Beiträge von lunaiko

    Ich hab heute mal dieses Brot (Rezept bei paleo360.de) gebacken. Hat prima geklappt, und wenn ich das Salz nicht vergessen hätte, würde es wohl noch besser schmecken :rofl


    Nun steht bei dem Rezept
    Aber Achtung: Das Brot ist sehr gehaltvoll und enthält durch die Samen doch einiges an ungesättigten Fettsäuren und Phytinsäure. Also nicht zu oft und nicht zu viel!


    Wieso ist das so? Bei dem niedrigen KH-Gehalt ist es doch eigentlich wirklich prima.


    LG, Angi

    Wenn man von einem Rettungswagen samt Notarzt "eingesammelt" wird, dann führt einen das in den meisten Fällen in die Notaufnahme eines Krankenhauses. Und dort wird sehr wohl nach solchen Dingen wie Notfallausweisen etc. geschaut. nicht zuletzt auch wegen der schon erwähnten Notfallkontakte.


    Sanitäter und Notarzt können das auch - wenn sie neugierigen Blicken und Kameras entgehen müssen - im RTW machen, wenn die Türen schon zu sind.

    Die habe ich gestern auch bekommen, Tarabas. Ich hab dann den Fragebogen unter Sonstiges Freitext ausgefüllt, da ich tatsächlich Kundin des Shops bin und schon mehrfach bestellt habe... ist schon komisch, was Abbott da so alles raus haut.


    Tatsächlich werde ich mit jedem Sensor aber unsicherer, ob ich das Libre weiter nutzen möchte.
    Gestern hab ich einen neuen Sensor gesetzt (rückseitiger Oberarm), heute aktiviert. Die erste Messung lag wieder 29mg/dl unter der blutigen. Dass die Werte z.T. Stark abweichen ist bei mir schon fast Standard.

    Jeder, der einigermaßen viel im Internet unterwegs ist, zudem auch noch Facebook nutzt und Google bei Suchen bemüht, oder beim Einkauf regelmäßig seine Payback-Karte zückt, gibt wohl mehr preis als er sich vorstellen kann. Da finde ich es auch nicht wirklich bedenklich, wenn solche wirklich wichtigen Daten, die mich im Notfall auch noch schützen können, lokal gespeichert auf der KK-Karte abrufbar sind.


    Ich hab mal überlegt, so einen ICE-USB-Stick mit zu führen. Aber auf den kann im Notfall aber nicht jeder zugreifen. Also hab ich entsprechendes Handy-Wallpaper, ein Armband und eine SOS-Kapsel.


    Mich würde aber mal interessieren, ob es irgendwelche offiziellen Verfahrensanweisungen für Ärzte bei solchen Situationen gibt und wenn ja, welche.


    Ich meine, wir leben doch in einem Land, in dem sogar ein Notfall-Toilettenbesuch geregelt ist...

    Ich finde es gar nicht so abwegig, da von "unterlassener Hilfeleistung" zu sprechen. Von der Praxis aus wäre es doch ein leichtes gewesen, den behandelnden Arzt anzurufen und sich die Medikation bestätigen zu lassen.


    Dass sowas gemacht wird, habe ich schon erlebt, als ich meine Antidepressiva vergessen hatte (Absetzsymptome sind da nicht ohne).
    Und nach meinem Umzug hat meine neue Tierärztin ein Pläuschchen mit dem vorherigen TÄ meines Hundes gehalten wegen der Epilepsie und des Luminal.


    Da, wo ein Wille ist, läßt sich auch ein Weg findet.

    Falsch.


    Tatsächlich?


    Lies dir doch bitte den GBA-Beschluss nochmals durch und schreib mal, wo die von dir genannten Indikationen stehen. Würde mich sehr interessieren aus welchen Formulierungen du dies herausliest.


    GBA-Beschluß §2 Abs.3


    Desweiteren habe ich für mein Posting (von Meinung möchte ich hier nicht sprechen) die IMHO kompetente Beurteilung durch RA Oliver Evert herangezogen, die in dem Link meines Postings nachgelesen werden kann.


    Für dich zitiere ich aber gern auch einen Absatz daraus:

    Zitat

    Die Kontinuierliche interstitielle Glukosemessung mit Real-Time-Messgeräten (rtCGM) darf bei Vorliegen folgender Voraussetzungen zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung erbracht werden:

    • Intensivierte Insulintherapie (ICT,FIT) oder Insulinpumpentherapie (CSII)
    • die zwischen Arzt und Patient festgelegten individuellen Therapieziele zur Stoffwechseleinstellung können auch bei Beachtung der jeweiligen Lebenssituation des Patienten nicht erreicht werden
    • Verordnung/Durchführung darf nur durch Fachärzte mit diabetologischer Qualifikation erfolgen (z.B. Facharzt für Innere Medizin, Diabetologen)
    • Umfassende Dokumentation des bisherigen Behandlungsverlaufs
    • Patient muss umfassend geschult sein, sowohl hinsichtlich der Insulintherapie als auch für das CGM
    • System muss als realtime-CGM zugelassen sein
    • Anhand einer Alarmfunktion mit individuell einstellbaren Grenzwerten muss das Gerät vor dem Erreichen zu hoher oder zu niedriger Glukosewerte warnen können.
    • Soweit der Einsatz des Gerätes eine Verwendung, Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung personenbezogener oder personenbeziehbarer Daten vorsieht, muss sichergestellt sein, dass diese allein zum Zwecke der Behandlung der Patientin oder des Patienten erfolgen und eine Nutzung ohne Zugriff Dritter, insbesondere der Hersteller, möglich ist

    Im Ergebnis werden also nur solche Patienten ein rtCGM bekommen können, bei denen die Therapieziele nicht mit herkömmlichen Möglichkeiten erreicht werden können und/oder die Unterzuckerungen nicht (mehr) rechtzeitig wahrnehmen. Auch muss der Patient gut geschult sein und mit dem CGM sicher umgehen können. Der Komfortgewinn allein bzw. die Vermeidung des „Piksens“ reichen daher nicht aus, um die Notwendigkeit für ein CGM zu begründen. Nicht in Frage kommen wird ein CGM auch für Patienten, die kein Insulin spritzen


    Ich glaube du verwechselst das mit der Insulinpumpe; aber dazu gibt es keinen GBA-Entscheid.


    Ich glaube, du vermutest und glaubst eine ganze Menge...

    edit:
    Hier der Link, falls du noch nie in den Beschluss reingesehen hast wie ich vermute:
    https://www.g-ba.de/downloads/39-261-262…_rtCGM_BAnz.pdf


    Danke für den Link. Es tut mir leid, wenn ich jetzt deiner "Vermutung" widersprechen muss. Den Beschluß kannte ich schon und habe ihn, da er keine Bilder enthält, auch gelesen.

    Noch was:
    Falls du wie ich ich vermute ein Typ2 bist, dann halte dich doch bitte hier raus; rtCGMS und Typ2 vertragen sich nicht


    Darf ich untertänigst darum bitten, dass du mir dazu eine fachlich kompetente Aussage lieferst? Ansonsten sei bitte so nett und halte dich aus meinem Posting raus!

    Ich denke, dass die Euphorie, die durch den Beschluss des G-BA verursacht wurde/wird, bei vielen Patienten zu einem relativ bösen Erwachen führen wird. Die Erstattungspflicht durch die KK besteht nämlich nur unter bestimmten Voraussetzungen. Komfort und Lebensqualität zählen leider nicht dazu.
    Vielmehr muss u.a. nachgewiesen werden können, dass eine Einstellung des Diabetes mit herkömmlichen Methoden nicht machbar ist und/oder dass Hypos nicht (mehr) wahrgenommen werden können. Ich denke, gerade diese beiden Punkte werden die Kassen auslutschen um das Gerät so lange wie möglich ablehnen zu können.


    Ich denke, da wird es einfacher sein, zu einer Kasse zu wechseln, die das Libre problemlos übernimmt.


    Mehr Infos hier: Diabetes und Recht

    Jetzt ist der Server wohl leider komplett abgeschmiert.
    Da hoffe ich, dass die noch genug "Altbestände" haben, die sie los werden müssen, damit ich auch och an die Reihe komme. Als aktuell noch Seolbstzahler nehme ich so nen kostenlosen Sensor doch gern mit

    Ich hab mir auch gerade einen Pendiq in der Bucht ersteigert (neu und OVP). Gestern ist er angekommen und die Inbetriebnahme hat auch geklappt. Etwas kürzer hätte man den Pen machen können, da er grade so eben und mit Anschubsen in meinen AkkuCheck Gratis-Schlamper passt. Immerhin sind vorne in der Kappe noch um die 2cm übrig.


    Ansonsten mag ich den Pen aber schon heute nicht mehr her geben :)

    Ich hole das Insulin und alle anderen Medikamente in der Apotheke. Hilfsmittel bestelle ich online.


    Vor einer Weile wollte ich Nadeln in der Apotheke holen. Die kosten dort fast doppelt so viel wie online und ich hätte pro Paket sieben Euro zuzahlen müssen. Online habe ich keine Zuzahlung und bekomme immer noch eine gratis Beigabe. Da nehme ich oft den Abwurfbehälter und hab damit auch das Nadelproblem damit gelöst.


    Ich denke mal, dass das die gesamte Menge an Fett und Eiweiß ist. Aber wahrscheinlich kommt es auch auf die hinterlegten Daten an (Datenbank FDDB). Bei SiDiary z.B. sind oft die Werte für Fett und Eiweiß gar nicht mit angegeben, sondern nur die KH.



    Hast Du denn die KH auch mit Bolus abgedeckt?


    Jap, das, was mir als Bolus für die KH angegeben wird, spritze ich. Bei dem FPE-Bolus tue ich mich noch etwas schwer. Aber ich denke, dass ich da je nach Wert zukünftig einfach weniger Skrupel haben werde, noch was zwischendurch zu spritzen. Also etwas abzuweichen von dem "Grundsatz", dass immer alles vor der nächsten mahlzeit korrigiert wird.

    Also heißt das, dass man durchaus auch noch zwischen den Mahlzeiten "korrigiert", indem man die FP-bedingten Spitzen abfängt.
    Danke für die Erklärung, Hobbit, das hab ich verstanden ;)



    BZ vor dem Essen war 133 und ja, das Brötchen hatte 90g. Margarine hatte ich mit 30g gerechnet, Käse mit 50g.


    Ich benutze die App FPE-Rechner und gebe da die Lebensmittel sowie Gewicht ein, den Rest macht dann die App bei der Berechnung. Sieht dann so aus wie auf dem Bild

    Irgendwie scheint aber das Fett bei mir als 2er doch eine gewisse Relevanz zu haben.


    Gestern abend z.B.


    1 dunkles Brötchen (45g KH) mit Margarine und Käse.
    FPE 3,1 (FPE-Bolus über 5 Stunden abgeben)


    19:20: 133mg/dl - 5iE Humalog
    20:10: 133mg/dl (keine Veränderung?) -> Essen
    21:03: 127mg/dl
    22:04: 196mg/dl
    23:00: 193mg/dl


    Irgendwie versteh ich die Werte nicht so wirklich.


    Und dann der FPE-Bolus. Würde ich die 3,1iE von den 4,5 anziehen und dann später spritzen? Und wann würde ich das tun?

    Also nachts, das waren *hüstel* 100g Chips. Da hatte ich den absoluten Hype und hab nach den Angaben auf der Packung gespritzt.


    Ich hab auf dem Handy die FPE-App, die den Bolus für Fett und Eiweiß berücksichtigt. wie ich damit umgehen müsste, ist mir allerdings ein Rätsel. Da steht dann FPE 3,2, FPE-Bolus über 5 Stunden abgeben...


    Ich hatte auch schon gelesen und gehört, dass ich als Typ 2 mit Restinsulin darauf kein besonderes Augenmerk legen müsste

    Hallo zusammen,


    nach einem Telefonat mit der Hilfsmittelabteilung meiner KK (AOK Rheinland/Hamburg) weiß ich jetzt, dass ich keine kostenübernahme für das Libre erwarten kann.


    Dementsprechend werde ich also zu einer Kasse wechseln, die das FGM als Satzungsleistung aufführt. Bei DAK und TK ist das der Fall (wahrscheinlich auch noch bei der ein oder anderen).


    Was mich bei der TK stutzen läßt, ist folgender Passus:


    Zitat

    d) Die TK hat die Versicherten in geeigneter Art und Weise über die Möglichkeiten zum Bezug der
    Leistung informiert und der Versorgung vor Versorgungsbeginn zugestimmt.


    Kann mir jemand sagen, was das bedeuten soll?
    Bei der DAK fehlt ein solcher Passus.


    LG,
    Angi