Zitat von BEFaktor;324148Alles anzeigenÄhem
nein: 4 %
Guckst du da
http://www.gesetze-im-internet.de/estg/__33.html
Absatz 3 Nr. 1b
Die 6 % wären anzusetzen wenn das Rentnerehepaar
einen Gesamtbetrag der Einkünfte über 51.130 € hätte.
Aber ich habe ja in meinem Beispiel von 15.000 € gerechnet.
Nein, gut mit 15.000 hast Du Recht. Der Rest stimmt so nicht, weil ab 15.340 der höhere Satz anzurechnen ist. Dann brauchen wir uns auch nicht zu streiten ob es nun 5 oder 6% sind, jedenfalls sind es ab 15.340 EUR zu versteuerndem Einkommen nicht mehr 4.