Herzlichen Dank euch fuer eure Antworten!
Ikebana: "Wenn Du einen solchen Status nicht hast, kannst Du nicht "pflichtversichert" sein. Der Wohnsitz spielt dabei kein Rolle, ein Grenzgänger, also jemand der in Trier wohnt und in Luxemburg arbeitet, ist vom Luxemburger Arbeitgeber versichert. "
Kann ich dann freiwillig bei deiner gesetzlichen KK versichert sein, wenn mein Wohnsitz in Deutschland ist, ich aber im Ausland arbeite. Freunde hatten mir so etwas gesagt, wussten aber auch nicht genau Bescheid. Ich habe mittlerweile bei einer Kasse angerufen und der Berater am Telefon meinte, dass ich in Deutschland versichert sein kann, wenn ich mich für mehr als 6 Monate im Jahr in Deutschland aufhalte (bin nicht sicher ob das jetzt den Wohnsitz in Deutschland vorraussetzt oder nicht).
Hobbit: Das ist ein sehr praktischer Vorschlag ! Nur wie bleibe ich denn dann hier versichert?? Student waere ich nicht mehr, Arbeitnehmer ja auch nicht, Arbeitslos wenn ich nen Job woanders habe ja auch nicht (?!)
Harzhexe: Ja, solche Meinungen habe ich auch schon gehört. Ist deine Freundin also mit einer Pumpe, die sie in Deutschland bekommen hat einfach ausgewandert und musste diese nicht zurückgeben? Ähnlich wie in Deutschland muss eine Pumpe in England zB auch beantragt werden. Wenn Sie die deutsche Pumpe dann in England genutzt hat und die dort also auch von Arzt und Personal anerkannt wurde, warum wurde die Hilfsmittel nicht gezahlt?
Ich bin noch immer konfus wenn ich ehrlich sein soll, ein großer Bürokratiewald in Deutschland