Abhilfe begründet mit neuer Rechtslage!?? Ist das die Begründung? Die materielle Rechtmäßigkeit kann nicht mit einem Satz begründet werden. Es ist vielmehr auf die neuen rechtllichen Sachverhalte einzugehen- und das ist der erhöhte Therapieaufwand, welcher im einzelnen genau beschrieben werden muß. Ich bin gern bereit dir per Mail meine Begründung zu geben. Vielleicht kannst du was auf dich beziehen. Brauche aber deine E-Mail Adresse.
Auf alle Fälle klagen!!