Beiträge von papajo

    Ich denke, das Teil kriegen alle?


    Ja?
    Ich musste bisher alles komplett alleine zahlen.
    Meine Allianz PKV hat auf Bitten anteilig bezahlt. Beihilfe hat, zumindest in NDS, abgelehnt.
    Drauf gestossen bin ich deshalb, weil meine Frau sagt, der Sohn vom Arbeitskollegen erstattet bekommt.
    Also schaute meine Frau im www nach, und siehe da: NLBV erstattet ab 01.10.2016

    Falls bereits bekannt und doppelt geposte, LÖSCHEN.


    An sonsten:


    NLBV bewilligt FGM.
    siehe homepage des NLBV
    Gem. Rd. Erlass des Niedersächsischen Fin-Min. vom 13.09.2016 sind ab 01.10.2016 entsprechende Aufwendungen für Geräte zur kontinuierlichen Gewebezuckermessung einschließlich der erforderlichen Sensoren beihilfefähig.
    :thumbsup:

    Das kann ich so unterschreiben. ;)

    BU und EU Versicherungen nützen nur, wenn man zum Zeitpunkt der Antragstellung 100 % gesund ist und aber auch keine Arztbesuche ( 5 Jahre ) oder KH Besuche ( 10 Jahre) hatte, welche eine medizinische Indikation hatten. :!:

    Glücklicher Weise stimmt das sooooo nicht! :whistling:


    Wenn der Antrag länger als 10 Jahre her ist, gilt eine Verjährungsfrist zum Thema "VORVERTRAGLICHE ANZEIGEPFLICHTVERLETZUNG".


    Des Weiteren kann zwar etwas vom Versicherungsschtz ausgeschlossen sein, wenn ich allerdings BU werde UND keine Kausalität vorhanden ist, so bekommt man trotzdem eine Rente.


    BeispieL. Fußgelenk gebrochen ---> evtl Ausschluß
    Unfallbedingte BU am Fußgelenk kann durchaus mitversichert sein.


    Es gibt hier kein schwarz oder weiß, kein plus oder minus, kein ja oder nein.


    Dafür sind Menschen, Krankheiten, Unfälle und Kräfteverfall viel zu komplex, als das man alles über einen Kamm scheren könnte.


    Blutdruck ist nicht gleich Blutdruck.


    Vorsicht also beim gefährlichen Halbwissen. ;)


    Würde ich alles machen, was so in Foren geschrieben steht, hätte ich beide Karpal-Tunnel-OPs. Und mein Knie hätte auch schon eine OP inkl. Folgen hinter sich. 8o


    Dieser Weg ist üblich. Ausschlüsse kann man nach z.B. 2 Jahren nachversichern lassen. Hinzu erworbene Erkrankungen muss man nicht angeben. Die haben ja nichts mit der Antragstellung zu tun und kamen später.


    Sollte aus irgendeinem Grund doch die Frage nach neuen Krankheiten kommen (was ich nicht glaube/war bisher noch nie so), dann musst du die nicht angeben.

    Also mein Versicherungvertreter meinte es gib keine Änderung durch den DM, Vertrag steht ja, was im nachhinein dazu kommt kann ja keiner wissen. habe seit meiner Lehre eine BU und zahle echt fette Kohle monatlich ein. Nun muss man davon ausgehen, dass sie evt doch irgendwann man in Anpruch genommen werden muss. wer weis...


    Frage doch mal die Gesellschaft, ob du den Vertrag über den Brutto-Lohn ( als Direktversicherung ) laufen lassen kannst. Wenn die zusagen, dann muß nur noch dein Arbeitgeber mitmachen.
    Ich kenne einige, die das tun. Evtl. bekommt dein Vertreter dafür auch eine Provision. Dafür darf er das dann auch gerne veranlassen.
    Dadurch sparst du bis zu 50% ein. ... bis zu !!!

    Ich frage mich gerade: Wenn eine BU-Versicherung NICHT nachfragt ob man Diabetes hat und man den Vertrag positiv abschließt - kann einem das negativ ausgelegt werden?


    Die Fragen IMMER!!!!!!!!! nach. Gibts du es nicht an, werden die sich auf die Vorvertragliche Anzeigepflicht berufen, die Du verletzt hast. Egal was du dem Versicherungsvertreter gesagt hast. Immerden Antrag komplett durchlesen und nichts verschweigen. Sonst ist kein Versicherungsschutz vorhanden und das Geld darf der Versicherer auch noch behalten. Du hast dann Glück, wenn du nicht wegen Versicherungsbetrug angezeigt wirst.


    Es reicht doch, wenn du BU bist. Da muss zu dem Unheil ja nicht noch ne zickende versicherung wegen falschen/unterlassenen Angaben hinzu kommen, oder?

    Hab ne BU Absicherung seit 2003. DM seit 2004. Pech für die Gesellschaft. :D
    Gut, das ist auch deren Risiko.



    Vorgehensweise beim Beantragen eines BU Schutzes: NICHT beantragen !!!!


    Man macht eine Risiko-Voranfrage bei mehreren Gesellschaften gleichzeit, die preislich auf den TOP 5 der Preis-/Leistungsvergleiche liegen.
    Die Gesellschaften haben dafür:
    a.) extra Gesundheitsfragebögen
    b.) eine Hotline/Email-Kontakt


    Lasst bitte check24 usw. da raus. Beratung gibts nur beim Fachmann und die bekannten Online-Portale sind nicht qualifiziert.
    Holt euch einen alten Hasen ins Boot.
    Lieber einmal mehr als zu wenig beraten und vergleichen.


    WICHTIG: Vorvertragliche Anzeigepflicht /-verletzung !!!


    Es gibt auch techn. Anfragemöglichkeiten ANONYM.
    zb.: vers.diagnose (über Makler)


    Die Gesellschaften würden keine zusätzliche Gesundheitsfragebögen bereit stellen, wenn sie generell ausschließen würden.


    Das ist IMMER eine EINZELFALLENTSCHEIDUNG !!! Deshalb die Risiko-Voranfrage.


    Die Generali biete eine EU- Absicherung ohne Gesundheitsfragen mit Wartezeit an. Das ist kein Ersatz für eine BU. Aber immer noch besser als keine Alternative.


    Die Ergo bietet eine Rentenversicherung mit 50.000€ Todesfallkapital ohne Gesundheitsfragen an. Einzelne Angebote bei der Ergo oder über einen Makler.


    Die Allianz ist oftmals viel zu teuer.


    Ausschlüsse wegen DM gibt es kaum. Was will man ausschließen??? Schwieriges Thema. Aber nicht "unlösbar".



    Wichtig: zur BU oder EU immer eine Krankentagegeld-Absicherung abschließen. Die zahlen zum Beispiel beim Tarif T43/15: ab dem 43.Tag der Krankschreibung, 15€ pro Tag.


    Die Hanse Merkur hat einen Tarif ohne Gesundheitsfragen. Der kostet logischer Weise mehr, aber besser Mehrkosten als garkeine Absicherung.


    Ich habe eine private Rechtschutzversicherung zusätzlich. ABER: NICHT bei der gleichen Gesellschaft, wie dort, wie BU/EU-Absicherung sind. Auch nicht im selben Versicherungskonzern.



    Weil...


    ... wenn die Frage kommt: "Herr Müller/FRau Meyer.! Seit gestern sind Sie berufsunfähig/erwerbsunfähig. Wieviel Einkommen möchten Sie weiterhin monatlich zur Verfügung haben?

    Einfach die KK wechseln.
    Zu einer, die bezahlt.
    Gibt ja hier Erfahrungswerte.


    1.) Ich habe mir übrigens eine "ärztliche Bescheinigung" erstellen lassen.
    2.) einen Wiederspruch aufgesetzt
    3.) bin diese Woche beim Anwalt, um u.a. zu schauen, ob der unterstützen kann.


    Werde dann alles zusammen nutzen. Dann glaube ich, habe ich alles gemacht, um die Sensoren bezahlt zu bekommen.


    Aber gleich von vornherein beim kleinsten Widerstand klein bei zu geben, wäre nicht ICH.

    Warum antwortet mir meine Krankenkasse (eine Sachbearbeiterin, die wohl mal wieder keine Ahnung hatte), dass sie das Libre nicht übernehmen können, weil es ja nicht ausreichend genügend getestet sei, es ja noch nicht genügend Erfahrung damit gibt, wenn es doch auch schon für KINDER zugelassen ist. Ok, ich habe auch für mein Kind nachgefragt. Mit dem Hinweis, dass es eine Zulassung für das Gerät gibt, konnte sie nichts anfangen.


    Aber immerhin keinen Bezug auf das Urteil aus dem letzten Juli. Aber egal, war nur telefonisch und hat nichts gebracht. ;(


    Eine Sachbearbeiterin ist nicht unbedingt dafür ausgebildet "Fachfragen" zu beantworten. Dafür gibt es Fachberater. Gut, die haben auch nicht unbedingt Ahnung. Gerade wenn es um "Neue" Produkte geht.
    Ich habe oft genug mit entsprechenden Sachbearbeitern zu tun. Es ist gut zu wissen, wen man fragen muß, wenn ans Eingemachte geht.
    Die Sachbearbeiter sollen auch nicht alles wissen. Könnte sein, dass sie Auskünfte mit gefährlichem Halbwissen weiter geben, was finanzieren Schaden anrichtet bzw. eine Versicherung dumm da stehen läßt.


    An die telefonsichen Fachberater kommt man i.d.R nur dann ran, wenn man das Telefonat verbal dort hin lenkt.

    Habe gerade mit Abbott gesprochen.


    Hintergrund ist ja der, dass die Beihlife nicht erstatten will, weil kein BLUT-Zuckermeßgerät.


    Obwohl das libre beides kann, aber hauptsächlich Gewebeflüssigkeit gemessen wird (musste ich auch erstmal begreifen) und kein Blutzucker per Stich und Blut.


    Der Mitarbeiter will sich bei mir melden. Er klärt das, damit evtl. in Zukunkt dort nicht Starter-Paket sonder Zuckermeßgerät bzw. Blutzuckermeßgerät steht.
    Damit wären dann ja schon mal gewisse Irritation anders dargestellt.


    Nun bin ich ja, als Vermittler von sowohl Privaten- als auch (einigen) gestzliche Krankenversicherungen- Schnittstelle zwischen PKV / GKV und Kunden.
    Ich habe als erstes natürlich ein persönliches Interesse, das meine Sensoren erstattet werden, zugleich interessiert mich die Erstattung für Private als auch Gestzlich Versicherte.


    Mir fehlen die Erfahrungswerte, also beantworte ich keine persönlichen Fragen.


    Meine Allianz schrieb nun folgendes:


    Sehr geehrter Herr Schnick-Schnack :rolleyes: ,


    die eingerechte Rechnung haben wir geprüft.


    Bei dem FreeStyle Libre System handelt e sich um ein neuartiges Glukose-Messsystem, welches den Glukosegehalt in der Zeischenzellflüssigkeit misst.


    Gegenüber dem etablierten Blutzuckermessverfahren ist die Darstellung der Blutzuckerwerte in manchen Fällen zeitlich verzögert. Daher sind bei schnellen Veränderungen des Zuckerspiegels auch weiterhin Messungen in der herkömmlichen Form erforderlich.


    Dennoch möchten wir Ihnen gerne helfen und geben Ihnen folgende Zusage:


    Probeweise übernehmen wir die Kosten des FreeStyle Libre Messystems für die Dauer eines Jahres in tariflicher Höhe. Dies umfasst den Preis für das Lesegrät sowie die Kosten für 24 Sensoren.


    Sollten Sie das System auch über diesen Zeitraum hinaus wünschen, prüfen wir die Möglichkeit einer weiteren Erstattung.



    ...


    Du kannst einfach kündigen.
    Wenn du bis zum 1. Juni bei der alten Versicherung keinen Versicherungsnachweis von irgendeiner neuen Krankenkasse einreichst, darf die alte Krankenkasse dich gar nicht gehen lassen und du bleibst automatisch bei deiner alten Versicherung. Es gibt da irgendwie eine Krankenversicherungspflicht.


    Es gibt die Versicherungspflicht. Du hast vollkommen Recht.

    Moin liebe Gemeinde,


    ich habe soeben mit dem Bundesverwaltungsamt, Fachbereich Beihilfe (Beamten-KV) gesprochen.
    Ergebnis: das Libre und die Sensoren werden nicht erstattet.
    Grund: ... ist kein BLUTzucker-Meßgerät, sondern ein Zuckermeßgerät. :wacko: ;( :cursing:


    In der Vergangenheit wurden einige Geräte bewilligt, somit auch die Sensoren, dieses wird jedoch wieder eingestellt.


    Die Länderbehilfestellen dürfen das unterschiedlich handeln. Nur bei bestimmten Härtefällen kann es sein, dass das Land bewilligt.


    Auf meinen Rezepten stand: Freestylelibre LESEG. bei Dia.mell Typ 1 und Freestyle Libre Sensor


    Jetzt denke ich: Wenn mein Dia.Doc jetzt das Rezept auf Zucker- und sogar Blutzuckermeßgerät ändert und bei den Sensoren "Zucker- bzw. Blutzuckertestsensoren" schreibt, wäre das die Hälfte der Miete.
    Abbott müsste dann anstatt "Starter Paket und Sensoren", "Zuckermeßgerät und Zuckertestsensoren" auf die Rechnung/Quittung schreiben, und es KÖNNTE gelingen. :D


    Oder? :confused2

    Ich bin Beamten-Gatte. Somit erhalte ich 70% von der Beihilfe und 30% von der PKV.
    Seit 2003 bin ich in der PKV. Ich bin erst einmal mit dem Basis-Tarif eingestiegen. Seit 2004 1er.


    Meine PKV zahlt nach Aussage "kulanter Weise" Meßstreifen und Zubehör.
    Die Beihilfe lehnt ab. Im anderen Bundesland zahlt die Beihilfe jedoch.
    Nun möchte ich natürlich erreichen, dass die Beihilfe in Niedersachsen/Aurich auch bezahlt.
    Ich mache mir dauernd Gedanke, wie ich das erreichen kann.
    Kostenvergleich mit Unterstützung des Hausarztes/Diabetologen...


    Hab ihr einen Tipp bzw. hatten wir da bereits etwas, was ich überlesen habe? :huh:

    Das stimmt so nicht. Ich habe noch einmal nachgelesen. In Niedersachsen ist die Einkommensgrenze bei 18.000 Euro, in anderen Bundesländern bei 17.000 Euro, teilweise sogar bei 8652 Euro (Rheinland-Pfalz). Der Ehegatte hat nur dann einen Beihilfeanspruch, wenn er unter dieser Grenze liegt. Bei Kindern ist das anders. Sie haben vom Elternteil her, das privat versichert ist, einen eigenen Beihilfeanspruch. Dieser liegt sogar, wie Du auch schreibst, bei 80 %. Es gibt aber unzählige Seiten im Internet, wo man das besser nachlesen kann.


    Mag ja sein, dass es pro Land unterschiedliche Grenzen gibt. Das hat aber überhaupt nichts mit der Leistung zu tun.
    Mein Frau, meine Tochter und ich bekommen gleichwertig geleistet. FAKT.


    Es geht doch mehr darum, welche Versorgung leistet. Wenn in NRW oder Bayern anders geleistet wird, als in NDS, so ist das doch Ländersache.
    Gefällt mir zwar nicht, wenn´s wo anders bezahlt wird und bei mir nicht, aber...


    Ich hoffe ja noch auf eine Zahlung. Gerade bei den Sensoren.


    Meine PKV Allianz will evtl bis zur Höhe der bisher kulanzweise gezahlten Teststreifen leisten. Ergebnis folgt. Das Starter-Paket wollen die evtl auch bezahlen. Aber nicht offiziell.
    Also mehr so FIFA-mäßig. :D


    Oder war´s die Mafia? :pflaster: