Beiträge von mils.g

    Hallo,
    ich habe mir das Urteil vom Sozialgericht mal durchgelesen und eine interessante Entdeckung gemacht. in § 4 heißt es:


    "Hieraus ergebe sich, dass Sinn und Zweck des Einsatzes der Messgeräte die Verbesserung der Blutzuckerkontrolle durch mehr Messwerte oder eine größere Datenlage und die bessere Vermeidung zu hoher oder zu niedriger Blutzuckerwerte mittels Alarmfunktion sei. Damit sei der Anwendungsbereich des § 135 Abs 1 SGB V nicht eröffnet, weil auch mit einem konventionellen Blutzuckermessgerät alle fünf Minuten der Blutzucker bestimmt und die Werte anschließend mittels einer Software grafisch dargestellt werden könnten."




    was meint ihr passiert wenn ich das tatsächlich so Umsätze?
    1. Ich bin vermutlich nach einiger zeit Verblutet :arghs:
    2. Ich bin so ca. 15 stunden wach wenn ich da alle 5 Minuten Messe brauche ich 180 Teststreifen am Tag und somit ca. 16.000 im Quartal. bei einem Preis von 0.5 Euro Pro Teststreifen macht das gerade mal 8.000 Euro im Quartal.


    vielleicht versetzt einen dies in eine bessere Verhandlungsposition gegenüber der KK wenn mann ihr dann Vorschlägt das ich alternativ natürlich auch den Sensor verwenden würde welche gerademal schlappe 400 Euro im Quartal kostet.