Pflegeversicherung/ Schwerbehinderung Hiiiiiiiiiiilfe

  • Hallo Ihr alle!


    Hab ne frage zur Plegeversicherung. Meine Tochter hat Schwerbehindertenausweis 60 % und Merkzeichen H.


    Bei der Erstmanifestation in Kinderklinik sagte man uns wir sollen Pflegegeld beantragen, da Keira zusäzlich zum Diabetes, Bronchial Astma und PseudoKrupp Anfälle hat.Wir artig wie wir nun mal sind haben dies getahn. HAHAHA Erst mal kam die Ablehnung. Also Wiederspruch mit Hilfe eines Anwaltes. Krankenkasse hat sich dann herabgelassen und uns jemanden vom MDK zur Begutachtung geschickt. Prima!! Die Dame hätte ich nach 2 min.gerne hochkannt aus der Wohnung geworfen. :cursing: Aber wir waren tapfer und haben alle doofen fragen nett beantwortet. Eine der doofen fragen war z.B. Damit ich mein Kind nicht so oft Spritzen muß könnten wir ja auf CT Therapie umstellen. ?( Was soll man dazu sagen. Ich weis nicht was ich im laufe des Tages essen möchte und meine 4 Jährige Tochter soll das wissen???


    Na ja sei es wie es sei jetzt ist wieder eine Ablehnung gekommen wir hätten im vergleich zu einem gesunden Kind täglich nur 10 min. mehraufwand. Alles andere seien Hauswirtschaftliche Verrichtung und Behandlungspflege.


    Nun meine Frage hat jemand Erfahrung damit???


    Anwalt rät uns zur Klage beim Sozialgericht.




    Internette Grüße aus Köln


    Michaela, Jörg und Keira

    Internette Grüße aus Köln
    Ela, Jörg und Keira
    Alles hat ein Ende nur der Diabetes nicht ! :mad:
    Aber wir lassen uns nicht unterkriegen !!!
    :p:):p

  • Hallo Michaela,
    meine Schwester und mein Schwager haben für meinen Neffen Pflegegeld "erstritten" (Silas hat Diabetes mit knapp einem Jahr bekommen) und meine Schwester kennt sich SEHR gut mit der Rechtslage aus. Im Moment ist sie mit Silas aber in der Kur (nach vorheriger Umstellung auf Pumpe) und ich kann dir nicht den Kontakt zu ihr vermitteln. Ich frage sie aber, ob sie Interesse hat euch später Tipps zu geben (sie ist eine Woche nach Ostern wieder da)
    Es ist nicht einfach, genau aus den von dir beschriebenen Gründen. Erschwerend kommt hinzu, dass die Fragen eher auf ältere Menschen, bzw. sehr kranke Erwachsene abzielen und der wirkliche Mehraufwand somit nicht gemessen werden kann und das wohl sogar bei Gutachtern, die sich auskennen und eigentlich einsehen, dass vieles nicht mit dem normalen Alltag einer Familie mit gesunden Kindern vergleichbar ist.


    Liebe Grüße,
    Heike


  • Die Kostenfreiheit bezieht sich aber nur auf die Gerichtskosten. Kosten für Zeugen, Gutachten, Anwälte gehen komplett zu Lasten der unterlegenen Partei. Und jeder Anwalt fordert, bevor eine Klage einreicht, ersteinmal einen Vorschuss. Das ist bei solch einer Klage sicherlich nicht wenig... es sei denn man klagt ohne Anwalt, interessant ist auch, ob das Amt eigene Juristen einschaltet oder zu Abschreckung Anwälte engagiert, wie Universitäten das machen, wenn man sich "einklagen" möchte.