Beiträge von sairas

    Wenn ich mir deine BR so anschaue, stehst du am Wochenende wohl gute drei Stunden später auf als normal, oder? Dann sollte die BR zu dem Zeitpunkt ja jedenfalls auch ohne Aufstehinsulin bereits den Mehrbedarf fürs Stehen/Sitzen abdecken. Damit würde fehlendes Aufstehinsulin als Resistenzursache tatsächlich ausfallen.


    Bei mir kommt eine zwölfstündige Phase ohne Essen praktisch nie vor. :D Wenn das bei dir aber am Wochenende anders sein sollte, dann hat imho die Idee von small-sharky etwas. Denn nach ca. zwölf Stunden wird zur Energiegewinnung vermehrt Fett verstoffwechselt. Die dabei entstehenden Hungerketone könnten eine Resistenz verursachen. Sie müssten sich doch mit einem Ketontest nachweisen lassen. Für die Zukunft müsstest du dann nur noch herausfinden, wie viel du mindestens frühstücken musst, um die Ketonbildung zu vermeiden. Der Zucker im Kaffee scheint ja jedenfalls nicht auszureichen.

    Einen Morgengupf gebe ich zur Zeit nicht, hatte das aber mal ne Weile lang dass mein BZ nach dem Aufstehen einen Sprung gemacht hat. Derzeit ist aber auch das kein Thema.


    Diesen Sprung hast du inzwischen durch Erhöhung der Basalrate aufgefangen, oder? Hast du ein FGM/CGM, mit dem du deinen BZ-Verlauf kontinuierlich überwachen kannst? Ich halte die These von einer Resistenz aufgrund fehlenden Aufstehinsulins nachwievor für am wahrscheinlichsten. Dann müsste aber zB dein BZ am Wochenende zur üblichen Aufstehzeit absinken (da der in die Basalrate integrierte Morgengupf nicht gebraucht wird). Dafür sollte sich das Problem aber weitgehend lösen, wenn du nach dem späteren Aufwachen einen kleinen Bolus (bei mir ca. 4 % der TGM) über 2 Stunden verzögert abgibst.

    Auf der Website für das Libre gibt es im Bereich Kontakt immerhin die Themenmöglichkeit "Vorschläge". Vielleicht ist das aber auch nur der direkte Weg in Ablage P. :D


    Passt zwar nicht in diesen Faden, aber: Was meinst du denn mit "schwankende BE-Faktoren"? Wovon hängt es ab ob sie schwanken und wieso nur morgens? Irgendwie musst du das ja vorhersehen können, sonst würdest du ja nicht im Vorfeld den Faktor ändern können.


    Mir wäre vor allem daran gelegen, dass es optional ein abgedunkeltes Display gäbe, damit ich bei nächtlichen Messungen nicht immer geblendet werde und das Gefühl habe, direkt in eine Taschenlampe zu schauen. Und irgendwelche Warnungen zum baldigen Sensorablauf möchte ich nachts auch nicht immer erst wegdrücken müssen.

    Das ist aber nicht unbedingt eine Frage der strafrechtlichen Erlaubnis. Grob kann man die strafrechtliche Antwort wie folgt umreißen: Der Unkundige darf nicht eine dem Berufenen zukommende Aufgabe übernehmen, von der er sich sagen muss, dass er ihr nicht gewachsen ist.
    Was das konkret heißt, ist natürlich Auslegungssache. Da bieten deine Leitlinien aus der medizinischen Praxis allenfalls einen Anhaltspunkt, um auf der sicheren Seite zu sein.


    Unabhängig davon gilt: Wenn es gutgeht (=Normalfall), sind alle zufrieden und keiner stellt rechtliche Fragen. :)

    Die Verabreichung eines Hypokits durch eine andere Person als den Diabetiker selbst erfüllt den Straftatbestand der Körperverletzung.

    Sie dürfte aber in allen praktisch relevanten Fällen durch eine (mindestens mutmaßliche) Einwilligung gerechtfertigt sein. Jede Blutentnahme beim Arzt erfüllt auch den Tatbestand einer Körperverletzung. Interessiert aber aus denselben Gründen auch keinen.

    Mein DEA ist morgens inzwischen auf 50 Minuten angewachsen. Das sollte bei einem Analoginsulin nun wirklich nicht sein. Den Rest des Tages verhält sich aber alles normal (DEA mittags und abends abhängig von den Speisen 0-10 Minuten, keine nächtlichen Unterzuckerungen) und Basalraten- und Aufstehinsulinüberprüfung haben auch keine weiterführenden Hinweise erbracht. ?(

    Unter bestimmten Umständen kommt wohl auch eine Glukagon-Selbstinjektion in Betracht. Z. B. wenn man eine Mahlzeit massiv überschätzt hat und sehr viel mehr BE nachschieben müsste, als man noch aufnehmen kann. Die Anwendungsszenarien sind freilich sehr überschaubar.
    Bei Alleinwohnenden hilft dann schlimmstenfalls erst die automatische Pumpenabschaltung, die man sich einstellen kann.

    Echter Apfelsaft, also ohne Zuckerzusatz, ist auch nicht so optimal. Traubensaft geht bei mir wahnsinnig schnell und ist inzwischen meine erste Option. Gezuckerte Limonade ist nicht so meins, dürfte aber ähnlich gut wie Traubensaft wirken.
    Gummibärchen sind bei zwar auch eine brauchbare Alternative zum Traubenzucker, aber bei wirklich tiefen Werten dauert mir das mit dem Kauen viel zu lang und die Gefahr des Verschluckens ist mir zu groß. Daher nutze ich sie eher zur Feinsteuerung bei nur leicht zu tiefen Werten.

    Da kann ich mich nur anschließen. Das CGM von Medtronic hat mir zwar Trends gezeigt, konnte das normale BZ-Messen aber nicht im Ansatz ersetzen, weil es trotz regelmäßiger Kalibrierung massive Abweichungen gab. Auf die Werte meines Libre kann ich mich dagegen verlassen. YMMV.

    Und genau das hat das BSG nicht. Es ging explizit um ein echtes CGM mitsamt den noch nicht ausreichend durch Nutzen belegten Mehrkosten. Weil im Rahmen der Wirtschaftlichkeitsbetrachtung jede Leistung mit Mehrkosten gegenüber der bestehenden Therapie einen Mehrnutzen haben muss. Ist u.a. dazu gedacht "Scheininnovationen" zu behindern.

    In deinem Beitrag schaut es jetzt so aus, als hätte ich das gesagt, dabei habe ich hier meinerseits zitiert und das auch so deutlich gemacht. :pupillen:


    Unabhängig davon, wie das Urteil des Bundessozialgerichts im Hinblick auf das Libre zu verstehen ist, wissen wir nun immerhin, dass den Krankenkassen jedenfalls ein Weg offensteht, das Libre weiterhin zu finanzieren. Also weisen wir sie doch daraufhin, dass wir ihr Spiel, sich hinter dem Urteil zu verstecken, durchschaut haben, und fordern sie auf, sich endlich mit dem Bundesversicherungsamt abzustimmen und mit Abbott Verträge abzuschließen!
    Hasta la victoria siempre! ;)

    Zum Schreiben der BVA heißt es auf https://suesshappyfit.wordpres…reine-verhandlungssache/:


    "Sehr geehrte Frau Thiel,
    zu dem von Ihnen angesprochenen Thema gibt es kein Rundschreiben oder
    andere veröffentlichte Korrespondenz des Bundesversicherungsamtes. Zum
    aktuellen Sachverstand kann ich Ihnen Folgendes mitteilen: Das
    Bundessozialgericht hat am 8. Juli 2015 entschieden, dass es sich beim
    Glukosemesssystem “Freestyle Libre” um ein Hilfsmittel im Rahmen einer
    neuen Behandlungs- und Untersuchungsmethode handelt. Dieses fällt erst
    dann in den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen, wenn zu der
    neuen Behandlungs- und Untersuchungsmethode eine positive Bewertung des
    Gemeinsamen Bundesausschusses vorliegt. Da ein solcher Beschluss bisher
    noch nicht vorliegt, können die gesetzlichen Krankenkassen das
    Messsystem nicht mehr – wie bisher von einigen Kassen praktiziert – im
    Rahmen eines sog. Selektivvertrages erstatten. Allerdings prüfen derzeit
    einzelne Krankenkassen in Abstimmung mit dem Bundesversicherungsamt, ob
    es möglich ist, bis zu einer Entscheidung des Gemeinsamen
    Bundesausschusses die Kosten des Messsystems auf satzungsrechtlicher
    Grundlage außerhalb der Regelversorgung zu erstatten."

    Geht es dir um die 50 € für das Lesegerät? Oder darum, dass du kein zusätzliches Gerät dabeihaben möchtest?


    Übrigens dachte ich auch mal, ich würde das Libre nur bei Einstellungsschwierigkeiten, Sporturlauben o. ä. nutzen. Aber dann hat es mich doch völlig überzeugt und ist mein alleiniges Messgerät geworden. Andere haben wohl ähnliche Erfahrungen gemacht... ;)

    Ich brauche ihn zum Aktivieren des Sensors. Außerdem bringt er bei mir die besten Ergebnisse. Ich nutze mein Handy mit LiApp derzeit eher als Backup-Lösung oder wenn ich mal keine Lust habe, zusätzlich noch das Lesegerät mitzunehmen.


    Schau in die Urteilsbegründung, Absatz 9 beim Antrag der DAK die Klage abzuweisen. Die Klagende hatte mit dem Argument "die DAK zahlt das Libre, ist doch das selbe" argumentiert und die DAK im Abschnitt 9 gegengehalten, dass die Methodenneuheit NICHT durch das Messverfahren im Zwischenzellwasser, sondern die autonome "Selbstmessung" (sprich Alarmierungsoptionen, quasi Real-Time) gegeben ist. Dieser Argumentation hat sich das Gericht (neben der Kostenfrage) angeschlossen.


    IMHO ist das billige, aber nicht alarmierende Libre somit nicht wirklich vom zitierten Urteil betroffen.

    In Randnummer 9 gibt das Gericht ausschließlich die Auffassung der Parteien wieder, nimmt aber nicht dazu Stellung. Es geht lediglich um die Feststellung des umstrittenen Sachverhalts, den Tatbestand. Im weiteren Text des Urteils tauchen die Worte "FreeStyle Libre" oder "FGMS" nicht auf.


    In Randnummer 31 heißt es "Bei der kontinuierlichen interstitiellen Glukosemessung, in deren Rahmen das CGMS eingesetzt werden soll, handelt es sich um eine neue Behandlungsmethode iS des § 135 Abs 1 SGB V..." Das ist eine gerichtliche Feststellung. Sie lässt meiner Ansicht nach keinen Raum dafür, ein FGMS nicht als neue Behandlungsmethode einzustufen.


    Wohlgemerkt: Ich bin kein Experte auf diesem Gebiet und habe nicht vor, hier rechtliche Beratungen oder Tipps zu geben.