CGMS Außergewöhnliche Belastungen


  • Nein, gut mit 15.000 hast Du Recht. Der Rest stimmt so nicht, weil ab 15.340 der höhere Satz anzurechnen ist. Dann brauchen wir uns auch nicht zu streiten ob es nun 5 oder 6% sind, jedenfalls sind es ab 15.340 EUR zu versteuerndem Einkommen nicht mehr 4.

  • Hallo Maune !

    Die 1 % hat defintiv nichts mit den in der Steuerklärung möglichen außergewöhnlichen Belastungen zu tun. Und die verschiedenen Prozentzahlen bei der Berücksichtigung der "Außergewöhnlichen" sind im Vorhinein realtiv schwierig zu berechnen.

    Wenn Du steuerlich einigermaßen fit bist, bzw. Deine Steuererklärung selber machst, kann ich Dir nur empfehlen mal ein Steuerprogramm zu kaufen (aber ein vernünftiges!) da kannst Du dann Deine Daten eingeben und das Programm sagt Dir genau wie hoch der "zumutbare" Prozentsatz ist.

    Zumutbar heißt außergewöhnliche Belastungen in Höhe von z.B. 4 oder 5% Deines Einkommens werden überhaupt nicht berücksichtigt !