Beiträge von wurzelsepp

    Die Gewinnmargen aus dem Medikamentendeal sind dermaßen groß, daß das kein Problem darstellt.


    Aber nur wenn die Auslandsversandapotheke deutlich billiger einkaufen kann als der Apotheker vor Ort.
    Wenn man das für die Apotheke vor Ort besser machen will, dann muss auch der Apotheker hier billiger einkaufen dürfen.
    Was aber durch die festgelegten Preise nicht geht.


    Den Pharmafirmen müssen halt auch die Möglichkeit gegeben werden Ihre Produktions-, Vertriebs- und Forschungskosten inkl. einem Gewinn (sind ja private Unternehmen) zu erwirtschaften.
    Wenn ich das nicht mehr kann in einem Land, dann werde/würde ich als Pharmafirma die Medikamente nicht mehr in dem Land vertreiben.

    Bin zuzahlungsbefreit. (Als Chroniker ab 1%.) Diesmal sogar schon auf Betrreiben der KK für's nächste Jahr! D.h., ich habe den Betrag schon an die Kasse überwiesen u. die mir bereits das "Befreiungskärtchen" geschickt.
    Vorher sammelte ich halt immer Quittungen u. reichte die ein. Den Aufwand will die KK nicht mehr. Daher bei Leuten mit gleichbleibendem Einkommen jetzt die Befreiung im Voraus.


    Achtung bitte nicht die Zuzahlung der Versicherten an den Kosten der Leistung mit dem Erlös von 8,xy Euro/Medikament verwechseln. Von der Zuzahlung sieht der Apotheker kein Geld. Er hat aber Aufwand, welcher u. a. auch aus den 8,xy Euro gedeckt werden muss die Zuzahlung abzuführen.


    Mir stellt sich jetzt die Frage wie die Versandapotheken die Zuzahlung abführen? Vor allem welche aus dem Ausland.


    Und ich nix........... ;(

    Doch du hast dein Medikament direkt in der Apotheke bekommen.
    Von den 8,xy hat der Apotheke sein Gehalt und das der Angestellten und alle Kosten des Geschäftes zu bezahlen. Dito auch die Abgabe an die Krankenkasse welche er machen muss.


    Neben dem Verbot der Versandapotheke in Deutschland ist jetzt aufgrund der Gerichtsentscheidung auch eine Service Gebühr im Gespräch. Die muss der Patient selbst zahlen da das nicht von der Krankenkasse bezahlt wird.
    Und wenn die kommt, dann kann die der Apotheker relativ frei festlegen.
    Es wird also für den Kunden nur teuerer.

    Das liegt nicht an den Apotheken (die da durchaus von profitieren, zumindest kleinere) sondern schlichtweg daran, dass bei rezeptpflichtigen Arzneimitteln ein Wettbewerb zu mehr AM-Konsum führen könnte. Das wiederum möchten die Krankenkassen nicht. Das in Deutschland keine Rabatte bzw. Zugaben zu Rezepten gegeben werden dürfen soll verhindern, dass sich die Leute mehr aufschreiben lassen.


    Wenn man es genau betrachtet, müssten Doc M. Und Co. den Rabatt nicht an den Patienten zahlen sondern an die KK. Wenn die Preisspanne tatsächlich so hoch ist...

    Nur dann wäre es ja für die Versandapotheken nicht mehr interessant. Damit wäre ja ein versuchter Wettbewerbsvorteil, welchen die sich versprechen, weggefallen.

    Zitat von »Blue«




    Krebsmedikamente (selber Wirkstoff, selbe Dosierung/Menge), die in Indien für 150€ und in Deutschland für 2500€ verkauft werden...das zeigt schon, was falsch läuft. Indische Gesetze scheren sich nicht um Patente, sondern da steht der Patientenschutz ganz oben auf der Liste (Medikamente gg. AIDS/Krebs).
    Ja, super Idee, schaffen wir die Patente ab. Und wer entwickelt dann noch neue Medikamente? Selbst wenn die Entwicklung eines neuen Medikaments im Schnitt nicht 800 Mio. Dollar kostet, sondern nur 300 Mio. Dollar. Das sind trotzdem noch keine Peanuts. Und wenn ein Unternehmen auch genausogut ein aktuelles, bereits entwickeltes, getestetes und zugelassenes Medikament einfach kopieren darf, wo liegt dann noch der Anreiz, eines selbst zu entwickeln? Die Inder nutzen in dem Fall einfach aus, dass es in den meisten anderen Ländern funktionierende Patentgesetze gibt. Wir zahlen dafür mit, dass das Medikament in Indien nur 150 Euro kosten kann. Es sei den Indern gegönnt, dass sie das so machen, da sich sonst vielleicht viele das Medikament dort gar nicht leisten können. Aber das hat nichts damit zu tun, dass dort "der Patientenschutz an erster Stelle steht" und bei uns nicht.

    Ganz toll wenn Patente nicht wirksam sind. Die Kosten für das geistiges Eigentum und die Kosten zur Entwicklung/Herstellung müssen die Firmen wieder verdienen können.
    Patientenschutz hat auch damit zu tun das es neue Medikamente gibt. Sonst gibt es halt auch keine neuen Medikamente mehr.
    Und auch ein paar Arbeitesplätze weniger.

    Zitat aus Spiegel Online

    Welche Konsequenzen könnte das EuGH-Urteil noch haben?


    Die Apotheker in Deutschland sind entsetzt über das Urteil. Der Präsident der ABDA, Friedemann Schmidt, sagte, es sei eine denkbare Lösung, den Versandhandel mit rezeptpflichtigen Medikamenten in Deutschland zu verbieten. Das wäre mit dem europäischen Recht vereinbar.

    Und wenn dann das Gesetz ist und es keine festgesetzten Preise mehr gibt dann steigen die Preise für Medikamente und Hilfsmittel weil es auch nach oben keinen Deckel mehr gibt.
    Es wird also alles noch viel viel teurer.

    Ja, die industriegesponserte AP-Fraktion ruft lautstark nach immer schnelleren Insulinen, mit immer mehr Veränderungen der insulinen Molekülstruktur.

    Mit allen Risiken, welche damit verbunden sind. Das wird dann erst ein Ende haben wenn sich beim Menschen massive Krebshäufungen ergeben.
    Mich würden dann auch die Studien zur Antikörperbildung interesieren dieser künstlichen "Insuline"

    Klar, die systemimmanten AP-Fehler, die sich durch die weitreichend reaktive Aktionsweise ergeben (können), sollen wohl so unauffällig schnell wie es geht wegkorrigiert werden.

    Mit dem "korrigierenden Nachspritzen" wird es interessant zu sehen wie man da den Regelkreis durch permanente Downregulation aus dem Tritt bringt.

    Was mich mal interessieren täte, wären aussagefähige Studien zur Auswirkung der Logik von künstlichen Pankreas Systemen auf den Tagesinsulinbedarf. Ich habe den Verdacht, dass mit der AP-Insulinlogistik wohl eine recht downregulierte Insulinwirkung, somit ein ansteigender Insulinbedarf, zeigen mag?

    Die Studien würde ich auch gerne sehen.

    Kann man eigentlich einen Sensor mit mehreren Lesegeräten auslesen? Sprich unterwegs Smartphone und daheim Lesegerät oder ein Lesegerät daheim, eins im Büro?

    Nein. Das Lesegerät koppelt sich mit dem Sensor. Verlust des Lesegeätes oder leerer Akku killt die Verbindung zum Sensor.

    Kann nicht nachvollziehen, warum Medtronic diesen Weg so hartnäckig verfolgt.
    Es wäre so einfach, die Pro-Version auf einer CD, zusammen mit der Pumpe auszuliefern...

    Das sind Haftungsgründe aufgrund fehlender deutscher Menuführung.
    Und eine Zulassung mit übersetzter Menuführung ist nicht ganz billig.

    Als ich ihn gefragt habe, meinte er, er würde sie mir geben, wenn er sie hätte. Irgendwie hat er sie nur auf einen Computer....

    Das kann sein, da Metronic sehr restriktiv ist was die Weitergabe der CD/DVD gewesen ist und vermutlich noch ist.
    Kann gut sein das die Software bei Ihm nur installiert ist und er keinen Datenträger bekommen hat.

    Das Carelink Professional Programm muss eventuell demnächst sowieso von Medtronic für uns Patienten mit CGM freigegeben werden, wenn sie im Geschäft bleiben wollen. So entnehme ich den Meldungen über den GBA Beschluss, dass CGM mit Carelink Personal nicht Erstattungsfähig durch die deutschen Krankenkassen wird.

    Carelink benötigt man nicht zwangensläufig. Und wenn Carelink Pro erst einmal übersetzt werden muss und dann eine Zulassung benötigt wird wird das einiges an Geld kosten und vor allem dauern.