Online Petition -Alle unterschreiben!!!! Zur Aufnahme ins Hilfsmittelverzeichnisses

  • Das Ding hat schon einen eigenen Thread


    Siehe auch "Ähnliche Themen" (hat es Dir wahrscheinlich schon beim Erstellen des Threads angezeigt)

  • Zudem sinnlos, da ein Hilfsmittel nicht im Hilfsmittelverzeichnis gelistet sein muss um prinzipiell verschreibungsfähig zu sein. Mitte des Jahres klärt zudem das Bundessozialgericht in Kassel die Frage, ob es sich bei CGM um ein neuartiges Hilfsmittel einer "Neue Untersuchungs- und Behandlungsmethode" handelt (§27 plus §135 SGB-V) oder um ein einfaches Hilfsmittel im Sinne des §34 SGB-V, bei dem sich an der Behandlung selbst (ICT/Pumpe) nichts ändert. Wenns §33 ist, dann braucht CGM nämlich nicht mal im Hilfsmittelverzeichnis gelistet zu sein.

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    Nix Diabetes - das ist lediglich Glucose-Intoleranz.