Hab auch dieses seltsame Schreiben bekommen und zweimal gelesen. Da steht irgendwo dass es ein unverbindliches blabla... also nicht bindend.
Die Frage ist allerdings ob mein Diabetologe sich langfristig gegen die B-Streifen-Verordnungsempfehlung langfristig durchsetzen kann.
Es gibt bei der DAK eine Arztinfoseite, wonach die Apotheke bei Zuwiderhandlung ab einer Quote ( A-Kategorie) die Differenz aus eigener Tasche zahlen darf. Guckst du hier: http://www.dak.de/dak/leistung…Arzneimittel-1085450.html
"Die Apotheken sind vertraglich verpflichtet, 40 Prozent der gesamten
Verordnungen von Blutzuckerteststreifen mit Produkten der günstigeren
Preisgruppe B zu beliefern. Für die Umstellung des Patienten auf das
neue Gerät kann die Apotheke einmalig in zwei Jahren eine
Umsteuerungspauschale in Höhe von 20 Euro unter Verwendung des
Sonderkennzeichens 2567596 abrechnen. Sollten die Apotheken ihre Quote
nicht erfüllen können, müssen sie die Differenz zur höheren Preisgruppe
an die Kassen zurückzahlen."
Oder wie soll ich das verstehen?
Warum einfach wenn es auch kompliziert gemacht werden kann.