In dem Beschluss steht doch nur, dass neben ICT auch eine Insulinpumpe als Behandlungsstandard angesehen wird. Das ist doch nichts Neues, sondern wird nur an bestehende Standards und andere Richtlinien angepasst. Es bedeutet noch lange nicht, dass jeder einen Anspruch auf eine Pumpe hat. Der Wirtschaftlichkeitsgrundsatz wird weiterhin bestehen. Das bedeutet, wenn ein Typ 1 auch mit ICT hinreichend therapiert werden kann, ist keine Pumpe erforderlich. Ist doch schon immer so.
Nein, so sehe ich das nicht. Eher so wie beim CGM. Das war auch nicht Standard und es gab immer Ärger mit den KK. Nachdem der BA den Standard CGM beschlossen hatte, habe ich den auch sofort ohne Probleme erhalten. Ich hoffe jetzt mal, ich habe recht ;-))