Beiträge von Gitte@

    Wobei sich die Frage auftut, wie weit ein Libre-Sensor ggf. als "infektiös" gilt. Haben die Rücksendetüten des Herstellers nicht so eine 'Biohazard' Aufschrift? Dann könnte er auch unter die Ausnahme des § 2 (2) 10 ElektroG fallen:
    "medizinische Geräte und In-vitro-Diagnostika, bei denen jeweils zu erwarten ist, dass sie vor Ablauf ihrer Lebensdauer infektiös werden, und aktive implantierbare medizinische Geräte"


    Grauselig. Ich wünsche mir, dass mal irgendein Gerichtshof dahingehend urteilt, dass Verstöße gegen Gesetze, die für den normalen Menschen, für den sie eigentlich gelten sollen, nicht direkt verständlich sind, folglich auch nicht sanktioniert werden dürfen.


    Liebe Grüße vom Arbyter


    Sorry, trage meinen ersten Sensor und lese mit Interesse über die Rücksendetüten, wo bekommt man diese?
    Ich denke die Baterien werde ich nicht ausbauen wollen, aber Rücksenden finde ich gut.
    Würde mich freuen über eine Antwort..
    LG Gitte