Beiträge von Claxton

    Eine Pumpe anstatt ein CGM?


    Was soll dieser Unfug?


    Hier werden Äpfel mit Birnen vermischt und als Zitronensorbet verkauft.


    Klar "kann" eine Pumpe eine bessere Einstellung mit sich bringen, aber im Gutachten steht nichts davon das vorher eine Pumpe getestet werden muss sondern das man Patient ist der ICT nutzt (ob Pumpe oder Pen ist dabei egal).


    Und die KK oder der MDK kann und darf keine Therapieempfehlungen geben, das obliegt allein dem Facharzt.

    Steffen
    Jaein! Das stimmt dort interessiert es niemanden, aber genau dafür gibt es die Verordnungen für chronisch Kranke bzw. Behinderte! Die KK muss es uns ermöglichen ein selbstbestimmtes Leben zu führen...!


    Scarlett
    Ich freue mich für dich das es bei dir so einfach geklappt hat. Bei Schwangeren scheint es hier noch einmal eine ganz klare Unterscheidung zu geben hier werden schließlich zwei Leben "gefährdet"!


    Oktober
    Soweit ich weiß geht beides parallel, das empfangsgerät wird mitgeliefert weil dexcom nicht für die Funktion des Handys garantieren kann.

    Ich kann aber im G-BA Bescheid nichts von schlimmen UZ oder Ohnmächtigkeit entdecken:


    Die Kontinuierliche interstitielle Glukosemessung mit Real-Time-Messgeräten (rtCGM) darf zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung erbracht werden


    1. bei Patientinnen und Patienten mit insulinpflichtigem Diabetes mellitus,


    2. die einer intensivierten Insulinbehandlung bedürfen, in dieser geschult sind und diese bereits anwenden,


    3. insbesondere dann, wenn die zwischen Ärztin oder Arzt und Patientin oder Patient festgelegten individuellen Therapieziele zur Stoffwechseleinstellung auch bei Beachtung der jeweiligen Lebenssituation der Patientin oder des Patienten nicht erreicht werden können,


    4. und wenn die Voraussetzungen des § 3 vorliegen.


    Deshalb verstehe ich das Problem hier einfach nicht außer das die KK die hohen Kosten scheut.


    Zum Thema G5 vs G4, klar ist das G5 teurer aber es hat auch entscheidende Vorteile gegenüber dem G4 die z.B. wären:


    - direkte Aufzeichnung auf dem Handy (kein BZ-Heftchen mehr das man führen müsste)


    - Alarmierung auch ohne Receiver


    - Follower Funktion für den/die Partner/in


    - Alles in einer App, ich nutze z.B. die mySugr App welche dann ohne weiteres weiter genutzt werden könnte


    Ich bin froh das ich bisher keine Fremdhilfe in Anspruch genommen habe und das ich "noch" keine Folgeerkrankungen habe, und dabei soll es auch bleiben.


    Ein CGM System würde mir helfen ein selbstbestimmteres Leben zu leben und die Gefahren die durch UZ oder HZ bestehen zu reduzieren.


    Wenn vor 20 Jahren die Leute aufgegeben hätten für Blutzuckermessgeräte zu kämpfen würden wir immer noch nur mit Urinteststreifen und Schätzungen unseren Blutzuckerspiegel regulieren, deshalb ist es für mich so etwas wie mein persönlicher Kampf den ich so schnell nicht aufgeben werde.


    Vielleicht sollten wir hier mal einen neuen Thread aufmachen bzw. den hier erweitern mit positiven Gutachten und Krankenkassen die das CGM übernommen haben.... könnte ja sein das ich dann nach 20 Jahren das erste mal über einen Wechsel nachdenke.




    @Blue


    Danke für deine Antwort, zufälligerweise habe ich auch eben noch einmal mit meiner KK telefoniert, das Gutachten ist da und umfasst 9 Seiten welche der Sachbearbeiter in der kürze der Zeit nur überfliegen konnte.


    Das Ergebnis ist negativ es droht also eine Ablehnung seitens der KK.


    Jetzt muss ich also warten bis ich das Gutachten in die Hände bekomme um überhaupt einmal zu erfassen zu können warum der Antrag abgelehnt wurde und um dann anschließend meinen Wiederspruch zu verfassen.


    Ich halte euch weiterhin auf den laufenden.


    Gruß


    Claxton

    Kleines Update:


    Mein Antrag liegt jetzt seit 3 Wochen bei dem Ortsansässigen MDK (in meinem Fall Hessen) zur Begutachtung.


    Auf Nachfrage bei der KK heißt es nur ich sollte mich doch in Geduld üben und ich werde sobald es Informationen gibt informiert, auf die Bitte eines Rückrufes wird schon lange nicht mehr eingegangen sondern einfach ignoriert.


    Ich muss sagen bisher war ich immer sehr zufrieden mit meiner KK aber derzeit sieht es für mich nur noch nach Zeit totschlagen aus in der Hoffnung das ein Grund für eine Ablehnung gefunden werden kann.


    Klar kann man sagen, das ist jetzt alles neu für die KK und deshalb verzögert sich das ganze, aber mal ganz ehrlich die KK hatte genug Vorlaufzeit sich auf die neuen Gegebenheiten einzustellen und für Prozesse zu sorgen um die Anträge zu bearbeiten.


    Ich bin auch mal gespannt wie die KK auf meinen Antrag für ein Dexcom G5 reagiert, schließlich ist das ja teurer als z.B. ein G4 wobei ich mein Handy als digitales BZ-Heft nutze und daher nicht auf die Anbindung daran verzichten kann/will.


    Gibt es denn schon viele deren Antrag schon komplett bearbeitet worden ist? Vielleicht auch welche die, wie ich, bei der TK versichert sind?


    Gruß


    Claxton

    Kleiner Nachtrag:
    Gerade eben einen Anruf bekommen, das rtCGMS das ich vor 2 Wochen beantragt habe wunrde ohne Hinzuziehung des MDK von meiner BKK genehmigt.
    Tolll, wie das nun läuft.



    Bei welcher BKK bist du?


    P.S. freut mich das es bei dir so gut geklappt hat! :laub

    Ich stimme dir absolut zu, aber, die KK unterliegt dem Wirtschaftlichkeitsgebot und das wiegt derzeit noch höher als der Nutzen für den einzelnen, schließlich konnten wir ja bisher auch alle ganz "gut" überleben.

    Ich muss leider sagen das ein FGM und ein CGM meiner Meinung nach nicht vergleichbar sind, klar ist die Messmethode eine ähnliche aber in Zeiten von Stress oder während des Schlafes ist es ein Segen wenn das System von sich aus meldet das der Zuckerspiegel beginnt sich in eine nicht gewollte Richtung zu bewegen.


    Warum sollte ich also auf dieses Feature welches Leben retten und meine Produktivität steigern kann verzichten?


    Jeder der schon mal mit zu hohen oder zu niedrigen Werten eine Prüfung geschrieben hat kann verstehen was ich damit meine.


    Jeder der schon mal Nachts komplett durchgeschwitzt aufgewacht ist und dann unkoordiniert nach der Cola/Fanta oder dem Traubenzucker gesucht hat kann verstehen was ich damit meine.


    Jeder der ein Kind im Nebenzimmer liegen hat und für jede Messung aufstehen musste (ob FGM oder BZ) und nicht automatisch informiert wurde kann verstehen was ich damit meine.


    Jeder darf sich selbstverständlich sein eigenes Bild machen und gerne auf das Angebot eines FGM der KK eingehen, für mich kommt das aber nicht in Frage.


    LG


    Claxton

    Korrekt, der MDK gibt nur Empfehlungen der MDK darf schon alleine wegen des Fernbehandlungsverbotes nach §7 der Behandlungsgrundsätze und Verhaltensregeln nach Absatz 4 MBO-Ä keine diagnostischen oder therapeutischen Maßnahmen ergreifen.


    Deshalb hat die Empfehlung des MDK keinen höheren Stellenwert als die Indikation durch den Diabetologen sondern ist, wie schon der Name sagt nur eine Empfehlung welcher die KK folgen kann, aber nicht muss.




    Naja warum schreibe ich "ist gegeben" dahinter, ganz klar, diese Indikation trifft auf ca. 90% aller Typ 1 Diabetiker zu:


    - Patienten mit Insulinpflichtigen Diabetes


    - eine intensivierte Insulintherapie (ob Pumpe oder Pen ist hierbei egal)


    - individuelle Ziele können nicht erreicht werden


    - der behandelnde Arzt muss Diabetologe oder nach DDG zertifiziert sein etc.




    die KK muss also nach diesem Beschluss nur prüfen ob die hier erwähnten Indikationen erfüllt sind -> daher "ist gegeben"




    Was mir nur nicht in den Kopf will ist, was hier der MDK anders "empfehlen" kann!?


    - kann er mich vom Diabetes heilen (leider nicht)


    - kann er mir das insulinzuführen abnehmen (leider nicht)


    - kann er meine individuellen Ziele beeinflussen (nein sind ja individuell)


    - kann er meinen Diabetologen zu einem NICHT Diabetologen machen (nein)




    Und diese Schlussfolgerung lässt mich eben daran zweifeln das die KK über den MDK gehen muss, hier wird nur unnötig verzögert.




    Ich kann verstehen wenn ihr anderer Meinung seid, aber ich möchte nunmal verstehen was hier passiert und wo hier die Knackpunkte sind, das ist mein eigener Anspruch an mich selbst.


    Gruß


    Claxton

    So, mal wieder ein Telefonat mit der KK gehabt.


    Im Falle der TK werden die Unterlagen dem Wohnort-MDK zugestellt und dieser bewertet den Antrag bzw. die Notwendigkeit der Verordnung, was sich jetzt in meinem Fall noch einmal bis zu 3 Wochen hinziehen kann.


    Warum der MDK dazu befragt wird, kann und will mir niemand sagen, obwohl die Indikation für ein rtCGM doch eigentlich eindeutig ist und bei mir durch den DDG Facharzt bestätigt wurde:



    Indikation:



    (1) Die Kontinuierliche interstitielle Glukosemessung mit Real-Time-Messgeräten (rtCGM) darf zu Lasten der gesetz­lichen Krankenversicherung erbracht werden



    1. bei Patientinnen und Patienten mit insulinpflichtigem Diabetes mellitus, ist gegeben



    2. die einer intensivierten Insulinbehandlung bedürfen, in dieser geschult sind und diese bereits anwenden, ist gegeben



    3. insbesondere dann, wenn die zwischen Ärztin oder Arzt und Patientin oder Patient festgelegten individuellen­Therapieziele zur Stoffwechseleinstellung auch bei Beachtung der jeweiligen Lebenssituation der Patientin oder des Patienten nicht erreicht werden können, ist gegeben und durch Facharzt bestätigt siehe §3



    4. und wenn die Voraussetzungen des § 3 vorliegen. Siehe §3



    (2) Als intensiviert ist eine Insulintherapie anzusehen, bei der die Patientin oder der Patient entsprechend ihres oder seines Lebensstils den Zeitpunkt und die Zusammensetzung der Mahlzeit selbst frei festlegt und dementsprechend die Dosierung des Mahlzeiteninsulins anhand der Menge der aufzunehmenden Kohlenhydrate und der Höhe des präprandialen Blutzuckerspiegels steuert. ist gegeben








    § 3Vorgaben zur Qualitätssicherung



    (1) Im Rahmen der vertragsärztlichen Versorgung darf die Kontinuierliche interstitielle Glukosemessung mit Real-Time-Messgeräten (rtCGM) nur bei Erfüllung der in den folgenden Absätzen aufgeführten Qualitätssicherungsvorgaben durchgeführt werden:



    (2) Zur Durchführung der Methode rtCGM im Rahmen der vertragsärztlichen Versorgung berechtigt sind:



    1. Fachärzte für Innere Medizin und Endokrinologie und Diabetologie oder ist gegeben



    2. Fachärzte für Innere Medizin, für Allgemeinmedizin oder für Kinder- und Jugendmedizin jeweils mit der Anerkennung „Diabetologie“ oder „Diabetologe Deutsche Diabetes Gesellschaft (DDG)“ bzw. mit vergleichbarer Qualifikation oder ist gegeben




    3. Fachärzte für Kinder- und Jugendmedizin mit der Anerkennung „Kinder-Endokrinologie und -Diabetologie“. Nicht relevant/ist gegeben




    Die in der Richtlinie verwendeten Facharzt-, Schwerpunkt- und Zusatzbezeichnungen richten sich nach der (Muster-) Weiterbildungsordnung der Bundesärztekammer und schließen auch diejenigen Ärzte ein, welche eine entsprechende Bezeichnung nach altem Recht führen.



    (3) Die Patientin oder der Patient muss zeitnah im Zuge der Verordnung und vor der ersten Anwendung des rtCGM über die Schulungsinhalte zur intensivierten Insulintherapie (ICT und gegebenenfalls zur Insulinpumpe) hinausgehend, hinsichtlich der sicheren Anwendung des Gerätes, insbesondere der Bedeutung der Blutglukose-Selbstmessung und der durch das Gerät zur Verfügung gestellten Trends unter Berücksichtigung des individuellen Bedarfs und eventuell vorhandener Vorkenntnisse geschult werden. ist gegeben



    (4) Die Ärztin oder der Arzt und die Patientin oder der Patient legen gemeinsam ein individuelles Therapieziel unter Nutzung der rtCGM fest. Die Ärztin oder der Arzt dokumentiert das Therapieziel und im Verlauf der weiteren Behandlung die Zielerreichung. ist gegeben



    (5) Das eingesetzte Gerät muss ein zugelassenes Medizinprodukt zur Kontinuierlichen interstitiellen Glukosemessung mit Real-Time-Messung (rtCGM) sein. Anhand einer Alarmfunktion mit individuell einstellbaren Grenzwerten muss das Gerät vor dem Erreichen zu hoher oder zu niedriger Glukosewerte warnen können. Das Empfangsgerät kann in eine Insulinpumpe integriert sein. ist gegeben



    (6) Soweit der Einsatz des Gerätes eine Verwendung, Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung personenbezogener oder personen-beziehbarer Daten vorsieht, muss sichergestellt sein, dass diese allein zum Zwecke der Behandlung der Patientin oder des Patienten erfolgen und eine Nutzung ohne Zugriff Dritter, insbesondere der Hersteller, möglich ist.“ ist gegeben



    Ich kann ja verstehen das die KK derzeit von Anträgen/Verordnungen überhäuft werden, was ich aber nicht verstehen kann ist ja das man genug Vorlaufzeit hatte von der Bestätigung durch das G-BA bis hin zu Veröffentlichung im Bundesanzeiger um sich auf dieses Szenario vorzubereiten.



    Es wurde am Telefon darauf hingewiesen das ja jetzt jeder Arzt das CGM verordnen könnte ohne das die Notwendigkeit für ein CGM besteht wenn man nicht den MDK dazu befragen würde :patsch:



    So langsam verliere ich die Lust daran den Freunden von der KK immer und immer wieder die Gesetztestexte zu erklären, klar ist es jetzt was neues (mit Sicherheit ist das auch das einzige Hilfsmittel/Medikament das die KK jemals neu aufnehmen musste) aber muss man sich dann da mit Absicht so Quer stellen?



    Naja ich bleibe dran und lass mich nicht abwimmeln, wäre ja gelacht :P



    Ich drücke euch die Daumen das es bei euch besser läuft als bei mir!



    Gruß



    Claxton



    P.S. @Techniker Krankenkasse, ich weiß das die anderen Krankenkassen mit Sicherheit die gleichen Anlaufschwierigkeiten haben werden wie ihr, trotzdem wäre es schön wenn ihr auf uns als Patienten eingehen würdet und nicht mit Absicht das ganze Verfahren so in die Länge zieht, es geht hier schließlich um unser Leben und nicht nur um einen Urlaub, einen Fernseher oder ein paar Schuhe.....

    Nach der grundsätzlichen Verordnungsfähigkeit von CGM Systemen habe ich dies hier im Netzt gefunden:
    Ein Einladung vom MDK wie Sachbearbiter der Krankenkassen und Gutachter des MDK mit der neuen Sitaution umzugehen haben.
    Sehr Interessant. Wer die PDF haben will bitte per PN ist höchst interessant, da sie für das Forum zu groß ist.

    Was steht denn in der Empfehlung/Einladung des MDK?
    Kannst du den Link auf das Dokument hier posten?

    Welche sind denn da empfehlenswert? Suche eine App fürs IPhone.


    Ich denke da hat jeder was anderes was ihm besser gefällt, ich fahre sehr gut mit dem mySugr (findest du im App-Store für IOS).


    Naja ich kann nur von meiner Erfahrung sprechen, und für die KK waren die Daten die ich als Ausdruck übermittelt habe vollkommen ausreichend für die Beantragung des CGMS, die wollten also keine handschriftlichen Bücher mit Blutflecken etc. von mir.


    Auch meine Diabetologin ist zufrieden mit den Informationen.

    Stimmt, rein nur die Messwerte reichen nicht aus und genau aus diesem Grund gibt es digitale Hilfsmittel wie z.B. Apps welche die Daten inkl. BE/KH-Zahl inkl. Schritten (Sportprotokollierung), Eingabemöglichkeit für Insulin und andere Medikamente, Bolusrechner etc. ich denke da kommt bei weitem kein Papiertagebuch mit!


    Falls es nicht möglich ist die Daten digital zu übermitteln kann man natürlich all diese Informationen auch ausdrucken und hat somit ein Tagebuch in Papierform und kann das, bei Bedarf, auch abheften.


    Aber jeder wie er möchte, ich bleibe bei meinem digitalen Tagebuch inkl. Bolusrechner und Schrittaufzeichnung.

    Du wirst doch wohl nicht ....


    Nein selbstverständlich würde ich nicht..... :huh:


    Ich habe nur auf die Möglichkeiten hingewiesen, ich werde mit Sicherheit niemanden dazu anstiften Werte zu manipulieren denn nur echte und wahrheitsgemäße Werte können zu einer erfolgreichen Behandlung durch den Diabetologen beitragen. (für die Beantragung eines CGMS bei der KK sieht das ein wenig anders aus, aber das nur nebenbei)


    Ich denke das es für 90% der U60 jährigen leichter ist ein elektronisches Tagebuch "zu ergänzen" als ein handschriftliches, aber das ist jetzt schon sehr Off-Topic.


    Also noch einmal, bitte fälscht nicht eure Tagebücher sondern nutzt die wirklichen Daten, ich kann nur aus Erfahrung sagen das ein gepflegtes Tagebuch, ob digital oder handschriftlich, der Therapie von hohen nutzen sein kann.


    Ich kann aber auch jeden Verstehen der nicht ständig Lust hat die Daten aufzuschreiben daher noch einmal der Hinweis auf die App mySugr, ich habe die exportieren Daten der App an die KK zur Beantragung des CGMS geschickt, und diese waren (zumindest bis zum letzten Telefonat) mit den Daten und der Art der Datenübermittlung einverstanden, meine Diabetologin kommt auch einwandfrei damit zurecht!

    Es gibt ja kaum noch BZ-Meßgeräte welche die Werte nicht für mind. ein paar Wochen speichern können, deshalb Meßgerät auslesen in eine Excel packen und den KK vorlegen.


    Ich bin zwar auch kein Fan von Datenübermitlung an die KK, aber hier heiligt der Zweck die Mittel.


    Ich kann das mit den handschriftlichen Werten nachvollziehen, mir fehlt oft auch die Lust und die Zeit die Werte in ein BZ-Heft einzutragen, genau aus dem Grund nutze ich das Accu Check Aviva Connect und die mySugr App, klappt super und der Diabetologe ist (nach kurzer Einweisung :P ) auch zufrieden mit der Darstellung, und ganz ehrlich, was anderes bekommt mein Arzt einfach nicht d.h. die müssen damit leben!


    Alle Daten die ich meinem Diabetologen und jetzt der KK vorlege sind entweder digital oder ausgedruckte digital erhobene Daten aus der App.


    Und wenn wirklich gar keine Werte vorliegen, kann man natürlich auch den Weg gehen und Werte "aus dem Gedächtnis" :whistling: rekonstruieren.

    Ich habe gerade eben auch noch einmal mit einem Sachbearbeiter der TK gesprochen, die Unterlagen die von mir Vorliegen d.h. Verordnung einer Diabetologischen Schwerpunktpraxis, die Aussage das alle ICT Möglichkeiten ausgeschöpft sind und das der Langzeitwert durch Hypo´s geschönt ist sind wohl ausreichend.


    Folgende Punkte kann ich Zusammengefasst wiedergeben:


    - Laut Sachbearbeiter MUSS es eine Praxis mit Schwerpunkt auf Diabetes sein, ein "einfacher" Internist reicht nicht aus!


    - Der KK ist es bewusst das die Kosten übernommen werden müssen falls es triftige Gründe gibt.


    - Die KK wird den MDK befragen ob bei mir die Indikation ausreichend ist um mir ein CGM zu genehmigen, auch nach einem kurzen Streitgespräch hat sich der Sachbearbeiter nicht von mir überzeugen lassen das der MDK, auch laut Gesetzestext, nicht dazu befragt werden muss. Der Sachbearbeiter war der Meinung das er als Laie nicht beurteilen kann ob mir diese Verordnung zusteht oder nicht.


    - Jeden Montag ist der MDK bei der TK vor Ort.


    Nachdem die netten Leute der KK aber die Anträge seit 2 1/2 Monaten (auch nach dem Beschluss) nicht mehr angefasst haben werden meine Daten dem MDK wohl den kommenden Montag nicht mehr vorgelegt werden können (bin ein wenig sauer deshalb) sondern erst wieder am Montag der darauf folgenden Woche.


    Gruß


    Claxton

    Naja, ich verstehe das eine KK auch mit den vorhandenen Geldern haushalten muss, das ist ihnen auch vom Gesetzgeber so vorgeschrieben.


    Was ich aber nicht verstehe ist diese Sture Ablehnungshaltung, es war schon seit mehr als 2 Monaten absehbar das dieser Beschluss abgesegnet wird und wir als Betroffene endlich Anspruch darauf haben werden, warum wurden also Ende August noch Verordnungen abgelehnt!?!? Das geht mir einfach nicht in den Kopf.


    Bei mir gibt es auch noch nichts neues, ein weiteres Telefonat mit der KK (Techniker Krankenkasse) hat nur wieder ergeben das es intern noch keine "Handlungsanweisung" gibt daher können die Sachbearbeiter noch nichts unternehmen 8| .....


    Gruß


    Claxton