ZitatAlles anzeigenTagesordnung vom 16.06.
Kontinuierliche Glukosemessung mit Real-Time Messgeräten zur Therapiesteuerung bei
Patienten mit insulinpflichtigem Diabetes mellitus gem. § 135 Absatz 1 und § 137c Absatz 1
SGB V
- Beschlussfassung zur Änderung der Richtlinie Methoden vertragsärztliche Versorgung
(MVV-RL)
- Einstellung der Methodenbewertung nach § 137c SGB V
Eben rief mich die TK an mit der Nachfrage, was an diesem Tag passieren würde und sie keine Info darüber hätte das an diesem Stichtag eine Änderung stattfinden wird.
Stand etwas auf dem Schlauch weil ich nicht argumentieren konnte.
Beschlussfassung zur Änderung einer Richtlinie bedeutet, dass wenn der Beschluss sich für eine Übernahme ausspricht, dieser allgemein gültig sein wird und die Krankenkassen diesen dann annehmen dürfen/können?