GdB und Anhaltspunkte

  • Hallo zusammen,


    bin ja eigendlich ein recht "Neuer" und habe noch nicht so viel Erfahrung.....habe trotzdem letztes Jahr geklagt wegen der Einstufung GdB. Mir war die Aussage zu pauschal und der Aufwand wurde in keiner Weise berücksichtigt. Mein damaliger Richter hat dann Vorgeschlagen, das wir auf eine Entscheidung des Bundessozialgerichts warten und das Verfahren solange ausgesetzt wird. Die Entscheidung des BSG ist nun da http://www.aerzteblatt.de/v4/news/news.asp?id=32187 und für mich geht es jetzt endlich weiter ;-) Mir persönlich ist das im Moment ziemlich egal, aber es kann nicht angehen, das die Personen die sich nicht wehren (können) immer über den Tisch gezogen werden. Klingt jetzt vielleicht blöd?



    L.G. Karl

  • In dem Urteil wird ja überwiegend von Typ 2 gesprochen-im TV-Videotext stand es auch vor kurzem--aber was die nun wirklich ändern wollen,bei Insulinpflichtigen allgemein--wird ja nicht eindeutig gesagt.--hm--ich habe nach einfachem schriftlichem Widerspruch 50 GDB bekommen,aber bei mir wurde auch noch etwas wegen dem Rücken berücksichtigt.-und zum Glück ist der Ausweis gleich bis 2023 gültig,also erstmal 15 Jahre.-- :smile:

    LG: Christian...:rolleyes:

  • Wird ja auch gesagt, das ein Typ 2 50% erhalten kann....
    Und warum dann nicht Typ1???

  • Das ist wohl die große Preisfrage in der ganzen Diskusion,ein Typ2 bekommt jetzt wohl 50 GDB ohne Probleme und ein Typ 1 muß klagen.-aber mal abwarten was da raus kommt.Die ganze Geschichte ist ja noch am laufen.-- :wink:

    LG: Christian...:rolleyes: