Die Techniker ist mit der ganzen Situation mehr als überfordert.
Ich habe auch Anfang des Jahres die Ablehnung mit Bezug auf das Urteil von 07/2015 (B 3 KR 5/14 R) bekommen und wirklich alles nette versucht. Die Einsicht ist leider alles andere als gegeben:
Unbefristete Zusagen können nicht unbegründet widerrufen werden, schon gar nicht rückwirkend - die TK versucht es trotzdem. Die Kasse und ich haben bis Mitte des Jahres fast das ganze SGB X durchgekaut bis nach einer Vorstandsbeschwerde immerhin etwas eingelenkt wurde: Die Krankenkasse zahlt alle bisher angefallenen Kosten und erlässt einen neuen Bescheid zur Aufhebung.
Vor Eingang der Aufhebung ist der Kasse zudem noch ein Kostenvoranschlag für den Quartalsbedarf an Sensoren eingegangen, welcher ignoriert wurde (Bindung von 3 Wochen sofern kein MDK befragt wird, wird auch hier schlichtweg irgnoriert, siehe SGB V, § 13 Abs. 3a). Auch ist die Aufhebung aufgrund eines Widerspruchs und des Fehlens der sofortigen Vollziehung selbst bis heute nicht rechtskräftig. Der Kostenantrag wurde zudem auf mehrfache Nachfrage erst bearbeitet und die Ablehnung erfolgte nach Veröffentlichung der Änderung der Hilfsmittelverordnung im Bundesanzeiger (ich weiß nicht was da für Leute arbeiten, aber das passt irgendwie hinten und vorne nicht...).
Mein Anwalt schreit sich regelmäßig mit den Sachbearbeitern an, die die Rechtslage nicht wahr haben wollen. Das Ganze geht (sofern bis morgen keine Begründung eintrifft) wieder einmal vors Sozialgericht.
Auf Nachfrage bei anderen Krankenkassen (hier: die hkk), gab es dort in der Richtung wohl schon Schulungen und Informationen: Die Kasse würde zwar auch den MDK vor Ort um Begutachtung bitten, bei Verweis auf eine bereits erteilte Zusage nicht unbedingt der Empfehlung des MDK folgen.
Gibt es Antworten von anderen Kassen, die er Situation gewachsen erscheinen?
Gruß
Gummihupe