Bei Uni-Klausuren hantiere ich einfach mit meinem Kram rum, ich sage da niemandem Bescheid (Wir schreiben auch mit 200+ Leuten im Saal ). Wenn mal eine Aufsicht rummeckert reicht "Ich bin Diabetiker" eigentlich immer aus. Nur einmal hätte eine Aufsicht mir beinahe meine Pumpe triumphierend vom Bauch abgerissen.
Es kann aber nicht schaden Artikel 3 Absatz 3 aus dem deutschen Grundgesetz im Hinterkopf zu behalten. "(3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden."
Wenn du während der Klausur krank wirst, so ist es zumindest in der Uni, musst du unverzüglich zu einem Arzt gehen (es kann ein Vertrauensarzt bestimmt werden) und dich dort attestieren lassen. Dann hast du Anspruch auf eine Wiederholung der Klausur.
Zum Nachteilsausgleich: Wenn ich das recht in Erinnerung habe kommt es immer auf das Bundesland an. Auf jeden Fall musst du weit im Vorraus einen Antrag an die Schule oder die Bezirksregierung stellen, dann werden zusammen die Bedingungen geklärt.