Übrigens führt das alles gerade dazu, dass ich händeringend ne Wohnung suche, damit ich wieder selbstbestimmt leben kann, soziale Kontakte nach Lust und Laune und nicht nach Fahrplan ÖPNV zu pflegen, einkaufen gehen können ohne auch hier wieder einen ziemlich lückenhaften Busfahrplan beachten zu müssen...


    Ach ja, dank der einen oder anderen autoimmunen Reaktion ist mein BZ derzeit nicht einstellbar. Nächtliche Hypos gehen mit schweren Resistenzen einher, die beim ersten Bewegen in eine Hypo umschlagen können. Dafür habe ich in Zusammenarbeit mit mittlerweile drei Medizinischen Kliniken der Uniklinik einen Antrag auf testweises Anlegen eines CGMS bestellt. Ausgang des Antrages ungewiß...



    Und solche Fälle sieht das SGB IX vor. Wo bitte bist du eingeschränkt, nur weil du ein Blutzuckermeßgerät auspacken musst, einschalten, Finger piksen, ein paar µliter Blut auf einen Streifen tropfen und etwa 5 Sekunden warten musst?


    Das meinte ich mit Mitnahmementalität - alles meins. Und da du dir mal so eben 1400 € aus den Rippen schneiden kannst, um das Spielzeug zu finanzieren (die ich dir im übrigen gönne - ohne Neid oder Frust), kannst das ja auch dann selbst mal tragen. Solidarsystem heisst nicht unbedingt "ich krieg alles was geht"...

    ich hoffe die frage ist nicht mega dusselig, aber kann man das libre evtl. von der steuer absetzen? *duck :hmmz:

    Kosten für Heilmittel
    Im Vergleich zu Medikamenten ist der Nachweisaufwand bei Heilmitteln ungleich höher. Unter den Begriff Heilmittel fallen alle persönlich von Fachleuten zu erbringende, ärztlich zu verordnende medizinische Dienstleistungen.
    Insbesondere Physio-, Ergo- und Sprachtherapien stellen Heilmittel im rechtlichen Sinn dar. Um Steuern zu sparen, reicht die einfache Verordnung wie bei Medikamenten nicht aus. Stattdessen ist vor ihrer Veranlassung der Gang zum neutralen Amtsarzt oder zum Medizinischen Dienst der Krankenkassen erforderlich, um sich den Bedarf attestieren zu lassen.


    Hilfsmittel
    Auch Hilfsmittel unterliegen einem höheren Nachweisaufwand. Hilfsmittel beinhalten Gegenstände des täglichen Bedarfs. Typische Beispiele dafür sind Seh- und Gehhilfen. Bei entsprechend hohen Kosten lohnt sich aber auch hier der Gang zum Amtsarzt oder Medizinischen Dienst.
    Darauf verzichten kann man nur, wenn die Krankenkasse die Kosten bereits übernommen hat. Im Übrigen empfiehlt es sich, nicht darauf zu vertrauen, dass Hilfs- aber auch Heilmittel im Nachhinein attestiert werden. Das Finanzamt verweigert regelmäßig die Anerkennung. Beim daraufhin notwendigen Gang zum Gericht erhielten Betroffene nur in Einzelfällen Recht.



    http://www.experto.de/b2b/rech…-steuerlich-absetzen.html



    Mal ohne sachliche und rechtliche Gewähr. Wäre eine Frage für den Steuerberater...

    Woher du übrigens wissen willst, was Abbott vor hat würde mich beinahe interessieren. Solche Glaskugeln sind normalerweise bei Tele5 und der Lebensberatung im Einsatz.

    Nun - keine Zulassung bei der FDA beantragt, keine Aufnahme ins HMV beantragt und auch beim GBA scheint nichts vorzuliegen. Statt dessen fordern Vertriebsmitarbeiter Patienten auf, die Krankenkassen mit Anträgen zu fluten, den Klageweg zu beschreiten und die Kostenträger quasi zu zwingen, die Kosten für eine Therapieform zu erstatten, die zwar wünschenswert ist, aber eben derzeit noch als Maßnahme außerhalb des Regelfalles läuft. Genehmigungsverfahren kosten Geld, Nachweise müssen über teure Studien erbracht werden - all das scheint man sich zu schenken. Und dafür brauch ich noch keine Glaskugel.


    Warum du jetzt auch noch das SGB IX bemühst würde mich interessieren. Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen ist wohl kaum argumentativ, wenn es um die Kostenübernahme alternativer Therapieformen (und das ist das Libre aktuell einfach, da könnt ihr mit dem Fuß aufstampfen wie ihr wollt) geht...


    Nochmal, ich finde die Sache an sich sehr gut. Aber ich bin der Auffassung, dass der Hersteller für die Produkteinführung verantwortlich ist - nicht der Patient.

    Da Abbott für das Free Style Libre Keine Zulassung durch die FDA in den Vereinigten Staaten von Amerika beantragt hat, steckt Absicht dahinter. Abbott will zur Zeit keine entspechende Zulassung, damit Krankenkassen das Libre " übernehmen" können.

    Warum, mit einer FDA-Zulassung wären die Argumente gegenüber dem GBA deutlich besser.

    Waeller, warum so negativ? Nach §13 SGB-V musst du eine Kostenerstattung beantragen BEVOR du eine Leistung in Anspruch nimmst. Habe ich gemacht, nun wird gezankt. Die Rechnungen werden eintrudeln (1400€ p.a.) und im Erfolgsfall wird die Kasse für alle ab Antrag zahlen müssen

    Ich bin nicht negativ. Nur sehe ich ehrlich keinen Grund, warum Abbott sich hinsetzen soll und es den Kunden überlässt, die Erstattungsfähigkeit zu erstreiten. Mit übrigens ungewissem Ausgang. Sollte das durch alle Instanzen gehen, dürftest du das Risiko für knapp 2.800 € tragen. Und Verfahren vor dem BSG sind a) teuer und b) langwierig. Insgesamt finde ich allerdings deine §-Jonglage ziemlich erheiternd.


    Außerdem finde ich die generelle Vorgehensweise Abbotts sehr bedenklich (im übrigen bin ich da auf einer Linie mit meinem Diabetologen und seinen Beraterinnen). Es ist kein BZ-Meßgerät, sondern eine etwas komplexere Methode mit Unwägbarkeiten. Und das wird einfach so an allen Ärzten vorbei auf den Markt geworfen, teils ohne Schulung usw.

    obald ein Prozess ausreichend sicher ist werde ich versuchen Abbott einzubinden und an Dokumentation wie CE Zertifikat nebst CE Testumfang / Dokumentation zu kommen.

    Und was möchtest du mit dem CE-Kennzeichen erreichen? Da es sich hier um ein Medizingerät handelt, wäre die ISO 13485 wesentlich wichtiger... CE-Kennzeichen sind reine Verwaltungskennzeichen ohne Prüfwirkung ;)



    Aber ich finds schön, dass du der Rechtsabteilung von Abbott Kosten sparen möchtest. Die armen Großkonzerne mussten durch die Wirtschaftskrisen der letzten Jahre schon genug leiden :urlaub

    Nun gut, wer will, soll weiter dran glauben. Spinner wird es immer geben. Eigentlich müsste ich jetzt auch schon tot sein, denn mir wurde mal prophezeit, wenn man tierisches Insulin spritzt, gehen die Gehirnzellen flöten ..........


    Aber ich lebe immer noch - mittlerweile mit 35 Jahren Typ 1.

    Ganz sicher, dass da nicht wirklich was ist?*duck und flücht* 8o :rofl :redeyealien:

    Ja, es kann wohl verschrieben werden.

    Verschreiben kann dir jeder approbierte Mediziner alles was du dir wünschst. Vom Libre über Viagra zu Aspirin oder gar einen Urlaub im Emirates Palace Hotel. Die Frage ist einfach, was du über die GKV abrechnen kannst.



    Die Pharmazentralnummer (PZN ) ist ein in Deutschland bundeseinheitlicher Identifikationsschlüssel für Arzneimittel, Hilfsmittel und andere Apothekenprodukte.




    Zu Grounded:



    Aspirin ist für bestimmte Erkrankungen in seiner Wirkung als blutverdünnendes Mittel erstattungsfähig


    Viagra ist verordnungs-, aber nicht erstattungsfähig, geht also nur auf Privatrezept (selbst die Beihilfe im ÖD erstattet da nichts)
    Das Libe ist nicht erstattungsfähig.


    Der Urlaub im Emirates Palace ist nicht erstattungsfähig. (Und der hätte auf mich ganz sicher extrem beruhigende Wirkung, würde sich positiv auf meine psychische Grundstimmung und den Diabetes mellitus, das Schmerzsyndrom und die schwere, in einer ausgeprägten Gehbehinderung verlaufende PNP auswirken. Trotzdem muß ich mir den Urlaub selbst bezahlen....



    Und wie schon mal in einem anderen Thread festgestellt, sitzen bei den Krankenkassen keine Fachleute für deine Störungen und Erkrankungen. Sondern Sachbearbeiter die Rückfragen zu deinem Antrag hatten... Jetzt stell dir mal vor, der SB würde sagen "Dieser Grounded verfügt auch nicht über eine Mindestintelligenz, schreibt aber doofe Briefe" und veröffentlicht das im Intranet der KK. Über sowas wie emotionale Intelligenz würde ich mit dir schon jetzt nicht mal mehr diskutieren wollen...

    Hast du da was greifbares? Der Vertriebler von Roche hat sich diesbezüglich nicht geäussert...

    Dieser starke Anstieg zwischen 2 und 3 ist für einen juvenilen Typ1er kennzeichnend.

    Also eigentlich ist der starke Anstieg ab ca. 2:00 Uhr kennzeichnend für eine überschießende Produktion von Hormonen und Botenstoffen, bekannt als Dawn-Phänomen. Trifft sogar Typ2er und Nicht-Diabetiker. Bei letzteren gibt es dann ggf. leichte BZ-Spitzen, die im restlichen Tagesverlauf von Pankreas und Hirnanhangdrüse ganz normal kontrolliert werden.

    Zudem: §2a:
    Zitat


    Den besonderen Belangen behinderter und chronisch kranker Menschen ist Rechnung zu tragen.

    Also Rollstuhlfahrern, Menschen die sich alleine nicht waschen können, Patienten, die über Sonden ernährt werden und ein Diabetiker, der arbeiten geht, sich ein paar Mal am Tag in den Finger piekst und in der Lage ist, seinen Zustand über mehrere Variablen so einzuschätzen, dass er seinen Insulinbedarf spontan anpassen kann....


    Was mir gerade durch den Kopf geht, wäre ein Volltreffer ins StGB. Darum lasse ich das.


    Ich finde es einfach nur unverschämt. Aber das ist die typische Anspruchshaltung im 21. Jahrhundert....


    Und jemand, der seit 2014 Diabetiker ist... Respekt. Du bist echt schwer behindert....

    In einer Arbeitsumgebung mal eben in zwei Sekunden zwischen Tür und Angel messen/checken zu können ist was anderes, als ins Büro zu laufen und ne "Blutprobe" zu nehmen, von der Dokumentation meines Blutzuckers vor/während Autofahrten bzw. Nachts ganz abgesehen.

    Und wie machen das hunderttausende anderer Typ1-Diabetiker? Oder die Typ2 mit Insulintherapie?


    Der Witz mit Paragraphen ist, dass man sich nicht nur den reinen Text dazu anlesen sollte, sondern auch Kommentare, frühere (höchst)richterliche Entscheidungen, dazu Durchführungsverordunungen usw.


    Wenn das klappt, gönn ich es dir. Aber nur mit § wedeln geht nur bei Menschen, die keine Ahnung davon haben... Und die sitzen leider zu Hauf in Internetforen und weniger bei Sozialversicherungsträgern, Medizinischen Diensten und Rechtsabteilungen...


    Die Einschränkungen, die du monierst werden durch das Neunte Buch abgefangen und kompensiert ;) Nur so als Tipp

    Falls ich mich irre,....sorry

    Aber sowas von. Die GKV muß anerkannte Therapiemethoden übernehmen. Aber auch hier nur die Basistherapie - soll heissen: Blutzuckerteststreifen. CGMS ist und bleibt eine Einzelfallentscheidung. Egal wie das CGMS heißt. Entweder Abbott versucht, seine Spielsachen ins HMV zu hieven oder sorgt dafür, dass dem GBA einfach mal nachvollziehbare Studien vorgelegt werden.


    Die PKV darf sogar TCM, Hypnose, Schamanische Gesänge und Mondbeten bezahlen - wenn sie es möchte...