Anruf vom neuen DiaDoc / Befund

  • Heute erhielt ich den langerwarteten ANruf von meinem neuen DiaDoc.
    Nachdem der alte Doc es nicht für nötig hielt, einen Test auf Antikörper,
    C-Peptid etc.p.p. zu machen, hat der neue Doc mir heute den Befund mitgeteilt: Typ 1 mit Insulinmangel. Nicht, das ich mich darüber freue-
    habe ich jetzt jedoch mehr Möglichkeiten, gegen den zunächst abgelehnten
    Widerspruch der Bezirksregierung Münster beim Sozialgericht Düsseldorf zu klagen. Dazu kommt, das der neue DiaDoc auch Gutachten fürs Sozialgericht schreibt.
    Hat von Euch schon mal jemand beim Sozialgericht geklagt? Wie ist die Form für eine solche Klage?


    LG


    Michael

  • Hallo Michael,


    die Form ist nicht das Problem. Normales Anschreiben mit Betreff-Zeile "Klage gegen Bescheid vom ... auf ... " und mit Attesten vom Arzt untermauern.


    Es muss vorab ein abschlägiger Widerspruch gegen eine Entscheidung des Versorgungsamtes bestehen. Wichtig sind auch die Fristen einzuhalten.
    Sinn macht es Akteneinsicht beim Versorgungsamt vor der Klageeinreichung einzuholen. Dort findest du Argumentationshilfe, da du dann weißt, was von der Gegenseite als Begründung für eine abschlägige Entscheidung verwendet wurde.


    Ganz habe ich nicht verstanden auf was du klagen willst bzw. um was es geht. "...habe ich jetzt jedoch mehr Möglichkeiten, gegen den zunächst abgelehnten Widerspruch der Bezirksregierung Münster". Also um was geht es? Welchen Widerspruch lehnt weshalb die Bezirksregierung Münster ab?

    Easy come, easy go.

  • Habe gegen den ursprünglichen Bescheid von 40% Schwerbehinderung geklagt. Versorgungsamt hat den Widerspruch direkt an die Bezirksregierung Münster weitergeleitet. Dagegen wiederum Einspruch erhoben, der ebenfalls wieder abeglehnt wurde. Werde deinem Rat folgen und mal beim Versorgunsgamt nachfragen.


    LG


    Michael

  • Zitat von Michael D.;17260

    Habe gegen den ursprünglichen Bescheid von 40% Schwerbehinderung geklagt. Versorgungsamt hat den Widerspruch direkt an die Bezirksregierung Münster weitergeleitet. Dagegen wiederum Einspruch erhoben, der ebenfalls wieder abeglehnt wurde. Werde deinem Rat folgen und mal beim Versorgunsgamt nachfragen.

    LG

    Michael



    Genau dasselbe habe ich auch vor kurzem erlebt...Antrag beim Versorgungsamt in Düsseldorf gestellt...40 % erhalten. Erst ab 50 % bekommt man den Ausweiss und ich denke bei DM mit leider schon vorhandenen Folgeschäden und anderen Leiden würde mir das durchaus zustehen. Also Widerspruch eingelegt. Daraufhin Nachricht bekommen, dass der Fall nach Münster weitergeleitet wurde. Nach einiger Zeit dann auch von Münster eine Ablehnung erhalten. Habe dagegen keinen Widerspruch eingelegt...was sollte das auch bringen. Aber die werden noch von mir hören und zwar wenn ich eine neue Feststellung des Behinderungsgrades beantrage mit den Beschwerden, die mittlerweile dazugekommen sind. Hoffe das wird dann ausreichen die 50 % endlich zu bekommen.

    Gruß

    Marc

  • Ich verstehe den Weg bei euch nicht, ist das von Bundesland zu Bundesland verschieden? Hier in Bayern entscheidet das Versorgungsamt darüber, Klagen gehen direkt zum Sozialgericht. Welche Stelle bei der Bezirksregierung soll da bei euch zuständig sein und warum?

    Easy come, easy go.

  • Ja stimmt schon Andrea, hier heißt es auch anders, aber man weiß immer was mit Versorgungsamt gemeint ist.


    Mich verwirrt das mit der Bezirksregierung ...

    Easy come, easy go.