Insulinpumpe Haftpflichtversicherung

  • Hallo
    habe nun die Insulinpumpe bekommen (Folgeverordnung) nach einem Rechtsstreit mit meiner Krankenkasse vor dem Sozialgericht.
    Im Bescheid steht folgendes: Die Kosten werden in voller Höhe übernommen. Das überlassene Hilfsmittel ist Eigentum der Krankenkasse
    Ist es erforderlich das ich die Pumpe in der Haftpflicht mit aufnehmen lasse ? Kann ja mal runterfallen etc. Man weis ja nie.
    Gruß

  • Meine Zeiten im Haftpflichtdschungel liegen schon etwas zurück. Wenn dir eine Sache zum Gebrauch überlassen ist, fällt sie nicht in den Deckungsumfang der Privathaftpflicht, ebenso wie geliehene Sachen - die sind nämlich alle wie Eigentum zu behandeln und dementsprechend nicht zu ersetzen.


    Eine freundliche Anfrage kann natürlich nicht schaden. Gibt es eigentlich einen Marktwert für benutzte Insulinpumpen? Sonst wäre meine Argumentation, mit erster Benutzung ist das Teil nichts mehr wert.


    Gruß
    Manfred

  • Hallo Blitz,


    vermutlich meinst du die Hausrat-Versicherung...
    In die Haftpflicht kann man nämlich keine speziellen Güter aufnehmen lassen, weil sie dann Zahlt, wenn du Dritten gegenüber haftpflichtig geworden bist.
    Da die Krankenkassen ihren Versicherten medizinisch notwendige Medikamente, Behandlungen und Hilfsmittel in Form von Sachleistugnen zur Verfügung stellen müssen, muss die KK im Bewilligungszeitraum dann auch für Ersatz sorgen, wenn die Pumpe kaputt ist und der Schaden nicht mit der Garantie des Herstellers/Verkäufers abgedeckt ist.
    Wenn du Schuldhaft eine Verkehrsunfall verursachst, bei dem leider dein eigener Herzschritmacher kaputtgeht, ist auch nicht die Hausratversicherung für den Ersatz zuständig...(um es mal in einem deutlicheren Bsp. darzustellen)


    Meiner Meinung nach musst du die Pumpe also nicht gesondert versichern. Ich hätte auch noch nie etwas davon gehört.


    lg max

    Früher war alles besser. Jawohl! Das ist Scheiße! Nichts war früher besser! Das stimmt nicht. Das ist ein Quadratunsinn. Nichts war früher besser. Früher war vieles früher...das ist richtig... (Jochen Malmsheimer)

  • Der Satz mit dem Eigentum bezieht sich wohl mehr darauf, dass du die Pumpe und das Zubehör nicht verscherbeln darfst, wenn du doch lieber zur ICT zurück willst, weil du mit der Pumpe nicht zurechtkommst. Dann wirst du sie vielleicht an die Krankenkasse schicken müssen.