Neue Einstufung des GdB

  • Abhilfe begründet mit neuer Rechtslage!?? Ist das die Begründung? Die materielle Rechtmäßigkeit kann nicht mit einem Satz begründet werden. Es ist vielmehr auf die neuen rechtllichen Sachverhalte einzugehen- und das ist der erhöhte Therapieaufwand, welcher im einzelnen genau beschrieben werden muß. Ich bin gern bereit dir per Mail meine Begründung zu geben. Vielleicht kannst du was auf dich beziehen. Brauche aber deine E-Mail Adresse.
    Auf alle Fälle klagen!!

  • Zitat von sieb2806;316936

    Abhilfe begründet ...
    Auf alle Fälle klagen!!


    Mit Abhilfe war wohl gemeint, dass dem Widerspruch stattgegeben wurde - er also bekommen hat, was er wollte. Daher erübrigt sich wohl die Klage.

  • jup, so ist es, ich habe Gdb 50 bekommen

    "In der einen Hälfte des Lebens opfern wir unsere Gesundheit, um Geld zu erwerben. In der anderen Hälfte opfern wir Geld, um die Gesundheit wiederzuerlangen.“ :6yes: