Ich sehe das genauso, die Indikation für ein rtCGM ist eindeutig im G-BA Entscheid geregelt.
Wie ich schon oft hier geposted habe handelt es sich dabei um folgende Indikatoren:
1. bei Patientinnen und Patienten mit insulinpflichtigem Diabetes mellitus,
2. die einer intensivierten Insulinbehandlung bedürfen, in dieser geschult sind und diese bereits anwenden,
3. insbesondere dann, wenn die zwischen Ärztin oder Arzt und Patientin oder Patient festgelegten individuellen Therapieziele zur Stoffwechseleinstellung auch bei Beachtung der jeweiligen Lebenssituation der Patientin oder des Patienten nicht erreicht werden können
4. und wenn die Voraussetzungen des § 3 vorliegen. (hier geht es darum das rtCGM Systeme nur von "Diabetologen" oder Internisten mit Zusatzqualifikation verordnet werden darf)
Das Problem daran ist aber dennoch das sich die Krankenkassen darauf berufen keine Ärzte zu sein und daher die Indikation, welche ja vom Arzt attestiert wird, nicht bewerten können.
Und genau da beißt sich die Katze in den Schwanz, der Arzt stellt eine Verordnung aus welche nach ärztlicher Sicht den Indikatoren des G-BA entspricht und verordnet dem Patienten zur Sicherstellung oder Besserung der Einstellung ein rtCGM System, die Krankenkasse hingegen akzeptiert die Verordnung nicht und befragt den MDK welcher wiederum mehr Unterlagen benötigt wie z.B. Blutzuckerheft etc. da die Krankenkassenmitarbeiter selbst keine Spezialisten/Ärzte sind.
Für mich klingt das alles sehr nach Zeit schinden in der Hoffnung das dann doch noch Patienten abspringen oder sich überzeugen lassen ein FGM (z.B. Abbott Libre) zu nutzen, welches natürlich viel günstiger ist aber nicht den gleichen Mehrwert bietet wie ein CGM.
Aber als Patient ohne rechtliche Unterstützung rennt man da gegen verschlossene Türen, so ergeht es mir zumindest mit der TK.
Die TK bleibt auf dem Standpunkt das der MDK zu befragen ist und nur dessen "Gutachten" eine Entscheidungshilfe bietet und nicht die Verordnung des Diabetologen.
Dazu kurz meine Geschichte in Stichpunkten zusammengefasst:
1. Beantragung des CGMS noch vor der finalen Veröffentlichung im Bundesanzeiger, inkl. Blutzuckerdaten und Verordnung durch den Diabetologen
2. Unterlagen (Blutzuckerheft) nach mehrmaligen Telefonaten noch einmal eingereicht
3. MDK sollte zur TK nach Hamburg kommen um den Fall zu bewerten (die sind jeden Montag Vor Ort bei der TK)
4. MDK Hessen ist für mich Verantwortlich also gingen die Unterlagen nach Hessen
5. Nach exakt 3 Wochen Bearbeitungszeit durch den MDK Hessen und mehrmaligen Nachfragen bekam ich am Telefon die Auskunft das der MDK ein negatives Gutachten ausgestellt hat
6. Nach weiteren 3 Tagen habe ich einen Brief erhalten indem (wie weiter oben beschrieben) wieder nach Daten gefragt worden ist d.h. noch einmal ärztliche Auskunft, diese Daten sollen dann in einem roten Umschlag direkt an den MDK gesendet werden (kurzer Umweg über die TK)
..... so an diesem Punkt bin ich jetzt, mein Diabetologe ist gerade im Urlaub deshalb verzögert sich das ganze nun schon wieder, tja was soll man da machen!?
Gruß
Claxton
P.S. es ist kein Wunder warum mir die KK nur eine Frist von 2 Wochen gegeben hat die Unterlagen einzureichen, das Verfahren muss nach Übermittlung an den MDK innerhalb von 5 Wochen beendet worden sein. Tja vielen Dank liebe TK das bedeutet für mich das ich es NICHT schaffen werden innerhalb dieser Frist die Unterlagen einzureichen (wie gesagt Arzt ist im Urlaub) und daher wird die Verordnung abgelehnt und ich stehe wieder am Anfang.