Betreuungsgeld

  • Hallo zusammen,


    ich habe eine Tochter, die nach dem 01.08.2012 geboren wurde, demnach bestünde nach 14 Monaten Anspruch auf Betreuungsgeld, wenn ich meine Tochter nicht in die KiTa geben würde.
    Ich habe im Internet recherchiert, dass das Betreuungsgeld auch gezahlt wird, wenn bei den Eltern eine Schwerbehinderung vorliegt.
    Meine Frage nun: Habe ich wg. meiner 50%-Schwerbehinderung im Zuge der Härtefallregelung Anspruch auf das neue Betreuungsgeld, obwohl ich meine Tochter 14 Stunden pro Woche in die KiTa gebe?
    Weiß das einer von Euch? Sollte man vielleicht einfach mal einen Antrag stellen?
    Man will sich ja nix entgehen lassen... :nummer1:
    Was meint Ihr dazu? Kennt sich da jemand mit aus?

  • Hallo Hansch,


    wir sind gerade eben schwanger und haben uns auch schon über solche Sachen informiert.
    Die Sache ist, meinst du Betreuungsgeld oder Landeserziehungsgeld (ich kürze mal ab: BG oder LG)
    Beim LG darfst man nur ein bestimmtes maximales Einkommen haben und man sollte schon "die meiste Zeit" sein Kind selbst betreuen.
    Ich denke, da fallen diese 14 Stunden bestimmt nicht aus dem Rahmen.


    Mit dem BG kenne ich mich noch nicht aus.


    Aber versuche s doch einfach und stelle den Antrag.
    Mehr als eine Ablehnung kann man doch nicht bekommen. Und wer weiß, vielleicht hast du doch Glück!