Pumpenkosten

  • Hallo zusammen,


    habe gerade mit meiner KK telefoniert, der MDK ist tatsächlich der Meinung, das ich die Vorraussetzung für eine Pumpe auch weiterhin erfülle.
    Jetzt prüfen die die Kosten.
    Hat jemand von euch schon mal gehört, das man Insulinpumpen mieten kann? Ich noch nicht.


    Die wollen jetzt prüfen, ob das billiger wäre, als der Kauf. Ein Angebot haben die auch schon (Sagen aber nicht von wem).
    Das wäre dann ja günstiger, falls mal Reparaturen auftauchen?!?


    Ich dachte immer, solange das in der Garantie wäre, zahlt da keiner was, und was ich selber verursache, z.B. Pumpe aus dem 20 Stockwerk eines Hochhauses werfen oder mit dem 5 Tonnen-Truck überrollen zahle ich ja definitiv immer selber:ironie:
    Wäre dankbar, wenn mir da mal jemad was schreiben kann, schaue heute Abend mal vorbei, habe jetzt Pause.


    Grüße aus Aachen
    Britta

    Britta

  • Hallo Britta,

    davon habe ich in Deutschland noch nie was von gehört. Nur in der Schweiz werden die Pumpen, soviel ich weiss, gemietet.
    Das scheint wohl dann ein ganz neues Vorgehen in Deutschland zu sein, wohl im Zuge der Gesundheitsreform :mad: denke ich mir, wenn es denn dann wirklich so sein sollte.

    Liebe Grüsse,
    Surferin


  • Naja Garantie ist nicht wirklich gesetzlich geregelt, ein Garantievertrag kann alles mögliche enthalten, beispielsweise dass ein Dritter als Nutzer (der Diabetiker) kostenfrei gestellt wird und die Kasse und die Herstellerfirma sich die Kosten teilen. Um das zu beurteilen müsste man die Garantievereinbarungen und die Absprachen zwischen Kassen und Herstellern kennen.


    Wobei ich mir kaum vorstellen kann, dass das Mieten billiger ist. Ist es bei Häusern / Wohnungen ja auch nicht, nur man vermeidet Risiken und braucht keine Bonität etc. pp.

  • Ich habe bisher auch nur einen Beitrag aus der Schweiz gefunden, in dem gesagt wird, das die Miete 160,- CHF im Monat beträgt was bei einem Kurs von 1,551 CHF = 1 Euro, 103,16 Euro im Monat wären. Mal 4 Jahre wären das 4.951,64 Euro. Weiß natürlich nicht, was eine Neupumpe in der Schweiz kostet. Bei meinem Versandhändler steht die Pumpe mit 3.661,54 Euro im Internet.


    Eine Bekannte, die auch als Gutachter beim Sozialgericht abreitet, hat nur gelacht. Ich finde das gar nicht lustig, aber vielleicht hat Surferin ja recht und das blüht uns demnächst allen.
    Vielleicht sollte ich doch die Kasse wechseln!?!


    Bin mal gespannt, wer denn da sooo günstig Pumpen vermieten soll?:confused:


    Falls Ihr weitere Infos finden solltet, gebt sie mir, ich wüste nicht, wer so ein Leihgeschäft macht.


    Britta aus Aachen

    Britta

  • Das scheint etwas neues zu sein. Und wenn man da drüber nachdenkt vielleicht gar nicht so schlecht.


    Vielleicht ist das so das die KK die Versorgung mit einer dem Stand der Technik bzw. notwendigen "Versorgung" notwendige Leistung per "Miete" einkauft.


    Je nachdem wie der Vertrag gestaltet ist kann die KK den Vertrag gegen Rückgabe der Pumpe kündigen. Der Patient wird dann wieder auf ein ICT Verfahren umgestellt.


    Oder der Lieferant versucht mit der KK einen Langfristigen Vertrag abzuschließen (Laufzeit über 4 Jahre) und versucht damit einer Neuverordnung in 4 Jahren aus dem Weg zu gehen. Und damit dem Patienten die Möglichkeit zu einem Wechsel des Lieferanten zu nehmen. Und das ganze um sich langfristig Marktanteil zu sichern. Das könnte funktionieren wenn die reinen Bereitstellungskosten der Pumpenleistung über 4 Jahre billiger ist als das was die Kasse bei einen Kauf zahlen müsste.
    Motto: Die Pumpenversorgung von 6 Jahren bekommst du KK für den Preis des Kaufpreises von 4 Jahren.


    Grüßle


    Norbert

  • Werde berichten, was in der entgültigen Kostenübernahme drinsteht.
    Morgen erst einmal ein Gespräch mit der Firma, die mir bisher ein Leihgerät zur Verfügung gestellt hat, mit der Aussicht ,von mir die Neuverordnung zu erhalten.
    Vielleicht fordern die ja dann für die 2 Monate Miete von der Kasse ?!?
    Bisher heißt es ja nur, wir prüfen ob mieten billiger ist als kaufen.:mad:
    :confused: Bloß wer nimmt z.B. in 3 Jahren eine neue/alte Pumpe als "Neuverordnung"?
    Die sind vielleicht blöde.
    Jetzt kaufen und 3.661,64 Euro zahlen, läuft garantiert 4 Jahre, sicher aber länger (meine alte Pumpe lief für ca. den gleichen Preis 68 Monate, bis Probleme dauerhaft auftauchten) . Wenn die mieten für 6 Jahre, darf die Miete nicht höher sein als 50 Euro pro Monat, um billiger wegzukommen.


    Sicher: sollte ich bei Miete die Kasse wechseln, säße ich ohne Pumpe da. (Knebelvertrag?)
    Jan ist das rechtens? Du scheinst ja viel Ahnung auf diesem Gebiet zu haben?


    Gruß aus Aachen
    Britta

    Britta

  • Hallo,


    also das Pumpen gemietet werden sollen/können habe ich auch noch nie gehört. Wenn es günstiger für die KK ist, warum nicht? Mir ist es im Grunde egal ob die KK die Pumpe kauft oder nicht, Hauptsache ich kann weiterhin Pumpe tragen und so meinen DM im Griff behalten.


    Wenn Pumpen aber gemietet werden können, dann sollte es doch auch einfacher sein das Pumpenmodell zu wechseln, ob sie nun für ne Paradigm z. B. Miete zahlen (das klingt irgendwie blöd in Verbindung mit ner Pumpe, aber naja) würden oder für ne Spirit wär dann ja Wurscht (solang es der gleiche Preis ist natürlich).


    Am besten einfach mal abwarten, was anderes bleibt einem ja eh nicht über, die KK machen ja doch was sie wollen. :rolleyes:

  • Es ist sowieso viel in der Planung bei den KKs,mein HA sagte mir auch schon das so einiges auf die Versicherten zu kommt.-Und wenn die KKs mit dem neuen KK -Modell nicht klar kommen,sprich Geldverteilung möchte ich nicht wissen,was die sich an Sparmaßnahmen ausdenken...:o

    LG: Christian...:rolleyes:

  • Laut Aussage des Versandhändlers meines Vertrauens, bei dem ich auch die Pumpe geordert habe, ist die Pumpe ja ne Folgeverordnung, und die sind billiger. ca. 2.970,- genauen Preis habe ich nicht notiert.
    Die verleihen auch Pumpen während der Schwangerschaft, wenn frau nachher doch wieder zur ICT wechselt. Oder halt für Leute die sich noch nicht schlüssig sind.:confused: Wird die Pumpe ohne Verordnung zurückgegeben (also kein Pumpenkauf) entstehen Kosten von 150,- Euro plus Mehrwertsteuer, also 178,50 Euro pro Monat.
    Also mal abwarten, was das Schreiben der Kasse bringt. Ändern kann ich ja wahrscheinlich doch nichts.


    Gruß aus Aachen
    Britta

    Britta

  • Hallo zusammen,
    gestern kam der erlösende Anruf meines Versandhändlers, die Folgeverordung ist durch. Warte jetzt nur noch auf die schriftliche Bestäigung der KK.
    Der Versandhandel hat die Folgeverordnung plus einem Schreiben von Medtronic, in dem steht, das für die 508 nichts mehr getan werden kann plus Kostenvoranschlag an die KK gesendet.
    Folgendes stand im KV unter den Pumpenkosten:
    Frau O. hat seit dem xxx eine Leihpumpe unserer Firma, da Ihre MM508 defekt ist. Sollte die Folgeverordnung nicht bewilligt werden, entstehen für die Leihpumpe Kosten in Höhe von € 150,- plus MWSt pro Monat.
    Deshalb hat die Tante bei der KK gedacht, man könne Pumpen auch leihen.


    :ironie: Wer lesen kann ist klar im Vorteil.


    Tschüß aus Aachen#
    Britta

    Britta


  • Auf der Grundlage von 4 Jahren wäre das aber ein kranker Preis für die Miete... ohne mir Ärger einhandeln zu wollen aber Leihe plus Kosten schließt terminologisch aus, weil eine Leihe eine unentgeltliche Gebrauchsüberlassung ist, der Rest heißt Miete. Kleiner Schnitzer von MedTronic, respektive des Versandhändlers.


  • Nicht-juristen verwechseln Leihe und Miete sehr häufig!


    § 598 BGB (Leihe): Durch den Leihvertrag wird der Verleiher einer Sache verpflichtet, dem Entleiher den Gebrauch der Sache unentgeltlich zu gestatten.


    Vgl. hierzu:
    § 535 Abs. 2 BGB (Miete): Der Mieter verpflichtet sich, dem Vermieter die vereinbarte Miete zu entrichten. (Gilt nicht nur für Wohnraum!!!)


    Vgl. auch hierzu:
    § 607 ff. BGB: Im Sprachgebrauch wird das Leihen eines Ei's vom Nachbarn auch als Leihe bezeichnet, was allerdings genauso falsch ist. Bei einer Leihe muss der gleiche Gegenstand in einem entsprechenden Zustand zurück gegeben werden. Das Ei ist in dem Fall aber gegessen. Dies ist dann ein Sachdarlehensvertrag. Es wird eine andere (in dem Fall vertretbare), aber ähnliche, als die geliehene Sache zurück gegeben.

  • Gefreut hätte ich mich über eine Antwort wie:

    "Die Kirche steht über dem Gesetz" versehen mit einem :D

    Da du mir aber die §§ samt Text entgegenwirfst denke ich, du hast mich verstanden.:6yes:

    PS
    Ich habe kein Problem mit §§, wenn die Themen es hergeben und wie hier von Honing ausdrücklich dein Rat gewünscht wird.
    Denke hier kam Dein Rat an Honing per PN


  • Ich will nicht Off-Topic werden (obwohl bin ich ja schon), aber noch eine Bemerkung, das mit der Kirche ist gar nicht so abwegig. Das Plural bei Rechtswissenschaften wird vehemend verteidigt, aber was ist die zweite Rechtswissenschaft? Das Plural kommt daher, dass es einmal die weltliche Rechtswissenschaft gibt und dann noch die kanonische. Auch wenn dem Kirchenrecht in Deutschland kaum Bedeutung mehr zukommt (von gläubigen Katholiken mal abgesehen) ist es dort aber immer noch vertreten.