Beiträge von Diabetosaurus

    Da bin ich jetzt auch mal hellhörig geworden: Vielleicht gibts ja neuerdings nen Hack, die Sensoren länger laufen zu lassen und Abbott nutzt das Formular, Informationen hierüber zu erlangen, so ganz scheinheilig nebenbei... :saint:;)

    Oder es gab den ein oder anderen keck-dreisten, der nen längst abgelaufenen Sensor als "abgefallen" gemeldet hat um nen zusätzlichen frischen zu erlangen.


    Die erste Variante gefällt mir aber besser, das würde mich auch mal interessieren... 8)

    könnte auch sein, dass sie damit Leute meinen, die den Sensor schon 1 Tag vorher setzen, aber nicht aktivieren. Habe hier von einigen gelesen, die das machen, weil bei ihnen dann wohl die Werte genauer sind. Genauen Hintergrund habe ich nicht so ganz verstanden, aber ggf. sind das doch mehr User als man denkt und diese will Abbott auch ansprechen?

    Dass der Sensor länger als 2 Wochen hält, da bin ich nicht so sicher - mir ist bei einem gerade nach gerade mal 1 Woche wieder die Verbindung verreckt, kann nicht mehr gefunden werden.

    Wobei Abbott ja bisher immer nur nach der aktiven Laufzeit gefragt hat - also vom Start des Sensors an.

    Der nervige Fehler mit den vermutlich zu schwachen Batterien ist noch immer da ...

    Sensor lief ca. 1 Woche, dann war ich beim Hausputz etwas länger vom Handy getrennt - als ich dann später mal schauen wollte, kam nur immer wieder, dass keine Verbindung zwischen Handy und Sensor bestünde. Auch nach mehreren Stunden, Neustart Bluetooth etc. hat es sich nicht berappelt.

    Habe den Sensor dann entfernt und einen neuen gesetzt. :(

    ich verstehe, dass man ungerne etwas wegwirft, das sich noch gut reparieren ließe ... vor allem da in anderen Ländern Diabetiker schlecht an Hilfsmittel kommen und wir hier indes praktisch im Überfluss leben.


    Aber: Ein Insulinpen ist ein medizinisches Gerät, da wird sich kein Hersteller der Welt darauf einlassen, dass der Anwender selbst repariert. Wenn da etwas schief geht, ist der Hersteller nämlich am Ende u.U. noch immer haftbar ... beispielsweise bei einer Überdosis, die durch den Einsatz von einem Teil aus dem heimischen 3D-Drucker verursacht wurde, das z.B. zu viel Druck ausübt etc. Vor allem aber könnte es problematisch werden, wenn Ersatzteile zum "Selbsteinbau" versendet werden.

    Wäre nur ein Etuie oder so kaputt, die würden dir sicherlich problemlos Ersatz schicken. Aber keine Bauteile des eigentlichen Geräts.


    Daher mein Rat, so wie von den anderen hier: Gibt dem Pen das letzte Geleit und lass dir vom Diabetologen einen neuen verschreiben.

    Dauert zwar ein paar Tage bis die KK das genehmigt (siehe meinen Post über mein Erlebnis letztens in der Apotheke), aber gerade um seiner Gesundheit Willen sollte man nicht am falschen Ende sparen.

    Ich habe kein Interesse, teilzunehmen, aber ich frage mich doch eines:

    Wofür ist dieses Interview denn und wer ist der Auftraggeber? Dies kann ich dem Post leider nicht entnehmen.

    Handelt es sich um eine medizinische Studie von Forschenden einer öffentlichen Universität?

    Oder um eine interne Studie eines Pharmakonzerns?

    Was genau ist der Zweck des Interviews bzw. was wird mit den Antworten gemacht?


    Ich denke, das wäre eine der wichtigsten Informationen.

    Wenn diese nicht gegeben ist, werden sich vermutlich nicht sehr viele Kandidat*innen finden.

    Ja, ich kannte das vorher auch nur so, dass ich einen Grund angeben musste. Das war mir auch völlig neu.

    Allerdings sind mir die Sensoren auch davor immer ersetzt worden.

    so, hatte jetzt eine Reklamation und du hast völlig Recht, das ist ja wesentlich einfacher geworden.

    Früher wollten die ja sogar für beim Umziehen abgerissene Sensoren die Nummer der Appversion etc. wissen (was damit ja nicht mal was zu tun hatte).

    Vllt wurde der Fragenkatalog vereinfacht, da zu wenig Leute aufgrund von Unsicherheiten die Onlineversion nutzen? Ich muss sagen, ich hab auch immer herumgekramt bis zum Geht nicht mehr bis ich all die Infos hatte, die die wollten.


    Was ich lustig finde: Ich wurde nur gefragt, wie lange ich den Sensor denn getragen hätte.

    Man kann "bis zu 14 Tage" und "Mehr als 14 Tage" wählen. Aber für mehr als 14 aktive Tragetage ist der Sensor doch gar nicht zugelassen? Der geht doch dann von selbst aus, weil er abgelaufen ist?

    Das ist es ja gerade, ich musste online keinen Grund angeben.

    Das ist dann wohl neu :)

    Immer wenn ich das gemacht habe, musste ich einen Grund wählen - sprich es gab da eine vorgefertigte Liste, was man anhaken konnte. Auch an der Hotline bekommt man ja nicht für jeden "Verlustgrund" Ersatz, sondern nur in bestimmten Fällen.

    Vllt haben die das seither geändert, meine letzte Reklamation ist glaube so 2-3 Monate her.

    Gibt ja immer wieder Änderungen auf der Website.

    Funktioniert aber nur, wenn der Grund sehr eindeutig, so wie "Kleidungswechsel" ist. Bei allem anderen ist online verherrend, es werden sogar Gründe abgelehnt, die bei der Hotline durchgehen würden. Vllt weil es einfach nicht die Erklärungsmöglichkeit gibt, die man im Gespräch mit Sachbearbeiter*in hätte. :rolleyes:

    Da das ganze hier irgendwie etwas off topic geht ... hier mal der finale Ausgang des Themas:

    Apotheke rief eben an, die Freigabe ist da, ich muss nur meine 10 Euro Zuzahlung leisten.


    Was ich noch immer nicht verstehe - bei einem Partner der Krankenkasse (wozu eine Apotheke mit Kassenzulassung zählt) sollte eigentlich bis zu einem Wert von 250 Euro keine Freigabe notwendig sein, sie dürfen die Hilfsmittel gleich herausgeben. Ein Novopen kostet keine 250 Euro.


    Wird vielleicht je nach Apotheke anders gehandhabt.

    Werde dann am Freitag oder Samstag meinen Pen abholen gehen.

    ich glaube echt eher dran, dass es dein Handy ist, das da ein Problem hat. Dass Bühnentechnik an sich stört, kann ich noch immer nicht nachvollziehen.

    Ich war gestern im Schlachthof (Wiesbaden) bei Ville Valo - stand so mittig im ersten drittel Besucher vor der Bühne, keinerlei Probleme mit dem Sensor. Mal zwischendrin auf die Werte gucken ging problemlos. Weder Bühnentechnik noch Handys anderer Leute haben da etwas gestört.


    Aber auch bei Konzerten mit wirklich großem Technikaufgebot wie z.B. Muse, Depeche Mode hatte ich noch nie eine Störung bemerkt.


    Damit ist es entweder etwas sehr Spezifisches, das nur bei bestimmten Genres oder Künstler*innen verwendet wird (andere Technik bei den von dir gezeigten Orchester als bei einem Rockkonzert?) oder es betrifft wirklich nur einzelne Orte.

    Aber Jahrhunderthalle und Festhalle hattest du ja glaub auch erwähnt und da hatte ich auch noch nie Aussetzer.


    Hast du mal probiert, was deine Bluetoothkopfhörer in derselben Situation machen?


    Und für mich sind das medizinisch relevante Daten, die dem Datenschutz unterliegen. Denn man fragt ja nicht nach einer, vom Arzt verschriebenen Dosierung, sondern man fragt ganz persönliche Daten ab.


    Mal davon abgesehen, hat bei mir noch nie eine KK nachgefragt, wieviel Insulin ich brauche.

    Bringt auch nichts, können die eh nicht nachprüfen.

    Das seh ich auch so.

    Dort, wo etwas für die KK wirklich relevant wäre, steht es mit auf dem Rezept - z.B. "Quartalsbedarf", "Diabetes Typ 1 nicht entgleist" etc.

    Die Apotheke geht das einen feuchten Kehricht an - wenn, dann dürfte höchstens die KK fragen, da die den Spaß ja zahlen.

    Wenn die Apotheke Zweifel am Rezept hat, dann muss sie den Arzt, nicht den Patienten fragen, weiterhin meine Meinung - z.B. bei Verdacht auf Fälschung eines Ozempic-Rezepts, Fälschung eines Betäubungsmittelrezepts, Formfehler. Oder halt einfach die Einlösung mit Begründung verweigern und den Patient bitten, Rücksprache mit dem Arzt zu halten.


    Dass es in DE einen Schwarzhandeln mit Insulin gibt, glaub ich eher nicht - das ist (leider) eher in anderen Länden denkbar, wo es eben kein gesetzlich vorgeschriebenes Krankenkassensystem gibt. Und als Droge kann es ja auch nicht verwendet werden. Daher fällt mir auch kein wirklicher Grund für das Misstrauen ein.

    Ich kann mir nicht vorstellen, dass das mit dem Datenschutz vereinbar ist. Was geht dem Apotheker/der Krankenkasse mein Insulinverbrauch an.

    Ich kann dazu beitragen, dass ich mal gefragt wurde, ob meine Nadeln der Quartalsbedarf seien - eh, ja? Und es steht auf dem Rezept drauf???

    Wenn eine Apotheke Zweifel am Inhalt eines Rezepts hat, kann sie ja auch den darauf stehenden Arzt anrufen (beispielsweise bei Verdacht auf Fälschung von Rezepten wird das wohl gemacht) - statt den Patienten zu löchern. Wenn der Patient betrügen wollte, würde er auf die Frage doch eh notfalls was Erfundenes antworten?



    Nochmal Edit zum Thema "Leistungserbringer": Eine reguläre, öffentliche Apotheke ist eigentlich ein Leistungserbringer mit Vertrag mit der Krankenkasse. Sonst könnte man ja auch keine Medikamente da holen ...

    Das kann eher ein Problem werden, wenn man z.B. etwas Orthopädisches (Einlagen, Schuhzurichtung) braucht und man geht zu einem Schuhmacher, der keine Verträge mit der Kasse hat, sondern eher "Lifestyleeinlagen" macht, nur die Kassenmodelle auch könnte. Dann kann man sein Rezept dort nicht einlösen.

    Bei einer Brille (wenn die Kasse echt zahlt), könnt es ähnlich sein -z.B. gewisse Billigonlineketten haben keine Verträge mit der Kasse, dort könnte man dann sein Rezept nicht einlösen.

    Oder wenn man VItamin D verschrieben bekommt und will das lieber beim Lieferant der LIebingsinfluencerin kaufen statt in der Apotheke - da gilt das dann auch nicht, selbst wenn der genau die Konzentration anbietet.


    Die TK sagt auf der Seite, dass bei Kosten unter 250 Euro kein Kostenvoranschlag gemacht werden müsse, wenn der Leistungserbringer Partner ist. Eine normale Apotheke ist ein Partner, Pen kostet 100-150 Euro. Daher noch immer bissl WTF.


    Aber gut, man kauft das Ding ja nicht alle naslang, wird daher schon gut gehen.


    Find es aber komisch, dass ich ein neues Messgerät letztes Jahr einfach so in die Hand gedrückt bekam - das müsste ja auch unter diese Regel fallen?

    Das habe ich bereits beim vorletzten Pen vor ca. 3 Jahren und kürzlich erst wieder. Ich kann deine Geschichte sogar noch toppen: in der Praxis bei meinem Diabetologen wurde beide Male "Novo Pen blau" aufgeschrieben. Beide Male (denn ich bestehe auf "Silber"!) absurde Diskussionen, obwohl beide Farben gleich teuer.

    Beide Male gab es seitens der Krankenkasse keine Probleme, aber ja, es musste jedes Mal erst ein Kostenvoranschlag durch die Krankenkasse freigegen werden.

    Wenn die jetzt zu mir sagen "TK zahlt leider nur blau" (ich will immer rot), fall ich glaub tot um vor lachen :D

    Ich werde immer gefragt, welche Farbe ich will (also beim Arzt, nicht in der Apo).

    Ich wundere mich eher über die kurze Nutzungsdauer. Mein alter Novopen hat über 5 Jahre gehalten. incl. Elektronik.

    Das ist das Kaufdatum vom Backup, den ich bis dato noch gar nicth genutzt habe^^.

    Nur den wollt ihc jetzt in Betrieb nehmen (falls die Batterie nicht ausgelaufen ist oder so) und hätte dann keinen Back up mehr.

    Die Batterie an sich hielt bei mir 4 Jahre durch, circa.

    Ich bekomme, auf Nachfrage, alle 3 Jahre einen neuen Pen. Eigentlich gleich 3. Einen für Apidra, einen für Fiasp und einen für Tresiba.


    Meiner Praxis ist so eine Art Diabetiketladen angeschlossen und die haben dann die Pens vorrätig. Da musste noch nie im Vorfeld etwas mit der KK abgeklärt werden.

    Hm, vllt regeln die das dann im Hintergrund? Sie haben ja alle Angaben von dir und wissen, dass dir wieder einer zusteht und wo sie dich finden, falls es Probleme gäbe.

    Ganz früher bekam ich auch mal nen Pen vom Arzt, das waren dann aber tatsächlich Werbegeschenke aus den Zeiten, als Medizinvertreter noch Werbegeschenke verteilen durften - da gab es eine ganze Abstellkammer voll Messgeräte, Pens etc.


    Bei anderen Hilfsmitteln achte ich darauf, dass das Partner sind. Aber bei DiaBedarf gibts kein Geschäft vor Ort, ginge nur Onlineshop oder halt die regulären Apotheken. Der nächste Diaexpert ist ca. 45 Minuten mit der Bahn entfernt.

    Aber die ausführliche Erklärung find ich super - danke dir.

    es wird immer abstruser, wenn ich das so lese. Ein Zucker Messgerät (ca 50 Euro) musste genehmigt werden (Angehörige), das wurde innerhalb von 1-3 Tagen durchgewunken. Die Teststreifen dafür werden so abgerechnet und rate mal sie sind teurer als das Messgerät selbst. Früher gab es oftmals BZ Messgeräte hinterher geworfen, denn die TS bringen nachher das Geld.

    Sorry, Beitrag überlesen (muss mal meine Brille putzen :))


    Das hast du nicht von mir, aber z.B. Abbott und Accu Chek bieten regelmäßig die Teilnahme an Produkttests an.

    Dein Angehöriger könnte an einem solchen teilnehmen. Er bekommt ein Gerät + Zubehör gratis gestellt, verwendet es dann ein paar Tage, muss danach einen Bericht ausfüllen (geht um Benutzercomfort, einfache Bedienbarkeit, würde man das Gerät auch so kaufen und weiterverwenden etc) und darf im Austausch das Gerät für umsonst behalten.

    Er muss halt nur für danach sicherstellen, dass die Teststreifen von seiner Kasse übernommen werden - bei z.B. Typ 2 wird ja gerne wohl gezickt, wenn jemand ein "Premiumprodukt" nutzen möchte und es wird auf günstigere Geräte verwiesen.


    Ein Messgerät hab ich im Dezember 2023 erst bekommen, da musste gar nix freigegeben werden, hat mir die Apothekerin direkt mitgegeben. Bezahlt habe ich 10 Euro Gebühr. Die Teststreifen haben keine Zusatzgebühr, die werden von der Kasse vollständig übernommen.


    Eventuell liegt der Grund der unterschiedlichen Verfahren daran, dass ein Messgerät nicht "zum Verbrauch bestimmt" ist wie ein Teststreifen, eine Bandage o.Ä.?

    Das Messgerät ist ja eher wie ein Rollstuhl, eine Krücke, ein Hörgerät etc., das ein paar Jahre halten wird, nicht "aufgebraucht" werden kann.


    Aber dass dein Verwandter eine Genehmigung brauchte, ich nicht, find ich komisch. Hat er / sie auch Typ 1?

    Zum Prozedere bei Pens kann ich nix sagen.

    Das ist aber nicht korrekt. Auch bei jeder Bandage muss erst ein Kostenvoranschlag erstellt und bei der Kasse eingereicht werden. Meist wird parallel bereits die Bandage bestellt, so dass es 2 Wochen insgesamt dauert bis abholbereit. Außer man bestätigt, dass man im Falle der Ablehnung durch die Krankenkasse selbst die Kosten trägt, dann kann man die Bandage sofort mitnehmen.

    Ah, ok ... das macht Sinn.

    Ich hab nur zweimal in meinem Leben etwas aus der Kategorie "Bandagen" bekommen, da konnte ich alles sofort mitnehmen, musste ich nur unterschreiben, dass ich das Ding entgegengenommen habe, also so wie z.B. bei einem Paket Nadeln - waren bei mir einmal so eine Fußgelenksstützbandage und einmal so eine Hallux-Bandage (die keinen Schuss Pulver taugt, aber das tut hier ja nix zur Sache).


    Vielleicht, das will ich nicht ausschließen, hab ich vielleicht am Ende doch so eine Einverständniserklärung wie du sie meinst, damals mit unterschrieben? Man wird ja bei der Einlösung in Orthopädiehäusern etc. immer mit einem Wust von Papier überrannt. :/ :wacko:

    Jedenfalls beim Orthopädieschuhmacher gab es diesen Passus mit den Kosten definitiv immer - das musste ich aber bei beiden Schuhmachern immer unterschreiben, sonst war keine Auftragsannahme möglich (vllt auch weil die ja mit nach meinen Füßen gemachten Einlagen nix anfangen könnten? Eine Bandage, die keine Custom Order ist, kann man ja wem anders verkaufen, wenn die Kasse ablehnt und der Patient nicht selbst zahlen will).


    Wenn dem so ist, wie du, July95, das beschreibst, würde das die Reaktion der Apo erklären: Apotheken haben ja keine vollen Kontaktdaten ihrer Kunden. Es kann ja jeder mit Rezepten hereinmaschieren, die ggf. auch für Verwandte sind etc. Die würden ja niemandem habhaft, bei dem die Kasse dann die Kosten ablehnt z.B. wenn der die Ware schon hätte.

    Bei einer Versandapotheke wird vermutlich halt erst nach Freigabe verschickt - so wie im Beispiel deiner bestellten Bandage.


    Ich fands halt nur komisch, weil das sonst bisher noch nie passiert ist.


    Trotzdem komisch. Oder meine vorherige Apotheke hat das Prozedere falsch gehandelt ...

    Nochmal ich und mit finalem Stand der Dinge:

    Die Stechhilfe aus dem Bundle ist so beliebt, dass die Arzthelferinnen beim Doc selbst nicht so genau wuststen, wie die Lanzetten dafür heißen und diese nicht im System finden konnten, um sie mir zu verschreiben. Scheinen sehr viele Patienten gerne zu benutzen ^^

    Stattdessen fand sich im Labor in einem Schränkchen ein niegelnagelneuer Fastclix in OVP, der mir ohne Rezept als Geschenk zur Weihnachtszeit in die Hand gedrückt wurde:)


    Den Fastclix muss es damit zumindest noch geben, Lanzetten sind auch rezeptierbar. Hoffen wir mal, dass der noch lange bleibt.

    Da wir es ja kürzlich erst wieder hatten: hier der Thread, wo man sich allgemein über das Phänomen der Gegenregulation bei Hypos austauschen kann.


    Ich mache mal den Anfang: ich habe zwar irgendeine Version von Typ 1 Diabetes, kann mich aber nicht erinnern, jemals sowas ähnliches wie Gegenregulation gesehen zu haben. Der BZ steigt um soviel, wie ich unter Berücksichtigung von IOB und COB an zusätzlichen Hypo-KH einwerfe. Das passt meistens ziemlich gut, und wenn nicht, dann geht's höchstens abwärts. Also wer hat denn nun Gegenregulation und wer nicht?

    Ich - und teils sehr massiv, wie ich schätze.

    Beispielsweise Hypo verschlafen, danach Blutzucker auf 250 bis in den Nachmittag hinein trotz Korrekturen.

    Trauenzucker braucht ewig bis er wirkt (das hat jetzt nix mit Gegenregulation zu tun, ok), dafür haut er dann 2 Stunden später massiv rein, dass ich teils auf Werte über 300 klettere.

    Das macht es halt nicht einfacher - die Kombi aus "braucht ewig, bis sich was tut" und "wenns nur ein Nanogramm zu viel ist, folgt gleich das nächste Extremum".

    Ich kenn das Problem vom 2er früher.

    Da hatte ich bei 3 Stück in Folge, dass die Nadel irgendwie am Arm abgerutscht ist oder so und sich der Messfaden umgebogen hat, also nur der Sensor so auf dem Arm klebte.

    Die Abbott Kundendienstlerin von der Hotline musste im Rahmen der Rekla mit mir besprechen, ob ich wisse, wie man den Sensor richtig setzt (hat sich total entschuldigt, weil sie selbst in der Kundenakte sehen konnte, wie lange ich das System schon nutze), war aber wohl Vorgabe, weil ich so viele Sensoren mit demselben Defekt auf einmal reklamiert habe.


    Könnte durchaus sein, dass in einer Charge die Federn keine gute Spannung haben oder dergleichen. Von mir wollten sie damals auch die Setzhilfe zurück für Recherchen.

    Ersatz hab ich natürlich bekommen.

    Da mein alter Novpen Echo etwas klapperig wird, habe ich mir einen neuen verschreiben lassen.

    In der Apotheke dann beim Einlösen des Rezepts das absonderliche Schauspiel: Apothekerin bekam eine Fehlermeldung, die sie sich nicht erklären konnte, als sie den Pen abrechnen wollte. Sie rief also die Chefin. Diese befand dann nach längerem Grübeln und Prüfen, dass offenbar die Krankenkasse einen Kostenvoranschlag benötigt, diesen erst freigeben muss und erst dann dürfe man mir den Pen aushändigen.

    Beide klangen auch nicht wirklich überzeugt, schienen selbst etwas verblüfft. Die beiden waren wirklich freundlich und hilfsbereit, aber ...


    Ich muss gestehen, ich war reichlich perplex, denn das hab ich noch nie erlebt. Das ist jetzt mein 3ter Novopen Echo ... aber das erste Mal, dass so eine Oper in drei Akten daraus wird.

    Bisher hab ich den wie jedes andere Hilfsmittel aus der Apotheke in die Hand gedrückt bekommen, durfte ihn gleich mitnehmen. Wobei das letzte Mal auch glaube 2021 war. (Falls wer sich über die lange Nutzungsdauer wundert: Ich nutze die mit Einwegbatterie betriebene Anzeige nicht, habe nur diesen Pen, weil er der einzige für Fiasp ist, der halbe Einheiten abgeben kann).

    Das Prozedere mit Freigaben kenne ich nur für "größere" Hilfsmittel in Maßanfertigung, z.B. orthopädischen Einlagen (wobei da die Schuhmacher die Freigabe nach den Anmessen im Hintergrund klären und bis zur Abholung alles geklärt ist). Sogar Bandagen oder Krücken darf man doch sofort mitnehmen (wenn sie nicht maßgefertigt werden).


    Ich frage mich jetzt, was dann mit Leuten ist, die eben keinen Ersatzpen haben oder Einwegpens ... wissen Krankenkassen, dass man als Typ 1 Diabetiker ohne Insulin nicht so gut ein paar Wöchelchen überlebt? :cursing:


    Hat jemand von euch schon mal dieses Prozedere erlebt? Ist das neu? Oder kann das krankenkassenabhängig sein (bin bei der TK)?

    Falls es kassenabhängig ist, könnte es sein, dass ich mich jetzt nach längerer Versicherungsdauer echt mal bei der TK auskotze ...


    Ich warte jetzt auf den Anruf der Apotheke - wenn sie die Kostenfreigabe haben (hoffentlich innerhalb von 4 Wochen, die das Rezept gültig ist), bekomme ich meinen Pen. Rezept wurde zur Bearbeitung dort behalten.

    Edit: Die Narbencreme von DM hilft, würd ich sagen. Die Stelle ist jetzt zwar noch immer sichtbar, aber zumindest flach.

    Werde das Zeug mal weiter verwenden, schaden kann es ja nicht - ist ja an sich nur eine Heilsalbe, die die Haut geschmeidig halten soll, würd ich anhand der Inhaltsstoffe sagen (ist sehr fettig, kriegt man kaum aus der Tube - kein Gel, sondern mehr die Konsistenz von Melkfett)