Wie gesagt, wenn du das Eversense haben willst biete der Kasse an die Mehrkosten zur "angemessenen Grundversorgung" selbst zu zahlen. Rechtsgrundlage siehe oben. Ein "wir haben keinen vertrag mehr, das geht nicht" ist nicht.
Ich zitiere wörtlich aus der aktuellen Richtlinie: "
Zwischen mehreren gleichermaßen geeigneten und wirtschaftlichen Hilfsmitteln haben die Versicherten die Wahl. Wünschen der Versicherten soll bei der Verordnung und Auswahl der Hilfsmittel entsprochen werden, soweit sie angemessen sind. Wählen Versicherte Hilfsmittel oder zusätzliche Leistungen, die über das Maß des Notwendigen hinausgehen, haben sie die Mehrkosten und dadurch bedingte höhere Folgekosten selbst zu tragen."
Wesentliches ist unterstrichen. Die Hilfsmittelrichtlinie ist eine Konkretisierung des Paragraph 5 SGB-V.
Heisst: Die Auswahl des Hilfsmittels ist DEINE Wahl (natürlich nur sofern grundsätzlich erforderlich) und wenn du was besseres/teureres haben willst, dann hast du die MEHRKOSTEN zu tragen. Nicht "wenns nicht in unserem Katalog ist, zahlen wir gar nix". Genau wegen dieser Scheinargumentation habe ich mich mit der TK seit Ende 2014 wegen des Libres fast zwei Jahre lang gestritten. Und ich hab gewonnen, das waren für mehr als ein Jahr die damalige "Pauschale" die von der Kasse nachbezahlt werden durfte. Fordere auf jeden Fall einen rechtsmittelfähigen (negativen) Bescheid an, weil ohne den kannst du gar nichts machen. Wischi Waschi Aussagen und diesem am Besten am Telefon ist eine gängige Methode der Kassen mit Ablehnungen umzugehen. Weil ohne rechtsmittelfähigen Bescheid kannst du keine Klage einreichen.
Mir haben "hier" ein paar nicht mehr anwesende Schlauberger erzählt was angeblich alles nicht geht und weshalb ich irre. Am Ende zog die Kasse den kürzeren. Keine Ahnung ob damals "Kassentrolle" dabei waren oder einfach Leute, die meinen dass jeder Brief einer versicherung bzw. eines Amtes schon seine Richtigkeit haben wird. Spoiler: Die TK hatte in meinem Fall schlicht Paragraphenbullshit geschrieben. Und übrigens Fristen verstreichen lassen, was am Ende (wahrscheinlich) ganz ohne jede Diskussion über die jeweilige Rechtsgrundlage zu einer Genehmigungsfiktion geführt hätte. Alleine aus formalen Gründen.