Beiträge von papajo

    Ich habe Dir eine kurze PN geschickt. Grundsätzlich ist aber zu unterscheiden zwischen dem Beihilfeanspruch des Beamten selbst und dem seines Ehegatten. Der Ehegatte erhält grundsätzlich nur dann Beihilfe, wenn er unter einem bestimmten Jahresverdienst liegt. Sind rund 17.000 Euro, wenn ich das richtig weiß. Wenn also die Ablehung aus diesem Grund erfolgt ist, wirst Du wenig Aussicht auf Erfolg haben. Wenn Du aber grundsätzlich beihilfeberechtigt bist, hast Du gute Karten. Beim Ehegatten zahlt die Beihilfe nämlich nur dann, wenn die gesetzliche KK nicht zahlt, z.B. Pille oder Zahnersatz. Wenn Du dann eine Ablehnung der KK hast, müsste die Beihilfe eigentlich zahlen


    Die Einkommensgrenz ist hierbei vollkommen unwichtig. Die Beihilfe Berechtigung gilt für beide gleich. Unsere Tochter hat die 80/20 Regelung. Da wird aber auch gleich viel/wenig geleistet. Somit gibt es eine Ablehnung oder Zahlung, egal wer oder wie, hauptsache berechtigt. Es gibt ide unterschiedlichen Bundesländer. Die OFD in Hannover sagte dieses noch ausdrücklich hinzu. Auch die Beamten Besoldungen bei Landesbeamten sind in NRW oder NDS nicht gleich. Da gibts auch Unterschiede. Bundesbeamte bekommen wohl überall gleich. Nur so neben bei. Aber egal.


    ...müssste und ...eigentlich sind Weichmacher und nicht verlässlich. Leider.


    Übrigens hat meine private KV gerade mitgeteilt, dass meine Teststreifen, Stechhilfen und Nadeln nur aus kulanz seit 2004 erstattet wurden. Seit "Unisex" ist der Hilfsmittelkatalog offen.

    Ich habe das schon mal in einem anderen fred geschrieben. Als Beamter mit Beihilfeanspruch habe ich keine Probleme. Bei der Krankenkasse hatte ich wegen eines Hörgerätes nachgefragt und dabei auch das Libre erwähnt. Das gehöre zu den Hilfsmitteln und werde komplett übernommen. Den Antrag habe ich inzwischen eingereicht, Bescheid steht noch aus. Aber von der Beihilfe hatte ich nach noch nicht einmal einer Woche den Bescheid. Komplett übernommen, sogar das Porto!
    Ich hätte das auch gerne im 1. Post geschrieben, habe aber keine Ahnung, wie das mit dem Titanpad funktioniert.


    Moin.
    Ich bin der Jo. Werde mich wohl nochmal vorstellen müssen.


    Ich habe nicht alle posts bzw nicht den gesamten thread gelesen. :whistling:


    Aber jetzt erst einmal zum Thema.
    Als Beamtin-Gatte mit Typ 1 bin ich zu euch gestossen, weil ich mir das Libre gekauft habe.
    Nun ist die Zeit des 2. Sensors durch und ich habe ein Rezept vom Hausarzt für 6 weitere.


    Die Anfrage an Abbott ergab die entsprechende PZN: 10757282 für das Meßgerät und die PZN: 10757313 für den Sensor.


    Mit dieser Info habe ich gerade bei der Oberfinanzdirektion Niedersachsen LBV Aurich angerufen und gefragt, ob das Libre und der Sensor erstattungsfähig ist.


    Dort wurde mir alles abgelehnt. Es gäbe wohl auch gerichtliche Instanzen, die dieses bestätigen. Des Weiteren sagt Frau T., dass es derzeit bundesweit so wäre.


    Das Gespräch habe ich einvernehmlich aufgezeichnet.


    Wenn jetzt also doch die Beihilfe erstattet hat, und oft gibt es ja eine Erklärung auf der Folgeseite, so ist das doch:
    a.) sehr gut :D
    b.) kann ich das auch mal sehen?


    PN an dich.