Die DAK hat angekündigt, das Libre für Kinder zu bezahlen. Vom CGM Urteil KANN das Libre somit nicht betroffen sein.
Das ist so keineswegs zwingend. Es würde nämlich zumindest voraussetzen, dass die DAK das Urteil des Bundessozialgerichts zum CGM letztverbindlich interpretieren kann. Denn nur dann könnte die DAK abschließend feststellen, dass das Libre vom Urteil nicht berührt wird.
Mir scheint, unter den Kassen herrscht eine gewisse Unsicherheit darüber, ob das Libre vom CGM-Urteil berührt wird oder nicht. Die Rechtsabteilung z. B. der TK hat sich anscheinend dafür entschieden, das dies der Fall ist (leider gibt es dafür gute Gründe), jene z. B. der Audi BKK dagegen. Sollte es dabei bleiben, bedarf die Frage wohl weiterer gerichtlicher Klärung. Denn erst wenn hierzu eine verbindliche Letztentscheidung vorliegt, lässt sich mit Sicherheit sagen, ob die Kassen zur Erstattung (unter bestimmten Voraussetzungen) verpflichtet sind oder ihnen die Erstattung vielmehr untersagt ist.