CGMS Außergewöhnliche Belastungen

  • Hallo,

    hat jemand der die Sensoren selber oder zum Teil bezahlt Erfahrungen, ob man die Kosten erstattet bekommt bzw. steuerlich einbringen kann?

    Wäre ja schon ein ziemlich großer Teil den man erstattet bekommt... bei chronisch kranken ja schon bei kosten mehr wie 1% der Einkünfte.

    VG

    Maune

  • Schönes Bild!!


    Ich glaube, daß mit den 1% hat nichts mit den Steuern zu tun,


    http://de.wikipedia.org/wiki/A…ew%C3%B6hnliche_Belastung


    Tabelle s.u.


    außer Du hast 3 Kinder ;)


    Ich habe meine % bisher noch nicht zusammen bekommen :eek:.


    Blöd ist auch wenn man zusammenveranlagt wird , dann sind die % noch höher... wieder mal ein Vorteil für Unverheiratete ;)


    LG Wildrose

    Leg Dich nicht mit Zucker an, er ist raffiniert! :bigg

  • Ich verdiene zuviel, um mich von den Gebühren befreien zu lassen. Die % würde ich auch nicht zusammenbringen........und ich bin nicht verheiratet.

    Wenn Du die Sensoren bekommst - woher bekommst Du die denn? Vom Diabetes-Versandhandel? Oder aus der Apotheke?

    Alles, was ich an Medikamenten brauche, hole ich in der Apotheke. Klar, dafür muss ich zuzahlen. Aber für die Zuzahlungen lass ich mir eine Quittung geben und gebe diese als aussergewöhnliche Belastung bei der Steuererklärung mit an.

    Beim Versandhandel zahle ich für den Rest meiner Diabetesmaterialien nichts zu.
    Die CGMS-Sensoren müsstest Du doch auch beim Versandhandel bekommen?

    Gruss,
    Surferin

  • Die Sensoren bestelle ich halt beim Hersteller, und bekomme eine Rechnung. Die Rechnungen gebe ich dann bei der Steuererklärung an. Wenn dieses ganzen kosten mehr wie 1% meiner Einkünfte übersteigen, mindert das die steuerliche Bemessungsgrundlage. Oder? :confused:

    Das 1% für chronisch kranke steht nicht in der Tabelle bei Wiki... Wurde mir aber heute von meiner Krankenkasse so gesagt....

    Gruss

    Maune

  • Zitat von Surferin;324034

    Ich verdiene zuviel, um mich von den Gebühren befreien zu lassen. Die % würde ich auch nicht zusammenbringen........und ich bin nicht verheiratet.


    Die Gebührenbefreiung hat mit den steuerlichen außergewöhnlichen Belastungen eigentlich nichts zutun.


    Aber wenn man schon die 1% nicht zusammenbekommt, braucht man die außergewöhnlichen Belastungen bei der Einkommenssteuer wohl nicht anführen.




    Zitat

    Wenn Du die Sensoren bekommst - woher bekommst Du die denn? Vom Diabetes-Versandhandel? Oder aus der Apotheke?

    Die Dexcom - Sensoren bekommt man in D. nur von Nintamed.


    Bei den anderen CGMS weiß ich nicht.



    Zitat


    Aber für die Zuzahlungen lass ich mir eine Quittung geben und gebe diese als aussergewöhnliche Belastung bei der Steuererklärung mit an.


    Ja hier kannst Du dann alles sammeln: Zähne ...IGEL-Leistungen


    ohne Kinder müssen dann aber schon 5-7% von den Einkünften überschritten werden und dann wird nur das gerechnet was darüber ist:


    z.B. man verdient 60.000 ;) (alleinstehend ohne Kind)
    dann sind es 7% also : 4200 € (zumutbare Belastung)
    Wenn die Sensoren z.B. im Jahr 1820 € kosten bekommt man 0,00 € angerechnet.


    Wenn ich mir für zusätzlich 5000 € die Zähne machen lasse :
    = 5000+1820 = 6820 -4200 = 2620 €


    Die Bemessungsgrundlage sinkt um 2620 € ( also werden statt 60.000 € nur 57380 € versteuert).


    In dem Wiki-link stehen noch weitere außergewöhnliche Belastungen...


    Ich bin kein Steuerberater, ich habe es nur so erklärt wie ich es verstanden habe ! Also das dann bitte vom eigenen Steuerberater checken lassen.


    LG Wildrose

    Leg Dich nicht mit Zucker an, er ist raffiniert! :bigg

  • Ich steig bei dem ganzen Dschungel nicht durch und ich kenne mich auch nicht aus.
    Ich sammle die Quittungen übers Jahr, pack diese zusammen mit dem Rest für die Steuererklärung und übergebe sie dem Steuerberater. Der macht den Rest:D.
    Die Quittungen von der Apotheke gebe ich schon seit ein paar Jahren regelmässig bei der Steuererklärung mit an. Ob die jetzt dazu beitragen, dass ich (mehr) Geld als ohne sie vom Finanzamt zurückbekomme, entzieht sich meiner Kenntnis.
    Jedenfalls bekomme ich jedes Jahr eine beachtliche Menge Geld vom Finanzamt zurück.

    Dann unterschreibe ich die Steuererklärung nur noch und tüte sie in den Briefkasten des Finanzamtes:p.
    Mehr hab ich also mit dem ganzen Schlammassel nicht zu tun.

    Gruss,
    Surferin

  • @surferin
    dann gucke doch mal in den Steuerbescheid, was alles das zu versteuernde Einkommen gemindert hat.


    ich habe gerade noch mal gegoogelt, es gibt bei der Besteuerung im Hinblick auf die außergewöhnlichen Belastungen keine 1% Regelung für chronisch Kranke.


    Das sollte einem aber das FA auch beantworten können.


    LG Wildrose

    Leg Dich nicht mit Zucker an, er ist raffiniert! :bigg

  • Hallo Wildrose,

    den Steuerbescheid von der Steuer 2009 hab ich noch nicht.
    Ich hab die Steuererklärung erst im Dezember beim Finanzamt eingetütet.

    Das Finanzamt schickt den Steuerbescheid erst an meinen Steuerberater, der den Steuerbescheid nochmal prüft. Erst dann bekomme ich ihn.
    Das kann sich also noch eine Weile hinziehen.

    Fazit für mich ist aber, es schadet nicht, die Quittungen von der Apotheke dem Steuerbescheid beizulegen, es schadet jedoch auch nicht, wenn mans nicht beilegt.

    Gruss,
    Surferin

  • Zitat von maune

    Das 1% für chronisch kranke steht nicht in der Tabelle bei Wiki... Wurde mir aber heute von meiner Krankenkasse so gesagt....


    Verwechselst Du das nicht mit der Zuzahlungsbefreiung (zumal Krankenkassen eigentlich keine stuerlichen Auskünfte geben, aber schon etwas von der mögl. Zuzahlungsbefreiung sagen)? ;)


    Die Zuzahlungsbefreiung kannst Du bei Deiner Krankenkasse beantragen. Zu den 1% von den Bruttoeinnahmen im Kalenderjahr zählen aber alle Bruttoeinkünfte der im Haushalt lebenden Angehörigen. Und Zuzahlung bezieht sich eben auf bspw. Rezeptgebühren, Praxisgebühr usw.


    @Surferin
    Ich reiche auch grundsätzlich alles ein, wenn Pauschbeträge nicht überschritten werden, dann hat das halt keine Auswirkung, aber schaden kann es ja grundsätzlich erstmal nicht.

    "Echte Männer essen keinen Honig, echte Männer kauen Bienen!"

  • also 1% gilt bspw. ab drittem Kind unter 50.000,00 € zu verteuerndem Einkommen. Exakten Grenzbetrag und wie es mit weniger bzw. keinen Kindern aussieht: siehe unten stehenden Link oder sonstwo im Internet.

  • Ich hab mal nachgeschaut: ich verdiene mehr als 50.000 € Gesamtbrutto pro Jahr.
    Mit den popeligen 10€ Praxisgebühr pro Quartal, der Zuzahlung fürs Insulin und das L-Thyroxin (für mein 3. Medikament brauche ich keine Zuzahlung zu leisten) komm ich doch nicht auf die 1%, die ausschlaggebend ist für die Zuzahlungsbefreiung für chronisch Kranke.
    Das ist halt jetzt nur aus meiner Sicht gesehen.
    Für andere sind 100 - 200€ Zuzahlung pro Jahr schon eine stattliche Summe Geld, für mich ist das ein Klacks.

    Somit bleib ich beim Beilegen der Apotheken-Quittungen zum Steuerbescheid.

    Wie ich schon schrieb: schaden kann es ja doch nicht.

    Gruss,
    Surferin

  • Die 1% Hürde hat nichts mit der Steuer zu tun und die würde Dir auch gar nichts bringen, denn die Kasse zahlt ja nicht zusätzliche Leistungen die sie nicht genehmigen will, nur weil Du über die 1% kommst. Was sie nicht genehmigt zahlt sie nicht.


    Zu den außergewöhnlichen Belastungen:
    Wildrose hat das schon sehr richtig erklärt. Ein gewisser Betrag ist eine zumutbare Belastung, erst wenn Du den Betrag überschreitest wird der Rest angerechnet. Die zumutbare Belastung war (zumindest für das Kalenderjahr 2009) 6% des anzurechnenden Einkommens. Der Teil der die 6% übersteigt mindert das zu versteuernde Einkommen. Kommst Du nicht über die 6% Grenze hast Du Pech, der Teil unter der 6% Grenze geht in jedem Fall zu Deinen Lasten. Also wenn Du nur knapp die 6% überschreitest bringt es Dir nicht viel.

  • Zitat von Jan050986;324078

    Zu den außergewöhnlichen Belastungen:
    Wildrose hat das schon sehr richtig erklärt. Ein gewisser Betrag ist eine zumutbare Belastung, erst wenn Du den Betrag überschreitest wird der Rest angerechnet. Die zumutbare Belastung war (zumindest für das Kalenderjahr 2009) 6% des anzurechnenden Einkommens. Der Teil der die 6% übersteigt mindert das zu versteuernde Einkommen. Kommst Du nicht über die 6% Grenze hast Du Pech, der Teil unter der 6% Grenze geht in jedem Fall zu Deinen Lasten. Also wenn Du nur knapp die 6% überschreitest bringt es Dir nicht viel.


    Richtig - bis auf deine Einschränkung auf 6% - die ist schlichtweg falsch! Lies doch mal die Tabelle in dem Link oder das EStG. Der Prozentsatz ist abhängig vom Einkommen, Anzahl Kinder. Wenn du ein lediger, kinderloser Single bist und entsprechend verdienst oder noch mehr verdienst und dafür auch verheiratet bist mit Splitting-Tarif mag das für dich zutreffen - aber bitte nicht so verallgemeinern - weil das einfach falsch ist.


    Nachtrag: siehe u.a. auch http://www.steuertipps.de/temp…SBEO-28-AgbZumBelEuro.htm findet sich ein Rechner von steuertipps.de - Schau mal, welche Parameter du dort eingeben darfst - dann siehst du auch, dass der Prozentsatz sich verändert.

  • Zitat von Wildrose;324039

    Die Gebührenbefreiung hat mit den steuerlichen außergewöhnlichen Belastungen eigentlich nichts zu tun.


    Ich bin kein Steuerberater, ich habe es nur so erklärt wie ich es verstanden habe ! Also das dann bitte vom eigenen Steuerberater checken lassen.


    LG Wildrose


    Hallo Wildrose,


    deine Auflistung ist schon richtig, eine Befreiung von der KK-Leistung (1% bei chronisch Kranke) von dem zu versteuertem Einkommen ist richtig. Die außergewöhnlichen Belastungen bei der Einkommenssteuererklärüng ist von einem Faktor her gestaffelt und das ist das gesamte Jahreseinkommen einer Person oder Ehepaar.

    Gruß


    Hans :family:


    Typ 1 seit 1967
    seit 12.07.2006 mit CSII

  • Weiterhin müssen die Dinge verordnet worden sein, also per Rezept. Dinge, die man sich so in der Apotheke kauft, können nicht als außergewöhnliche Belastungen berücksichtigt werden.
    Die zumutbare Eigenbelastung, die von den eigenen Aufwendungen abgezogen wird, richtet sich nicht nach dem Verdienst, sondern nach dem Gesamtbetrag der Einkünfte (z.B. Verdienst minus Werbungskosten).

    LG
    Schaf

    LG
    Schaf

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  • Zitat von cc1;324066

    also 1% gilt bspw. ab drittem Kind unter 50.000,00 € zu verteuerndem Einkommen. Exakten Grenzbetrag und wie es mit weniger bzw. keinen Kindern aussieht: siehe unten stehenden Link oder sonstwo im Internet.


    Stimmt da hast Du recht. Ich hatte das der Steuererklärung meiner Großmutter entnommen und irrtümlich angenommen, dass es ein fixer Betrag sei. Man beutet dieser Staat Rentner aus...

  • Hallo und einen schönen
    Stärkeantrinktag


    Ich möchte ein Rechenbeispiel mal aufmachen um zu zeigen, dass es sich zwar schlimm anhört, mit den großen % der zumutbaren Eigenbelastung bei der "Steuer", aber wenn


    eine Familie mit 3 Kindern die einen Gesamtbetrag der Einkünft (= 7 Einkunftsarten abzüglich Werbungskosten/Betriebsausgaben) von 55.000 € hat sind 2 % der zumutbaren Eigenbelastung 1.100 € und es dürften reine Zuzahlungen für verschriebene Rezeptkosten bei der Berechnung des Gesamtbetrages der Einkünfte ohne steuerliche Auswirkung bleiben,
    genauso
    wie bei einem Rentnerehepaar das einen Gesambetrag der Einkünfte von 15.000 € (sind theoretisch rd 32.000 € Rente [für 2 Rentenbezüge] denn da wird nur der 50%ige Ertragsanteil angesetzt) hat sind 4 % zumutbare Eigenbelastung 600 € und es werden auch hier sicherlich die Zuzahlungen nicht über 600 € liegen, zumal bei einem zu versteuernden Einkommen des Rentnerehepaares unter 15.838 € (Eingangssteuersatz) die festzusetzende Steuer 0 (i.W. NULL) € beträgt.


    Die Werte der % der zumutbaren Eigenbelastung stehen im § 33 Einkommensteuergesetz


    Für weitere Auskünfte stehe ich gerne per PN (nur da) zur Verfügung:cool:


    Schönen Feiertag
    bei dem Eisregen wirds heut
    sicher Glühwein zum Stärkeantrinken:D