Sicherheitsvorkehrungen sind ja eigentlich dafür da, um zu verhindern, dass eine Software unberechtigterweise manipuliert werden kann. Das bedeutet aber nicht, dass die von der Software verarbeiteten oder erzeugten Daten nicht ausgelesen werden können/dürfen bzw. an eine Schnittstelle zur Verfügung gestellt werden. Die Schnittstelle kann ja technisch als Einbahnstraße ausgelegt werden. Die Befürchtung ist nur, dass die Hersteller unter dem Deckmantel der Cybersicherheit den Zugriff auf die Daten zusätzlich erschweren.
Der Diabetologe Dr. Frank Best hatte mal auf Diatec einen Beitrag zum Thema „Wem gehören die Daten“ gepostet, der leider nicht mehr online ist. Deshalb füge ich den Beitrag unten als Anhang bei. Darin findet man folgendes:
Dabei hat sich der G-BA bei der Zulassung von rt-CGM-Geräten unmissverständlich ausgedrückt:
MVV_RL §3 Abs. 6: „Soweit der Einsatz des Gerätes eine Verwendung, Erhebung,
Verarbeitung oder Nutzung personenbezogener oder personen-beziehbarer Daten vorsieht, muss sichergestellt sein, dass diese allein zum Zwecke der Behandlung der Patientin oder des Patienten erfolgen und eine Nutzung ohne Zugriff Dritter, insbesondere der Hersteller, möglich ist.“
Was bedeutet das? Nun, wenn man einflussreich ist, über die finanziellen Mittel
verfügt und eine gute Lobby hat, dann kann man sich auch schon mal über Regeln
hinwegsetzen. Das fördert sicher nicht das Vertrauen in demokratische
Spielregeln. Man könnte auch sagen, das ist asozial.
Wem gehören die Daten - diatec Kommentar Frank Best.pdf