ZitatGeräte zur kontinuierlichen Zuckermessung im Gewebe (Continuous Glucose Monitoring, CGM) und die zugehörigen Sensoren werden von den Krankenkassen derzeit nur in Ausnahmefällen bezahlt. Die Arbeitsgemeinschaft Diabetologische Technologie der Deutschen Diabetes Gesellschaft (DDG) hat gemeinsam mit diabetesDE – Deutsche Diabetes-Hilfe einen standardisierten Antrag entwickelt, der das Genehmigungsverfahren erleichtern soll.