Beiträge von Sonderwunsch

    vielleicht liege ich ja jetzt völlig daneben, aber kann man bei Euch evtl. davon ausgehen, dass Ihr mit der Hitze zu tun habt? Ich sehe bei mir immer BZ-Hochs z. B. nach der Sauna. Ist ja vielleicht vergleichbar mit hohen Außentemperaturen.

    Gastritis ist nicht gleich Gastritis. Bei mir wurde die atrophische Gastritis mittels Magenspiegelung und Probennahme festgestellt. Zusätzlich wurde der Laborwert gecheckt, der sich da ungefähr so schimpft: AAK Paritalzellen glaube ich... Jedenfalls wird der B 12 Mangel nicht einfach mal so mit untersucht und ist wohl auch nicht immer aussagekräftig genug.

    Alle Angaben - wie immer ohne Gewähr -

    Ich spritze mir das selber und zwar in den Oberarm, intramuskulär; vorausgesetzt ich mache das richtig. Ich war es leid dafür immer zur Ärztin zu gehen. Ich brauche die Spritzen, da ich eine atrophische Gastritis habe und das B 12 nicht über die Nahrung aufgenommen werden kann. Hat mit dem Intrinsic Factor zu tun.

    Weißt Du eigentlich, daß Du Dir mit deiner Diät gewaltige Probleme einhandelst? Du bewegst dich unterhalb des Minimums beim Kohlenhydratkosum eines Erwachsenens.

    Hier möchte ich doch auch gerne mal wissen, worauf Du diese Erkenntnis stützt. Ich freue mich auch auf Beiträge von anderen Mitgliedern, die sich schon länger mit Keto beschäftigen, was sie dazu so sagen. Das interessiert mich doch sehr.

    Ich habe hier noch einen Link für interessierte Leser. Unterschied Lowcarb und ketogene Ernährung


    Ich ergänze meinen Beitrag mit diesem Link: Ketogene Diät: Ist die No-Carb-Ernährung gesund?


    Hat mal jemand darüber nachgedacht, dass Koffein einen Bz-Anstieg auslöst? Das kann ich auch teilweise bei mir beobachten. Ich benötige auch für meinen Kaffee eine IE. Und an einem Abend, als es als Getränk nur Cola Zero gab, stieg der BZ auch an. Das sollte man mal im Auge behalten

    Vielen Dank. Na das sind doch schöne Aussichten. Da erspart man sich doch die Diskussion, ob jemand die Notfallspritze setzen darf oder nicht.

    Ich freu mich drauf. Ich brauchte es zwar noch nie, aber viele schrecken ja davor zurück, jemanden eine Spritze reinzujagen. Bei Nasenspray wird es dann unproblematischer.

    Die Meldung, dass ihm das Umgebungslicht zu hell ist, kommt normalerweise nach den ersten 14 Tagen nicht mehr.

    Dem muss ich leider widersprechen. Ich hatte im letzten Sommer immer Probleme mit dem Umgebungslicht. Ich habe ja eine Problemlösung für mich gefunden (Armbinde) und dann war es für mich auch ok.

    überlegen, ob man sich von den Cloud-Lösungen verabschiedet, dies ist ja bei Eversense z. B. der Fall

    Kannst du das bitte noch mal anders formulieren? Ich verstehe es nicht (schickt Eversense jetzt Daten in die Cloud oder nicht? und was kann man dagegen tun?). Danke...

    Die Leitlinie spricht von "Manche dieser Systeme sehen vor, dass der Patient die damit ausgelesenen Daten in einer "Cloud" beim jeweiligen Hersteller speichert.

    Ich gehe davon aus, dass dies beim Eversense der Fall ist, da die Daten ja synchronisiert und dort gespeichert werden. Wenn dieser dann zur Herausgabe der Daten zwecks Einsichtnahme gezwungen werden kann, müsste man der dortigen Speicherung doch entgehen können, wenn ich nämlich statt Eversense-App zu Nightscout mit X-drip wechsel. Dann müssten doch die Daten nicht mehr bei Eversense gespeichert sein.

    Das war so mein Gedanke. Man kann den Eversense entweder mit der Eversense App oder eben mit XDrip und Nightscout auswerten und speichern. So wurde mir das vor kurzem vermittelt

    Mir gefällt der Absatz nicht, dass laut Leitlinie eben manche Systeme vorsehen, dass der Patient die damit ausgelesenen Daten in einer "Cloud" beim jeweiligen Hersteller speichern und die Emittlungsbehörden die Daten dort beschlagnahmen bzw. Einscihtnahme erzwingen können. Der Anbieter kann sich nicht auf das Zeugnisverweigerungsrecht berufen....

    Demnach sollte man sich wahrscheinlich überlegen, ob man sich von den Cloud-Lösungen verabschiedet, dies ist ja bei Eversense z. B. der Fall. Und auf der anderen Seite sollten wir Diabetesutensilien (wozu ich Traubenzucker zähle) griffbereit haben. Dies könnte aber auch zum Nachteil ausgelegt werden, wenn dies sichtbar im Fahrzeug aufbewahrt wird. Sobald den "unwissenden" Unfallbeteiligten und meinetwegen auch Polizisten auffällt, dass Diabetes mit im Spiel ist, gäbe das nur unnötiges Potential, dass der Diabetes nun Schuld an allem ist. Es kann ja auch sein, dass man selbst überhaupt gar keine Schuld an dem Unfallgeschehen hat.

    Mein Fazit: ich würde in jedem Fall zusehen, dass eben nicht ersichtlich ist dass ich Typ I er bin.

    Unabhängig von alledem ist ja noch zu wissen, dass es sich um eine Leitlinie handelt, nicht aber um ein Gesetz. Demnach ist das für mich eine Kann-Vorschrift, nicht aber ein in Stein gemeißeltes Werk.